Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 10, Bl. 173-197
Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Darin wird deutlich, welche Rolle Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Zwangsumsiedlungen im Oktober 1961 spielten.
Die innerdeutsche Grenze war die Nahtstelle der verfeindeten Systeme - weswegen die DDR-Führung die Grenzanlagen immer weiter ausbauen wollte. Bereits im Mai 1952 wurde ein rund 5 Kilometer breiter Streifen entlang der innerdeutschen Grenze abgeriegelt. Unmittelbar hinter der Demarkationslinie wies die Stasi an, einen 10 Meter breiten Kontrollstreifen einzurichten, gefolgt von einem 500 Meter breiten Schutzstreifen und einem rund 5 Kilometer breiten Sperrgebiet.
Volkspolizei und die Stasi sorgten im Mai 1952 unter dem Tarnnamen Aktion "Ungeziefer" für die Zwangsaussiedlung tausender Bewohner des Grenzgebietes. Betroffen waren als "politisch unzuverlässig" eingeschätzte Bürger und ihre Familien. Dazu zählten Bürger mit Westkontakten, Kirchgänger, ehemalige Angehörige der NSDAP, Bauern, die ihr Ablieferungssoll an den Staat nicht erfüllten, und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten. Die verbleibenden Anwohner und die Besucher des Gebietes unterlagen strengen Meldeauflagen und weiteren Verhaltensregeln.
Mit der Abriegelung von West-Berlin am 13. August 1961 und dem anschließenden Mauerbau schloss die SED-Führung das letzte "Schlupfloch" in den Westen. Zur "Erhöhung der Sicherheit an der Staatsgrenze West" plante die SED-Führung nun weitere Zwangsumsiedlungen. Unter der Bezeichnung Aktion "Festigung" - mitunter auch Aktion "Kornblume" oder Aktion "Blümchen" genannt - begann in den Morgenstunden des 3. Oktobers 1961 die Aussiedlung von tausenden Menschen, die als "Unsicherheitsfaktoren" galten. Innerhalb weniger Stunden mussten diese ihre Habseligkeiten packen und wurden auf bereitgestellte Lastwagen verladen.
Die Stasi unterstützte die Aktion, indem sie im Vorfeld die "richtigen Leute" zur Umsiedlung auswählte. Später protokollierten und analysierten die Bezirks- und Kreisverwaltungen die Durchführung der Zwangsumsiedlungen. Das vorliegende Dokument enthält einen Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Daraus geht hervor, wie willkürlich die Umsiedlungen teilweise abliefen. Der Bericht macht auch deutlich, in welcher Weise Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Aktion beteiligt waren.
Die Kontrollen, der am Abend stattgefundenen Einwohnerversammlungen wurden nicht in jedem Falle wie festgelegt durchgeführt.
Ursache war, die verantwortlichen Leiter setzten nicht durch, daß die vorhandenen Mitarbeiter zum Einsatz kamen.
Von den Kreisdienststellen Bad Salzungen und Sonneberg kamen ungenügend inoffizielle Informationen.
Ursache ist, das Fehlen von IM in verschiedenen Ortschaften des Grenzgebietes, Schwächen im Verbindungswesen zu den IM und die Qualität der IM selbst.
Weiterhin fehlen inoffizielle Hinweise und Einschätzungen aus den Kreisen der Intellegenz und der Mittelschichten. Ursache ist, daß ungenügend IM in diesen Kreisen vorhanden sind.
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 10, Bl. 173-197
Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Darin wird deutlich, welche Rolle Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Zwangsumsiedlungen im Oktober 1961 spielten.
Die innerdeutsche Grenze war die Nahtstelle der verfeindeten Systeme - weswegen die DDR-Führung die Grenzanlagen immer weiter ausbauen wollte. Bereits im Mai 1952 wurde ein rund 5 Kilometer breiter Streifen entlang der innerdeutschen Grenze abgeriegelt. Unmittelbar hinter der Demarkationslinie wies die Stasi an, einen 10 Meter breiten Kontrollstreifen einzurichten, gefolgt von einem 500 Meter breiten Schutzstreifen und einem rund 5 Kilometer breiten Sperrgebiet.
Volkspolizei und die Stasi sorgten im Mai 1952 unter dem Tarnnamen Aktion "Ungeziefer" für die Zwangsaussiedlung tausender Bewohner des Grenzgebietes. Betroffen waren als "politisch unzuverlässig" eingeschätzte Bürger und ihre Familien. Dazu zählten Bürger mit Westkontakten, Kirchgänger, ehemalige Angehörige der NSDAP, Bauern, die ihr Ablieferungssoll an den Staat nicht erfüllten, und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten. Die verbleibenden Anwohner und die Besucher des Gebietes unterlagen strengen Meldeauflagen und weiteren Verhaltensregeln.
Mit der Abriegelung von West-Berlin am 13. August 1961 und dem anschließenden Mauerbau schloss die SED-Führung das letzte "Schlupfloch" in den Westen. Zur "Erhöhung der Sicherheit an der Staatsgrenze West" plante die SED-Führung nun weitere Zwangsumsiedlungen. Unter der Bezeichnung Aktion "Festigung" - mitunter auch Aktion "Kornblume" oder Aktion "Blümchen" genannt - begann in den Morgenstunden des 3. Oktobers 1961 die Aussiedlung von tausenden Menschen, die als "Unsicherheitsfaktoren" galten. Innerhalb weniger Stunden mussten diese ihre Habseligkeiten packen und wurden auf bereitgestellte Lastwagen verladen.
Die Stasi unterstützte die Aktion, indem sie im Vorfeld die "richtigen Leute" zur Umsiedlung auswählte. Später protokollierten und analysierten die Bezirks- und Kreisverwaltungen die Durchführung der Zwangsumsiedlungen. Das vorliegende Dokument enthält einen Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Daraus geht hervor, wie willkürlich die Umsiedlungen teilweise abliefen. Der Bericht macht auch deutlich, in welcher Weise Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Aktion beteiligt waren.
9. Während der Durchführung der Aktion gab es auch im Bezirk einige Fälle, wo die zur Aussiedlung vorgesehenen Personen Widerstand entgegensetzten.
Aus einigen Kreisen wurde berichtet, daß die zur Aussiedlung vorgesehenen Personen aktiv gegen die eingesetzten Aussprachegruppen vorgingen.
Der [geschwärzt], geb. am [geschwärzt], wohnhaft gewesen in [geschwärzt], wurde den Agitatoren gegenüber in der Form tätlich, indem er diese mit einer Axt bedrohte.
Durch anwesende Kampfgruppenangehörige wurde er am 3.10.61 in VP-Gewahrsam genommen und nach Abschluß der Verladearbeiten mit seiner Familie in den festgelegten neuen Wohnort gebracht.
In einem Fall kam es in der Stadt Sonneberg bei der Aussiedlung einer Familie zu aktivem Widerstand gegen die eingesetzten Genossen durch einen gewissen [geschwärzt], geb. [geschwärzt], wohnhaft [geschwärzt], welcher nicht mit zur Aussiedlung vorgesehen war. [geschwärzt] wurde aufgrund seines Verhaltens durch die VP festgenommen. Am 3.10. wurde durch den Kreisstaatsanwalt Haftbefehl gegen ihn erlassen.
In den weiteren Fällen, wo durch die zur Aussiedlung stehenden Personen Widerstand gegen die eingesetzten Genossen geleistet wurde, wurde dieser durch Angehörige der VP gebrochen.
In allen Fällen wurden die Personen nach Abschluß der Verladearbeiten mit ihren Angehörigen in die vorgesehenen Wohnorte gebracht.
Weiterhin gibt es Beispiele, wo zur Aussiedlung vorgesehene Personen durch ihr Verhalten Widerstand leisteten.
In 3 Fällen wurden von betroffenen Personen Selbstmordversuche unternommen.
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Der schriftliche richterliche Haftbefehl bildete die Grundlage für eine reguläre Verhaftung (§ 114 StPO/1949; § 142 StPO/1952; § 124 StPO/1968). Beschuldigte oder Angeklagte mussten unverzüglich, spätestens am Tage nach ihrer Ergreifung dem zuständigen Gericht vorgeführt werden (§§ 114 b, 128 StPO/1949; §§ 144, 153 StPO/1952; § 126 StPO/1968) – vor allem in den frühen 50er Jahren wurde diese Frist vom MfS teilweise überschritten und der Zeitpunkt der Festnahme entsprechend geändert. Auch wurden die Festgenommenen nicht bei Gericht vorgeführt, die vom MfS ausgewählten Haftrichter kamen zur Ausstellung des Haftbefehls in die Untersuchungshaftanstalten.
Rechtliche Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls waren ein dringender Tatverdacht und ein gesetzlich definierter Haftgrund, z. B. Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949; § 141 StPO/1952; § 122 StPO/1968) sowie während des Ermittlungsverfahrens ein Antrag des Staatsanwaltes; im Hauptverfahren konnte das Gericht auch ohne Antrag einen Haftbefehl erlassen. Laut einer Richtlinie des Obersten Gerichts der DDR vom 17.10.1962 lag ein Haftgrund auch vor bei "Verbrechen im Auftrag feindlicher Agenturen, bei konterrevolutionären Verbrechen" und "bei anderen schweren Verbrechen".
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 10, Bl. 173-197
Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Darin wird deutlich, welche Rolle Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Zwangsumsiedlungen im Oktober 1961 spielten.
Die innerdeutsche Grenze war die Nahtstelle der verfeindeten Systeme - weswegen die DDR-Führung die Grenzanlagen immer weiter ausbauen wollte. Bereits im Mai 1952 wurde ein rund 5 Kilometer breiter Streifen entlang der innerdeutschen Grenze abgeriegelt. Unmittelbar hinter der Demarkationslinie wies die Stasi an, einen 10 Meter breiten Kontrollstreifen einzurichten, gefolgt von einem 500 Meter breiten Schutzstreifen und einem rund 5 Kilometer breiten Sperrgebiet.
Volkspolizei und die Stasi sorgten im Mai 1952 unter dem Tarnnamen Aktion "Ungeziefer" für die Zwangsaussiedlung tausender Bewohner des Grenzgebietes. Betroffen waren als "politisch unzuverlässig" eingeschätzte Bürger und ihre Familien. Dazu zählten Bürger mit Westkontakten, Kirchgänger, ehemalige Angehörige der NSDAP, Bauern, die ihr Ablieferungssoll an den Staat nicht erfüllten, und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten. Die verbleibenden Anwohner und die Besucher des Gebietes unterlagen strengen Meldeauflagen und weiteren Verhaltensregeln.
Mit der Abriegelung von West-Berlin am 13. August 1961 und dem anschließenden Mauerbau schloss die SED-Führung das letzte "Schlupfloch" in den Westen. Zur "Erhöhung der Sicherheit an der Staatsgrenze West" plante die SED-Führung nun weitere Zwangsumsiedlungen. Unter der Bezeichnung Aktion "Festigung" - mitunter auch Aktion "Kornblume" oder Aktion "Blümchen" genannt - begann in den Morgenstunden des 3. Oktobers 1961 die Aussiedlung von tausenden Menschen, die als "Unsicherheitsfaktoren" galten. Innerhalb weniger Stunden mussten diese ihre Habseligkeiten packen und wurden auf bereitgestellte Lastwagen verladen.
Die Stasi unterstützte die Aktion, indem sie im Vorfeld die "richtigen Leute" zur Umsiedlung auswählte. Später protokollierten und analysierten die Bezirks- und Kreisverwaltungen die Durchführung der Zwangsumsiedlungen. Das vorliegende Dokument enthält einen Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Daraus geht hervor, wie willkürlich die Umsiedlungen teilweise abliefen. Der Bericht macht auch deutlich, in welcher Weise Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Aktion beteiligt waren.
So versuchte der [geschwärzt] aus [geschwärzt] während der Verladearbeiten laufend die Scheune aufzusuchen, um sich zu erhängen. Der [geschwärzt] wurde mit ausgesiedelt. [geschwärzt] selbst gehört zur Familie seines Wohnes und war ebenfalls mit vorgesehen.
In einem anderen Fall versuchte der zur Aussiedlung vorgesehene [geschwärzt], geb. am [geschwärzt], wohnhaft in [geschwärzt] während der Verladearbeiten laufend seine Scheune in Brand zu setzen. [geschwärzt] ist Mitglied der LPG gewesen und hatte einen 10 ha Betrieb mit eingebracht.
Er war vorbestraft wegen Staatsverleumdung.
In einigen anderen Fällen wurde durch die vorgesehenen Personen Krankheit vorgetäuscht.
In allen Fällen wurde ein Arzt hinzugezogen, der die Entscheidung traf, ob die Personen transportiert werden konnten oder nicht.
10. Aus dem zur Aussiedlung vorgesehenen Personenkreis wurden während der Aktion keine Personen festgenommen. Im gesamten Bezirk Suhl wurde der bereits in Punkt 9. genannte [geschwärzt] aus [geschwärzt] festgenommen und gegen ihn wurde durch das Kreisgericht Sonneberg am 3. 10. Haftbefehl erlassen. [geschwärzt] war nicht mir zur Aussiedlung vorgesehen.
Gegen nachfolgende Personen wurde bereits vor Beginn der Aktion Haftbefehl erlassen:
Bereits am 15. 9. wurde gegen 2 Personen aus dem Kr. Neuhaus, die zur Aussiedlung vorgesehen waren, Haftbefehl erlassen. Beide Personen befinden sich in Untersuchungshaft bei der VP.
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Der schriftliche richterliche Haftbefehl bildete die Grundlage für eine reguläre Verhaftung (§ 114 StPO/1949; § 142 StPO/1952; § 124 StPO/1968). Beschuldigte oder Angeklagte mussten unverzüglich, spätestens am Tage nach ihrer Ergreifung dem zuständigen Gericht vorgeführt werden (§§ 114 b, 128 StPO/1949; §§ 144, 153 StPO/1952; § 126 StPO/1968) – vor allem in den frühen 50er Jahren wurde diese Frist vom MfS teilweise überschritten und der Zeitpunkt der Festnahme entsprechend geändert. Auch wurden die Festgenommenen nicht bei Gericht vorgeführt, die vom MfS ausgewählten Haftrichter kamen zur Ausstellung des Haftbefehls in die Untersuchungshaftanstalten.
Rechtliche Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls waren ein dringender Tatverdacht und ein gesetzlich definierter Haftgrund, z. B. Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949; § 141 StPO/1952; § 122 StPO/1968) sowie während des Ermittlungsverfahrens ein Antrag des Staatsanwaltes; im Hauptverfahren konnte das Gericht auch ohne Antrag einen Haftbefehl erlassen. Laut einer Richtlinie des Obersten Gerichts der DDR vom 17.10.1962 lag ein Haftgrund auch vor bei "Verbrechen im Auftrag feindlicher Agenturen, bei konterrevolutionären Verbrechen" und "bei anderen schweren Verbrechen".
Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft waren ein dringender Tatverdacht sowie entweder Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949, § 141 StPO/1952, § 122 StPO/1968). Der Vollzug der Untersuchungshaft war gesetzlich mit nur einem StPO-Paragraphen geregelt (§ 116 StPO/1949, § 147 StPO/1952, § 130 StPO/1968), alles Weitere in internen Ordnungen. Er erfolgte für Beschuldigte, deren Ermittlungsverfahren von der Staatssicherheit geführt wurden, in MfS-Untersuchungshaftanstalten in Berlin bzw. den Bezirksstädten der DDR.
Die Haftbedingungen waren dort von Willkür, völliger Isolation und daraus resultierender Desorientierung der Häftlinge gekennzeichnet. Für den Vollzug der Untersuchungshaft war im MfS die Linie XIV (Abt. XIV) zuständig; die Vernehmungen oblagen den Untersuchungsführern der Linie IX (HA IX).
Dokumentation zur Aktion "Festigung" Dokument, 60 Seiten
Bericht über die operative Bearbeitung von Rückkehrern in die DDR Dokument, 23 Seiten
Bericht über die Lage in der Landwirtschaft an der deutsch-deutschen Grenze im Juni und Juli 1960 Dokument, 18 Seiten
Abschlussbericht der HA VII/3 über den Aufenthalt im Zentralen Aufnahmeheim Röntgental Dokument, 6 Seiten