Signatur: BStU, MfS, BV Karl-Marx-Stadt, AIM, Nr. 1573/72, Bl. 37
1957 warb die Stasi den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter Franz Emil Bienert als "Geheimen Informator" mit dem Decknamen "Schmidt". In einer "Einschätzung" nach zwei Jahren zieht das MfS eine Bilanz der bisherigen Zusammenarbeit.
Die SED-Machthaber propagierten die DDR als einen antifaschistischen Staat. Sie nahmen für ihr Land in Anspruch, im Gegensatz zur Bundesrepublik, mit sämtlichen Kontinuitäten der NS-Zeit gebrochen zu haben. Allein schon durch die "antifaschistisch-demokratische Umwälzung", die Übernahme aller staatlichen Kontrolle durch die Sozialistische Einheitspartei SED, war in dieser Sicht die Aufarbeitung der NS-Diktatur in der DDR abgeschlossen.
Die Bundesrepublik wurde gleichzeitig angeprangert, in Kontinuität des NS-Regimes zu stehen. Hinter dieser Fassade jedoch fand sorgsam verhüllt ein doppeltes Spiel statt. Die Stasi verzichtete häufig auf die Offenlegung ihrer Ermittlungen gegen NS-Verstrickte oder auch -Täter in der DDR, wenn das dem propagierten Image zuwiderlief oder auch der SED-Diktatur und ihrer Geheimpolizei nützlich sein konnte.
Der 1889 geborene Franz Emil Bienert arbeitete in der NS-Zeit seit 1938 für die Gestapo in Chemnitz, zuletzt im Rang eines SS-Obersturmführers. Mit Kriegsende floh Bienert zunächst in den Westen Deutschlands. Dort wurde er 1947 zur Festnahme ausgeschrieben. Im Februar 1949 wechselte er in die sowjetische Besatzungszone.
An stellte er sich der Grenzpolizei. Nach ersten Ermittlungen leitete die sowjetische Besatzungsmacht ein Strafverfahren wegen Kriegsverbrechen gegen Bienert ein. Sie erhob jedoch selbst keine Anklage und übergab den Fall an die K 5. Auch diese wurde nicht weiter tätig, so dass Bienert schon im Juni 1949 aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Kurz darauf von einem sowjetischen Geheimdienst als Informant geworben, sagte er in dessen Auftrag 1951/52 als Kronzeuge in München in einem Prozess gegen einen ehemaligen SS-Angehörigen sowie in weiteren Verfahren aus.
1955 nahm die DDR-Staatssicherheit Bienert ins Visier. Die Kreisdienststelle Karl-Marx-Stadt befragte ihn zu seiner Vergangenheit. Auf Fürsprache der sowjetischen Berater wurde von einer weiteren "operativen Bearbeitung" jedoch Abstand genommen.
Zwei Jahre später nahm die Stasi erneut Kontakt zu Bienert auf und führte mehrere Gespräche mit ihm. Im Ergebnis dieser sogenannten Aussprachen verpflichtete ihn die Abteilung V der Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt als Geheimen Informator (GI).
Nach den ersten beiden Jahren der Zusammenarbeit erstellte sein Führungsoffizier eine "Einschätzung", in der er sich zufrieden mit der Spitzeltätigkeit von GI "Schmidt" zeigte. Neben der Beurteilung von "Ehrlichkeit", Zuverlässigkeit und Perspektiven des GI wurden, wie allgemein üblich, die ihm bekannten hauptamtlichen Mitarbeiter sowie die Treffhäufigkeit dokumentiert.
Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt
Abteilung V/II
Karl-Marx-Stadt, den 30. Sept. 1959
Einschätzung
Betr.: GI Schmidt
Bezug: Anweisung der Leitung
1. Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit - Welche Faustpfänder gibt es:
Der GI wurde im Nov. 1957 angeworben. Der GI war ehemaliger Referatsleiter bei der Gestapo-Leitstelle in Chemnitz. Nach seiner Rückkehr aus dem Westen wurde er verhaftet und arbeitete dann für die Freunde. Er wurde erneut aufgeklärt, da er uns Verbindungen der früheren Gestapo-Angestellten ermitteln soll.
Der GI ist durchaus als ehrlich einzuschätzen. Er gibt über seine Tätigkeit bei der Gestapo Auskunft und nennt auch Personen, die ihm dabei bekannt wurden. Er wurde durch andere GI überprüft und es konnte seine Ehrlichkeit hierdurch festgestellt werden. Der GI erfüllt alle, die ihm gestellten Aufträge gut und gewissenhaft. In der Erfüllung der Aufträge liegt aber eine gewisse Beschränkung, da der GI schon 70 Jahre alt ist.
Als Faustpfänder bestehen seine Ausagen über Gestapo-Angestellte und das Auftreten, als Kronzeuge in einem Prozeß in WD, welches er im Auftrage befreund. Dienststelle durchführte.
2. Perspektiven - Fragen der Konspiration - Verhältnis zur KW
Aufgrund des hohen Alters hat der GI keine weiteren Perspektiven. Er kann lediglich bei Ermittlungen und Beobachtungen eingesetzt werden. In diesen Fragen hat er große Erfahrungen. Er arbeitet geheim und in allen Fragen ist die Konspiration eingehalten wurden. Der GI kennt zwei KW. Das Verhältnis zu den Inhabern der KW ist gut. Die Inhaber der KW kennen den GI persönlich nicht. Der GI wurde in den KW "Dörfel" und "Morgenstern" getroffen.
3. Welche Mitarbeiter kennt der GI: Felber, Schubert, Stiel, Klotz, Rosenbaum
4. Wann fanden die letzten Treff statt:
17. Aug. 1959 7. Sept und 29. Sept. 1959
[Unterschrift]
(Rosenbaum)
Ultn.
[Unterschrift]
(Ulbricht)
Major
Leiter der Abteilung V
Operative Mitarbeiter
Operative Mitarbeiter des MfS waren Hauptamtliche Mitarbeiter, die IM und OibE führten, in MfS-Dokumenten auch als vorgangsführende Mitarbeiter oder IM-führende Mitarbeiter (umgangssprachlich Führungsoffiziere) bezeichnet, von denen es im MfS zuletzt etwa 12.000 bis 13.000 gab. Sie waren für eine Region oder Institution, für bestimmte Personenkreise oder spezifische Sachfragen zuständig und hatten die Sicherheitslage in ihrem Verantwortungsbereich zu beurteilen.
Es wurde von ihnen erwartet, dass sie insbesondere durch Rekrutierung und Einsatz von IM die "staatliche Sicherheit und die gesellschaftliche Entwicklung" vorbeugend sicherten. Verdächtige Personen waren in Operativen Vorgängen oder Operativen Personenkontrollen zu "bearbeiten", Personengruppen mit besonderen Befugnissen mit Sicherheitsüberprüfungen unter Kontrolle zu halten. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sollten sie das politisch-operative Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen nutzen.
Sowjetische Berater
In den ersten Jahren stand das MfS unter einer engen fachlichen und politischen Anleitung durch die sowjetische Staatssicherheit, die mit sog. Beratern (anfangs auch Instrukteure genannt) in den wichtigsten Diensteinheiten des MfS präsent war. Die Berater besaßen dort faktisch Weisungs- und Vetobefugnisse.
Zunächst waren die Berater den jeweiligen Fachabteilungen des sowjetischen Geheimdienstapparates in der DDR zugeordnet. Nach dem Juniaufstand 1953 wurde eine eigene Beraterabteilung gebildet. Der Bevollmächtigte des sowjetischen Sicherheitsorgans in Berlin-Karlshorst war gleichzeitig der oberste Chefberater des MfS. Er leitete den jeweiligen Leiter der DDR-Staatssicherheit persönlich an.
Zum Zeitpunkt seiner Auflösung im November 1958 zählte der Beraterapparat 76 Offiziere. Später verblieb lediglich ein Stab von Verbindungsoffizieren, die keine Weisungskompetenz mehr gegenüber dem MfS besaßen.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
1950 entstanden; 1953 mit Abt. VI zur HA V vereinigt. Aufgaben: Sicherung zentraler Organe und Einrichtungen des Staatsapparates und der Führungsgremien der Parteien und Massenorganisationen (ohne SED und FDGB); (ab 1952) "Bearbeitung" der Kirchen, Sekten und der Zeugen Jehovas; Mitwirkung an der Durchsetzung der staatlichen Jugend-, Kultur- und Sportpolitik; "Bearbeitung" und Bekämpfung der in der DDR verbliebenen ehemaligen SPD-Mitglieder, der Ostbüros westdeutscher Parteien und des DGB, des Trotzkismus, rechtsextremistischer Gruppierungen und illegaler Organisationen, die z. B. Agententätigkeit gegen die DDR betrieben, politischer bzw. terroristischer Organisationen, die im Verdacht standen, Zentralen bzw. Agenturen westlicher Geheimdienste oder des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen zu sein, sowie illegaler Umsiedlerorganisationen, -vereinigungen, Heimatkreise und Landsmannschaften.
Vorgangsart von 1953 bis 1960. In Beobachtungsvorgängen wurden Personen erfasst, die als potenziell oder tatsächlich politisch unzuverlässig oder feindlich eingestellt galten und daher vorbeugend beobachtet wurden. Dazu gehörten etwa ehemalige NS-Funktionsträger, ehemalige Sozialdemokraten, Teilnehmer an den Aktionen des 17. Juni 1953 sowie Personen, die aus dem Westen zugezogen waren. Die Vorgangsart verlor nach und nach an Bedeutung. 1960 gingen noch bestehende Beobachtungsvorgänge in den zugehörigen Objektvorgängen auf. Der Beobachtungsvorgang war zentral in der Abteilung XII zu registrieren, die betroffenen Personen in der zentralen Personenkartei F 16 zu erfassen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Hauptamtliche Mitarbeiter des MfS, die IM und OibE führten, in MfS-Dokumenten auch als vorgangsführende Mitarbeiter oder IM-führende Mitarbeiter (umgangssprachlich Führungsoffiziere) bezeichnet, von denen es im MfS zuletzt etwa 12.000 bis 13.000 gab. Sie waren für eine Region oder Institution, für bestimmte Personenkreise oder spezifische Sachfragen zuständig und hatten die Sicherheitslage in ihrem Verantwortungsbereich zu beurteilen.
Es wurde von ihnen erwartet, dass sie insbesondere durch Rekrutierung und Einsatz von IM die "staatliche Sicherheit und die gesellschaftliche Entwicklung" vorbeugend sicherten. Verdächtige Personen waren in OV oder OPK zu "bearbeiten", Personengruppen mit besonderen Befugnissen mit Sicherheitsüberprüfungen unter Kontrolle zu halten. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sollten sie das politisch-operative Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen nutzen.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
Die Grenzpolizei in der SBZ/DDR wurde auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht zum 1.12.1946 in den Ländern und Provinzen der SBZ gegründet. Sie agierte zunächst als ausführendes Organ der Militäradministration. Ihre Hauptaufgabe war es, den unkontrollierten Personen- und Warenverkehr über die noch unbefestigte Demarkationslinie in die westlichen Besatzungszonen zu unterbinden. Sie rekrutierte sich überwiegend aus bisherigen Angehörigen der neu formierten Schutzpolizei und im Sinne der Besatzungsmacht politisch zuverlässigen Bewerbern, bevorzugt aus der Arbeiterschaft.
Ende 1948, mit dem Beginn des Kalten Krieges, war die Aufbauphase abgeschlossen. Die Grenzpolizei zählte ca. 20.000 Bedienstete, die sich freiwillig auf mindestens drei Jahre verpflichtet hatten. Die neue, bisher den Ländern unterstellte Polizei wurde im November 1948 zu einem zentral geführten Organ der Besatzungszone aufgewertet und als Hauptabteilung in die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) integriert. Ihr erster Leiter im Rang eines Chefinspekteurs wurde Hermann Rentzsch, ein früherer Wehrmachtsoffizier und NKFD-Kader.
Schon nach wenigen Monaten wurde die Grenzpolizei erneut den Landesverwaltungen unterstellt. Solche kurzfristigen politisch motivierten Wechsel im Unterstellungsverhältnis sollten bis zu ihrer Auflösung 1990 eine Besonderheit in der Organisationsgeschichte der Grenzpolizei bleiben. Im Zuge des sich verschärfenden Ost-West-Konflikts und des Übergangs zum Aufbau des Sozialismus in der DDR gewannen die in Deutsche Grenzpolizeien umbenannten Verbände erheblich an politischer Bedeutung. Sie wurden im Mai 1952 nach sowjetischem Vorbild dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt. Neuer Chef wurde Generalinspekteur Hermann Gartmann.
Die Grenzpolizei nahm mehr und mehr militärischen Charakter an, der sich in neuen Uniformen der 35 000 Bediensteten (1957) und in der Ausrüstung dokumentierte, zu der auch Panzer zählten. Die Aufwertung ging einher mit dem Ausbau der Grenzbefestigungen gegenüber der Bundesrepublik und der zunehmenden Abschottung der Westsektoren Berlins.
Nach dem 17. Juni 1953 wurde die Grenzpolizei der Zuständigkeit des Staatssicherheitsdienstes entzogen und ihm erst im April 1955 wieder zugeordnet. Nach dem Volksaufstand in Ungarn fasste die SED-Führung die Grenzpolizei, die Transport- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit der Staatssicherheit zusammen, gliederte diese drei Organe aber bereits im Frühjahr 1957 wieder aus dem MfS aus und in das MdI ein. Neuer Grenzpolizei-Chef wurde Oberst Paul Ludwig.
Nach dem Bau der Mauer wurde die Grenzpolizei als Kommando Grenze in die NVA integriert und als Grenztruppen offen als militärische Formation tituliert, die ab 1962 auch Wehrpflichtige rekrutierte. Vor dem Hintergrund der Wiener Truppenreduzierungsgespräche wurden sie zur Jahreswende 1973/74 aus der NVA herausgelöst und bildeten seitdem eine selbständige Formation im Verantwortungsbereich des MfNV.
Die Verflechtung mit dem MfS blieb unverändert eng. Mit der "Verwaltung 2000" (Hauptabteilung I) hatte das MfS eigene Verbindungsoffiziere und unterhielt ein enges IM-Netz in den Grenztruppen und von 1964 bis 1985 ein Einsatzkommando der HA I, das im Rahmen der Grenztruppen Spezialaufträge ausführte. Zudem sah auch die Stasi eine ihrer Hauptaufgaben darin, Fluchtversuche in die Bundesrepublik zu verhindern. Der letzte Chef der auf 50 000 Soldaten angewachsenen Grenztruppen, Generaloberst Baumgarten, wurde 1996 u.a. wegen seiner Mitverantwortung für den Tod von DDR-Flüchtlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Konspirative Wohnungen (KW) waren zumeist private Wohnungen oder Zimmer, deren Inhaber als IMK geworben wurden und in denen sich die Führungsoffiziere mit ihren IM trafen. Diese Praxis diente der Konspiration der inoffiziellen Zusammenarbeit. Bei den Inhabern handelte es sich zumeist um "gute Genossen", denen für das bereitgestellte Zimmer Miete gezahlt wurde. Die Konspirativen Wohnungen wurden vorzugsweise in Häusern mit viel Publikumsverkehr und nach Möglichkeit in den mittleren Geschossen eingerichtet. Über die Nutzung der Konspirativen Wohnungen wurde detailliert Buch geführt.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Untersuchungshaft ist eine freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens. Die Untersuchungshaft begann nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter und endete mit der Überstellung in den Strafvollzug nach Erlangung der Rechtskraft einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, selten auch mit der Freilassung.
Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft waren ein dringender Tatverdacht sowie entweder Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr (§ 112 StPO/1949, § 141 StPO/1952, § 122 StPO/1968). Der Vollzug der Untersuchungshaft war gesetzlich mit nur einem StPO-Paragraphen geregelt (§ 116 StPO/1949, § 147 StPO/1952, § 130 StPO/1968), alles Weitere in internen Ordnungen. Er erfolgte für Beschuldigte, deren Ermittlungsverfahren von der Staatssicherheit geführt wurden, in MfS-Untersuchungshaftanstalten in Berlin bzw. den Bezirksstädten der DDR.
Die Haftbedingungen waren dort von Willkür, völliger Isolation und daraus resultierender Desorientierung der Häftlinge gekennzeichnet. Für den Vollzug der Untersuchungshaft war im MfS die Linie XIV (Abt. XIV) zuständig; die Vernehmungen oblagen den Untersuchungsführern der Linie IX (HA IX).
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"Aussprachebericht" zur Anwerbung eines ehemaligen Gestapo-Angehörigen als "Geheimer Informator" Dokument, 1 Seite
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Bescheinigung über eine Geldzuwendung an den "Geheimen Informator" mit dem Decknamen "Wagner" Dokument, 1 Seite