Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bl. 226-231
Sofortprogramm zur Bekämpfung der Republikflucht: Vor allem die Abwerbung ostdeutscher Bürger durch "feindliche Agentenzentralen" sollte die Stasi verhindern.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Erkenntnissen der Stasi über 270.000 Bürger in den Westen. Als Schild und Schwert der Partei kam dem MfS eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Republikflucht zu. Als 1955 die Flüchtlingszahlen wieder anstiegen, wurde die Geheimpolizei verstärkt in die Pflicht genommen. Im Mai 1956 legte das MfS ein Sofortprogramm zur Bekämpfung der Republikflucht vor.
Ein Aufgabenschwerpunkt war die Westarbeit – sorgten doch aus Sicht der SED vor allem "westliche Agentenzentralen" für die Abwanderung der Menschen aus der DDR. Weitere Aufgaben des MfS waren: Analysen und Informationen über die Ursachen der Fluchtbewegung zu erstellen, die operative Arbeit in westdeutschen und Westberliner Flüchtlingslagern sowie die Überwachung zurückgekehrter Flüchtlinge. Dazu war eine enge Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen notwendig. Die vorliegende Dienstanweisung fasst die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zusammen.
7. Tagungen und Kongresse in Westberlin und Westdeutschland sind durch qualifizierte GI und GM zu beschicken, um festzustellen, welche Organe sich mit dem planmäßigen Abzug von Wissenschaftlern, Angehörigen der Intelligenz und anderen Fachkräften aus der DDR befassen.
Diese Tagungen sind von den GI und GM zum Eindringen in Abwerbezentralen auszunutzen, um die Absichten des Gegners rechtzeitig zu erkennen.
8. Die feindlichen Geheimdienste und Agentenzentralen, die sich mit Abwerbungen befassen, sind operativ zu bearbeiten. Dazu sind durch GM, GI, Rückkehrer und sonstige Quellen Materialien zu beschaffen, die ein Eindringen in die Feindagenturen ermöglichen und Aufschluß über Feindpläne geben.
Ebenso sind Materialien zu sammeln, die den Mißbrauch der Flüchtlinge zu Agentendiensten beweisen.
9. Gegen Angestellte vorgenannter Dienststellen ist kompromittierendes Material zu schaffen, um es zu veröffentlichen oder operativ zur Anwerbung derselben zu verwenden.
10. Die Flüchtlingslager in Westdeutschland und Westberlin - sind operativ zu bearbeiten mit dem Ziel, die Lagerleitungen zu zersetzen und unter den Insassen größere Gruppen für die Rückkehr in die DDR zu gewinnen.
Geeignetes kompromittierendes Material über die Zustände und Personen in den Lagern und anderes Propagandamaterial kann konspirativ eingeschleust werden.
Bei der Rückkehr größerer Gruppen von Republikflüchtigen muß deren ordnungsgemäße Unterbringung sowie ihr Arbeitseinsatz gewährleistet sein.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Anwerbung war in den Jahren 1950 bis 1968 die Bezeichnung des MfS für die Werbung von IM für die konspirative Arbeit. Im Vorfeld der Anwerbung war die Person sorgfältig, aber konspirativ zu überprüfen. In der Regel hatte der Angeworbene die Bereitschaft zur Kooperation schriftlich zu erklären und sich dabei einen Decknamen auszuwählen. Über die Anwerbung selbst war vom Führungsoffizier ein detaillierter Bericht zu fertigen.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für inoffizielle Mitarbeiter mit tatsächlichem oder potenziellem Zugang zu Personen oder Organisationen, die vom MfS als feindlich eingestuft wurden. Vor allem in den 50er Jahren kamen GM häufig auch im Westen zum Einsatz. Sie sollten "wertvolle Angaben" über Spionage und "illegale, antidemokratische" Aktivitäten beschaffen, gegen "feindliche Zentralen" und "Untergrundgruppen" wirken, bei der direkten "Bearbeitung" von verdächtigen Personen eingesetzt werden, "Feinde" beobachten, ferner Beweise für "Feindtätigkeit" gewinnen und zur "Zersetzung", "Zerschlagung von feindlichen Gruppierungen" beitragen. 1968 wurde diese Kategorie in IMV und IMF gesplittet.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
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Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bl. 226-231
Sofortprogramm zur Bekämpfung der Republikflucht: Vor allem die Abwerbung ostdeutscher Bürger durch "feindliche Agentenzentralen" sollte die Stasi verhindern.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Erkenntnissen der Stasi über 270.000 Bürger in den Westen. Als Schild und Schwert der Partei kam dem MfS eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Republikflucht zu. Als 1955 die Flüchtlingszahlen wieder anstiegen, wurde die Geheimpolizei verstärkt in die Pflicht genommen. Im Mai 1956 legte das MfS ein Sofortprogramm zur Bekämpfung der Republikflucht vor.
Ein Aufgabenschwerpunkt war die Westarbeit – sorgten doch aus Sicht der SED vor allem "westliche Agentenzentralen" für die Abwanderung der Menschen aus der DDR. Weitere Aufgaben des MfS waren: Analysen und Informationen über die Ursachen der Fluchtbewegung zu erstellen, die operative Arbeit in westdeutschen und Westberliner Flüchtlingslagern sowie die Überwachung zurückgekehrter Flüchtlinge. Dazu war eine enge Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen notwendig. Die vorliegende Dienstanweisung fasst die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zusammen.
11. Die Rückkehrerlager in der DDR sind verstärkt zu bearbeiten, um Material über Abwerbungen durch feindliche Geheimdienste, Agentenzentralen, Konzerne und andere Dienststellen zu bekommen. Besonders sind dabei die Feindmethoden zu studieren. Es sind Adressen von Feindzentralen, Personenbeschreibungen von Agenten und kompromittierendes Material zu beschaffen.
Interessant sind alle Materialien, die eine operative oder agitatorische Auswertung zulassen.
12. In den Rückkehrerlagern sind in Verbindung mit staatlichen und interessierten wirtschaftlichen Institutionen Rückkehrer zu veranlassen, freiwillig an Republikflüchtige in westberliner oder westdeutschen lagern und an westdeutsche Bürger zu schreiben, um sie zur Übersiedlung zu bewegen.
In Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Organisation (Parteileitungen, nationale Front u.a.) soll geeignetes Propagandamaterial, z.B. Erklärungen unserer Regierung über straffreie Rückkehr, an Republikflüchtige geschickt werden.
13. Rückkehrer und Asylsuchende sind aufzufordern, freiwillig Erklärungen über Verhältnisse in Westdeutschland, über Ausnutzung der Flüchtlinge zu Spionagezwecken und besondere Vorkommnisse in den Lagern, die sich zur Veröffentlichung eignen, abzugeben. Solche Erklärungen sind mit dem Einverständnis des Rückkehrers der Presse oder gesellschaftlichen Organisationen zur Veröffentlichung zu übergeben.
Die agitatorische Auswertung kann auch direkt mit gesellschaftlichen Organisationen vereinbart und später an der Arbeitsstelle des Rückkehrers wiederholt werden.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
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Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 109/65, Bl. 226-231
Sofortprogramm zur Bekämpfung der Republikflucht: Vor allem die Abwerbung ostdeutscher Bürger durch "feindliche Agentenzentralen" sollte die Stasi verhindern.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Erkenntnissen der Stasi über 270.000 Bürger in den Westen. Als Schild und Schwert der Partei kam dem MfS eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Republikflucht zu. Als 1955 die Flüchtlingszahlen wieder anstiegen, wurde die Geheimpolizei verstärkt in die Pflicht genommen. Im Mai 1956 legte das MfS ein Sofortprogramm zur Bekämpfung der Republikflucht vor.
Ein Aufgabenschwerpunkt war die Westarbeit – sorgten doch aus Sicht der SED vor allem "westliche Agentenzentralen" für die Abwanderung der Menschen aus der DDR. Weitere Aufgaben des MfS waren: Analysen und Informationen über die Ursachen der Fluchtbewegung zu erstellen, die operative Arbeit in westdeutschen und Westberliner Flüchtlingslagern sowie die Überwachung zurückgekehrter Flüchtlinge. Dazu war eine enge Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen notwendig. Die vorliegende Dienstanweisung fasst die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zusammen.
14. Anzeichen, daß Rückkehrer und Asylsuchende ungesetzlich oder bürokratisch von Verwaltungsstellen behandelt werden, sind den zuständigen Parteileitungen mitzuteilen und auszuwerten.
15. Verdächtige Rückkehrer und Asylsuchende sind entsprechend der Dienstanweisung 21/53 abwehrmäßig zu bearbeiten. Durch operatives Eindringen in Flüchtlingslagern und Feindzentralen ist vorbeugend zu arbeiten.
16. Grundlage für die politisch richtige Durchführung der Maßnahmen von 1. – 15. ist die verantwortungsbewußte ständige Einschätzung der Ursachen der Republikflucht und der Feindmethoden.
Besonders zu beachten ist dabei die Frage der Intelligenz der Facharbeiter und der Jugend.
Die Materialien sind den inoffiziellen Berichten aus den Objekten und Feindzentralen, dem M-Material, den Vernehmungen Beschuldigter und Zeugen, den Erklärungen von Rückkehrern und auch offiziellen Quellen zu entnehmen.
Monatlich einmal ist in den Bezirksverwaltungen, Kreisdienststellen und Objekten eine Analyse der Ursachen und der Feindmethoden vorzunehmen.
17. Materialien, die die Wirksamkeit von Maßnahmen, die von anderen offiziellen Stellen gegen die Republikflucht ergriffen werden (z.B. Einschränkung der Ausgabe von PM 12a, verstärkte Kontrolle, Rücksprachen u.a.), charakterisieren, sind ebenfalls bei der Einschätzung zu berücksichtigen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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Maßnahmenvorschläge zur Bekämpfung der Republikflucht von 1961 Dokument, 9 Seiten
Vorschlag zur Organisation der Verhinderung von Fluchten über die Grenze Dokument, 7 Seiten
Anweisung für die Bekämpfung der Republikflucht Dokument, 4 Seiten
Bericht über Republikfluchten im November 1956 Dokument, 14 Seiten