Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 357, Seite 284, Bl. 1-93
Um "Republikfluchten" besser verhindern zu können, dokumentierte das MfS geglückte und gescheiterte Fluchtversuche. Das vorliegende Dokument zeigt Ballons und andere selbstgebaute Fluggeräte, mit denen DDR-Bürger die Grenze nach Westen überwinden wollten.
Vierzig Jahre lang teilte eine Grenze Deutschland in zwei Staaten. Auf knapp 1.400 Kilometern Länge errichtete die DDR Grenzanlagen, die nach und nach zu einem Todesstreifen ausgebaut wurden. Über weitere 168 Kilometer erstreckte sich die Grenze um West-Berlin, ab 1961 mit der Berliner Mauer abgeriegelt. Die Stasi war in die Sicherung dieses "antifaschistischen Schutzwalls" fest eingebunden. Sie beobachtete die dort stationierten Grenztruppen, übernahm mit eigenem Personal die Passkontrollen an den Grenzübergängen und sollte Republikfluchten möglichst schon im Ansatz verhindern.
Eine wichtige Rolle bei der Verhinderung des "ungesetzlichen Verlassens" der DDR kam der Zentralen Koordinierungsgruppe (ZKG) zu. Die ZKG wurde 1975 ins Leben gerufen, um die Anstrengungen des MfS auf diesem Gebiet zu koordinieren und zu bündeln. Dazu gehörte auch, Fluchtversuche zu dokumentieren und daraus effektivere Gegenmaßnahmen abzuleiten. Das vorliegende Dokument ist eine solche Zusammenstellung von gescheiterten Fluchtversuchen mit Hilfe von Ballons und anderen selbstgebauten Fluggeräten.
Solche "Angriffe auf die Staatsgrenze" waren spektakulär und schädigten daher das Ansehen der DDR. Wenn das Fluggerät ungestört starten konnte und sich als flugfähig erwies, ließen sich so die ausgeklügelten Sicherungsmaßnahmen am Boden geschickt umgehen. Das MfS musste also schon die Vorbereitungen zum Bau und zum Start eines solchen Fluggeräts erkennen um ein entsprechendes Vorhaben zu vereiteln. Glückte eine solche Flucht, machte Sie im Westen Schlagzeilen. Einen solchen "Propagandaerfolg" des "Gegners" wollte das MfS aber unbedingt verhindern.
Die erste Abbildung zeigt die Innenaufnahme einer Küche. Links im Vordergrund ist eine Kommeode zu erkennen. Dahinter befindet sich eine offene Tür, hinter der eine kleine Werkstatt zu erkennen ist.
Bild 1: übersichtsaufnahme der Küche, die als Werkstatt umfunktioniert wurde
Die zweite Abbildung zeigt Teile eines Flugzeugs in einer Lagerhalle oder einem Schuppen. Zu erkennen ist der Rumpf des Luftfahrzeugs und Teile einer Tragfläche.
Bild 2: Übersichtsaufnahme des Rumpfes und des Mittelstücks einer Tragfläche
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 357, Seite 284, Bl. 1-93
Um "Republikfluchten" besser verhindern zu können, dokumentierte das MfS geglückte und gescheiterte Fluchtversuche. Das vorliegende Dokument zeigt Ballons und andere selbstgebaute Fluggeräte, mit denen DDR-Bürger die Grenze nach Westen überwinden wollten.
Vierzig Jahre lang teilte eine Grenze Deutschland in zwei Staaten. Auf knapp 1.400 Kilometern Länge errichtete die DDR Grenzanlagen, die nach und nach zu einem Todesstreifen ausgebaut wurden. Über weitere 168 Kilometer erstreckte sich die Grenze um West-Berlin, ab 1961 mit der Berliner Mauer abgeriegelt. Die Stasi war in die Sicherung dieses "antifaschistischen Schutzwalls" fest eingebunden. Sie beobachtete die dort stationierten Grenztruppen, übernahm mit eigenem Personal die Passkontrollen an den Grenzübergängen und sollte Republikfluchten möglichst schon im Ansatz verhindern.
Eine wichtige Rolle bei der Verhinderung des "ungesetzlichen Verlassens" der DDR kam der Zentralen Koordinierungsgruppe (ZKG) zu. Die ZKG wurde 1975 ins Leben gerufen, um die Anstrengungen des MfS auf diesem Gebiet zu koordinieren und zu bündeln. Dazu gehörte auch, Fluchtversuche zu dokumentieren und daraus effektivere Gegenmaßnahmen abzuleiten. Das vorliegende Dokument ist eine solche Zusammenstellung von gescheiterten Fluchtversuchen mit Hilfe von Ballons und anderen selbstgebauten Fluggeräten.
Solche "Angriffe auf die Staatsgrenze" waren spektakulär und schädigten daher das Ansehen der DDR. Wenn das Fluggerät ungestört starten konnte und sich als flugfähig erwies, ließen sich so die ausgeklügelten Sicherungsmaßnahmen am Boden geschickt umgehen. Das MfS musste also schon die Vorbereitungen zum Bau und zum Start eines solchen Fluggeräts erkennen um ein entsprechendes Vorhaben zu vereiteln. Glückte eine solche Flucht, machte Sie im Westen Schlagzeilen. Einen solchen "Propagandaerfolg" des "Gegners" wollte das MfS aber unbedingt verhindern.
Die erste Abbildung zeigt ein teilweise zusammengebautes Flugzeuges im Inneren einer Lagerhalle. Zu sehen sind der Rumpf und die teilweise montierten Flügel. Im Hintergrund ist eine offene Tür und ein Innenhof zu erkennen.
Bild 3: Übersichtsaufnahme des Rumpfes mit montierten Tragflächenmittelstücken und Antrieben
Die zweite Abbildung zeigt zwei übereinander liegende Tragflächen eines Flugzeugs im Inneren einer Lagerhalle.
Bild 4: Übersichtsaufnahme der sichergestellten Tragflächen
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
Signatur: BStU, MfS, AGM, Nr. 357, Seite 284, Bl. 1-93
Um "Republikfluchten" besser verhindern zu können, dokumentierte das MfS geglückte und gescheiterte Fluchtversuche. Das vorliegende Dokument zeigt Ballons und andere selbstgebaute Fluggeräte, mit denen DDR-Bürger die Grenze nach Westen überwinden wollten.
Vierzig Jahre lang teilte eine Grenze Deutschland in zwei Staaten. Auf knapp 1.400 Kilometern Länge errichtete die DDR Grenzanlagen, die nach und nach zu einem Todesstreifen ausgebaut wurden. Über weitere 168 Kilometer erstreckte sich die Grenze um West-Berlin, ab 1961 mit der Berliner Mauer abgeriegelt. Die Stasi war in die Sicherung dieses "antifaschistischen Schutzwalls" fest eingebunden. Sie beobachtete die dort stationierten Grenztruppen, übernahm mit eigenem Personal die Passkontrollen an den Grenzübergängen und sollte Republikfluchten möglichst schon im Ansatz verhindern.
Eine wichtige Rolle bei der Verhinderung des "ungesetzlichen Verlassens" der DDR kam der Zentralen Koordinierungsgruppe (ZKG) zu. Die ZKG wurde 1975 ins Leben gerufen, um die Anstrengungen des MfS auf diesem Gebiet zu koordinieren und zu bündeln. Dazu gehörte auch, Fluchtversuche zu dokumentieren und daraus effektivere Gegenmaßnahmen abzuleiten. Das vorliegende Dokument ist eine solche Zusammenstellung von gescheiterten Fluchtversuchen mit Hilfe von Ballons und anderen selbstgebauten Fluggeräten.
Solche "Angriffe auf die Staatsgrenze" waren spektakulär und schädigten daher das Ansehen der DDR. Wenn das Fluggerät ungestört starten konnte und sich als flugfähig erwies, ließen sich so die ausgeklügelten Sicherungsmaßnahmen am Boden geschickt umgehen. Das MfS musste also schon die Vorbereitungen zum Bau und zum Start eines solchen Fluggeräts erkennen um ein entsprechendes Vorhaben zu vereiteln. Glückte eine solche Flucht, machte Sie im Westen Schlagzeilen. Einen solchen "Propagandaerfolg" des "Gegners" wollte das MfS aber unbedingt verhindern.
Die erste Abbildung zeigt einen Motor, der auf einem Fahrwerk montiert wurde.
Bild 5: Übersichtsaufnahme eines Antriebsaggregates
Die zweite Abbildung zeigt die Innenaufnahme eine Flugzeugcockpits mit Schaltern und Messinstrumenten.
Bild 6: Teilübersichtsaufnahme mit den Steuerungs-und Bedienelementen
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) war eine 1960/61 aus dem Büro der Leitung herausgelöste Arbeitsgruppe für die Koordinierung der für den Mobilisierungsfall notwendigen Maßnahmen. Ihr oblagen
Die AGM war eingebunden in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane der sozialistischen Länder. Hierfür setzte die Vertretung des KGB beim MfS einen Verbindungsoffizier bei der AGM ein. Leiter der AGM waren 1960/61–1975 Alfred Karl Scholz, 1980–1987 Otto Geisler, 1987–1989 Erich Rümmler. Die AGM hatte 1961 8, 1970 34, 1980 48 und 1989 692 Mitarbeiter. In den BV übernahmen AGL analoge Funktionen.
Die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) entstand 1975 durch Übernahme von Aufgaben verschiedener Diensteinheiten, insbesondere von HA VI und HA XX/5. Aufgaben: zentrale Koordinierung des Vorgehens des MfS im Zusammenhang mit Übersiedlungen in die Bundesrepublik Deutschland, nach Westberlin bzw. das nichtsozialistische Ausland, einschließlich der Versuche des Zurückdrängens von Ausreiseanträgen bzw. zur Verhinderung des Verlassens der DDR und zur Bekämpfung des sog. staatsfeindlichen Menschenhandels bis hin zur Mitwirkung an den Entscheidungen in Ausreisefällen.
Schlussfolgerungen aus der Ballonflucht zweier Familien aus Pößneck Dokument, 3 Seiten
Bericht zur Aktion "Optimismus" Dokument, 15 Seiten
Fernschreiben zu Vorkommnissen im Bezirk Karl-Marx-Stadt während des Volksaufstands des 17. Juni 1953 Dokument, 4 Seiten
Bericht über einen Fluchtversuch auf der Grenzübergangsstelle Chausseestraße Dokument, 6 Seiten