Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bl. 61-78
Monatsbericht vom Juli 1960 über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik nach der erfolgten Zwangskollektivierung in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fanden im Bereich der Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR gravierende Umstrukturierungen statt. Jahrhundertealte Strukturen wurden dadurch zerschlagen. Bereits im September 1945 enteignete die Besatzungsmacht mit der Bodenreform alle Privatbetriebe mit mehr als 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entschädigungslos. Bauern, denen vorgeworfen worden war, Nazi- oder Kriegsverbrecher zu sein, verloren ebenfalls ihr Land. Diese Flächen wurden in wesentlich kleinere Parzellen aufgeteilt und ärmeren oder landlosen Bauern, teilweise auch Flüchtlingen und Vertriebenen, zugesprochen. Die Neubauern erhielten jeweils eine Fläche von circa fünf Hektar.
Die Bodenreform war ein erster Schritt zur Umgestaltung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Als zweiter Schritt folgte die erzwungene Kollektivierung aller landwirtschaftlichen Betriebe. Diese war im Juli 1952 zum Staatsziel erklärt worden. Der Eintritt in sogenannte Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) verlief anfangs auf freiwilliger Basis. Da jedoch viele erfolgreiche Betriebe nicht in die LPG eintraten, wurden sie ab Ende des Jahres 1952 immer stärker zum Eintritt genötigt. Gegner der Kollektivierung wurden inhaftiert, Ablieferungspflichten willkürlich erhöht und private Bauern enteignet.
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 stoppte den Kollektivierungsprozess vorläufig. Erst Jahre später unternahm die SED-Führung einen neuerlichen Anlauf zur weiteren "sozialistischen" Umgestaltung der Landwirtschaft. Im Januar 1960 erfolgte die erzwungene Eingliederung von mehr als 400.000 Einzelbetrieben in die Produktionsgenossenschaften. Wer sich widersetzte, wurde zum "Klassenfeind" erklärt und mit entsprechender Härte behandelt. Am 25. April 1960 vermeldete Walter Ulbricht den Abschluss der Kollektivierung. Durch den Druck der Partei ergaben sich neue Konflikte, die immer mehr Menschen zum Austritt aus den LPG und schließlich zur Flucht aus der DDR bewegten.
Einen Einblick in die Situation auf dem Land nach Abschluss der Zwangskollektivierung gibt das vorliegende Dokument der Abteilung Aufklärung beim Kommando der Deutschen Grenzpolizei. Es enthält einen Bericht über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzbereich der DDR zur Bundesrepublik in den Monaten Juni und Juli 1960. Die Abteilung Aufklärung war bis 1961 eine Einheit der Grenzpolizei ehe sie im Dezember 1961 der Hauptabteilung I der Stasi unterstellt wurde.
Neugarge - LPG Typ III und Typ I
In der LPG Typ III wird die Technik ungenügend genutzt. Die schon vor längerer Zeit gelieferte Melkanlage verkommt, weil der Vorsitzende diese Methode des Melkens ablehnt.
In der LPG Typ I ist man mit dem Vorsitzenden nicht einverstanden, da er ein schlechtes Beispiel für die weitere Festigung der LPG gibt, indem er sich meistens vor der Arbeit drückt und lieber dem Alkohol zuspricht.
Stapel - LPG Typ III
Durch die Aufnahme weiterer Mitglieder soll angeblich sich die genossenschaftliche Arbeit verschlechtert haben. Der Grund ist jedoch darin zu suchen, daß der ehemalige Vorsitzende wegen Unterschlagung abgelöst werden müßte.
Kühren - LPG Typ I
In dieser Ortschaft besteht eine LPG Typ I, die sich vorwiegend aus ehemaligen Landarbeitern und Kleinbetrieben zusammensetzt. Obwohl in Kühren 5 Gemeindevertreter und 1 Ratsmitglied wohnhaft sind, kümmern sie sich nicht um die gesellschaftliche und genossenschaftliche Arbeit in der LPG.
Herrnhof - LPG Typ I
Der [geschwärzt] der LPG Typ I [geschwärzt] legte seine Funktion nieder mit der Begründung, daß er den Anforderungen eines LPG-Vorsitzenden nicht gewachsen ist. Die einberufene Vollversammlung bestätigte den Funktionsentzug und reichte ihn zum Rat des Kreises ein.
Laave - LPG Typ I
Hier stellte der [geschwärzt] den Antrag um Enthebung von seiner Funktion.
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bl. 61-78
Monatsbericht vom Juli 1960 über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik nach der erfolgten Zwangskollektivierung in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fanden im Bereich der Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR gravierende Umstrukturierungen statt. Jahrhundertealte Strukturen wurden dadurch zerschlagen. Bereits im September 1945 enteignete die Besatzungsmacht mit der Bodenreform alle Privatbetriebe mit mehr als 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entschädigungslos. Bauern, denen vorgeworfen worden war, Nazi- oder Kriegsverbrecher zu sein, verloren ebenfalls ihr Land. Diese Flächen wurden in wesentlich kleinere Parzellen aufgeteilt und ärmeren oder landlosen Bauern, teilweise auch Flüchtlingen und Vertriebenen, zugesprochen. Die Neubauern erhielten jeweils eine Fläche von circa fünf Hektar.
Die Bodenreform war ein erster Schritt zur Umgestaltung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Als zweiter Schritt folgte die erzwungene Kollektivierung aller landwirtschaftlichen Betriebe. Diese war im Juli 1952 zum Staatsziel erklärt worden. Der Eintritt in sogenannte Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) verlief anfangs auf freiwilliger Basis. Da jedoch viele erfolgreiche Betriebe nicht in die LPG eintraten, wurden sie ab Ende des Jahres 1952 immer stärker zum Eintritt genötigt. Gegner der Kollektivierung wurden inhaftiert, Ablieferungspflichten willkürlich erhöht und private Bauern enteignet.
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 stoppte den Kollektivierungsprozess vorläufig. Erst Jahre später unternahm die SED-Führung einen neuerlichen Anlauf zur weiteren "sozialistischen" Umgestaltung der Landwirtschaft. Im Januar 1960 erfolgte die erzwungene Eingliederung von mehr als 400.000 Einzelbetrieben in die Produktionsgenossenschaften. Wer sich widersetzte, wurde zum "Klassenfeind" erklärt und mit entsprechender Härte behandelt. Am 25. April 1960 vermeldete Walter Ulbricht den Abschluss der Kollektivierung. Durch den Druck der Partei ergaben sich neue Konflikte, die immer mehr Menschen zum Austritt aus den LPG und schließlich zur Flucht aus der DDR bewegten.
Einen Einblick in die Situation auf dem Land nach Abschluss der Zwangskollektivierung gibt das vorliegende Dokument der Abteilung Aufklärung beim Kommando der Deutschen Grenzpolizei. Es enthält einen Bericht über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzbereich der DDR zur Bundesrepublik in den Monaten Juni und Juli 1960. Die Abteilung Aufklärung war bis 1961 eine Einheit der Grenzpolizei ehe sie im Dezember 1961 der Hauptabteilung I der Stasi unterstellt wurde.
Rüterberg – LPG Typ III
Die Bauern nehmen hier eine abwartende Haltung ein. Anweisungen des [geschwärzt] werden oft nicht befolgt. Auf dem Feld kommt es öfters zu Streitereien und Unstimmigkeiten. Die Arbeit im Viehstall ist ungenügend. Der [geschwärzt] vernachlässigt seine Arbeit.
Dömitz – LPG Typ I
In dieser LPG gibt es Schwierigkeiten in der Arbeitsorganisation. Der [geschwärzt] sagt, daß er froh ist, wenn der Herbst kommt und er diese Funktion e los sein wird. Er zeigt wenig Interesse an der Festigung der LPG.
Seedorf – LPG Typ I
Der Bürgermeister zeigt bei der Entwicklung und Festigung der genossenschaftlichn Arbeit wenig Interesse.
Gandow – LPG Typ I
In dieser Gemeinde gibt es 3 LPG Typ I. Es ist festzustellen, daß bisher keine genossenschaftliche Arbeit geleistet wurde. Hier wird die Meinung vertreten, daß man langsamer arbeiten muß, denn dann zeigt es sich am besten, deß die LPG fehl am Platze ist.
Lütkenwisch – LPG Typ I
Die LPG Typ I setzt sich aus ehemaligen Groß- und starken Mittelbauern zusammen. Sie unternehmen nichts, um die LPG zu festigen. Sie haben vielmehr solche Meinung, wir haben Zeit – andere LPG'n sind auch noch nicht weiter. Die Genossenschaftsbauern sind grundsätzlich gegen einen Erfahrungsaustausch mit anderen LPG'n. Stimmung in dieser LPG macht der [geschwärzt]
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bl. 61-78
Monatsbericht vom Juli 1960 über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik nach der erfolgten Zwangskollektivierung in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fanden im Bereich der Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR gravierende Umstrukturierungen statt. Jahrhundertealte Strukturen wurden dadurch zerschlagen. Bereits im September 1945 enteignete die Besatzungsmacht mit der Bodenreform alle Privatbetriebe mit mehr als 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entschädigungslos. Bauern, denen vorgeworfen worden war, Nazi- oder Kriegsverbrecher zu sein, verloren ebenfalls ihr Land. Diese Flächen wurden in wesentlich kleinere Parzellen aufgeteilt und ärmeren oder landlosen Bauern, teilweise auch Flüchtlingen und Vertriebenen, zugesprochen. Die Neubauern erhielten jeweils eine Fläche von circa fünf Hektar.
Die Bodenreform war ein erster Schritt zur Umgestaltung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Als zweiter Schritt folgte die erzwungene Kollektivierung aller landwirtschaftlichen Betriebe. Diese war im Juli 1952 zum Staatsziel erklärt worden. Der Eintritt in sogenannte Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) verlief anfangs auf freiwilliger Basis. Da jedoch viele erfolgreiche Betriebe nicht in die LPG eintraten, wurden sie ab Ende des Jahres 1952 immer stärker zum Eintritt genötigt. Gegner der Kollektivierung wurden inhaftiert, Ablieferungspflichten willkürlich erhöht und private Bauern enteignet.
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 stoppte den Kollektivierungsprozess vorläufig. Erst Jahre später unternahm die SED-Führung einen neuerlichen Anlauf zur weiteren "sozialistischen" Umgestaltung der Landwirtschaft. Im Januar 1960 erfolgte die erzwungene Eingliederung von mehr als 400.000 Einzelbetrieben in die Produktionsgenossenschaften. Wer sich widersetzte, wurde zum "Klassenfeind" erklärt und mit entsprechender Härte behandelt. Am 25. April 1960 vermeldete Walter Ulbricht den Abschluss der Kollektivierung. Durch den Druck der Partei ergaben sich neue Konflikte, die immer mehr Menschen zum Austritt aus den LPG und schließlich zur Flucht aus der DDR bewegten.
Einen Einblick in die Situation auf dem Land nach Abschluss der Zwangskollektivierung gibt das vorliegende Dokument der Abteilung Aufklärung beim Kommando der Deutschen Grenzpolizei. Es enthält einen Bericht über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzbereich der DDR zur Bundesrepublik in den Monaten Juni und Juli 1960. Die Abteilung Aufklärung war bis 1961 eine Einheit der Grenzpolizei ehe sie im Dezember 1961 der Hauptabteilung I der Stasi unterstellt wurde.
[geschwärzt], über sein Einkommen als LPG-Mitglied. Er bringt zum Ausdruck, dass er mit 130,- DM monatlich nicht leben kann.
Kreis Salzwedel –
Schmerpunkt der Diskussionen im Kreis Salzwedel ist die Einbringung der Ernte. Im gesamten Abschnitt sind Befürchtungen vorhanden, dass die Ernte auf Grund des Maschinenmangels nicht reibungslos eingebracht werden kann. Die ersten Schwierigkeiten zeigten sich bei der Heuernte. Die benötigten Maschinen stehen nicht zur Verfügung und zum anderen herrscht Ersatzteilmangel wie beispielsweise in der LPG Grabenstädt, wo 4 Traktorenmäher nicht benutzt werden können. Alle Mühe, Ersatzteile zu beschaffen, scheiterte bisher.
Weitere Diskussionen aus den LPG'n Neuekrug und Wiewohl bringen zum Ausdruck, daß es falsch sei, die Einheiten des Vorsitzenden, der Brigadiere und Buchhalter im voraus festzulegen. Diese Personen zeigen dadurch nicht das entsprechende Interesse für die Entwicklung derLPG, da ihr Geld sowie so stimmt. Die LPG-Mitglieder sind der Meinung, die Entlohnung der Funktionäre der einzelnen LPG sollen den Leistungen der einzelnen Brigaden angeglichen werden. Ähnliche Diskussionen gibt es in der LPG Seebenau.
Ellrich – LPG Typ I
Die Mitglieder der LPG Typ I sind über die Pflegearbeiten der Maisfelder vom VEG Sülzhayn empört. Auf diesen Feldern ist das Unkraut genau so hoch wie der Mais. Das VEG gibt der LPG ein schlechtes Beispiel.
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Bericht der BV Karl-Marx-Stadt über die Situation im Grenzgebiet zur Bundesrepublik Dokument, 4 Seiten
Abschlussbericht der Bezirksverwaltung Suhl zur Aktion "Festigung" Dokument, 25 Seiten
Urteil gegen zwei Landwirte wegen "Boykotthetze" Dokument, 4 Seiten
Ablehnung der vorzeitigen Entlassung eines an der LPG-Auflösung in Trabitz beteiligten Landwirts Dokument, 1 Seite