Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 10, Bl. 173-197
Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Darin wird deutlich, welche Rolle Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Zwangsumsiedlungen im Oktober 1961 spielten.
Die innerdeutsche Grenze war die Nahtstelle der verfeindeten Systeme - weswegen die DDR-Führung die Grenzanlagen immer weiter ausbauen wollte. Bereits im Mai 1952 wurde ein rund 5 Kilometer breiter Streifen entlang der innerdeutschen Grenze abgeriegelt. Unmittelbar hinter der Demarkationslinie wies die Stasi an, einen 10 Meter breiten Kontrollstreifen einzurichten, gefolgt von einem 500 Meter breiten Schutzstreifen und einem rund 5 Kilometer breiten Sperrgebiet.
Volkspolizei und die Stasi sorgten im Mai 1952 unter dem Tarnnamen Aktion "Ungeziefer" für die Zwangsaussiedlung tausender Bewohner des Grenzgebietes. Betroffen waren als "politisch unzuverlässig" eingeschätzte Bürger und ihre Familien. Dazu zählten Bürger mit Westkontakten, Kirchgänger, ehemalige Angehörige der NSDAP, Bauern, die ihr Ablieferungssoll an den Staat nicht erfüllten, und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten. Die verbleibenden Anwohner und die Besucher des Gebietes unterlagen strengen Meldeauflagen und weiteren Verhaltensregeln.
Mit der Abriegelung von West-Berlin am 13. August 1961 und dem anschließenden Mauerbau schloss die SED-Führung das letzte "Schlupfloch" in den Westen. Zur "Erhöhung der Sicherheit an der Staatsgrenze West" plante die SED-Führung nun weitere Zwangsumsiedlungen. Unter der Bezeichnung Aktion "Festigung" - mitunter auch Aktion "Kornblume" oder Aktion "Blümchen" genannt - begann in den Morgenstunden des 3. Oktobers 1961 die Aussiedlung von tausenden Menschen, die als "Unsicherheitsfaktoren" galten. Innerhalb weniger Stunden mussten diese ihre Habseligkeiten packen und wurden auf bereitgestellte Lastwagen verladen.
Die Stasi unterstützte die Aktion, indem sie im Vorfeld die "richtigen Leute" zur Umsiedlung auswählte. Später protokollierten und analysierten die Bezirks- und Kreisverwaltungen die Durchführung der Zwangsumsiedlungen. Das vorliegende Dokument enthält einen Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Daraus geht hervor, wie willkürlich die Umsiedlungen teilweise abliefen. Der Bericht macht auch deutlich, in welcher Weise Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Aktion beteiligt waren.
So versuchte der [geschwärzt] aus [geschwärzt] während der Verladearbeiten laufend die Scheune aufzusuchen, um sich zu erhängen. Der [geschwärzt] wurde mit ausgesiedelt. [geschwärzt] selbst gehört zur Familie seines Wohnes und war ebenfalls mit vorgesehen.
In einem anderen Fall versuchte der zur Aussiedlung vorgesehene [geschwärzt], geb. am [geschwärzt], wohnhaft in [geschwärzt] während der Verladearbeiten laufend seine Scheune in Brand zu setzen. [geschwärzt] ist Mitglied der LPG gewesen und hatte einen 10 ha Betrieb mit eingebracht.
Er war vorbestraft wegen Staatsverleumdung.
In einigen anderen Fällen wurde durch die vorgesehenen Personen Krankheit vorgetäuscht.
In allen Fällen wurde ein Arzt hinzugezogen, der die Entscheidung traf, ob die Personen transportiert werden konnten oder nicht.
10. Aus dem zur Aussiedlung vorgesehenen Personenkreis wurden während der Aktion keine Personen festgenommen. Im gesamten Bezirk Suhl wurde der bereits in Punkt 9. genannte [geschwärzt] aus [geschwärzt] festgenommen und gegen ihn wurde durch das Kreisgericht Sonneberg am 3. 10. Haftbefehl erlassen. [geschwärzt] war nicht mir zur Aussiedlung vorgesehen.
Gegen nachfolgende Personen wurde bereits vor Beginn der Aktion Haftbefehl erlassen:
Bereits am 15. 9. wurde gegen 2 Personen aus dem Kr. Neuhaus, die zur Aussiedlung vorgesehen waren, Haftbefehl erlassen. Beide Personen befinden sich in Untersuchungshaft bei der VP.
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Der schriftliche richterliche Haftbefehl bildete die Grundlage für eine reguläre Verhaftung (§ 114 StPO/1949; § 142 StPO/1952; § 124 StPO/1968). Beschuldigte oder Angeklagte mussten unverzüglich, spätestens am Tage nach ihrer Ergreifung dem zuständigen Gericht vorgeführt werden (§§ 114 b, 128 StPO/1949; §§ 144, 153 StPO/1952; § 126 StPO/1968) – vor allem in den frühen 50er Jahren wurde diese Frist vom MfS teilweise überschritten und der Zeitpunkt der Festnahme entsprechend geändert. Auch wurden die Festgenommenen nicht bei Gericht vorgeführt, die vom MfS ausgewählten Haftrichter kamen zur Ausstellung des Haftbefehls in die Untersuchungshaftanstalten.
Rechtliche Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls waren ein dringender Tatverdacht und ein gesetzlich definierter Haftgrund, z. B. Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949; § 141 StPO/1952; § 122 StPO/1968) sowie während des Ermittlungsverfahrens ein Antrag des Staatsanwaltes; im Hauptverfahren konnte das Gericht auch ohne Antrag einen Haftbefehl erlassen. Laut einer Richtlinie des Obersten Gerichts der DDR vom 17.10.1962 lag ein Haftgrund auch vor bei "Verbrechen im Auftrag feindlicher Agenturen, bei konterrevolutionären Verbrechen" und "bei anderen schweren Verbrechen".
Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft waren ein dringender Tatverdacht sowie entweder Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949, § 141 StPO/1952, § 122 StPO/1968). Der Vollzug der Untersuchungshaft war gesetzlich mit nur einem StPO-Paragraphen geregelt (§ 116 StPO/1949, § 147 StPO/1952, § 130 StPO/1968), alles Weitere in internen Ordnungen. Er erfolgte für Beschuldigte, deren Ermittlungsverfahren von der Staatssicherheit geführt wurden, in MfS-Untersuchungshaftanstalten in Berlin bzw. den Bezirksstädten der DDR.
Die Haftbedingungen waren dort von Willkür, völliger Isolation und daraus resultierender Desorientierung der Häftlinge gekennzeichnet. Für den Vollzug der Untersuchungshaft war im MfS die Linie XIV (Abt. XIV) zuständig; die Vernehmungen oblagen den Untersuchungsführern der Linie IX (HA IX).
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 10, Bl. 173-197
Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Darin wird deutlich, welche Rolle Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Zwangsumsiedlungen im Oktober 1961 spielten.
Die innerdeutsche Grenze war die Nahtstelle der verfeindeten Systeme - weswegen die DDR-Führung die Grenzanlagen immer weiter ausbauen wollte. Bereits im Mai 1952 wurde ein rund 5 Kilometer breiter Streifen entlang der innerdeutschen Grenze abgeriegelt. Unmittelbar hinter der Demarkationslinie wies die Stasi an, einen 10 Meter breiten Kontrollstreifen einzurichten, gefolgt von einem 500 Meter breiten Schutzstreifen und einem rund 5 Kilometer breiten Sperrgebiet.
Volkspolizei und die Stasi sorgten im Mai 1952 unter dem Tarnnamen Aktion "Ungeziefer" für die Zwangsaussiedlung tausender Bewohner des Grenzgebietes. Betroffen waren als "politisch unzuverlässig" eingeschätzte Bürger und ihre Familien. Dazu zählten Bürger mit Westkontakten, Kirchgänger, ehemalige Angehörige der NSDAP, Bauern, die ihr Ablieferungssoll an den Staat nicht erfüllten, und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten. Die verbleibenden Anwohner und die Besucher des Gebietes unterlagen strengen Meldeauflagen und weiteren Verhaltensregeln.
Mit der Abriegelung von West-Berlin am 13. August 1961 und dem anschließenden Mauerbau schloss die SED-Führung das letzte "Schlupfloch" in den Westen. Zur "Erhöhung der Sicherheit an der Staatsgrenze West" plante die SED-Führung nun weitere Zwangsumsiedlungen. Unter der Bezeichnung Aktion "Festigung" - mitunter auch Aktion "Kornblume" oder Aktion "Blümchen" genannt - begann in den Morgenstunden des 3. Oktobers 1961 die Aussiedlung von tausenden Menschen, die als "Unsicherheitsfaktoren" galten. Innerhalb weniger Stunden mussten diese ihre Habseligkeiten packen und wurden auf bereitgestellte Lastwagen verladen.
Die Stasi unterstützte die Aktion, indem sie im Vorfeld die "richtigen Leute" zur Umsiedlung auswählte. Später protokollierten und analysierten die Bezirks- und Kreisverwaltungen die Durchführung der Zwangsumsiedlungen. Das vorliegende Dokument enthält einen Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Daraus geht hervor, wie willkürlich die Umsiedlungen teilweise abliefen. Der Bericht macht auch deutlich, in welcher Weise Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Aktion beteiligt waren.
Es handelt sich dabei um den [geschwärzt], geb. [geschwärzt], wohnhaft gewesen in [geschwärzt].
[geschwärzt] war als [geschwärzt] im [geschwärzt] beschäftigt. Die Ursache seiner Festnahme war die von ihm laufend geführte staatsgefährdende Propaganda und Hetze.
Bei der 2. Person handelt es sich um [geschwärzt], geb. am [geschwärzt], wohnhaft gewesen in [geschwärzt], beschäftigt gewesen als
Arbeiter im [geschwärzt].
[geschwärzt] ist bekannt als ehemaliger Grenzführer und Grenzgänger
und als Kopf einer Konzentration negativer Elemente in [geschwärzt].
Aufgrund eines Wirtschaftsvergehens wurde [geschwärzt] festgenommen.
Kr. Meiningen:
Der [geschwärzt], geb. am [geschwärzt], wohnhaft gewesen in [geschwärzt], [geschwärzt], wurde am 19. 9. 61 festgenommen. [geschwärzt] war mit zur Aussiedlung vorgesehen.
Bei [geschwärzt] handelt es sich um einen Rückkehrer der laufend in übelster Weise gegen unseren Staat hetzte.
Aus dem Kr. Hildburghausen wurde am 16. 9. 61 der [geschwärzt], geb. am [geschwärzt], wohnhaft in [geschwärzt] festgenommen.
[geschwärzt] ist Mitglied der LPG Typ I in [geschwärzt] und war mit zur Aussiedlung vorgesehen. Gegenüber der DGP trat er in wiederholtem Fall provokatorisch auf.
Gegenüber dem Vorstand der LPG hetzte er laufend und versuchte, durch sein Verhalten die Arbeit innerhalb der Genossenschaft lahmzulegen.
Der [geschwärzt], geb. am [geschwärzt], wohnhaft in [geschwärzt] Mitglied der LPG Typ I in [geschwärzt], wurde am 16. 9. festgenommen.
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 10, Bl. 173-197
Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Darin wird deutlich, welche Rolle Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Zwangsumsiedlungen im Oktober 1961 spielten.
Die innerdeutsche Grenze war die Nahtstelle der verfeindeten Systeme - weswegen die DDR-Führung die Grenzanlagen immer weiter ausbauen wollte. Bereits im Mai 1952 wurde ein rund 5 Kilometer breiter Streifen entlang der innerdeutschen Grenze abgeriegelt. Unmittelbar hinter der Demarkationslinie wies die Stasi an, einen 10 Meter breiten Kontrollstreifen einzurichten, gefolgt von einem 500 Meter breiten Schutzstreifen und einem rund 5 Kilometer breiten Sperrgebiet.
Volkspolizei und die Stasi sorgten im Mai 1952 unter dem Tarnnamen Aktion "Ungeziefer" für die Zwangsaussiedlung tausender Bewohner des Grenzgebietes. Betroffen waren als "politisch unzuverlässig" eingeschätzte Bürger und ihre Familien. Dazu zählten Bürger mit Westkontakten, Kirchgänger, ehemalige Angehörige der NSDAP, Bauern, die ihr Ablieferungssoll an den Staat nicht erfüllten, und Menschen, die sich in irgendeiner Form negativ über den Staat geäußert hatten. Die verbleibenden Anwohner und die Besucher des Gebietes unterlagen strengen Meldeauflagen und weiteren Verhaltensregeln.
Mit der Abriegelung von West-Berlin am 13. August 1961 und dem anschließenden Mauerbau schloss die SED-Führung das letzte "Schlupfloch" in den Westen. Zur "Erhöhung der Sicherheit an der Staatsgrenze West" plante die SED-Führung nun weitere Zwangsumsiedlungen. Unter der Bezeichnung Aktion "Festigung" - mitunter auch Aktion "Kornblume" oder Aktion "Blümchen" genannt - begann in den Morgenstunden des 3. Oktobers 1961 die Aussiedlung von tausenden Menschen, die als "Unsicherheitsfaktoren" galten. Innerhalb weniger Stunden mussten diese ihre Habseligkeiten packen und wurden auf bereitgestellte Lastwagen verladen.
Die Stasi unterstützte die Aktion, indem sie im Vorfeld die "richtigen Leute" zur Umsiedlung auswählte. Später protokollierten und analysierten die Bezirks- und Kreisverwaltungen die Durchführung der Zwangsumsiedlungen. Das vorliegende Dokument enthält einen Abschlussbericht zur Aktion "Festigung" der Bezirksverwaltung Suhl. Daraus geht hervor, wie willkürlich die Umsiedlungen teilweise abliefen. Der Bericht macht auch deutlich, in welcher Weise Stasi-Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung der Aktion beteiligt waren.
Er war Mitglied der DBD und betrieb laufend staatsgefährdende Propaganda und Hetze. Besonders aggressiv war er in seinem Verhalten gegenüber dem LPG-Vorsitzenden und den Funktionären im Ort.
Der [geschwärzt], geb. am [geschwärzt], wohnhaft in [geschwärzt], Beruf: [geschwärzt], Mitglied der LPG Typ I in [geschwärzt] wurde am 16. 9. 61 festgenommen. [geschwärzt] trat in der Öffentlichkeit provozierend auf, besonders richteten sich seine Äußerungen gegen Angehörige der
Deutschen Grenzpolizei. Er verkehrte ausschließlich mit negativen Elementen im Ort, u. a. mit einem festgenommenen [geschwärzt].
[geschwärzt], geb. am [geschwärzt], wohnhaft in [geschwärzt], Beruf : [geschwärzt], übte bis zu seiner Festnahme keine Tätigkeit aus.
[geschwärzt] hatte bis 1958 einen privaten Fuhrbetrieb mit 2 Omnibussen und 1 PKW. Bereits 1958 wurde er von der Bezirksverwaltung Suhl wegen staatsgefährdender Propaganda und Hetze inhaftiert und im Mai 1961 aus der Haft entlassen.
Da [geschwärzt] aus der Vergangenheit keine Lehren gezogen hatte, wurde er im Laufe der Vorbereitungen der Aktion festgenommen.
9 Personen aus dem Bez. Suhl wurden während der Durchführung der Aktion in VP-Gewahrsam genommen. Alle 9 Personen wurden nach Abschluß der Aktion bzw. nach Abschluß der Verladearbeiten wieder zu ihren Angehörigen gebracht.
1. Aus dem Kr. Meiningen wurde der bereits angeführte [geschwärzt] in VP-Gewahrsam genommen.
2. Der [geschwärzt], geb. am [geschwärzt], wohnhaft gewesen in [geschwärzt], leistete aktiven Widerstand, als die eingesetzten Genossen
ihm die geplante Aussiedlung bekanntgaben.
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Dokumentation zur Aktion "Festigung" Dokument, 60 Seiten
Bericht über die operative Bearbeitung von Rückkehrern in die DDR Dokument, 23 Seiten
Bericht über die Lage in der Landwirtschaft an der deutsch-deutschen Grenze im Juni und Juli 1960 Dokument, 18 Seiten
Abschlussbericht der HA VII/3 über den Aufenthalt im Zentralen Aufnahmeheim Röntgental Dokument, 6 Seiten