Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 10, Bl. 173-197
Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Darin wird deutlich, welche Rolle Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Zwangsumsiedlungen im Oktober 1961 spielten.
Die innerdeutsche Grenze war die Nahtstelle der verfeindeten Systeme - weswegen die DDR-Führung die Grenzanlagen immer weiter ausbauen wollte. Bereits im Mai 1952 wurde ein rund 5 Kilometer breiter Streifen entlang der innerdeutschen Grenze abgeriegelt. Unmittelbar hinter der Demarkationslinie wies die Stasi an, einen 10 Meter breiten Kontrollstreifen einzurichten, gefolgt von einem 500 Meter breiten Schutzstreifen und einem rund 5 Kilometer breiten Sperrgebiet.
Volkspolizei und die Stasi sorgten im Mai 1952 unter dem Tarnnamen Aktion "Ungeziefer" für die Zwangsaussiedlung tausender Bewohner des Grenzgebietes. Betroffen waren als "politisch unzuverlässig" eingeschätzte Bürger und ihre Familien. Dazu zählten Bürger mit Westkontakten, Kirchgänger, ehemalige Angehörige der NSDAP, Bauern, die ihr Ablieferungssoll an den Staat nicht erfüllten, und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten. Die verbleibenden Anwohner und die Besucher des Gebietes unterlagen strengen Meldeauflagen und weiteren Verhaltensregeln.
Mit der Abriegelung von West-Berlin am 13. August 1961 und dem anschließenden Mauerbau schloss die SED-Führung das letzte "Schlupfloch" in den Westen. Zur "Erhöhung der Sicherheit an der Staatsgrenze West" plante die SED-Führung nun weitere Zwangsumsiedlungen. Unter der Bezeichnung Aktion "Festigung" - mitunter auch Aktion "Kornblume" oder Aktion "Blümchen" genannt - begann in den Morgenstunden des 3. Oktobers 1961 die Aussiedlung von tausenden Menschen, die als "Unsicherheitsfaktoren" galten. Innerhalb weniger Stunden mussten diese ihre Habseligkeiten packen und wurden auf bereitgestellte Lastwagen verladen.
Die Stasi unterstützte die Aktion, indem sie im Vorfeld die "richtigen Leute" zur Umsiedlung auswählte. Später protokollierten und analysierten die Bezirks- und Kreisverwaltungen die Durchführung der Zwangsumsiedlungen. Das vorliegende Dokument enthält einen Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Daraus geht hervor, wie willkürlich die Umsiedlungen teilweise abliefen. Der Bericht macht auch deutlich, in welcher Weise Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Aktion beteiligt waren.
dung ein. Es lag gegen sie selbst und ihre 2 Kinder nichts Negatives vor, sodaß von einer Aussiedlung Abstand genommen wurde.
Kreis Meiningen:
Lfd. Nr. 9/61 Beide Personen mußten am Tage der Aussiedlung in Folge Aufregung wegen Herzleiden ins Krankenhaus eingeliefert werden, sodaß dieser Fall vorläufig zurückgestellt wurde.
Lfd. Nr. 32/61 Nach nochmaliger Überprüfung des Falls wurde festgestellt, daß die vorhandenen Differenzen mit der LPG zu Recht bestanden. Eine Klärung wurde eingeleitet und voneiner Aussiedlung Abstand genommen.
Lfd. Nr. 29/61 Von einer Aussiedlung aufgrund des Alters der Personen wurde Abstand genommen.
Kreis Hildburghausen:
Lfd. Nr. 30/61 Die Angaben zur Begründung der Aussiedlung wurden nochmals überprüft und entsprachen nicht den Tatsachen. Außerdem handelt es sich um eine zahlenmäßig starke Familie, bzw. ältere Personen, welche teilweise körperbehindert sind.
Lfd. Nr. 78/61 Die Person befindet sich zur Zeit in Haft. Die KEL vertritt die Meinung, daß die Bevölkerung eine Aussiedlung der Familienmitglieder nicht verstehen würde. Nach der Haftentlassung wird die MVO vom 24.8.61 angewandt.
[Am Rand des Blattes sind die Namen, Wohnort und der Beruf der betreffenden Personen handschriftlich notiert. Diese personenbezogenen Informationen sind geschwärzt]
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Zusammen mit den Bezirkseinsatzleitungen bildeten die Kreiseinsatzleitungen das "Filialsystem" des Nationalen Verteidigungsrates. Ursprünglich für die Koordinierung der inneren Sicherheitsvorsorge im Falle eines neuerlichen Volksaufstandes wie dem am 17. Juni 1953 geschaffen, waren sie seit den 60er Jahren auf Kreisebene besonders für das System der staatlichen, ökonomischen, infrastrukturellen und gesellschaftlichen Vorbereitung der DDR auf einen Kriegsfall verantwortlich. Im Unterschied zu den Bezirkseinsatzleitungen (BEL) spielten die diesen nachgeordneten Kreiseinsatzleitungen allerdings eine geringere Rolle. Ihr landesweiter Aufbau geschah ab 1956 nur sukzessive und zog sich bis in die frühen 70er Jahre hin.
Regelmäßige Mitglieder der Kreiseinsatzleitungen waren: die 1. Sekretäre der SED-Kreisleitungen als deren Vorsitzende; die Vorsitzenden der Räte der Kreise; die Mitarbeiter für Sicherheitsfragen der SED-Kreisleitung als Kreiseinsatzleitungssekretäre; die Leiter der Volkspolizeikreisämter, die Leiter der Kreisdienststellen des MfS sowie die Chefs der Wehrkreiskommandos der NVA.
Die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen erhielten ihre Weisungen von den BEL-Vorsitzenden ihrer Bezirke, die durch die 1. SED-Bezirkssekretäre gestellt wurden. Ihnen unterstanden die Kreiseinsatzleitungensvorsitzenden als 1. SED-Kreissekretäre zugleich in der parteilichen Befehlslinie. Die Leiter der MfS-Kreisdienststellen waren wie die Vertreter der beiden anderen Sicherheitsministerien in die Planungen und Beschlussfassungen der Kreiseinsatzleitungen sowie in deren Durchführung involviert.
Wie auch die BEL stellten die Kreiseinsatzleitungen am 30.11.1989 mit Befehl 16/89 des NVR-Vorsitzenden Egon Krenz ihre Tätigkeit ein.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 10, Bl. 173-197
Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Darin wird deutlich, welche Rolle Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Zwangsumsiedlungen im Oktober 1961 spielten.
Die innerdeutsche Grenze war die Nahtstelle der verfeindeten Systeme - weswegen die DDR-Führung die Grenzanlagen immer weiter ausbauen wollte. Bereits im Mai 1952 wurde ein rund 5 Kilometer breiter Streifen entlang der innerdeutschen Grenze abgeriegelt. Unmittelbar hinter der Demarkationslinie wies die Stasi an, einen 10 Meter breiten Kontrollstreifen einzurichten, gefolgt von einem 500 Meter breiten Schutzstreifen und einem rund 5 Kilometer breiten Sperrgebiet.
Volkspolizei und die Stasi sorgten im Mai 1952 unter dem Tarnnamen Aktion "Ungeziefer" für die Zwangsaussiedlung tausender Bewohner des Grenzgebietes. Betroffen waren als "politisch unzuverlässig" eingeschätzte Bürger und ihre Familien. Dazu zählten Bürger mit Westkontakten, Kirchgänger, ehemalige Angehörige der NSDAP, Bauern, die ihr Ablieferungssoll an den Staat nicht erfüllten, und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten. Die verbleibenden Anwohner und die Besucher des Gebietes unterlagen strengen Meldeauflagen und weiteren Verhaltensregeln.
Mit der Abriegelung von West-Berlin am 13. August 1961 und dem anschließenden Mauerbau schloss die SED-Führung das letzte "Schlupfloch" in den Westen. Zur "Erhöhung der Sicherheit an der Staatsgrenze West" plante die SED-Führung nun weitere Zwangsumsiedlungen. Unter der Bezeichnung Aktion "Festigung" - mitunter auch Aktion "Kornblume" oder Aktion "Blümchen" genannt - begann in den Morgenstunden des 3. Oktobers 1961 die Aussiedlung von tausenden Menschen, die als "Unsicherheitsfaktoren" galten. Innerhalb weniger Stunden mussten diese ihre Habseligkeiten packen und wurden auf bereitgestellte Lastwagen verladen.
Die Stasi unterstützte die Aktion, indem sie im Vorfeld die "richtigen Leute" zur Umsiedlung auswählte. Später protokollierten und analysierten die Bezirks- und Kreisverwaltungen die Durchführung der Zwangsumsiedlungen. Das vorliegende Dokument enthält einen Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Daraus geht hervor, wie willkürlich die Umsiedlungen teilweise abliefen. Der Bericht macht auch deutlich, in welcher Weise Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Aktion beteiligt waren.
Lfd. Nr. 50/61 Die Person befindet sich zur Zeit in Haft. Die Ehefrau ist schwer herzkrank und hat 5 Kinder. Die Umsiedlung der Familie wird nach der Haftentlassung des Ehemannes vorgenommen.
Lfd. Nr. 152/612. Von einer Umsiedlung wurde Abstand genommen, weil die Ehefrau kurz vor der Niederkunft steht.
Lfd. Nr. 8/61 Von einer Umsiedlung wurde Abstand genommen, weil die Eheefrau kurz vor der Niederkunft steht.
Lfd. Nr. 18/61 Die Person hat 4 Kinder, ist schwer nervenkrank, leistet innerhalb der Konsumgaststätte eine positive Arbeit. Der Ehemann, welcher
negativ eingestellt ist, wurde republikflüchtig. Gegen die Frau selbst liegt nichts Negatives vor. [handschriftliche Ergänzung: Juli 1961]
Lfd. Nr. 85/61 Bei der Person handelt es sich um den Vorsitzenden der LPG. Er verbesserte in der letzten Zeit wesentlich seine Arbeit, sodaß seine Aussiedlung von der Bevölkerung nicht verstanden würde.
b) Begründung der zusätzlich ausgesiedelten Personen:
Zusätzlich wurden 15 Personen mit ausgesiedelt, weil diese mit ihren Angehörigen zusammenbleiben wollten. Außerdem waren bei den getätigten Ermittlungen zur Aussiedlung nicht alle Personen, die zu einem Haushalt gehörten, erfaßt.
Diese Differenzen traten in folgenden Orten auf:
I/3 — 2 Personen
I/4 — 1 Person
I/9 — 1 Person
II/22 — 1 Person
[Am Rand des Blattes sind die Namen, Wohnort und der Beruf der betreffenden Personen handschriftlich notiert. Diese personenbezogenen Informationen sind geschwärzt.]
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 10, Bl. 173-197
Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Darin wird deutlich, welche Rolle Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Zwangsumsiedlungen im Oktober 1961 spielten.
Die innerdeutsche Grenze war die Nahtstelle der verfeindeten Systeme - weswegen die DDR-Führung die Grenzanlagen immer weiter ausbauen wollte. Bereits im Mai 1952 wurde ein rund 5 Kilometer breiter Streifen entlang der innerdeutschen Grenze abgeriegelt. Unmittelbar hinter der Demarkationslinie wies die Stasi an, einen 10 Meter breiten Kontrollstreifen einzurichten, gefolgt von einem 500 Meter breiten Schutzstreifen und einem rund 5 Kilometer breiten Sperrgebiet.
Volkspolizei und die Stasi sorgten im Mai 1952 unter dem Tarnnamen Aktion "Ungeziefer" für die Zwangsaussiedlung tausender Bewohner des Grenzgebietes. Betroffen waren als "politisch unzuverlässig" eingeschätzte Bürger und ihre Familien. Dazu zählten Bürger mit Westkontakten, Kirchgänger, ehemalige Angehörige der NSDAP, Bauern, die ihr Ablieferungssoll an den Staat nicht erfüllten, und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten. Die verbleibenden Anwohner und die Besucher des Gebietes unterlagen strengen Meldeauflagen und weiteren Verhaltensregeln.
Mit der Abriegelung von West-Berlin am 13. August 1961 und dem anschließenden Mauerbau schloss die SED-Führung das letzte "Schlupfloch" in den Westen. Zur "Erhöhung der Sicherheit an der Staatsgrenze West" plante die SED-Führung nun weitere Zwangsumsiedlungen. Unter der Bezeichnung Aktion "Festigung" - mitunter auch Aktion "Kornblume" oder Aktion "Blümchen" genannt - begann in den Morgenstunden des 3. Oktobers 1961 die Aussiedlung von tausenden Menschen, die als "Unsicherheitsfaktoren" galten. Innerhalb weniger Stunden mussten diese ihre Habseligkeiten packen und wurden auf bereitgestellte Lastwagen verladen.
Die Stasi unterstützte die Aktion, indem sie im Vorfeld die "richtigen Leute" zur Umsiedlung auswählte. Später protokollierten und analysierten die Bezirks- und Kreisverwaltungen die Durchführung der Zwangsumsiedlungen. Das vorliegende Dokument enthält einen Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Daraus geht hervor, wie willkürlich die Umsiedlungen teilweise abliefen. Der Bericht macht auch deutlich, in welcher Weise Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Aktion beteiligt waren.
IV/1 — 6 Personen
IV/6 — 1 Person
IV/7 — 2 Personen
V/11 — 1 Person
c) Bei den folgenden 20 Personen, welche nicht mit umgesiedelt wurden, handelt es sich um solche, die einen eigenen Haushalt führen, bzw. in der Statistik doppelt erfaßt sind. In einem Falle verstarb eine Person. Eine andere Person wurde nach den Ermittlungen republikflüchtig. Eine weitere Person war bereits außerhalb des Bezirkes wohnhaft. 3 Kinder befinden sich in einem Kinderheim.
Die Änderungen sind in folgenden Orten zu verzeichnen:
I/1 - 2 Personen
I/4 - 1 Person
I/l0 - 1 Person
II/9 1 Person
II/12 2 Personen
II/15 - 4 Personen
II/2o - 6 Personen
II/24 1 Person
II/25 — 1 Person
IV/3 1 Person
Zu 4. Insgesamt wurde während der Aktion nur bei einem Fall eine Umleitung vorgenommen. Es handelt sich um die Reg.-Nr. 148/61 aus dem Kreis Sonneberg. Bei den Ermittlungen waren 2 Kinder nicht erfaßt, sodaß der vorgesehene Wohnraum im Bezirk Leipzig nicht ausreichte. Deshalb wurde die Familie in den Kreis Schmalkalden eingewiesen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Dokumentation zur Aktion "Festigung" Dokument, 60 Seiten
Bericht über die operative Bearbeitung von Rückkehrern in die DDR Dokument, 23 Seiten
Bericht über die Lage in der Landwirtschaft an der deutsch-deutschen Grenze im Juni und Juli 1960 Dokument, 18 Seiten
Abschlussbericht der HA VII/3 über den Aufenthalt im Zentralen Aufnahmeheim Röntgental Dokument, 6 Seiten