Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bl. 61-78
Monatsbericht vom Juli 1960 über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik nach der erfolgten Zwangskollektivierung in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fanden im Bereich der Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR gravierende Umstrukturierungen statt. Jahrhundertealte Strukturen wurden dadurch zerschlagen. Bereits im September 1945 enteignete die Besatzungsmacht mit der Bodenreform alle Privatbetriebe mit mehr als 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entschädigungslos. Bauern, denen vorgeworfen worden war, Nazi- oder Kriegsverbrecher zu sein, verloren ebenfalls ihr Land. Diese Flächen wurden in wesentlich kleinere Parzellen aufgeteilt und ärmeren oder landlosen Bauern, teilweise auch Flüchtlingen und Vertriebenen, zugesprochen. Die Neubauern erhielten jeweils eine Fläche von circa fünf Hektar.
Die Bodenreform war ein erster Schritt zur Umgestaltung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Als zweiter Schritt folgte die erzwungene Kollektivierung aller landwirtschaftlichen Betriebe. Diese war im Juli 1952 zum Staatsziel erklärt worden. Der Eintritt in sogenannte Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) verlief anfangs auf freiwilliger Basis. Da jedoch viele erfolgreiche Betriebe nicht in die LPG eintraten, wurden sie ab Ende des Jahres 1952 immer stärker zum Eintritt genötigt. Gegner der Kollektivierung wurden inhaftiert, Ablieferungspflichten willkürlich erhöht und private Bauern enteignet.
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 stoppte den Kollektivierungsprozess vorläufig. Erst Jahre später unternahm die SED-Führung einen neuerlichen Anlauf zur weiteren "sozialistischen" Umgestaltung der Landwirtschaft. Im Januar 1960 erfolgte die erzwungene Eingliederung von mehr als 400.000 Einzelbetrieben in die Produktionsgenossenschaften. Wer sich widersetzte, wurde zum "Klassenfeind" erklärt und mit entsprechender Härte behandelt. Am 25. April 1960 vermeldete Walter Ulbricht den Abschluss der Kollektivierung. Durch den Druck der Partei ergaben sich neue Konflikte, die immer mehr Menschen zum Austritt aus den LPG und schließlich zur Flucht aus der DDR bewegten.
Einen Einblick in die Situation auf dem Land nach Abschluss der Zwangskollektivierung gibt das vorliegende Dokument der Abteilung Aufklärung beim Kommando der Deutschen Grenzpolizei. Es enthält einen Bericht über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzbereich der DDR zur Bundesrepublik in den Monaten Juni und Juli 1960. Die Abteilung Aufklärung war bis 1961 eine Einheit der Grenzpolizei ehe sie im Dezember 1961 der Hauptabteilung I der Stasi unterstellt wurde.
Der Vorsitzende dieser LPG ist ein gewisser [geschwärzt], der als Industriearbeiter auf's Land kam, [geschwärzt] war Angehöriger der Waffen-SS und als Aufseher in einem Kriegsgefangenenlager. In seiner jetzigen Tätigkeit ist bisher nichts Nachteiliges bekannt geworden.[geschwärzt] beabsichtigt, seine Mitgliedschaft zur LPG zu kündigen, um als Bäcker in Gadebusch zu arbeiten.
Bei den Genossenschaftsbauern der LPG Typ I desselben Ortes handelt es sich um Personen, die sich nur mit Widerwillen zusammengeschlossen haben. Dieses kommt in ihrer bisherigen Tätigkeit zum Ausdruck. Eine genossenschaftliche Arbeit wurde bisher nicht geleistet.
Gemeinde Bernsdorf
Hier musste der [geschwärzt] auf Antrag der LPG-Mitglieder abgelöst werden, da er laufend Fehler machte, die zum Schaden der LPG führten. Dieses trat besonders krass in Erscheinung, als der LPG-Vorsitzende krank war und er denselben vertrat. [geschwärzt] war vor 1945 aktiver Nazi und Grossbauer im ehemaligen Ostpreussen.
Kreis Hagenow
Lassahn – LPG Typ I
Die LPG Typ I arbeitet noch nicht genossenschaftlich, da die Einzelbauern noch zu sehr auf ihr Eigentum bedacht sind. Der Vorsitzende der LPG Typ III "Glück auf" hat die Absicht, aus der LPG auszutreten.
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bl. 61-78
Monatsbericht vom Juli 1960 über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik nach der erfolgten Zwangskollektivierung in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fanden im Bereich der Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR gravierende Umstrukturierungen statt. Jahrhundertealte Strukturen wurden dadurch zerschlagen. Bereits im September 1945 enteignete die Besatzungsmacht mit der Bodenreform alle Privatbetriebe mit mehr als 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entschädigungslos. Bauern, denen vorgeworfen worden war, Nazi- oder Kriegsverbrecher zu sein, verloren ebenfalls ihr Land. Diese Flächen wurden in wesentlich kleinere Parzellen aufgeteilt und ärmeren oder landlosen Bauern, teilweise auch Flüchtlingen und Vertriebenen, zugesprochen. Die Neubauern erhielten jeweils eine Fläche von circa fünf Hektar.
Die Bodenreform war ein erster Schritt zur Umgestaltung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Als zweiter Schritt folgte die erzwungene Kollektivierung aller landwirtschaftlichen Betriebe. Diese war im Juli 1952 zum Staatsziel erklärt worden. Der Eintritt in sogenannte Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) verlief anfangs auf freiwilliger Basis. Da jedoch viele erfolgreiche Betriebe nicht in die LPG eintraten, wurden sie ab Ende des Jahres 1952 immer stärker zum Eintritt genötigt. Gegner der Kollektivierung wurden inhaftiert, Ablieferungspflichten willkürlich erhöht und private Bauern enteignet.
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 stoppte den Kollektivierungsprozess vorläufig. Erst Jahre später unternahm die SED-Führung einen neuerlichen Anlauf zur weiteren "sozialistischen" Umgestaltung der Landwirtschaft. Im Januar 1960 erfolgte die erzwungene Eingliederung von mehr als 400.000 Einzelbetrieben in die Produktionsgenossenschaften. Wer sich widersetzte, wurde zum "Klassenfeind" erklärt und mit entsprechender Härte behandelt. Am 25. April 1960 vermeldete Walter Ulbricht den Abschluss der Kollektivierung. Durch den Druck der Partei ergaben sich neue Konflikte, die immer mehr Menschen zum Austritt aus den LPG und schließlich zur Flucht aus der DDR bewegten.
Einen Einblick in die Situation auf dem Land nach Abschluss der Zwangskollektivierung gibt das vorliegende Dokument der Abteilung Aufklärung beim Kommando der Deutschen Grenzpolizei. Es enthält einen Bericht über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzbereich der DDR zur Bundesrepublik in den Monaten Juni und Juli 1960. Die Abteilung Aufklärung war bis 1961 eine Einheit der Grenzpolizei ehe sie im Dezember 1961 der Hauptabteilung I der Stasi unterstellt wurde.
Techin – LPG Typ
Bei der LPG Typ I gibt es noch keine genossenschaftliche Arbeit. Hier gibt es Anzeichen, dass Austrittserklärungen vorbereitet werden. Der LPG-Bauer [geschwärzt] hat seine Austrittserklärung geschrieben und äusserte dazu folgendes: "Einer muß den Anfang machen. Ich weiß genau, daß dann noch mehrere aus der LPG austreten werden".
Bantin – LPG Typ III
Hier gehören alle Bauern der LPG Typ III an, jedoch sind gewisse Zersetzungserscheinungen in der LPG und deren Vorstand vorhanden. Anlass dazu geben der [geschwärzt] und der [geschwärzt], die gegen den Vorsitzenden arbeiten. Gleichzeitig versuchen sie, auch die übrigen Mitglieder gegen den Vorstand aufzuwiegeln.
Zarrenthin – LPG Typ I
9 Bauern – die sich verpflichtet hatten ab 1.1.1961 der LPG beizutreten – haben inzwischen ihre Austrittserklärungen schriftlich – per Einschreiben – an den Vorstand gesandt. Den Formulierungen der Austrittserklärung nach zu urteilen, kann man schlussfolgern, dass diese von ein und derselben Person gelenkt werden.
Valluhn – LPG Typ I
Der [geschwärzt] äusserte, daß er sich nur als zeitweiliges LPG-Mitglied betrachtet.
Schadeland – LPG Typ I
Schadeland war eine der letzten Gemeinde, die sich im Kreis Hagenow zur genosenschaftlichen Arbeit zusammenschlossen. Bis zur sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft existierte keine LPG. Es gab hier nur vorwiegend Grossbauern. Der Zusammenschluss erfolgte nur formal.
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bl. 61-78
Monatsbericht vom Juli 1960 über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik nach der erfolgten Zwangskollektivierung in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fanden im Bereich der Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR gravierende Umstrukturierungen statt. Jahrhundertealte Strukturen wurden dadurch zerschlagen. Bereits im September 1945 enteignete die Besatzungsmacht mit der Bodenreform alle Privatbetriebe mit mehr als 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entschädigungslos. Bauern, denen vorgeworfen worden war, Nazi- oder Kriegsverbrecher zu sein, verloren ebenfalls ihr Land. Diese Flächen wurden in wesentlich kleinere Parzellen aufgeteilt und ärmeren oder landlosen Bauern, teilweise auch Flüchtlingen und Vertriebenen, zugesprochen. Die Neubauern erhielten jeweils eine Fläche von circa fünf Hektar.
Die Bodenreform war ein erster Schritt zur Umgestaltung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Als zweiter Schritt folgte die erzwungene Kollektivierung aller landwirtschaftlichen Betriebe. Diese war im Juli 1952 zum Staatsziel erklärt worden. Der Eintritt in sogenannte Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) verlief anfangs auf freiwilliger Basis. Da jedoch viele erfolgreiche Betriebe nicht in die LPG eintraten, wurden sie ab Ende des Jahres 1952 immer stärker zum Eintritt genötigt. Gegner der Kollektivierung wurden inhaftiert, Ablieferungspflichten willkürlich erhöht und private Bauern enteignet.
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 stoppte den Kollektivierungsprozess vorläufig. Erst Jahre später unternahm die SED-Führung einen neuerlichen Anlauf zur weiteren "sozialistischen" Umgestaltung der Landwirtschaft. Im Januar 1960 erfolgte die erzwungene Eingliederung von mehr als 400.000 Einzelbetrieben in die Produktionsgenossenschaften. Wer sich widersetzte, wurde zum "Klassenfeind" erklärt und mit entsprechender Härte behandelt. Am 25. April 1960 vermeldete Walter Ulbricht den Abschluss der Kollektivierung. Durch den Druck der Partei ergaben sich neue Konflikte, die immer mehr Menschen zum Austritt aus den LPG und schließlich zur Flucht aus der DDR bewegten.
Einen Einblick in die Situation auf dem Land nach Abschluss der Zwangskollektivierung gibt das vorliegende Dokument der Abteilung Aufklärung beim Kommando der Deutschen Grenzpolizei. Es enthält einen Bericht über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzbereich der DDR zur Bundesrepublik in den Monaten Juni und Juli 1960. Die Abteilung Aufklärung war bis 1961 eine Einheit der Grenzpolizei ehe sie im Dezember 1961 der Hauptabteilung I der Stasi unterstellt wurde.
Die Landarbeiter, welche früher bei den Grossbauern arbeiteten, werden auch heute noch von denselben entlohnt und sindsomit von ihnen abhängig. Der [geschwärzt] äusserte, wenn die LPG zum Typ III übergeht, hat er in der LPG nichts mehr zu suchen und wird die DDR verlassen.
Im selben Ort äusserte der [geschwärzt], wenn die strenge Einhaltung der Meldepflicht im 500 m Schutzstreifen durch die DGP aufrechterhalten wird, will er seine Kühe verkaufen und die Arbeit aufgeben.
Boize – LPG Typ I
Diese LPG besteht schon seit mehreren Jahren, jedoch unterliegt sie laufend Schwankungen, was darauf zurückzuführen ist, daß alle LPG-Mitglieder undderen Vorstand zum übermässigen Alkohlgenuss neigen.
Gallin – LPG Typ I
Hier wirkt der [geschwärzt] – auf die Entwicklung hinderlich. Er hat zwar gute theoretische Kenntnisse, versteht es aber nicht, dieselben anzuwenden. [geschwärzt] ist stark religiös veranlagt und deshalb ist eine politische Erziehungsarbeit bei den Mitgliedern nicht zu verzeichnen. Er rührt diktatorisch die Normenfestlegung durch, ohne die Mitglieder und den Vorstand zu Rate zu ziehen. Ein schlechtes Beispiel gibt die Parteigruppe der Ortschaft, da alle Genossen zum übermässigen Alkoholgenuss neigen. Mit einbegriffen ist hier auch der Bürgermeister. Aus diesem Grunde besitzen die Genossen keine Autorität und kein Vertrauen unter der Bevölkerung im Dorf.
Lüttenmark – LPG Typ I
In der LPG Boizetal Typ I ist der Vorsitzende den Anforderungen nicht gewachsen. Anfang Juli 1960 schickten 5 Genossenschaftsbauern die Austrittserklärungen zum
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Bericht der BV Karl-Marx-Stadt über die Situation im Grenzgebiet zur Bundesrepublik Dokument, 4 Seiten
Abschlussbericht der Bezirksverwaltung Suhl zur Aktion "Festigung" Dokument, 25 Seiten
Urteil gegen zwei Landwirte wegen "Boykotthetze" Dokument, 4 Seiten
Ablehnung der vorzeitigen Entlassung eines an der LPG-Auflösung in Trabitz beteiligten Landwirts Dokument, 1 Seite