Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bl. 61-78
Monatsbericht vom Juli 1960 über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik nach der erfolgten Zwangskollektivierung in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fanden im Bereich der Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR gravierende Umstrukturierungen statt. Jahrhundertealte Strukturen wurden dadurch zerschlagen. Bereits im September 1945 enteignete die Besatzungsmacht mit der Bodenreform alle Privatbetriebe mit mehr als 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entschädigungslos. Bauern, denen vorgeworfen worden war, Nazi- oder Kriegsverbrecher zu sein, verloren ebenfalls ihr Land. Diese Flächen wurden in wesentlich kleinere Parzellen aufgeteilt und ärmeren oder landlosen Bauern, teilweise auch Flüchtlingen und Vertriebenen, zugesprochen. Die Neubauern erhielten jeweils eine Fläche von circa fünf Hektar.
Die Bodenreform war ein erster Schritt zur Umgestaltung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Als zweiter Schritt folgte die erzwungene Kollektivierung aller landwirtschaftlichen Betriebe. Diese war im Juli 1952 zum Staatsziel erklärt worden. Der Eintritt in sogenannte Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) verlief anfangs auf freiwilliger Basis. Da jedoch viele erfolgreiche Betriebe nicht in die LPG eintraten, wurden sie ab Ende des Jahres 1952 immer stärker zum Eintritt genötigt. Gegner der Kollektivierung wurden inhaftiert, Ablieferungspflichten willkürlich erhöht und private Bauern enteignet.
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 stoppte den Kollektivierungsprozess vorläufig. Erst Jahre später unternahm die SED-Führung einen neuerlichen Anlauf zur weiteren "sozialistischen" Umgestaltung der Landwirtschaft. Im Januar 1960 erfolgte die erzwungene Eingliederung von mehr als 400.000 Einzelbetrieben in die Produktionsgenossenschaften. Wer sich widersetzte, wurde zum "Klassenfeind" erklärt und mit entsprechender Härte behandelt. Am 25. April 1960 vermeldete Walter Ulbricht den Abschluss der Kollektivierung. Durch den Druck der Partei ergaben sich neue Konflikte, die immer mehr Menschen zum Austritt aus den LPG und schließlich zur Flucht aus der DDR bewegten.
Einen Einblick in die Situation auf dem Land nach Abschluss der Zwangskollektivierung gibt das vorliegende Dokument der Abteilung Aufklärung beim Kommando der Deutschen Grenzpolizei. Es enthält einen Bericht über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzbereich der DDR zur Bundesrepublik in den Monaten Juni und Juli 1960. Die Abteilung Aufklärung war bis 1961 eine Einheit der Grenzpolizei ehe sie im Dezember 1961 der Hauptabteilung I der Stasi unterstellt wurde.
Günterrode – LPG Typ III
In der LPG Typ III ist man über den Vorsitzenden verärgert, da er während der Arbeitszeit oft betrunken ist. Die Mitglieder sagen, daß es so nicht weiter gehen kann, wenn der Vorsitzende nicht arbeitet und nur dauernd in der Kneipe sitzt und trinkt.
Rustenfelde – LPG Typ III
In der LPG Typ III treten Unstimmigkeiten zwischen dem [geschwärzt] und den Mitgliedern auf. Der LPG-Bauer [geschwärzt] hat einen Antrag auf Austritt aus der LPG Typ III gestellt.
Die LPG-Bauern vertreten solch eine Meinung, daß [geschwärzt] dahingehend arbeitet, daß die LPG auseinanderfallen soll. Sie bringen zum Ausdruck, wenn von seiten der Kreisleitung der SED und des Rates des Kreises nichts unternommen wird, um die Lage zu verändern, kann es zu einer Auflösung der LPG kommen.
Kreis Eisenach –
Unter den Mitgliedern der LPG Typ I Untersuhl herrscht eine negative Stimmung, welche auf die Arbeitseinheiten zurückzuführen ist. Die ehemaligen Mittelbauern bekommen solche Arbeiten zugeteilt, welche die meisten Arbeitseinheiten einbringen. Dagegen haben die ehemals werktätigen Einzelbauern solche Arbeiten erhalten, die weniger Arbeitseinheiten einbringen. Dadurch haben sie einen geringeren Verdienst.
Krs. Bad Salzungen –
In der Ortschaft Geismar gibt es solche Bestrebungen, daß gewisse Personen interessiert sind, Einfluss auf die örtl. Organe und den Vorstand der LPG auszuüben.
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bl. 61-78
Monatsbericht vom Juli 1960 über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik nach der erfolgten Zwangskollektivierung in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fanden im Bereich der Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR gravierende Umstrukturierungen statt. Jahrhundertealte Strukturen wurden dadurch zerschlagen. Bereits im September 1945 enteignete die Besatzungsmacht mit der Bodenreform alle Privatbetriebe mit mehr als 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entschädigungslos. Bauern, denen vorgeworfen worden war, Nazi- oder Kriegsverbrecher zu sein, verloren ebenfalls ihr Land. Diese Flächen wurden in wesentlich kleinere Parzellen aufgeteilt und ärmeren oder landlosen Bauern, teilweise auch Flüchtlingen und Vertriebenen, zugesprochen. Die Neubauern erhielten jeweils eine Fläche von circa fünf Hektar.
Die Bodenreform war ein erster Schritt zur Umgestaltung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Als zweiter Schritt folgte die erzwungene Kollektivierung aller landwirtschaftlichen Betriebe. Diese war im Juli 1952 zum Staatsziel erklärt worden. Der Eintritt in sogenannte Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) verlief anfangs auf freiwilliger Basis. Da jedoch viele erfolgreiche Betriebe nicht in die LPG eintraten, wurden sie ab Ende des Jahres 1952 immer stärker zum Eintritt genötigt. Gegner der Kollektivierung wurden inhaftiert, Ablieferungspflichten willkürlich erhöht und private Bauern enteignet.
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 stoppte den Kollektivierungsprozess vorläufig. Erst Jahre später unternahm die SED-Führung einen neuerlichen Anlauf zur weiteren "sozialistischen" Umgestaltung der Landwirtschaft. Im Januar 1960 erfolgte die erzwungene Eingliederung von mehr als 400.000 Einzelbetrieben in die Produktionsgenossenschaften. Wer sich widersetzte, wurde zum "Klassenfeind" erklärt und mit entsprechender Härte behandelt. Am 25. April 1960 vermeldete Walter Ulbricht den Abschluss der Kollektivierung. Durch den Druck der Partei ergaben sich neue Konflikte, die immer mehr Menschen zum Austritt aus den LPG und schließlich zur Flucht aus der DDR bewegten.
Einen Einblick in die Situation auf dem Land nach Abschluss der Zwangskollektivierung gibt das vorliegende Dokument der Abteilung Aufklärung beim Kommando der Deutschen Grenzpolizei. Es enthält einen Bericht über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzbereich der DDR zur Bundesrepublik in den Monaten Juni und Juli 1960. Die Abteilung Aufklärung war bis 1961 eine Einheit der Grenzpolizei ehe sie im Dezember 1961 der Hauptabteilung I der Stasi unterstellt wurde.
Ein gewisser [geschwärzt], ehemals aktiver Nazi, nach 1945 hat er sich in die SED eingeschlichen und wurde 1950 bei der Parteiüberprüfung ausgeschlossen, jetzt Mitglied der CDU, - diskutiert so, daß er in die Gemeindevertretung gelangen müßte, da hier zu viel "Fremde" arbeiten und dabei die Übersicht verlieren. Er täuscht eine auffallende Aktivität vor, um in den Vorstand der LPG zu gelangen. Verantwortliche Funktionäre tragen sich mit dem Gedanken, [geschwärzt] in der LPG als Vorsitzenden einzusetzen, der dazu seine Zustimmung gab.
Zu bemerken ist, daß [geschwärzt] bei der Bildung der LPG Typ I äusserte, daß er unbedingt in den Vorstand gelangen müßte, da sonst die Grenzsteine ausgepflügt werden, was er verhindern wolle.
Kreis Meiningen –
Der [geschwärzt] von Hayna – [geschwärzt] – äusserte sich, in der DDR habe man mit der Gründung der LPG zu spät begonnen. Dies sei ein ernster Fehler. Richtiger wäre es gewesen, bereits 1945 – als die Güter aufgeteilt wurden – zur LPG-Bildung überzugehn. Die Bauern hätten seit 1945 viel geleistet und sich Stallungen gebaut. Dieses wäre nun alles umsonst gewesen und sie müssten heute wieder von vorn anfangen und für die LPG bauen.
Frankenheim - LPG Typ
Der [geschwärzt] wird von seiten der Mitglieder als Vorsitzender abgelehnt, da er politisch vollkommen uninteressiert ist.
Reichenhausen - LPG
Der [geschwärzt] wird so eingeschätzt, dass er mit den Verhältnissen in der DDR nicht einverstanden ist.
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bl. 61-78
Monatsbericht vom Juli 1960 über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik nach der erfolgten Zwangskollektivierung in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fanden im Bereich der Landwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR gravierende Umstrukturierungen statt. Jahrhundertealte Strukturen wurden dadurch zerschlagen. Bereits im September 1945 enteignete die Besatzungsmacht mit der Bodenreform alle Privatbetriebe mit mehr als 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche entschädigungslos. Bauern, denen vorgeworfen worden war, Nazi- oder Kriegsverbrecher zu sein, verloren ebenfalls ihr Land. Diese Flächen wurden in wesentlich kleinere Parzellen aufgeteilt und ärmeren oder landlosen Bauern, teilweise auch Flüchtlingen und Vertriebenen, zugesprochen. Die Neubauern erhielten jeweils eine Fläche von circa fünf Hektar.
Die Bodenreform war ein erster Schritt zur Umgestaltung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Als zweiter Schritt folgte die erzwungene Kollektivierung aller landwirtschaftlichen Betriebe. Diese war im Juli 1952 zum Staatsziel erklärt worden. Der Eintritt in sogenannte Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) verlief anfangs auf freiwilliger Basis. Da jedoch viele erfolgreiche Betriebe nicht in die LPG eintraten, wurden sie ab Ende des Jahres 1952 immer stärker zum Eintritt genötigt. Gegner der Kollektivierung wurden inhaftiert, Ablieferungspflichten willkürlich erhöht und private Bauern enteignet.
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 stoppte den Kollektivierungsprozess vorläufig. Erst Jahre später unternahm die SED-Führung einen neuerlichen Anlauf zur weiteren "sozialistischen" Umgestaltung der Landwirtschaft. Im Januar 1960 erfolgte die erzwungene Eingliederung von mehr als 400.000 Einzelbetrieben in die Produktionsgenossenschaften. Wer sich widersetzte, wurde zum "Klassenfeind" erklärt und mit entsprechender Härte behandelt. Am 25. April 1960 vermeldete Walter Ulbricht den Abschluss der Kollektivierung. Durch den Druck der Partei ergaben sich neue Konflikte, die immer mehr Menschen zum Austritt aus den LPG und schließlich zur Flucht aus der DDR bewegten.
Einen Einblick in die Situation auf dem Land nach Abschluss der Zwangskollektivierung gibt das vorliegende Dokument der Abteilung Aufklärung beim Kommando der Deutschen Grenzpolizei. Es enthält einen Bericht über die Lage in der Landwirtschaft im Grenzbereich der DDR zur Bundesrepublik in den Monaten Juni und Juli 1960. Die Abteilung Aufklärung war bis 1961 eine Einheit der Grenzpolizei ehe sie im Dezember 1961 der Hauptabteilung I der Stasi unterstellt wurde.
Er verkehrt mit negativen Elementen im Ort und war selbst im Jahre 1956 mit seiner Familie republikflüchtig. Nach einem Jahr kehrte er in die DDR zurück. Seit April dieses Jahres gehört er der LPG an.
Nordheim – LPG "Florian Geyer"
In dieser LPG gibt es negative Stimmungen gegen den LPG-Vorsitzenden. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass die Heuverteilung für die individuellen Wirtschaften einseitig vorgenommen wurde. Diese Benachteiligung hat zur Folge, dass ein Bauer seinen Austritt schriftlich einreichte.
In den Ortschaften Wohlmuthshausen, Hellmershausen, Hermannsfeld und Schwickershausen werden innerhalb der LPG'n Diskussionen geführt über die niedere Entlohnung. Die LPG-Mitglieder vertreten die Meinungen, dass der Lohn von monatlich 160,- bis 170,- DM nicht ausreichend ist, um den Lebansunterhalt bestreiten zu können. In diesen LPG'n wird die Meinung vertreten, dass sie noch bis zum Herbst abwarten wollen, gegebenenfalls bis zur Jahresendabrechnung. Falls sich der Lohn nicht erhöhen sollte, wollen sie aus der LPG austreten.
Queienfeld –
In der Ortschaft Queienfeld ist ein grosser Teil der Bauern nicht mit der LPG einverstanden. Sie bringen zum Ausdruck, daß die Umgestaltung der Landwirtschaft zu früh gekommen ist und die alten Bauern sich daran stossen. Verschiedentlich wurde in den letzten Tagen wiederholt der Satz geprägt: "Einen alten Baum kann man nicht mehr verpflanzen".
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Bericht der BV Karl-Marx-Stadt über die Situation im Grenzgebiet zur Bundesrepublik Dokument, 4 Seiten
Abschlussbericht der Bezirksverwaltung Suhl zur Aktion "Festigung" Dokument, 25 Seiten
Urteil gegen zwei Landwirte wegen "Boykotthetze" Dokument, 4 Seiten
Ablehnung der vorzeitigen Entlassung eines an der LPG-Auflösung in Trabitz beteiligten Landwirts Dokument, 1 Seite