Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 1928, Bl. 1-19
Die Anweisung 10/80 von Erich Mielke regelte die bauliche, technische und nachrichtentechnische Sicherheit der Dienstgebäude des MfS.
1950 bezog das Ministerium für Staatssicherheit seinen Dienstsitz in den Räumen des Lichtenberger Finanzamtes an der Ecke Normannenstraße und Magdalenenstraße. Von diesem einen Gebäude ausgehend breitete sich die Stasi Stück für Stück aus. Knapp 40 Jahre später umfasste die Stasi-Zentrale eine Fläche von etwa 22 Hektar. Zuerst verschwanden einzelne Gebäude, dann ganze Straßenzüge. An deren Stelle errichtete das MfS eigene Gebäude, denn die stark wachsende Zahl hauptamtlicher Mitarbeiter erforderte immer mehr Bürofläche. So entwickelte sich ein riesiges geheimdienstliches Areal − militärisch gesichert und von der Umgebung hermetisch abgeriegelt.
Rund um die Dienstobjekte ihres Lichtenberger Stammsitzes etablierte die Geheimpolizei im Laufe der Jahre ein auf Perfektion angelegtes Überwachungsregime - gestützt auf Kameratechnik, Wachmannschaften und aufmerksame Anwohner, die oft selbst zum MfS gehörten. Nirgendwo sonst in der DDR wurde die Überwachung eines „öffentlichen“ Raumes so genau dokumentiert wie für des Areals rund um die Magdalenenstraße.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Dienstgebäude erließ Minister Erich Mielke unter anderem die Anweisung Nr. 10/80. Bauliche, technische, nachrichtentechnische und brandschutztechnische Anforderungen an die "Objektsicherheit", wie es im Stasijargon hieß, waren darin grundsätzlich geregelt. Die Anweisung bezog sich auf alle Dienstobjekte, also auch auf die Bezirks- und Kreisdienststellen des MfS.
2.10. Spezifische bauliche Anforderungen für den Einsatz von Fernbeobachteranlagen:
3. Nachrichten-technische Anforderungen
3.1. Räume, die für das Betreiben und Bedienen der Nachrichtenanlagen genutzt werden, sind entsprechend den gültigen Sicherheitsvorschriften und Standards bautechnisch herzurichten. Die Raumanordnung und -größe der Nachrichtenräume ist aus der Aufgabenstellung zum Errichten nachrichten-technischer Anlagen abzuleiten.
Für Nachrichtenräume sind folgende Sicherheitserfordernisse durchzusetzen:
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 1928, Bl. 1-19
Die Anweisung 10/80 von Erich Mielke regelte die bauliche, technische und nachrichtentechnische Sicherheit der Dienstgebäude des MfS.
1950 bezog das Ministerium für Staatssicherheit seinen Dienstsitz in den Räumen des Lichtenberger Finanzamtes an der Ecke Normannenstraße und Magdalenenstraße. Von diesem einen Gebäude ausgehend breitete sich die Stasi Stück für Stück aus. Knapp 40 Jahre später umfasste die Stasi-Zentrale eine Fläche von etwa 22 Hektar. Zuerst verschwanden einzelne Gebäude, dann ganze Straßenzüge. An deren Stelle errichtete das MfS eigene Gebäude, denn die stark wachsende Zahl hauptamtlicher Mitarbeiter erforderte immer mehr Bürofläche. So entwickelte sich ein riesiges geheimdienstliches Areal − militärisch gesichert und von der Umgebung hermetisch abgeriegelt.
Rund um die Dienstobjekte ihres Lichtenberger Stammsitzes etablierte die Geheimpolizei im Laufe der Jahre ein auf Perfektion angelegtes Überwachungsregime - gestützt auf Kameratechnik, Wachmannschaften und aufmerksame Anwohner, die oft selbst zum MfS gehörten. Nirgendwo sonst in der DDR wurde die Überwachung eines „öffentlichen“ Raumes so genau dokumentiert wie für des Areals rund um die Magdalenenstraße.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Dienstgebäude erließ Minister Erich Mielke unter anderem die Anweisung Nr. 10/80. Bauliche, technische, nachrichtentechnische und brandschutztechnische Anforderungen an die "Objektsicherheit", wie es im Stasijargon hieß, waren darin grundsätzlich geregelt. Die Anweisung bezog sich auf alle Dienstobjekte, also auch auf die Bezirks- und Kreisdienststellen des MfS.
Die Räume für Kabelsicherungstechnik, Spezialnachrichtentechnik, Chiffrierdienst, Funkstelle sind VS-Räume.
Es sind folgende wesentliche Forderungen zu realisieren:
Kabeleinführungen sind gasdicht zu verschließen, Antennenträger sind auf dem Grundstück des Objektes innerhalb der Einfriedung zu montieren.
3.2. Die ständige Betriebsbereitschaft der Nachrichtenanlagen (außer Fernschreiber) ist durch eine Batteriestromversorgung zu gewährleisten. Entsprechend den örtlichen Bedingungen ist eine Kapazitätsreserve von 2 bis 6 Stunden vorzusehen.
3.3. Der Netzanschluß der Nachrichtenanlagen hat über gesondert abgesicherte Stromkreise zu erfolgen.
Diese Stromkreise sind an die Netzersatzanlage des Objektes anzuschließen. Eine separate Einspeisemöglichkeit von gesonderten Aggregaten ist herzustellen.
3.4. Für den Fall einer Havarie an der Fernsprechanlage sind bedeutende externe Verbindungen auf Einzelapparate umzuschalten.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 1928, Bl. 1-19
Die Anweisung 10/80 von Erich Mielke regelte die bauliche, technische und nachrichtentechnische Sicherheit der Dienstgebäude des MfS.
1950 bezog das Ministerium für Staatssicherheit seinen Dienstsitz in den Räumen des Lichtenberger Finanzamtes an der Ecke Normannenstraße und Magdalenenstraße. Von diesem einen Gebäude ausgehend breitete sich die Stasi Stück für Stück aus. Knapp 40 Jahre später umfasste die Stasi-Zentrale eine Fläche von etwa 22 Hektar. Zuerst verschwanden einzelne Gebäude, dann ganze Straßenzüge. An deren Stelle errichtete das MfS eigene Gebäude, denn die stark wachsende Zahl hauptamtlicher Mitarbeiter erforderte immer mehr Bürofläche. So entwickelte sich ein riesiges geheimdienstliches Areal − militärisch gesichert und von der Umgebung hermetisch abgeriegelt.
Rund um die Dienstobjekte ihres Lichtenberger Stammsitzes etablierte die Geheimpolizei im Laufe der Jahre ein auf Perfektion angelegtes Überwachungsregime - gestützt auf Kameratechnik, Wachmannschaften und aufmerksame Anwohner, die oft selbst zum MfS gehörten. Nirgendwo sonst in der DDR wurde die Überwachung eines „öffentlichen“ Raumes so genau dokumentiert wie für des Areals rund um die Magdalenenstraße.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Dienstgebäude erließ Minister Erich Mielke unter anderem die Anweisung Nr. 10/80. Bauliche, technische, nachrichtentechnische und brandschutztechnische Anforderungen an die "Objektsicherheit", wie es im Stasijargon hieß, waren darin grundsätzlich geregelt. Die Anweisung bezog sich auf alle Dienstobjekte, also auch auf die Bezirks- und Kreisdienststellen des MfS.
3.5. Die Verbindung zum staatlichen Nachrichtennetz hat über zwei getrennte Kabel (direkt zum Hauptverteiler der Deutschen Post und über einen anderen Schaltpunkt des Ortsnetzes) zu erfolgen.
3.6. Auf den Leitungen zum öffentlichen Fernsprechnetz ist das Fangen von Fernsprechverbindungen zu gewährleisten. Am Abfrageplatz der Fernsprechvermittlung und beim ODH ist eine Tonbandaufzeichnung zu garantieren.
3.7. Innerhalb des Objektes sind direkte Fernsprechverbindungen zwischen der Wache und
herzustellen.
3.8. Außerhalb der Dienstzeit sind dem ODH alle notwendigen Nachrichtenverbindungen zur Verfügung zu stellen.
Der ODH ist in die Bedienung und ggf. in vorzunehmende Schalthandlungen an den Nachrichtenanlagen durch den Funkerchiffreur einzuweisen. Der Funkerchiffreur hat eine Instruktion zum Bedienen und Ausführen von Schalthandlungen an den Nachrichtenanlagen unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse zu erarbeiten.
4. Anforderungen auf dem Gebiet Bewaffnung und Chemischer Dienst
4.1. Für Waffenkammern sind Rämme vorzusehen, die den Sicherheitserfordernissen entsprechen und auf der von öffentlichen Straßen abgewandten Seite des Objektes liegen.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Anweisung von Mielke zur Sicherung der Dienstobjekte der Bezirksverwaltungen, Kreisdienststellen und Objektdienststellen Dokument, 6 Seiten
Einweisung zu einer Begehung des Dienstobjektes Normannenstraße Dokument, 5 Seiten
Weisung des Ministers zur Aktenreduzierung in den Kreis- und Objektdienststellen Dokument, 6 Seiten
Sicherungskonzeption für das Stasi-Krankenhaus Berlin-Buch Dokument, 22 Seiten