Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 14398, Bl. 28-31
In der Nacht vom 10. zum 11. September 1989 öffnete die Ungarische Volksrepublik ihre Grenze nach Österreich. Ein Bericht schildert den daraufhin einsetzenden Exodus von DDR-Bürgern aus den überfüllten Flüchtlingslagern im Land.
Im ersten Halbjahr 1989 hatten über 100.000 Bürger Anträge darauf gestellt, aus der DDR in die Bundesrepublik überzusiedeln. Nach bisherigen Erfahrungen würden sie Monate, wenn nicht Jahre auf eine Genehmigung warten müssen. Doch plötzlich eröffnete sich eine neue Möglichkeit: Ungarn begann im Mai 1989 die Grenzanlagen nach Österreich abzubauen und damit durchlässiger zu machen. Zugleich wurden DDR-Bürger, die bei einem Fluchtversuch in den Westen festgenommen worden waren, nur noch in seltenen Fällen in ihr Herkunftsland abgeschoben.
Die ersten Wagemutigen riskierten im Juni und Juli 1989 den immer noch gefährlichen Weg über die "grüne Grenze". Noch im August wurde ein DDR-Bürger an dieser Grenze erschossen. Andere suchten die bundesdeutschen Botschaften in Budapest und in Prag in der Hoffnung auf, von dort in die Bundesrepublik abgeschoben zu werden. Aus Dutzenden wurden bald Hunderte, aus Hunderten Tausende und Zehntausende.
Der Staatssicherheit kam die Aufgabe zu, die SED-Führung über die Fluchtwelle zu informieren. Unmittelbar nach der endgültigen Öffnung der ungarischen Grenze in der Nacht vom 10. zum 11. September erarbeitete die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe eine "Information" über DDR-Bürger, die über Ungarn in den Westen gelangt waren.
Massenhaft waren diese aus den überfüllten Flüchtlingslagern in der Ungarischen Volksrepublik (UVR) über die österreichische Grenze gelangt. Der vorliegende Bericht schildert, dass vorherige Versuche der DDR-Botschaft in Budapest, die Fluchtwilligen zur Rückkehr in die DDR zu bewegen, "im wesentlichen ohne Wirkung" geblieben waren. Die nun entstandene Situation mache es "zwingend erforderlich […], Überlegungen über Modalitäten zur künftigen Gestaltung des Reiseverkehrs in die UVR anzustellen".
Berlin, 11. September 1989
[Kürzel unleserlich]
Information
über die Massenaktion zur Ausschleusung von Bürgern der DDR aus der UVR
In den späten Abendstunden des 10.09.1989 begann in der UVR die Massenaktion zur Ausschleusung von Bürgern der DDR, die sich in "Flüchtlingslagern" und an anderen Orten der UVR aufgehalten hatten.
Die UVR teilte zu diesem Zweck am 08.09.1989 der DDR offiziell mit, daß die Artikel 6 und 8 des Abkommens über den visafreien Reiseverkehr vom 20. Juni 1969 sowie das dazugehörige Protokoll zeitweilig ausgesetzt werden und damit keine rechtlichen Hindernisse mehr bestehen, Bürgern der DDR die Ausreise in Drittstaaten zu gestatten. Der Beginn der Aktion war für den 11.09.1989, 0.00 Uhr angekündigt.
Vorliegenden Erkenntnissen zufolge wird die Aktion vom MfAA der UVR geführt. Das MdI der UVR wurde am 10.09.1989 in Bereitschaft versetzt, die Polizeiorgane zur Sicherung der Maßnahmen eingewiesen.
Der Außenminister der UVR, Horn, brachte am 10.09.1989 gegen 19.00 Uhr in einer vom staatlichen Fernsehen übertragenen amtlichen Erklärung zum Ausdruck, daß die Grenzorgane allen Bürgern der DDR entsprechend ihren Wünschen Ausreisen aus der UVR in Drittstaaten gestatten.
In den Budapester Lagern und im Lager Zanka/Balaton wurden durch die ungarischen Lagerleiter in den Vormittagsstunden des 10.09.1989 der Beginn der Ausreisen für die Nacht vom 10. zum 11.09.1989 offiziell bekanntgegeben. Entsprechend dieser erklärten Absicht der UVR-Organe erfolgte die Öffnung der Staatsgrenze.
Nach ungarischen Verlautbarungen soll es sich um ca. 7.000 Bürger der DDR handeln, die in den Lagern erfaßt wurden und im Rahmen der Massenschleusungsaktion kurzfristig in Drittstaaten ausreisen werden.
Gegen 20.00 Uhr wurde in den Lagern bekanntgegeben, daß diejenigen Bürger der DDR, die über eigene Kfz verfügen bzw. von Verwandten oder Bekannten in deren Kfz mitfahren wollen, sofort aus der UVR ausreisen können. Generell erfolgte dabei die Orientierung, daß die Ausreise aus der UVR sowohl mit Personaldokumenten der DDR, mit Reisepässen der BRD als auch mit Dokumenten des "Roten Kreuzes" möglich ist. In den Lagern werden gegenwärtig weitere Reisepässe der BRD ausgestellt. Von dieser Möglichkeit zu Pässen zu kommen machen im Lager aufhältige Personen regen Gebrauch.
In den Lagern sind Listen ausgelegt, um Bürger der DDR zu erfassen, die mittels Kraftomnibussen abtransportiert werden sollen. Gemäß der
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
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Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 14398, Bl. 28-31
In der Nacht vom 10. zum 11. September 1989 öffnete die Ungarische Volksrepublik ihre Grenze nach Österreich. Ein Bericht schildert den daraufhin einsetzenden Exodus von DDR-Bürgern aus den überfüllten Flüchtlingslagern im Land.
Im ersten Halbjahr 1989 hatten über 100.000 Bürger Anträge darauf gestellt, aus der DDR in die Bundesrepublik überzusiedeln. Nach bisherigen Erfahrungen würden sie Monate, wenn nicht Jahre auf eine Genehmigung warten müssen. Doch plötzlich eröffnete sich eine neue Möglichkeit: Ungarn begann im Mai 1989 die Grenzanlagen nach Österreich abzubauen und damit durchlässiger zu machen. Zugleich wurden DDR-Bürger, die bei einem Fluchtversuch in den Westen festgenommen worden waren, nur noch in seltenen Fällen in ihr Herkunftsland abgeschoben.
Die ersten Wagemutigen riskierten im Juni und Juli 1989 den immer noch gefährlichen Weg über die "grüne Grenze". Noch im August wurde ein DDR-Bürger an dieser Grenze erschossen. Andere suchten die bundesdeutschen Botschaften in Budapest und in Prag in der Hoffnung auf, von dort in die Bundesrepublik abgeschoben zu werden. Aus Dutzenden wurden bald Hunderte, aus Hunderten Tausende und Zehntausende.
Der Staatssicherheit kam die Aufgabe zu, die SED-Führung über die Fluchtwelle zu informieren. Unmittelbar nach der endgültigen Öffnung der ungarischen Grenze in der Nacht vom 10. zum 11. September erarbeitete die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe eine "Information" über DDR-Bürger, die über Ungarn in den Westen gelangt waren.
Massenhaft waren diese aus den überfüllten Flüchtlingslagern in der Ungarischen Volksrepublik (UVR) über die österreichische Grenze gelangt. Der vorliegende Bericht schildert, dass vorherige Versuche der DDR-Botschaft in Budapest, die Fluchtwilligen zur Rückkehr in die DDR zu bewegen, "im wesentlichen ohne Wirkung" geblieben waren. Die nun entstandene Situation mache es "zwingend erforderlich […], Überlegungen über Modalitäten zur künftigen Gestaltung des Reiseverkehrs in die UVR anzustellen".
gegebenen Orientierungen sollen die ersten Busse am 11.09.1989 gegen 11.00 Uhr oder 13.00 Uhr aus den Lagern in Richtung Grenze konzentriert abfahren.
Des weiteren liegen Hinweise vor, denen zufolge ein Reisezug für die Abholung von Bürgern der DDR bereitgestellt werden soll.
Gleichfalls wurde erklärt, daß die bestehenden Lager weiter geöffnet bleiben. Mit der Aufnahme weiterer Bürger der DDR wird gerechnet. Gezielte Anfragen an das Lagerpersonal, bezüglich des vorgesehenen Abschlusses der Massenaktion zur Ausschleusung von Bürgern der DDR, erbrachten, daß diese Maßnahmen so lange laufen werden, wie Bürger der DDR die Ausreise von der UVR in Drittstaaten wünschen. Angehörige des Lagerpersonals mutmaßen, daß sich weitere Bürger der DDR in dieser Form ausschleusen lassen werden. (Nach groben Schätzungen der ungarischen Organe befinden sich zur Zeit ca. 60.000 Bürger der DDR zu Privataufenthalten in der UVR.)
Intern getroffene Feststellungen belegen, daß eine Vielzahl der in den Lagern konzentrierten Bürger der DDR am 10.09.1989 ab ca. 22.00 Uhr mit eigenem Kfz in Richtung Grenze abgefahren sind oder sich durch Bürger der BRD sowie teilweise von Bürgern der UVR mit PKW abholen ließen. Mehrere Kamerateams filmten ihre Handlungen bis zum Verlassen der Lager.
Im Lager Zanka/Balaton soll es gegen 22.00 Uhr zur Zusammenstellung eines Fahrzeugkonvois aus DDR-PKW gekommen sein, in dem als "Schlepper" fungierende einzelne PKW aus der BRD eingegliedert wurden. Die ersten Fahrzeuge mit Bürgern der DDR passierten am 11.09.1989 kurz nach 0.00 Uhr die Grenze zu Österreich. Zu diesem Zeitraum wurde festgestellt, daß ca. 70 bis 80 % der Kfz mit Bürgern der DDR die Lager verlassen haben.
Vor dem Lager Zanka bezogen am 10.09.1989 gegen 22.45 Uhr Angehörige der ungarischen Polizei mit zwei Polizeifahrzeugen Posten und führten nachfolgend Kontrollen durch, um festzustellen, ob die Fahrzeugführer dort vorbeifahrender DDR-Kfz die Eigentümer dieser Kfz sind.
Gegen 1.00 Uhr des 11.09.1989 trat in den Lagern vorerst Ruhe ein. Es wurden nur noch vereinzelte Handlungen zu deren Verlassen festgestellt.
Die aktuelle Situation und die Konzentration von Bürgern der DDR in der UVR, die sich weigerten, in die DDR zurückzukehren und auf eine Genehmigung der Ausreise aus der UVR beharren, entstand im Gefolge des Beitritts der UVR zur UN-Flüchtlingskonvention mit Rechtskraft am 12. Juni 1989 und des demonstrativen und spekrakulären Abbaus der Grenzsicherungsanlagen an der Staatsgrenze UVR/Österreich sowie der andauernden Hetz- und Verleumdungskampagne vor allem der BRD-Medien gegen die DDR. Solche permanenten Aktivitäten wie das "Pan-Europa-Picknick" an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze mit der organisierten Massenflucht im August 1989 (Schirmherrn dafür waren I. Poczgay und 0. von Habsburg), die Einrichtung nichtstaatlicher Flüchtlingslager trugen
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
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