Information über Aktivitäten der Tanzmusikformation "Klaus-Renft-Combo" aus Leipzig
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 2438, Bl. 1-5
Die "Klaus-Renft-Combo" war im Sommer 1975 verboten worden. Die Stasi behielt die Musiker weiter im Auge, wie ein Bericht vom September 1975 zeigt.
Jugendkulturen neben der Jugendorganisation FDJ betrachtete das SED-Regime skeptisch. Die Staatsmacht fürchtete vor allem westliche Einflüsse, welche die Jugendlichen von sozialistischen Erziehungszielen entfremden könnten. So waren der Staats- und Parteiführung auch die Rock'n'Roll- und Beatbewegung der späten 50er und 60er Jahre ein Dorn im Auge.
Eine dieser Rockgruppen war die "Klaus-Renft-Combo", die sich 1958 in Leipzig gründete. Mit ihren systemkritischen Texten zogen die Musiker den Unmut der DDR-Führung auf sich, die ihnen Auftritte immer wieder untersagte. 1975 musste sich die Band komplett auflösen. Der vorliegende ZAIG-Bericht entstand wenige Monate nach dem Verbot der Gruppe. Er zeigt, dass die Musiker weiter unter Kontrolle der Stasi standen.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe
- Datum:
- 29.9.1975
(Z.B. am 4. 3. 1975 im Metropoltheater Berlin in der Veranstaltungsreihe "Beat im Metropol" und am 5. 3. 1975 in der Mensa der Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt.) Die "Renft-Combo" arbeitete auch in der Folgezeit eng mit [geschwärzt] als Text-Autor zusammen, und die Musiker brachten bei einigen Veranstaltungen öffentlich Sympathie für [geschwärzt] zum Ausdruck, indem sie z. B. dem Publikum zu verstehen gaben, [geschwärzt] könne "leider nicht mehr auftreten", aber sie würden weiterhin Texte von ihm vortragen.
Auf Grund der politisch-ideologischen Haltung der Combo wurde der Exklusivvertrag der Gruppe mit der Generaldirektion für 1975 nicht verlängert und im Mai 1975 endgültig gekündigt, wobei die Gruppe zur weiteren Betreuung an die Konzert- und Gastspieldirektion, Leipzig, übergeben wurde. Von dort wurde mit ihr ein Fördervertrag abgeschlossen.
Obwohl mit der "Klaus-Renft-Combo" Auseinandersetzungen wegen ihres Verhaltens geführt worden waren und der Fördervertrag durch die Konzert- und Gastspieldirektion Leipzig konkrete Auflagen für die Combo enthielt, wurden diese durch die Combo ignoriert. (Z.B. wurde während einer Veranstaltung im Kulturhaus der Interflug Schönefeld am 17.9.1975 erneut die Position von [geschwärzt] eindeutig verteidigt.)
So weigerte sich die "Renft-Combo", rechtzeitig Texte für die Titel eines neuen Programms vorzulegen. Dadurch mußte die für den 18.9.1975 vorgesehene Abnahme des neuen Repertoires, die im Kulturhaus "Alfred Frank", Leipzig, stattfinden sollte und für die alle Vorbereitungen getroffen worden waren, kurzfristig abgesetzt werden. In der Auseinandersetzung über die Notwendigkeit der Absetzung der Programmabnahme verhielten sich die Combo-Mitglieder uneinsichtig und sprachen die Drohung aus, die Öffentlichkeit gegen diese Entscheidung zu mobilisieren.