Befehl 11/66 zur Bekämpfung von unangepassten Jugendlichen
Signatur: BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. IX, Nr. 65, Bl. 120-124
Befehl von Stasi-Chef Erich Mielke aus dem Jahr 1966 zur Bekämpfung von unangepassten Jugendlichen. Eine Reaktion auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED infolge der Beatbewegung.
Jugendkulturen jenseits des Einflussbereiches der SED-Jugendorganisation FDJ stellten für das SED-Regime eine Bedrohung dar. Die Staatsmacht fürchtete vor allem westliche Einflüsse, die die Jugendlichen von sozialistischen Erziehungszielen entfremdeten. So waren der Staatsführung auch die Rock'n'Roll- und Beatbewegung der späten 50er und 60er Jahre ein Dorn im Auge. Der regelmäßige Empfang von Beat-Musik westlicher Rundfunksender habe negativen Einfluss auf die jungen Leute, so ein Urteil von Partei und MfS. Auf geschickte Weise betreibe der "Klassenfeind" so politisch-ideologische Diversion und verbreite seine imperialistische Ideologie.
Seit Oktober 1965 war es verboten, in öffentlichen Räumen Musik wie Beat und Rock'n'Roll zu spielen. "Laiengruppen" – wie die DDR-Regierung sie nannte – drohte der sofortige Lizenzentzug, wenn sie "dekadente westliche Musik" spielten. "Gammler", die keiner geregelten Arbeit nachgingen, sollten in Arbeitslager eingewiesen werden. Ebenfalls im Oktober 1965 forderte Stasi-Chef Erich Mielke in einem Fernschreiben die Leiter aller MfS-Bezirksverwaltungen auf, sofort Stellungnahmen und Einschätzungen zur Lage unter der Jugend zu erarbeiten. Er reagierte damit auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED. Wenige Monate später erließ Mielke den Befehl 11/66 zur "Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR". Dieses Dokument bildete gemeinsam mit der Dienstanweisung 4/66 die Grundlage für die Maßnahmen im Kampf gegen unangepasste Jugendliche. Der Befehl besaß bis 1989 Gültigkeit.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Minister für Staatssicherheit
- Datum:
- 15.5.1966
- Erfahrungen der politisch-operativen Arbeit auszuwerten, zu verallgemeinern und Schlußfolgerungen herauszuarbeiten,
- den Stand und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und Koordinierung der verschiedenen Linien untereinander sowie mit den Organen der Deutschen Volkspolizei, anderen staatlichen Organen und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen zugberaten und entsprechende Schlußfolgerungen vorzuschlagen.
Die Leiter der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen haben die Tätigkeit dieser operativen Arbeitsgruppen laufend zu kontrollieren. Durch die Kontrollen ist vor allem dafür zu sorgen, daß die von den Arbeitsgruppen erarbeiteten Schlußfolgerungen Bestandteile der Arbeitspläne der verantwortlichen Diensteinheiten werden und ihre Erfüllung gesichert wird.
4. Die auf der Grundlage dieses Befehls von mir erlassene DA 4/66 ist in allen operativen Diensteinheiten zu erläutern und auszuwerten.
5. Auf der Grundlage dieses Befehls und der DA 4/66 sind von den Leitern der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen Maßnahmepläne zu erarbeiten, welche beinhalten
- die unmittelbar und sofort zu lösenden Aufgaben,
- mit welchen Mitteln und Methoden die Schwerpunkte durch das MfS bzw. die Deutsche Volkspolizei sowie in Zusammenarbeit mit den staatlichen und gesellschaftlichen. Organen beseitigt werden,