Gemeinsame Erklärung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Durchführung von Umweltschutzprojekten in Dresden
Signatur: BStU, MfS, HA XVIII, Nr. 28877, Bl. 51-54
Die Deutsche Demokratische Republik hatte in ihrer Verfassung von 1968 den Umweltschutz fest verankert. Mit der Gründung des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft im Juni 1972 schuf sie eine Institution, welche die Maßnahmen des Umweltschutzes in die Tat umsetzen sollte. In der Realität fand im Gebiet der DDR eine massive Umweltverschmutzung durch staatliche Betriebe statt. In einer Erklärung vereinbarten die DDR und die Stadt Hamburg im Raum Dresden die Schadstoffbelastung zu senken.
Die Aufgabe die Natur und Umwelt zu schützen, lag nach der Verfassung der DDR in der Hand staatlicher Institutionen. Umweltschäden können dementsprechend nicht isoliert von der staatlichen Führung betrachtet werden. Wenn Probleme und Versäumnisse im Schutz der Umwelt überhaupt thematisiert wurden, dann wurden diese meist auf die geerbten Strukturen des zuvor herrschenden kapitalistischen Systems zurückgeführt.
Von offiziellen Stellen wurden Umweltschäden geleugnet, auch wenn es offenkundige Umweltschäden und -belastungen gab. Sowohl das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), als auch das vom MfS regelmäßig ins Bild gesetzte Zentralkomitee der SED bzw. die regionalen Parteileitungen waren sich der entstandenen und entstehenden Schäden bewusst.
Seit 1987 bestand zwischen Dresden und Hamburg eine Städtepartnerschaft. Geografisch verband beide ein Fluss – die Elbe. Deren Verschmutzung war für Dresden wie auch für Hamburg Anlass gemeinsame Umweltschutzprojekte anzugehen. In einer gemeinsamen Erklärung vereinbarten die DDR und die Stadt Hamburg im November 1989, die Schadstoffbelastung im Raum Dresden, z.B. durch Schwermetalle, zu senken.
Metadaten
- Datum:
- 1989 - 1989
- Überlieferungsform:
- Dokument
- I -
1. Es ist beabsichtigt, zur Reduzierung der Schwermetallemissionen eines Galvanikbetriebes nach dem Stand der Technik eine Anlage zur Entgiftung, Neutralisation, Abwasserendreinigung, Restmetalleliminierung und Schlammentwässerung einschließlich dazu notwendiger Geräte und Ausrüstungen zur Automatisierung und Meßtechnik zu errichten.
Die Beteiligung Hamburgs an dieser Maßnahme wird auf der Grundlage der vorhandenen Informationen auf 1,1 Mio. DM geschätzt.
Der Baubeginn kann 1990 erfolgen.
Mit dieser Maßnahme werden die Schwermetalleinträge in die Elbe bei
Nickel um 2,4 t/a,
Kupfer um 0,4 t/a und
Zink um 0,18 t/a
vermindert sowie eventuelle Störungen im biologischen Teil der Kläranlage Dresden-Kaditz vermieden.
2. Es sollen Teilausrüstungen zur Schlammbehandlung in der Kläranlage Dresden-Kaditz zur Gewährleistung der vollständigen Kapazität von 215.000 m^3/d im Endausbau bereitgestellt werden. [durchgestrichen: bereitgestellt werden.] Diese Ausrüstungsteile sind aus verfahrenstechnischen Gründen 1992 erforderlich und leisten einen Beitrag zur vorgesehenen Phosphor- und Stickstoffelimination. Die Anlagenteile kosten auf der Grundlage der heutigen Informationen insgesamt ca. 750.000,-- DM, die von Hamburg übernommen werden.
[durchgestrichen: Damit wird u. a. ein maßgeblicher Teil der Schwermetallfracht aus den kommunalen Abwässern zurückgehalten.]
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