Signatur: BStU, MfS, AOP, Nr. 11806/85, Bd. 52, Bl. 159-168
Nach der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann aus der DDR verfassten einige Schriftstellerkollegen einen Protestbrief an die SED-Spitze. Diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR dokumentierte die Stasi in einem Bericht.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder "verschwinden" zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
Über viele Jahre erschien es den SED-Funktionären leichter, den unbequemen Künstler im Lande auszuhalten, als offen gegen ihn vorzugehen. Doch 1976 spitzte sich die Situation in der DDR zu: Viele Menschen protestierten gegen die SED-Verleumdungen des in den Freitod gegangenen Pfarrers Brüsewitz. Mehr und mehr Kritiker bestanden auf der Umsetzung der auch von der DDR bei der KSZE-Konferenz in Helsinki im Jahr zuvor anerkannten Menschenrechte.
Die Machthaber waren unter Druck. Sie erlaubten Biermann, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Bei diesem Konzert versuchte er leidenschaftlich, die dem Westen fremd gewordene DDR zu erklären. Das Konzert diente der SED-Führung dennoch als Vorwand, den Künstler gegen seinen Willen auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Am Nachmittag des 16. November 1976 lud der Dichter Stephan Hermlin prominente, in Ost und West hoch angesehene DDR-Schriftstellerkollegen ein. Für ihn hatte die Ausbürgerung eine erschreckende historische Parallele in Deutschland. Schon die Naziregierung hatte Kritiker und Juden aus der "deutschen Volksgemeinschaft" ausgestoßen und ausgebürgert. Die Autoren formulierten einen gemeinsamen Protestbrief, in dem sie die SED-Führung baten "die beschlossene Maßnahme zu überdenken".
Das Ministerium für Staatssicherheit dokumentierte diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR im vorliegenden Bericht.
Schriftsteller der DDR handele.
Trotz mehrstündiger Diskussion war Jacobs in nicht zu beeinflussen.
Die Parteileitung des Verbandes hat von seinem Vorhaben Kenntnis.
seiner Haltung
- Franz Fühmann hat sein bereits bekanntes Schreiben an den Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Genossen Stoph, an folgende weitere Personen zum "beliebigen Gebrauch" gesendet:
- Die sich bisher bei Sarah Kirsch abzeichnende, verfestigte Haltung, Biermanns Ausweisung ohne Einschränkung zurückzuweisen, hat sich erneut bestätigt.
In einem gezielten inoffiziellen Gespräch äußerte sie, alle Unterzeichner der ersten Protestresolution seien sich über deren Weg der Verbreitung in westlichen Massenmedien einig gewesen. Eine Änderung ihres Standpunktes komme nicht in Frage. Die Unterzeichner der Protesterklärung stellten das Gewissen der Nation dar. Jeder hätte am Bildschirm verfolgen können, daß sich Biermann in der BRD hervorragend für die DDR eingesetzt habe. Für besonders lobenswert ist für sie sein Einsatz für Rainer Kunze gewesen.
- Rolf Schneider äußerte gegenüber Genossen Henniger, Sekretär des Schriftstellarverbandes der DDR, er werde aus Angst, nicht wieder in die DDR einreisen zu dürfen, eine beabsichtigte Reise nach Rumänien nicht antreten.
Die Veröffentlichungen im Neuen Deutschland charakterisierte er als unerhört. Partei und Regierung hätten sich Proteste der FKP, IKP und der spanischen KP selbst zuzuschreiben. Wenn die DDR als Staat die Verpflichtungen der KSZE von Helsinki nicht einhalte, müßten Personen wie er und Stefan
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Signatur: BStU, MfS, AOP, Nr. 11806/85, Bd. 52, Bl. 159-168
Nach der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann aus der DDR verfassten einige Schriftstellerkollegen einen Protestbrief an die SED-Spitze. Diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR dokumentierte die Stasi in einem Bericht.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder "verschwinden" zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
Über viele Jahre erschien es den SED-Funktionären leichter, den unbequemen Künstler im Lande auszuhalten, als offen gegen ihn vorzugehen. Doch 1976 spitzte sich die Situation in der DDR zu: Viele Menschen protestierten gegen die SED-Verleumdungen des in den Freitod gegangenen Pfarrers Brüsewitz. Mehr und mehr Kritiker bestanden auf der Umsetzung der auch von der DDR bei der KSZE-Konferenz in Helsinki im Jahr zuvor anerkannten Menschenrechte.
Die Machthaber waren unter Druck. Sie erlaubten Biermann, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Bei diesem Konzert versuchte er leidenschaftlich, die dem Westen fremd gewordene DDR zu erklären. Das Konzert diente der SED-Führung dennoch als Vorwand, den Künstler gegen seinen Willen auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Am Nachmittag des 16. November 1976 lud der Dichter Stephan Hermlin prominente, in Ost und West hoch angesehene DDR-Schriftstellerkollegen ein. Für ihn hatte die Ausbürgerung eine erschreckende historische Parallele in Deutschland. Schon die Naziregierung hatte Kritiker und Juden aus der "deutschen Volksgemeinschaft" ausgestoßen und ausgebürgert. Die Autoren formulierten einen gemeinsamen Protestbrief, in dem sie die SED-Führung baten "die beschlossene Maßnahme zu überdenken".
Das Ministerium für Staatssicherheit dokumentierte diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR im vorliegenden Bericht.
Hermlin als international geachtete Personen des PEN für
die Einhaltung derartiger Verpflichtungen wirken.
Schneider nimmt einen verhärteten Standpunkt ein.
- Bei gezielten internen Gesprächen mit [anonymisiert] äußerte diese, sie nehme genau wie [anonymisiert] eine gefestigte Haltung zur Protesterklärung ein.
Sie verurteilten Biermanns gegen die DDF gerichtetes Auftreten, seine Angriffe über Massenmedien der BRD gegen die DDR, sähen sich aber außerstande, ihren Protest zu widerrufen. Voraussetzungen dazu wen größere Freiheiten für die Kulturschaffenden der DDR.
- Auch [anonymisiert] war bei mehreren gezielten internen Gesprächen nicht bereit, seine Unterschrift von der sogenannten zweiten Protesterklärung zurückzuziehen. Das Ziel der Aktion habe nicht in der Unterstützung Biermanns bestanden, sondern darin, ein Gespräch zwischen Parteiführung und Kulturschaffenden herbeizuführen. Für die Diskussion anstehender Fragen der Künstler sei ein günstiger Zeitpunkt gewesen, deshalb seine Unterschrift.
Es wird eingeschätzt, daß gegenwärtig keine Voraussetzungen vorhanden sind, [anonymisiert] zur Zurücknahme seiner Unterschrift zu bewegen.
- Aus einem herbeigeführten Gespräch mit [anonymisiert] geht hervor, daß beide der Oberzeugung sind, Biermann sei kein Kommunist. Die Verfahrensweise seiner Ausweisung lehnen beide als unredlich ab, darüber hinaus könne sich die DDR einen Biermann, der bisher keinen DDR-Schriftsteller negativ beeinflußt habe, leisten.
- Klaus Lenz, Mitunterzeichner der sogenannten zweiten Protesterklärung und Leiter der gleichnamigen Combo, hatte zwei Tage vor Biermanns Ausreise mit diesem Kontakt. Biermann brachte
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Nach der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann aus der DDR verfassten einige Schriftstellerkollegen einen Protestbrief an die SED-Spitze. Diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR dokumentierte die Stasi in einem Bericht.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder "verschwinden" zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
Über viele Jahre erschien es den SED-Funktionären leichter, den unbequemen Künstler im Lande auszuhalten, als offen gegen ihn vorzugehen. Doch 1976 spitzte sich die Situation in der DDR zu: Viele Menschen protestierten gegen die SED-Verleumdungen des in den Freitod gegangenen Pfarrers Brüsewitz. Mehr und mehr Kritiker bestanden auf der Umsetzung der auch von der DDR bei der KSZE-Konferenz in Helsinki im Jahr zuvor anerkannten Menschenrechte.
Die Machthaber waren unter Druck. Sie erlaubten Biermann, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Bei diesem Konzert versuchte er leidenschaftlich, die dem Westen fremd gewordene DDR zu erklären. Das Konzert diente der SED-Führung dennoch als Vorwand, den Künstler gegen seinen Willen auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Am Nachmittag des 16. November 1976 lud der Dichter Stephan Hermlin prominente, in Ost und West hoch angesehene DDR-Schriftstellerkollegen ein. Für ihn hatte die Ausbürgerung eine erschreckende historische Parallele in Deutschland. Schon die Naziregierung hatte Kritiker und Juden aus der "deutschen Volksgemeinschaft" ausgestoßen und ausgebürgert. Die Autoren formulierten einen gemeinsamen Protestbrief, in dem sie die SED-Führung baten "die beschlossene Maßnahme zu überdenken".
Das Ministerium für Staatssicherheit dokumentierte diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR im vorliegenden Bericht.
dabei seine Freude über die bevorstehende Ausreise zum Ausdruck und äußerte, wegen möglicher negativer Folgen könne sich die DDR die Verweigerung einer Wiedereinreise nicht leisten.
Es wird eingeschätzt, daß Lenz - der keine feindliche Grundhaltung zur DDR einnimmt - gegenwärtig nicht zu bewegen ist, seine Unterschrift von der Protesterklärung zurückzuziehen. Dazu fühlt er sich Biermann zu sehr freundschaftlich verbunden.
- [anonymisiert] erklärte auf einer gemeinsamen Probe mit der Klaus-Lenz-Combo, man habe von ihr in erpresserischer Weise verlangt, die Unterschrift von der Protesterklärung zurückzuziehen. Anderenfalls drohten ihr negative Folgen für ihre Laufbahn als Sängerin.
- Die Regisseure des DEFA-Kurzfilmstudios Berlin [anonymisiert] und [anonymisiert] waren am 22.11.76 bei Gesprächen mit leitenden Genossen des Kurzfilmstudios nicht bereit, ihre Unterschrift von der sogenannten zweiten Protesterklärung zurückzuziehen. Beide baten aber darum, die Dokumentar- und Kurzfilmwoche in Leipzig verlassen zu können, um dort nicht in Diskussionen verwickelt zu werden bzw. die Dokfilmwoche nicht zum Schauplatz derartiger Diskussionen werden zu lassen.
- Durch gezielte interne Gespräche mit [anonymisiert] konnte erreicht werden, daß dieser seine Unterschrift von der Protesterklärung zurückzieht. Am 22.11.76 hat er davon ADN in Kenntnis gesetzt.
[anonymisiert] ist jedoch weiterhin der Auffassung, "Biermanns Ausweisung sollte seitens der Regierung der DDR nochmals überdacht werden.
- Durch mehrere Hinweise wurde bekannt, daß Barbara Schall nach wie vor konsequent die Widerrufserklärung. ihres Ehemannes verteidigt und als politisch richtig charakterisiert.
Sie äußerte ihr Bedauern darüber, daß nach ihr vorliegenden Informationen weitere Unterschriften-Sammlungen vorgenommen
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Bericht über die Reaktion Wolf Biermanns auf die Ablehnung eines Reiseantrages Dokument, 3 Seiten
Bericht über eine Feier zu Wolf Biermanns 38. Geburtstag in seiner Wohnung Dokument, 3 Seiten
Brief von Wolf Biermann an Robert Havemann Dokument, 10 Seiten
Konzeption zur Ausbürgerung Wolf Biermanns Dokument, 6 Seiten