Signatur: BStU, MfS, AOP, Nr. 11806/85, Bd. 52, Bl. 159-168
Nach der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann aus der DDR verfassten einige Schriftstellerkollegen einen Protestbrief an die SED-Spitze. Diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR dokumentierte die Stasi in einem Bericht.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder "verschwinden" zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
Über viele Jahre erschien es den SED-Funktionären leichter, den unbequemen Künstler im Lande auszuhalten, als offen gegen ihn vorzugehen. Doch 1976 spitzte sich die Situation in der DDR zu: Viele Menschen protestierten gegen die SED-Verleumdungen des in den Freitod gegangenen Pfarrers Brüsewitz. Mehr und mehr Kritiker bestanden auf der Umsetzung der auch von der DDR bei der KSZE-Konferenz in Helsinki im Jahr zuvor anerkannten Menschenrechte.
Die Machthaber waren unter Druck. Sie erlaubten Biermann, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Bei diesem Konzert versuchte er leidenschaftlich, die dem Westen fremd gewordene DDR zu erklären. Das Konzert diente der SED-Führung dennoch als Vorwand, den Künstler gegen seinen Willen auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Am Nachmittag des 16. November 1976 lud der Dichter Stephan Hermlin prominente, in Ost und West hoch angesehene DDR-Schriftstellerkollegen ein. Für ihn hatte die Ausbürgerung eine erschreckende historische Parallele in Deutschland. Schon die Naziregierung hatte Kritiker und Juden aus der "deutschen Volksgemeinschaft" ausgestoßen und ausgebürgert. Die Autoren formulierten einen gemeinsamen Protestbrief, in dem sie die SED-Führung baten "die beschlossene Maßnahme zu überdenken".
Das Ministerium für Staatssicherheit dokumentierte diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR im vorliegenden Bericht.
dabei seine Freude über die bevorstehende Ausreise zum Ausdruck und äußerte, wegen möglicher negativer Folgen könne sich die DDR die Verweigerung einer Wiedereinreise nicht leisten.
Es wird eingeschätzt, daß Lenz - der keine feindliche Grundhaltung zur DDR einnimmt - gegenwärtig nicht zu bewegen ist, seine Unterschrift von der Protesterklärung zurückzuziehen. Dazu fühlt er sich Biermann zu sehr freundschaftlich verbunden.
- [anonymisiert] erklärte auf einer gemeinsamen Probe mit der Klaus-Lenz-Combo, man habe von ihr in erpresserischer Weise verlangt, die Unterschrift von der Protesterklärung zurückzuziehen. Anderenfalls drohten ihr negative Folgen für ihre Laufbahn als Sängerin.
- Die Regisseure des DEFA-Kurzfilmstudios Berlin [anonymisiert] und [anonymisiert] waren am 22.11.76 bei Gesprächen mit leitenden Genossen des Kurzfilmstudios nicht bereit, ihre Unterschrift von der sogenannten zweiten Protesterklärung zurückzuziehen. Beide baten aber darum, die Dokumentar- und Kurzfilmwoche in Leipzig verlassen zu können, um dort nicht in Diskussionen verwickelt zu werden bzw. die Dokfilmwoche nicht zum Schauplatz derartiger Diskussionen werden zu lassen.
- Durch gezielte interne Gespräche mit [anonymisiert] konnte erreicht werden, daß dieser seine Unterschrift von der Protesterklärung zurückzieht. Am 22.11.76 hat er davon ADN in Kenntnis gesetzt.
[anonymisiert] ist jedoch weiterhin der Auffassung, "Biermanns Ausweisung sollte seitens der Regierung der DDR nochmals überdacht werden.
- Durch mehrere Hinweise wurde bekannt, daß Barbara Schall nach wie vor konsequent die Widerrufserklärung. ihres Ehemannes verteidigt und als politisch richtig charakterisiert.
Sie äußerte ihr Bedauern darüber, daß nach ihr vorliegenden Informationen weitere Unterschriften-Sammlungen vorgenommen
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Signatur: BStU, MfS, AOP, Nr. 11806/85, Bd. 52, Bl. 159-168
Nach der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann aus der DDR verfassten einige Schriftstellerkollegen einen Protestbrief an die SED-Spitze. Diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR dokumentierte die Stasi in einem Bericht.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder "verschwinden" zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
Über viele Jahre erschien es den SED-Funktionären leichter, den unbequemen Künstler im Lande auszuhalten, als offen gegen ihn vorzugehen. Doch 1976 spitzte sich die Situation in der DDR zu: Viele Menschen protestierten gegen die SED-Verleumdungen des in den Freitod gegangenen Pfarrers Brüsewitz. Mehr und mehr Kritiker bestanden auf der Umsetzung der auch von der DDR bei der KSZE-Konferenz in Helsinki im Jahr zuvor anerkannten Menschenrechte.
Die Machthaber waren unter Druck. Sie erlaubten Biermann, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Bei diesem Konzert versuchte er leidenschaftlich, die dem Westen fremd gewordene DDR zu erklären. Das Konzert diente der SED-Führung dennoch als Vorwand, den Künstler gegen seinen Willen auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Am Nachmittag des 16. November 1976 lud der Dichter Stephan Hermlin prominente, in Ost und West hoch angesehene DDR-Schriftstellerkollegen ein. Für ihn hatte die Ausbürgerung eine erschreckende historische Parallele in Deutschland. Schon die Naziregierung hatte Kritiker und Juden aus der "deutschen Volksgemeinschaft" ausgestoßen und ausgebürgert. Die Autoren formulierten einen gemeinsamen Protestbrief, in dem sie die SED-Führung baten "die beschlossene Maßnahme zu überdenken".
Das Ministerium für Staatssicherheit dokumentierte diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR im vorliegenden Bericht.
würden. Damit werde Schaden angerichtet und der Sache nicht dienliche Aktionen provoziert.
An negativ/feindlichen Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Ausweisung Biermanns liegen folgende Hinweise vor:
- Mitglieder der Jugend Tanzkapelle "Karussell", unter ihnen der ehemalige Angehörige der Klaus-Renft-Combo Gläser, Peter, spielten vor Beginn einer Tanzveranstaltung am 20.11.76 in Glauchau in der Gaststätte "Grüner Baum" Biermann-Lieder. In Gesprächen mit Jugendlichen brachten sie zum Ausdruck, daß Biermann ihr persönlicher Bekannter sei und seine Ausweisung eine unrechtmäßige und hinterhältige Maßnahme darstelle.
Sie forderten Jugendliche auf, mit der Verbreitung von Biermann-Liedern und Biermann-Auffassungen Einfluß auf dessen Rückkehr in die DDR zu nehmen.
Eine größere Massenwirksamkeit wurde nicht festgestellt.
- Am 22.11.76 gegen 19.55 Uhr wurde der Maurer Ullmann, Günter aus Greiz zugeführt, als er versuchte, Havemanns Grundstück in Grünheide zu betreten. Ullmann, gegenwärtig in Berlin tätig, war bis vor kurzem Leiter eines Zirkels Junger Lyriker mit negativer politischer Tendenz in Greiz.
Hinweise über feindliche Aktivitäten des Ullmann in der gegenwärtigen Situation liegen nicht vor.
Ullmann wurde zum S-Bahnhof Erkner mit der Maßgabe geführt, seine Berliner Wohnung aufzusuchen und keineswegs wieder den Havemann aufsuchen zu wollen.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Nach der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann aus der DDR verfassten einige Schriftstellerkollegen einen Protestbrief an die SED-Spitze. Diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR dokumentierte die Stasi in einem Bericht.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder "verschwinden" zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab.
Über viele Jahre erschien es den SED-Funktionären leichter, den unbequemen Künstler im Lande auszuhalten, als offen gegen ihn vorzugehen. Doch 1976 spitzte sich die Situation in der DDR zu: Viele Menschen protestierten gegen die SED-Verleumdungen des in den Freitod gegangenen Pfarrers Brüsewitz. Mehr und mehr Kritiker bestanden auf der Umsetzung der auch von der DDR bei der KSZE-Konferenz in Helsinki im Jahr zuvor anerkannten Menschenrechte.
Die Machthaber waren unter Druck. Sie erlaubten Biermann, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Bei diesem Konzert versuchte er leidenschaftlich, die dem Westen fremd gewordene DDR zu erklären. Das Konzert diente der SED-Führung dennoch als Vorwand, den Künstler gegen seinen Willen auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Am Nachmittag des 16. November 1976 lud der Dichter Stephan Hermlin prominente, in Ost und West hoch angesehene DDR-Schriftstellerkollegen ein. Für ihn hatte die Ausbürgerung eine erschreckende historische Parallele in Deutschland. Schon die Naziregierung hatte Kritiker und Juden aus der "deutschen Volksgemeinschaft" ausgestoßen und ausgebürgert. Die Autoren formulierten einen gemeinsamen Protestbrief, in dem sie die SED-Führung baten "die beschlossene Maßnahme zu überdenken".
Das Ministerium für Staatssicherheit dokumentierte diese Vorgänge und weitere Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR im vorliegenden Bericht.
Die Aktivitäten von BRD-Journalisten zur Kontaktaufnahme besonders mit Unterzeichnern von Protestresolutionen den hielten Berichtszeitraum an.
Andreas W. Mytze, Herausgeber der in Westberlin erscheinenden antikommunistischen Zeitschrift "europäische ideen", sandte am 22.11.73 Telegramme an Stefan Heym und Günter Kunert, mit denen er bereits in der Vergangenheit Kontakt unterhielt, sowie an den Schriftsteller und Literaturkritiker Rainer Kerndl.
In allen drei Telegrammen verweist er darauf, daß in "Sachen Jürgen Fuchs" am Dienstag, dem 23.11.76, ein Militärstaatsanwalt Gläsner in der Hermann-Matern-Straße Sprechstunde habe.
In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, daß laut Mitteilung von DPA (BRD) vom 21.11.76 (Quelle: Interne Grün-Strich-Information von ADN) der Ehefrau von Jürgen Fuchs mitgeteilt worden sei, nähere Auskünfte über das Schicksal ihres Ehemannes könne sie beim Militärstaatsanwalt erhalten.
Am 22.11.76 gegen 13.50 Uhr fuhr der ZDF-Korrespondent Dirk Sager mit Pkw in der Nähe von Havemanns Wohnung vor. Er stieg in Havemanns Pkw um, beide fuhren in Richtung Kagel und kehrten von dort nach kurzem Aufenthalt wieder nach Grünheide zurück. Während Havemann seine Wohnung aufsuchte, begab sich Sager mit seinem Pkw sofort in Richtung Hauptstadt.
Christel Sudau, "Frankfurter Rundschau", beabsichtigte, Havemann am Nachmittag des 22.11.76 in seiner Wohnung aufzusuchen.
Bisher wurde nicht bekannt, daß sie dieses Vorhaben realisiert hat.
Die Hauptabteilung VIII wurde verständigt.
Hinweise auf weitere, scheinbar unverbindliche und nicht zweckgerichtete Verbindungsaufnahmen liegen vor zum ARD-Korrespondenten Lothar Löwe. Er nahm Verbindung zur Ehefrau von [anonymisiert] auf, tauschte sich mit ihr über Belanglosigkeiten aus und kündigte an, sich wieder zu melden.
Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung)
1950 wurde die selbstständige Abteilung VIII gebildet. Aufgabe der 1958 in Hauptabteilung VIII umbenannten Diensteinheit war es, im Auftrag anderer MfS-Abteilungen operative Beobachtungen und Ermittlungen durchzuführen.
Ihre Standardmethoden waren Mitschnitte von Telefongesprächen, heimliche Fotoaufnahmen, Videoüberwachung, verdeckte Wohnungsdurchsuchungen sowie gewaltsames Eindringen in fremde Objekte aller Art in Ost und West. Neben Beobachtungen, Ermittlungen, Durchsuchungen und Festnahmen in der DDR gehörten auch "aktive operative Maßnahmen in und nach dem Operationsgebiet" zu den Aufgaben der Hauptabteilung VIII. Hauptamtliche MfS-Mitarbeiter und IM reisten unter falschem Namen über getarnte Grenzschleusen ins westliche Operationsgebiet, wo sie Nachforschungen anstellten und Personen und Gebäude überwachten. Auch Anschläge und Entführungen gehörten zum operativen Geschäft dieser MfS-Abteilung.
Ende 1988 arbeiteten in der Hauptabteilung VIII 1.509 und in den Abteilungen VIII der Bezirksverwaltungen 2.960 hauptamtliche MfS-Mitarbeiter. Neben diesen 4.469 hauptamtlichen unterstanden der Hauptabteilung VIII 1.198 IM (darunter 124 West-IM). Hinzu kamen etwa 3.500 IM in den Abteilungen VIII der Bezirksverwaltungen.
In den 50er Jahren wirkte die Hauptabteilung VIII an zahlreichen Unrechtshandlungen des SED-Regimes mit. So entführte sie u. a. in den Westen geflohene MfS Mitarbeiter, die später als Verräter hingerichtet wurden (Entführung). Seit dem Mauerbau konzentrierte sich die Hauptabteilung VIII überwiegend auf Überwachungsmaßnahmen in der DDR. Nach dem Grundlagenvertrag und dem Transitabkommen versuchte sie, Republikfluchten und unerlaubte Kontakte zwischen DDR-Bürgern und Westdeutschen zu verhindern.
Zur Überwachung des innerdeutschen Reiseverkehrs errichtete die Hauptabteilung VIII an Grenzübergängen Beobachtungsstützpunkte. Im Zuge des POZW mit den DDR-Grenztruppen, der DDR-Zollverwaltung und den Bereichen Passkontrolle und Fahndung der HA VI des MfS sollten "Reisespione" und "operativ interessante Personen" (westdeutsche Politiker, ausländische Unternehmer und Geschäftsleute, Korrespondenten, Journalisten und Westverwandte von verdächtigen DDR-Bürgern) beobachtet werden. Mit großem Aufwand beobachtete die Hauptabteilung VIII Patrouillen der Westalliierten. Sie sammelte Belege für "subversive Handlungen und Aktivitäten", erfasste StVO-Verstöße und Sperrgebietsverletzungen.
Seit Juni 1989 war die Hauptabteilung VIII für die Überwachung von NVA-Angehörigen außerhalb des Dienstes zuständig. Bei der Spuren- und Beweissicherung konzentrierte sie sich auf "schwerwiegende Vorkommnisse" innerhalb der NVA und Grenztruppen: Spionage, Fahnenflucht, Westkontakte und Fluchtversuche. Ihre letzten Einsätze hatten die MfS-Offiziere der Hauptabteilung VIII im Herbst 1989, die zugleich deren personelle und logistische Kapazitäten überstiegen: Immer öfter mussten Angehörige der Hauptabteilung VIII zu außerplanmäßigen Großeinsätzen ausrücken, um an verdächtigen Gottesdiensten teilzunehmen und Demonstrationen zu beobachten oder vorbeugend einzudämmen.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Bericht über die Reaktion Wolf Biermanns auf die Ablehnung eines Reiseantrages Dokument, 3 Seiten
Bericht über eine Feier zu Wolf Biermanns 38. Geburtstag in seiner Wohnung Dokument, 3 Seiten
Brief von Wolf Biermann an Robert Havemann Dokument, 10 Seiten
Konzeption zur Ausbürgerung Wolf Biermanns Dokument, 6 Seiten