Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 4, Bl. 11-19
Bericht über die Stimmung unter den Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP) nachdem bekannt wurde, dass Einheiten an die Grenze zur Bundesrepublik versetzt werden sollten.
Die Deutsche Grenzpolizei (DGP) war nach dem Volksaufstand des 17. Juni 1953 beim Ministerium des Innern eingegliedert. Einzig die Abteilung Aufklärung beim Kommando der DGP arbeitete eigenständig mit inoffiziellen Kräften. Im Dezember 1961 wurde sie durch einen Befehl Erich Mielkes der Hauptabteilung I des MfS unterstellt. Aufgabe der Grenzsicherung war es, "Republikfluchten" und das Eindringen von "DDR-feindlichen" Personen aus dem Westen zu verhindern.
Ende 1960 verfügte die DGP über einen Personalbestand von knapp 38.000 Mann. Ein Großteil von ihnen sollte ab 1961 die Westgrenze absichern. Damit bereitete sich die DDR auf die völlige Abschottung zur der Bundesrepublik und zu West-Berlin vor. Nach Umgruppierungen von Ost nach West waren über 30.000 an der deutsch-deutschen Grenze stationiert, wohingegen die Grenzsicherung im Osten und Süden durch eine einfache Überwachung und Kontrolle ersetzt wurde.
Das vorliegende Schreiben vom Juni 1961 informierte die Zentrale Informationsgruppe im MfS über den Stand der bisher durchgeführten Umgruppierungen von Einheiten der DGP an die Grenze zur BRD. Darin schilderte die Hauptabteilung I, dass ein Teil der Diensteinheiten äußerst unzufrieden mit der anstehenden Versetzung sei. Vereinzelt zogen die Grenzpolizisten auch Fahnenflucht in Erwägung, wenn sie an die Grenze zur BRD geschickt würden.
der Genossen von der GB Löcknitz auf einem öffentlichen Sportplatz.
Die Bevölkerung der umliegenden Häuser hörten die verabschiedenden Worte des Stabschefs der GB-Löcknitz mit, in denen von einer Verstärkung der Westgrenze die Rede war.
In der Periode der Umgruppierung im Bereich der GB-Löcknitz, Grenzbrigade Frankfurt/Oder, wurden in einer Reihe von Ortschaften im Grenzgebiet – darunter Schwedt, Hohensaaten, Rehagen, Lunow, Güstebiese, Zollbrück, Bad Freienwalde, Ladenthin, Pampow, Blankensee, Vogelsang und Löcknitz, Stimmungen bekannt, welche vorwiegend eine antipolnische Haltung zum Inhalt haben.
Diese Stimmungen sind in den genannten Ortschaften charakteristisch. Die Urheber dieser antipolnischen Stimmungen konnten bisher nicht namentlich gemacht werden.
In der Ortschaft Löcknitz sowie im Bereich Schwedt/Oder wurden vereinzelnd Stimmungen bekannt, in denen die Umbesetzung der DGP an die Staatsgrenze West und die augenblicklich bestehenden Schwierigkeiten in der Versorgungslage im Zusammenhang, als Anzeichen eines baldigen Krieges angesehen werden.
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Das MfS verstand unter Grenzsicherung Maßnahmen der DDR an ihrer Grenze zur Bundesrepublik und zu Westberlin sowie zum angrenzenden Territorium, um die gewünschte Ordnung durchzusetzen und Störungen, einschließlich Fluchtversuche, abzuwenden. Dagegen wurden die Maßnahmen an den Grenzen zur CSSR und zur VR Polen als Grenzüberwachung bezeichnet.
Zur unmittelbaren Grenzsicherung eingesetzt waren die Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei) und ihre Freiwilligen Helfer, die Grenzbrigade Küste der Volksmarine, Mitarbeiter der Deutschen Volkspolizei und ihre Freiwilligen Helfer, Mitarbeiter der Zollverwaltung, Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes und ihre inoffiziellen Mitarbeiter. Eine mittelbare Verantwortlichkeit lag bei den örtlichen Räten, die vielfältige organisatorische Maßnahmen sicherzustellen hatten.
1952/53 und 1956 war die Grenzpolizei dem MfS jeweils für mehrere Monate unterstellt. Am 27.5.1952 erließ daher der Minister für Staatssicherheit eine "Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie". Das MfS-Statut von 1969 zählte den Schutz der "Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden" zur Hauptaufgabe des MfS. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 wurde der Staatssicherheitsdienst eingebunden in ein einheitliches, immer komplexeres System zur Verhinderung von Fluchten in die Bundesrepublik bzw. nach Westberlin (Republikflucht), auch über die Ostsee, und zum Schutz der Staatsgrenze bis hin zur Klärung von Vorkommnissen im Grenzgebiet.
Das MfS beteiligte sich mit eigenen Kräften an der Grenzsicherung (zum Beispiel durch die Passkontrolleinheiten und die Kontrolle neuralgischer Punkte wie der Berliner Kanalisation), wirkte mit den anderen Einrichtungen zusammen, überwachte sie zugleich und trug die letzte Hauptverantwortung. Dabei wurden über die reine Grenzsicherung hinaus das gesamte Grenzgebiet und seine Zugänge kontrolliert. Im MfS lag die Verantwortung für Grenzsicherheit bei einem stellvertretenden Minister, zuletzt bei Gerhard Neiber.
Für das Funktionieren der eigentlichen Grenzsicherung durch Grenztruppen und die Grenzbrigade Küste war im MfS seit 1953 die Hauptabteilung I (HA I) zuständig. Keinesfalls sollten Grenzsoldaten zum Einsatz kommen, die sich weigerten, auf Flüchtende zu schießen, oder bei denen Fluchtgefahr bestand. Hierfür bot ein differenziertes System der Personalauswahl die Gewähr. Schon eine Musterung für die Grenztruppen war nur möglich, wenn die MfS-Kreisdienststelle nach der heimlichen Überprüfung (Aktion "grün") des potenziellen Kandidaten zugestimmt hatte.
In allen Grenz(ausbildungs)regimentern saßen Verbindungsoffiziere der HA I, armeeintern als "Verwaltung 2000" bezeichnet. Während der mehrmonatigen Ausbildung überprüften sie den Wehrpflichtigen weiter - die sog. Filtrierung. Wer keine Gewähr bot, dass er dem geforderten Auftrag nachkommen würde, wurde versetzt. Zahlenmäßig waren diese Nichtzuführungen zur Linie erheblich. Auch die Grenzkompanien waren mit inoffiziellen Mitarbeitern durchsetzt. Zugleich kam es zwischen dem Verbindungsoffizier und dem jeweiligen Kompaniechef zu regelmäßigen offiziellen Einschätzungen über die Zuverlässigkeit jedes Grenzers.
Zur HA I gehörte auch die Abteilung Grenzsicherheit. Sie trug für dieses Arbeitsfeld die Gesamtverantwortung im MfS. Die Abteilung sollte für ein einheitliches Funktionieren des tief gestaffelten Systems der Grenzsicherung sorgen. Dazu existierten Unterabteilungen in den Bezirksverwaltungen (BV) der Grenzbezirke Erfurt, Gera, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Magdeburg, Potsdam, Schwerin und Suhl. Die Leiter dieser Unterabteilungen waren zugleich als Grenzbeauftragte für den Bezirk die offiziellen Vertreter des MfS in allen die Staatsgrenze betreffenden Fragen - mit Billigung Honeckers. In den Grenz-Kreisdienststellen existierte in der Regel ein Sachgebiet "Grenze".
Die Grenzaufklärung der HA I überwachte Regionen, die sich für Fluchttunnel eigneten und ermittelte bei Störungen und "Angriffen" vom westlichen Territorium aus, etwa zu Einrichtungen, die das brutale Grenzregime anprangerten, zu Protestaufmärschen und bei Beschädigungen der Grenzanlagen.
Sowohl gelungene als auch misslungene Fluchtversuche führten zu einer eingehenden Untersuchung durch die MfS-Spezialkommissionen (Vorkommnisuntersuchung). Hier wurde auch vermerkt, inwieweit Grenzsoldaten sich angemessen verhalten hatten, beispielsweise ob die Abgabe von Schüssen nicht eine Überreaktion war. Dabei wog eine gelungene Flucht schwerer als die Tötung des Flüchtlings: Selbst wenn Befehle zweifelsfrei überschritten oder gestellte Flüchtige regelrecht exekutiert wurden, hatte dies keine strafrechtlichen Folgen für den betreffenden Grenzsoldaten.
Seit einer Ballonflucht im Jahre 1979 sollte die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG)/6 weitere spektakuläre Fluchtversuche verhindern. Dazu dienten Karten, in denen geeignete Stellen für heimliche Starts mit Luftfahrzeugen besonders markiert waren. Auffällige Materialbeschaffungen oder die Ausleihe von Fachliteratur wurden überwacht.
Die eigentliche Passkontrolle an den Grenzübergangsstellen und damit ggf. die Festnahme übernahmen Passkontrolleinheiten, die zur Hauptabteilung VI (HA VI) bzw. den Abteilung VI (Überwachung Staatsapparat) zählten. Die Hauptabteilung VII (HA VII) überwachte den Einsatz der Polizei an den Zugängen zum Grenzgebiet (Volkspolizei und Staatssicherheit).
Die Aussetzung des Schießbefehls vom April 1989 galt auch für MfS Mitarbeiter an der Grenze. Noch in den letzten Wochen des Staatssicherheitsdienstes wurde die Gewährleistung der inneren Sicherheit der Grenztruppen als unbedingt durchzuführende Aufgabe angesehen.
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Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 4, Bl. 11-19
Bericht über die Stimmung unter den Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP) nachdem bekannt wurde, dass Einheiten an die Grenze zur Bundesrepublik versetzt werden sollten.
Die Deutsche Grenzpolizei (DGP) war nach dem Volksaufstand des 17. Juni 1953 beim Ministerium des Innern eingegliedert. Einzig die Abteilung Aufklärung beim Kommando der DGP arbeitete eigenständig mit inoffiziellen Kräften. Im Dezember 1961 wurde sie durch einen Befehl Erich Mielkes der Hauptabteilung I des MfS unterstellt. Aufgabe der Grenzsicherung war es, "Republikfluchten" und das Eindringen von "DDR-feindlichen" Personen aus dem Westen zu verhindern.
Ende 1960 verfügte die DGP über einen Personalbestand von knapp 38.000 Mann. Ein Großteil von ihnen sollte ab 1961 die Westgrenze absichern. Damit bereitete sich die DDR auf die völlige Abschottung zur der Bundesrepublik und zu West-Berlin vor. Nach Umgruppierungen von Ost nach West waren über 30.000 an der deutsch-deutschen Grenze stationiert, wohingegen die Grenzsicherung im Osten und Süden durch eine einfache Überwachung und Kontrolle ersetzt wurde.
Das vorliegende Schreiben vom Juni 1961 informierte die Zentrale Informationsgruppe im MfS über den Stand der bisher durchgeführten Umgruppierungen von Einheiten der DGP an die Grenze zur BRD. Darin schilderte die Hauptabteilung I, dass ein Teil der Diensteinheiten äußerst unzufrieden mit der anstehenden Versetzung sei. Vereinzelt zogen die Grenzpolizisten auch Fahnenflucht in Erwägung, wenn sie an die Grenze zur BRD geschickt würden.
Diskussionen gleicher Richtung treten auch in der Wilhelm-Pieck-Stadt Guben und Görlitz auf:
In der Wilhelm-Pieck-Stadt Guben wird unter der Bevölkerung darüber diskutiert, daß die Molkerei für sehr gute Leistungen die Wanderfahne erhielt, aber der Verkauf an Butter rationiert wurde und aus diesem Grunde etwas nicht stimmen kann.
Man spricht davon, daß es 1939 ebenfalls so angefangen hat, die Lebensmittel damals auch rationiert wurden und heute ist es bald wieder so.
Mit dem Ziel, die im Verlauf der stattfindenden Umgruppierung von DGP-Einheiten an die Staatsgrenze West der DDR auftretenden negativen Meinungen zu zerschlagen und die innere Bereitwilligkeit jedes einzelnen GP-Angehörigen für den Schutz an der Staatsgrenze West zu finden, wurden durch die Deutsche Grenzpolizei folgende Hauptmaßnahmen eingeleitet:
1. Zur Durchsetzung des Befehls des Kommandeurs der DGP wurde ein Plan der politisch-ideologischen Maßnahmen erarbeitet.
2. Die Abteilung für politische Arbeit im Kommando der DGP führt eine Besprechung mit den Kommandeuren der Grenzbereitschaften, ihrer Stellvertreter, den Parteisekretären und den Politstellvertretern der Abteilungen durch, deren Auswertung in den Stäben der Bereitschaften sowie
3. Grenzabteilungen unter Reilnahme aller verantwortlichen Funktionäre und Parteimitglieder erfolgt.
Zur weiteren politisch-ideologischen Aufklärung aller GP-Angehörigen betreffender Einheiten werden
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Das MfS verstand unter Grenzsicherung Maßnahmen der DDR an ihrer Grenze zur Bundesrepublik und zu Westberlin sowie zum angrenzenden Territorium, um die gewünschte Ordnung durchzusetzen und Störungen, einschließlich Fluchtversuche, abzuwenden. Dagegen wurden die Maßnahmen an den Grenzen zur CSSR und zur VR Polen als Grenzüberwachung bezeichnet.
Zur unmittelbaren Grenzsicherung eingesetzt waren die Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei) und ihre Freiwilligen Helfer, die Grenzbrigade Küste der Volksmarine, Mitarbeiter der Deutschen Volkspolizei und ihre Freiwilligen Helfer, Mitarbeiter der Zollverwaltung, Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes und ihre inoffiziellen Mitarbeiter. Eine mittelbare Verantwortlichkeit lag bei den örtlichen Räten, die vielfältige organisatorische Maßnahmen sicherzustellen hatten.
1952/53 und 1956 war die Grenzpolizei dem MfS jeweils für mehrere Monate unterstellt. Am 27.5.1952 erließ daher der Minister für Staatssicherheit eine "Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie". Das MfS-Statut von 1969 zählte den Schutz der "Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden" zur Hauptaufgabe des MfS. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 wurde der Staatssicherheitsdienst eingebunden in ein einheitliches, immer komplexeres System zur Verhinderung von Fluchten in die Bundesrepublik bzw. nach Westberlin (Republikflucht), auch über die Ostsee, und zum Schutz der Staatsgrenze bis hin zur Klärung von Vorkommnissen im Grenzgebiet.
Das MfS beteiligte sich mit eigenen Kräften an der Grenzsicherung (zum Beispiel durch die Passkontrolleinheiten und die Kontrolle neuralgischer Punkte wie der Berliner Kanalisation), wirkte mit den anderen Einrichtungen zusammen, überwachte sie zugleich und trug die letzte Hauptverantwortung. Dabei wurden über die reine Grenzsicherung hinaus das gesamte Grenzgebiet und seine Zugänge kontrolliert. Im MfS lag die Verantwortung für Grenzsicherheit bei einem stellvertretenden Minister, zuletzt bei Gerhard Neiber.
Für das Funktionieren der eigentlichen Grenzsicherung durch Grenztruppen und die Grenzbrigade Küste war im MfS seit 1953 die Hauptabteilung I (HA I) zuständig. Keinesfalls sollten Grenzsoldaten zum Einsatz kommen, die sich weigerten, auf Flüchtende zu schießen, oder bei denen Fluchtgefahr bestand. Hierfür bot ein differenziertes System der Personalauswahl die Gewähr. Schon eine Musterung für die Grenztruppen war nur möglich, wenn die MfS-Kreisdienststelle nach der heimlichen Überprüfung (Aktion "grün") des potenziellen Kandidaten zugestimmt hatte.
In allen Grenz(ausbildungs)regimentern saßen Verbindungsoffiziere der HA I, armeeintern als "Verwaltung 2000" bezeichnet. Während der mehrmonatigen Ausbildung überprüften sie den Wehrpflichtigen weiter - die sog. Filtrierung. Wer keine Gewähr bot, dass er dem geforderten Auftrag nachkommen würde, wurde versetzt. Zahlenmäßig waren diese Nichtzuführungen zur Linie erheblich. Auch die Grenzkompanien waren mit inoffiziellen Mitarbeitern durchsetzt. Zugleich kam es zwischen dem Verbindungsoffizier und dem jeweiligen Kompaniechef zu regelmäßigen offiziellen Einschätzungen über die Zuverlässigkeit jedes Grenzers.
Zur HA I gehörte auch die Abteilung Grenzsicherheit. Sie trug für dieses Arbeitsfeld die Gesamtverantwortung im MfS. Die Abteilung sollte für ein einheitliches Funktionieren des tief gestaffelten Systems der Grenzsicherung sorgen. Dazu existierten Unterabteilungen in den Bezirksverwaltungen (BV) der Grenzbezirke Erfurt, Gera, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Magdeburg, Potsdam, Schwerin und Suhl. Die Leiter dieser Unterabteilungen waren zugleich als Grenzbeauftragte für den Bezirk die offiziellen Vertreter des MfS in allen die Staatsgrenze betreffenden Fragen - mit Billigung Honeckers. In den Grenz-Kreisdienststellen existierte in der Regel ein Sachgebiet "Grenze".
Die Grenzaufklärung der HA I überwachte Regionen, die sich für Fluchttunnel eigneten und ermittelte bei Störungen und "Angriffen" vom westlichen Territorium aus, etwa zu Einrichtungen, die das brutale Grenzregime anprangerten, zu Protestaufmärschen und bei Beschädigungen der Grenzanlagen.
Sowohl gelungene als auch misslungene Fluchtversuche führten zu einer eingehenden Untersuchung durch die MfS-Spezialkommissionen (Vorkommnisuntersuchung). Hier wurde auch vermerkt, inwieweit Grenzsoldaten sich angemessen verhalten hatten, beispielsweise ob die Abgabe von Schüssen nicht eine Überreaktion war. Dabei wog eine gelungene Flucht schwerer als die Tötung des Flüchtlings: Selbst wenn Befehle zweifelsfrei überschritten oder gestellte Flüchtige regelrecht exekutiert wurden, hatte dies keine strafrechtlichen Folgen für den betreffenden Grenzsoldaten.
Seit einer Ballonflucht im Jahre 1979 sollte die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG)/6 weitere spektakuläre Fluchtversuche verhindern. Dazu dienten Karten, in denen geeignete Stellen für heimliche Starts mit Luftfahrzeugen besonders markiert waren. Auffällige Materialbeschaffungen oder die Ausleihe von Fachliteratur wurden überwacht.
Die eigentliche Passkontrolle an den Grenzübergangsstellen und damit ggf. die Festnahme übernahmen Passkontrolleinheiten, die zur Hauptabteilung VI (HA VI) bzw. den Abteilung VI (Überwachung Staatsapparat) zählten. Die Hauptabteilung VII (HA VII) überwachte den Einsatz der Polizei an den Zugängen zum Grenzgebiet (Volkspolizei und Staatssicherheit).
Die Aussetzung des Schießbefehls vom April 1989 galt auch für MfS Mitarbeiter an der Grenze. Noch in den letzten Wochen des Staatssicherheitsdienstes wurde die Gewährleistung der inneren Sicherheit der Grenztruppen als unbedingt durchzuführende Aufgabe angesehen.
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Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 4, Bl. 11-19
Bericht über die Stimmung unter den Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP) nachdem bekannt wurde, dass Einheiten an die Grenze zur Bundesrepublik versetzt werden sollten.
Die Deutsche Grenzpolizei (DGP) war nach dem Volksaufstand des 17. Juni 1953 beim Ministerium des Innern eingegliedert. Einzig die Abteilung Aufklärung beim Kommando der DGP arbeitete eigenständig mit inoffiziellen Kräften. Im Dezember 1961 wurde sie durch einen Befehl Erich Mielkes der Hauptabteilung I des MfS unterstellt. Aufgabe der Grenzsicherung war es, "Republikfluchten" und das Eindringen von "DDR-feindlichen" Personen aus dem Westen zu verhindern.
Ende 1960 verfügte die DGP über einen Personalbestand von knapp 38.000 Mann. Ein Großteil von ihnen sollte ab 1961 die Westgrenze absichern. Damit bereitete sich die DDR auf die völlige Abschottung zur der Bundesrepublik und zu West-Berlin vor. Nach Umgruppierungen von Ost nach West waren über 30.000 an der deutsch-deutschen Grenze stationiert, wohingegen die Grenzsicherung im Osten und Süden durch eine einfache Überwachung und Kontrolle ersetzt wurde.
Das vorliegende Schreiben vom Juni 1961 informierte die Zentrale Informationsgruppe im MfS über den Stand der bisher durchgeführten Umgruppierungen von Einheiten der DGP an die Grenze zur BRD. Darin schilderte die Hauptabteilung I, dass ein Teil der Diensteinheiten äußerst unzufrieden mit der anstehenden Versetzung sei. Vereinzelt zogen die Grenzpolizisten auch Fahnenflucht in Erwägung, wenn sie an die Grenze zur BRD geschickt würden.
4. Erfolgt eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Leitungen der Brigaden sowie Bereitschaft mit den entsprechenden Bezirks- und Kreisleitungen der SED und anderen örtlichen Organen.
Mit dem Ziel, feindlichen Absichten sofort entgegenzuwirken, zersetzende Diskussionen sofort zu zerschlagen, Fahnenfluchten zu verhindern und auftretende feindliche Elemente sofort operativ zu bearbeiten, wurden durch die Leiter der U.-Abteilungen 6., 7. und 8. Grenzbrigade, der Hauptabteilung I Abteilung DGP folgende Maßnahmen eingeleitet:
1. Einsatz aller IM zur Durchsetzung des Befehls des Kommandeurs der DGP zur Umgruppierung betreffender DGP-Einheiten.
2. Verstärkte Treffdurchführung mit den Zivil-Informatoren.
3. Organisation eines engen Zusammenarbeitens mit den Kreisdienststellen auf der Grundlage der Anordnung 2/60 des Leiters der Abteilung DGP der HA I.
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Das MfS verstand unter Grenzsicherung Maßnahmen der DDR an ihrer Grenze zur Bundesrepublik und zu Westberlin sowie zum angrenzenden Territorium, um die gewünschte Ordnung durchzusetzen und Störungen, einschließlich Fluchtversuche, abzuwenden. Dagegen wurden die Maßnahmen an den Grenzen zur CSSR und zur VR Polen als Grenzüberwachung bezeichnet.
Zur unmittelbaren Grenzsicherung eingesetzt waren die Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei) und ihre Freiwilligen Helfer, die Grenzbrigade Küste der Volksmarine, Mitarbeiter der Deutschen Volkspolizei und ihre Freiwilligen Helfer, Mitarbeiter der Zollverwaltung, Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes und ihre inoffiziellen Mitarbeiter. Eine mittelbare Verantwortlichkeit lag bei den örtlichen Räten, die vielfältige organisatorische Maßnahmen sicherzustellen hatten.
1952/53 und 1956 war die Grenzpolizei dem MfS jeweils für mehrere Monate unterstellt. Am 27.5.1952 erließ daher der Minister für Staatssicherheit eine "Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie". Das MfS-Statut von 1969 zählte den Schutz der "Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden" zur Hauptaufgabe des MfS. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 wurde der Staatssicherheitsdienst eingebunden in ein einheitliches, immer komplexeres System zur Verhinderung von Fluchten in die Bundesrepublik bzw. nach Westberlin (Republikflucht), auch über die Ostsee, und zum Schutz der Staatsgrenze bis hin zur Klärung von Vorkommnissen im Grenzgebiet.
Das MfS beteiligte sich mit eigenen Kräften an der Grenzsicherung (zum Beispiel durch die Passkontrolleinheiten und die Kontrolle neuralgischer Punkte wie der Berliner Kanalisation), wirkte mit den anderen Einrichtungen zusammen, überwachte sie zugleich und trug die letzte Hauptverantwortung. Dabei wurden über die reine Grenzsicherung hinaus das gesamte Grenzgebiet und seine Zugänge kontrolliert. Im MfS lag die Verantwortung für Grenzsicherheit bei einem stellvertretenden Minister, zuletzt bei Gerhard Neiber.
Für das Funktionieren der eigentlichen Grenzsicherung durch Grenztruppen und die Grenzbrigade Küste war im MfS seit 1953 die Hauptabteilung I (HA I) zuständig. Keinesfalls sollten Grenzsoldaten zum Einsatz kommen, die sich weigerten, auf Flüchtende zu schießen, oder bei denen Fluchtgefahr bestand. Hierfür bot ein differenziertes System der Personalauswahl die Gewähr. Schon eine Musterung für die Grenztruppen war nur möglich, wenn die MfS-Kreisdienststelle nach der heimlichen Überprüfung (Aktion "grün") des potenziellen Kandidaten zugestimmt hatte.
In allen Grenz(ausbildungs)regimentern saßen Verbindungsoffiziere der HA I, armeeintern als "Verwaltung 2000" bezeichnet. Während der mehrmonatigen Ausbildung überprüften sie den Wehrpflichtigen weiter - die sog. Filtrierung. Wer keine Gewähr bot, dass er dem geforderten Auftrag nachkommen würde, wurde versetzt. Zahlenmäßig waren diese Nichtzuführungen zur Linie erheblich. Auch die Grenzkompanien waren mit inoffiziellen Mitarbeitern durchsetzt. Zugleich kam es zwischen dem Verbindungsoffizier und dem jeweiligen Kompaniechef zu regelmäßigen offiziellen Einschätzungen über die Zuverlässigkeit jedes Grenzers.
Zur HA I gehörte auch die Abteilung Grenzsicherheit. Sie trug für dieses Arbeitsfeld die Gesamtverantwortung im MfS. Die Abteilung sollte für ein einheitliches Funktionieren des tief gestaffelten Systems der Grenzsicherung sorgen. Dazu existierten Unterabteilungen in den Bezirksverwaltungen (BV) der Grenzbezirke Erfurt, Gera, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Magdeburg, Potsdam, Schwerin und Suhl. Die Leiter dieser Unterabteilungen waren zugleich als Grenzbeauftragte für den Bezirk die offiziellen Vertreter des MfS in allen die Staatsgrenze betreffenden Fragen - mit Billigung Honeckers. In den Grenz-Kreisdienststellen existierte in der Regel ein Sachgebiet "Grenze".
Die Grenzaufklärung der HA I überwachte Regionen, die sich für Fluchttunnel eigneten und ermittelte bei Störungen und "Angriffen" vom westlichen Territorium aus, etwa zu Einrichtungen, die das brutale Grenzregime anprangerten, zu Protestaufmärschen und bei Beschädigungen der Grenzanlagen.
Sowohl gelungene als auch misslungene Fluchtversuche führten zu einer eingehenden Untersuchung durch die MfS-Spezialkommissionen (Vorkommnisuntersuchung). Hier wurde auch vermerkt, inwieweit Grenzsoldaten sich angemessen verhalten hatten, beispielsweise ob die Abgabe von Schüssen nicht eine Überreaktion war. Dabei wog eine gelungene Flucht schwerer als die Tötung des Flüchtlings: Selbst wenn Befehle zweifelsfrei überschritten oder gestellte Flüchtige regelrecht exekutiert wurden, hatte dies keine strafrechtlichen Folgen für den betreffenden Grenzsoldaten.
Seit einer Ballonflucht im Jahre 1979 sollte die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG)/6 weitere spektakuläre Fluchtversuche verhindern. Dazu dienten Karten, in denen geeignete Stellen für heimliche Starts mit Luftfahrzeugen besonders markiert waren. Auffällige Materialbeschaffungen oder die Ausleihe von Fachliteratur wurden überwacht.
Die eigentliche Passkontrolle an den Grenzübergangsstellen und damit ggf. die Festnahme übernahmen Passkontrolleinheiten, die zur Hauptabteilung VI (HA VI) bzw. den Abteilung VI (Überwachung Staatsapparat) zählten. Die Hauptabteilung VII (HA VII) überwachte den Einsatz der Polizei an den Zugängen zum Grenzgebiet (Volkspolizei und Staatssicherheit).
Die Aussetzung des Schießbefehls vom April 1989 galt auch für MfS Mitarbeiter an der Grenze. Noch in den letzten Wochen des Staatssicherheitsdienstes wurde die Gewährleistung der inneren Sicherheit der Grenztruppen als unbedingt durchzuführende Aufgabe angesehen.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
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Bericht über die Situation an der Grenze der DDR zur Bundesrepublik im Juli 1961 Dokument, 23 Seiten
Informationsbericht der Abteilung M zur Postkontrolle bei Einheiten der Deutschen Grenzpolizei Dokument, 6 Seiten
Gutachten über den Wissensstand Manfred Smolkas Dokument, 4 Seiten
Bericht über die operative Bearbeitung von Rückkehrern in die DDR Dokument, 23 Seiten