Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 1928, Bl. 1-19
Die Anweisung 10/80 von Erich Mielke regelte die bauliche, technische und nachrichtentechnische Sicherheit der Dienstgebäude des MfS.
1950 bezog das Ministerium für Staatssicherheit seinen Dienstsitz in den Räumen des Lichtenberger Finanzamtes an der Ecke Normannenstraße und Magdalenenstraße. Von diesem einen Gebäude ausgehend breitete sich die Stasi Stück für Stück aus. Knapp 40 Jahre später umfasste die Stasi-Zentrale eine Fläche von etwa 22 Hektar. Zuerst verschwanden einzelne Gebäude, dann ganze Straßenzüge. An deren Stelle errichtete das MfS eigene Gebäude, denn die stark wachsende Zahl hauptamtlicher Mitarbeiter erforderte immer mehr Bürofläche. So entwickelte sich ein riesiges geheimdienstliches Areal − militärisch gesichert und von der Umgebung hermetisch abgeriegelt.
Rund um die Dienstobjekte ihres Lichtenberger Stammsitzes etablierte die Geheimpolizei im Laufe der Jahre ein auf Perfektion angelegtes Überwachungsregime - gestützt auf Kameratechnik, Wachmannschaften und aufmerksame Anwohner, die oft selbst zum MfS gehörten. Nirgendwo sonst in der DDR wurde die Überwachung eines „öffentlichen“ Raumes so genau dokumentiert wie für des Areals rund um die Magdalenenstraße.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Dienstgebäude erließ Minister Erich Mielke unter anderem die Anweisung Nr. 10/80. Bauliche, technische, nachrichtentechnische und brandschutztechnische Anforderungen an die "Objektsicherheit", wie es im Stasijargon hieß, waren darin grundsätzlich geregelt. Die Anweisung bezog sich auf alle Dienstobjekte, also auch auf die Bezirks- und Kreisdienststellen des MfS.
1.3. Bei der verkehrstechnischen Erschließung (Fahrzeug- und Personenverkehr) ist zu gewährleisten, daß
1.4. Mit der Einfriedung der Objekte sind zwei Sicherheitszonen aufzubauen:
Für die innere Einfriedung ist eine klare und gerade Linienführung mit glatten Flächen und einer Mindesthöhe von 2 m zu sichern.
Türen und Tore der inneren Einfriedung sind als geschlossene Flächen zu gestalten und mit Beobachtungsmöglichkeiten zu versehen.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 1928, Bl. 1-19
Die Anweisung 10/80 von Erich Mielke regelte die bauliche, technische und nachrichtentechnische Sicherheit der Dienstgebäude des MfS.
1950 bezog das Ministerium für Staatssicherheit seinen Dienstsitz in den Räumen des Lichtenberger Finanzamtes an der Ecke Normannenstraße und Magdalenenstraße. Von diesem einen Gebäude ausgehend breitete sich die Stasi Stück für Stück aus. Knapp 40 Jahre später umfasste die Stasi-Zentrale eine Fläche von etwa 22 Hektar. Zuerst verschwanden einzelne Gebäude, dann ganze Straßenzüge. An deren Stelle errichtete das MfS eigene Gebäude, denn die stark wachsende Zahl hauptamtlicher Mitarbeiter erforderte immer mehr Bürofläche. So entwickelte sich ein riesiges geheimdienstliches Areal − militärisch gesichert und von der Umgebung hermetisch abgeriegelt.
Rund um die Dienstobjekte ihres Lichtenberger Stammsitzes etablierte die Geheimpolizei im Laufe der Jahre ein auf Perfektion angelegtes Überwachungsregime - gestützt auf Kameratechnik, Wachmannschaften und aufmerksame Anwohner, die oft selbst zum MfS gehörten. Nirgendwo sonst in der DDR wurde die Überwachung eines „öffentlichen“ Raumes so genau dokumentiert wie für des Areals rund um die Magdalenenstraße.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Dienstgebäude erließ Minister Erich Mielke unter anderem die Anweisung Nr. 10/80. Bauliche, technische, nachrichtentechnische und brandschutztechnische Anforderungen an die "Objektsicherheit", wie es im Stasijargon hieß, waren darin grundsätzlich geregelt. Die Anweisung bezog sich auf alle Dienstobjekte, also auch auf die Bezirks- und Kreisdienststellen des MfS.
1.5. Gebäude und bauliche Anlagen sind, soweit sie gleichzeitig die innere Einfriedung bilden, gegen Einbruch und Einwurf zu sichern durch
1.6. Es ist eine klare Gliederung, Abgrenzung der Funktionsbereiche vorzunehmen:
Eingangsbereich
Windfang im Blickfeld der Wache als Besucherschleuse mit Zugang zum Besucherzimmer sowie zum Dienstbereich. Alle Türen ohne Klinke und mit elektrischem Türöffner. Türen vom Kontrollbereich zur Besucherschleuse sind mit Abfertigungsklappe und Sicherheitskette zu versehen.
Kontrollbereich (Wache)
Gewährleistung der Sicht zu den Haupteingängen und allen Türen im Eingangsbereich.
Wachzimmer, Bereitschaftsraum und ODH-Zimmer sind in unmittelbarer Nähe zueinander anzuordnen.
Besucherbereich
Anzahl der Besucherzimmer entsprechend Notwendigkeit.
Direkte Verbindung zum Dienstbereich nur über gesicherte Türen.
Gedeckte Alarmierungsanlage zur Wache.
Türen ohne Klinke, Fenster vergittert.
Eigene WC-Anlage.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 1928, Bl. 1-19
Die Anweisung 10/80 von Erich Mielke regelte die bauliche, technische und nachrichtentechnische Sicherheit der Dienstgebäude des MfS.
1950 bezog das Ministerium für Staatssicherheit seinen Dienstsitz in den Räumen des Lichtenberger Finanzamtes an der Ecke Normannenstraße und Magdalenenstraße. Von diesem einen Gebäude ausgehend breitete sich die Stasi Stück für Stück aus. Knapp 40 Jahre später umfasste die Stasi-Zentrale eine Fläche von etwa 22 Hektar. Zuerst verschwanden einzelne Gebäude, dann ganze Straßenzüge. An deren Stelle errichtete das MfS eigene Gebäude, denn die stark wachsende Zahl hauptamtlicher Mitarbeiter erforderte immer mehr Bürofläche. So entwickelte sich ein riesiges geheimdienstliches Areal − militärisch gesichert und von der Umgebung hermetisch abgeriegelt.
Rund um die Dienstobjekte ihres Lichtenberger Stammsitzes etablierte die Geheimpolizei im Laufe der Jahre ein auf Perfektion angelegtes Überwachungsregime - gestützt auf Kameratechnik, Wachmannschaften und aufmerksame Anwohner, die oft selbst zum MfS gehörten. Nirgendwo sonst in der DDR wurde die Überwachung eines „öffentlichen“ Raumes so genau dokumentiert wie für des Areals rund um die Magdalenenstraße.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Dienstgebäude erließ Minister Erich Mielke unter anderem die Anweisung Nr. 10/80. Bauliche, technische, nachrichtentechnische und brandschutztechnische Anforderungen an die "Objektsicherheit", wie es im Stasijargon hieß, waren darin grundsätzlich geregelt. Die Anweisung bezog sich auf alle Dienstobjekte, also auch auf die Bezirks- und Kreisdienststellen des MfS.
Dienstbereich
Durch gesicherte Türen von allen anderen Funktionsbereichen abgegrenzt.
Besonderen Sicherheitssnfordergagiln unterliegen:
1.7. Die Schaffung von Räumen zur geschützten Unterbringung (Schutzräume) von Mitarbeitern hat entsprechend meiner Direktive Nr. 1/67 zu erfolgen.
1.8. Die Versorgungssicherheit mit Elektroenergie bei Netzausfall ist entsprechend der Ordnung über die Energiewirtschaft im Ministerium für Staatssicherheit - Energieordnung - vom 9. 7. 1979 zu gewährleisten. Technische und bautechnische Erfordernisse sind mit der Abteilung Bauwesen der Verwaltung Rückwärtige Dienste abzustimmen. Schutzräume erhalten gesonderte Netzersatzanlagen mit notwendiger Kapazität.
1.9. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit sind
zu schaffen.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Die Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD) entstand 1974 aus der HA VuW, der HV B und ihr unterstellter bzw. zugeordneter Diensteinheiten sowie der Abteilung Finanzen. Ihre Aufgaben waren die materiell-technische Sicherstellung der Arbeit der MfS-Diensteinheiten, insbesondere durch Planung und Bereitstellung des materiellen Bedarfs, Bestands- und Lagerhaltung sowie der Bilanzierung.
Dazu gehörten auch Sicherungsaufgaben zur Unterbindung jedweder Feindtätigkeit im Anleitungsbereich, vor allem in Betrieben im bzw. beim MfS sowie Erfassung, Lagerung und Verteilung und Verwertung der in den Diensteinheiten des MfS angefallenen Asservate mit Ausnahme von Zahlungsmitteln, Schmuck und Edelmetallen.
Anweisung von Mielke zur Sicherung der Dienstobjekte der Bezirksverwaltungen, Kreisdienststellen und Objektdienststellen Dokument, 6 Seiten
Einweisung zu einer Begehung des Dienstobjektes Normannenstraße Dokument, 5 Seiten
Weisung des Ministers zur Aktenreduzierung in den Kreis- und Objektdienststellen Dokument, 6 Seiten
Sicherungskonzeption für das Stasi-Krankenhaus Berlin-Buch Dokument, 22 Seiten