Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 7, Bl. 39-41
Informationsbericht der MfS-Bezirksverwaltung Berlin wenige Wochen nach dem Mauerbau über Proteste und Widerstandsaktionen entlang des Grenzverlaufs in Berlin. Allein zwischen dem 15. und 17. September 1961 stellte die Stasi 37 Fluchtversuche in Ost-Berlin fest.
Bis zum Mauerbau am 13. August 1961 verließen über drei Millionen Menschen die DDR. Dieser Aderlass verursachte enorme wirtschaftliche Schäden, denn viele junge, gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger flohen in den Westen. Diese "Abstimmung mit den Füßen" widersprach zudem der propagierten Überlegenheit des "real existierenden Sozialismus", worunter das politische Ansehen der SED litt.
Mit dem Bau der Berliner Mauer gelang es den DDR-Machthabern zwar die zuletzt dramatisch anwachsende Fluchtbewegung einzudämmen, vollständig gestoppt konnte sie jedoch nicht werden. In den ersten Monaten gab es im Sperrsystem noch erhebliche Lücken. Dies zeigt auch das vorliegende Dokument, demzufolge es allein zwischen dem 15. und 17. September 1961 37 Fluchtversuche gab. Es handelt sich um ein Schreiben der Informationsgruppe der MfS-Bezirksverwaltung Berlin. Neben den Angaben zur "Republikflucht" hielten Stasi-Mitarbeiter in dem Bericht Proteste und Widerstandsaktionen entlang des Grenzverlaufs in Berlin fest.
Am 16.9. wurden auf dem Bahnhof Friedrichstr. in aus Westberlin kommenden Zügen um 11.30 Uhr und 12.30 Uhr je ca. 40 Flugblätter gefunden. Die Flugblätter sind herausgegeben vom CDU Kreisverband Schöneberg und richten sich gegen die Maßnahmen der DDR. Sie rufen die Westberliner zum Aushalten auf und hetzen gegen Walter Ulbricht und N. S. Chruschtschow
Nach einer noch nicht überprüften Mitteilung aus Westberlin, soll hinter dem Rathaus Schöneberg ( Rathausstr. ) ein Luftschutzbunker gebaut werden. Auf dem Baugelände sollen sich 6 Stahlbetontüren befinden. Die Wandstärke soll 150 - 180 cm betragen. Auf dem Baugelände soll die Anlage von Gängen in die Angrenzenden Neubauten zu erkennen sein.
Im Berichtszeitraum wurden 38 S-Bahnwagen beschädigt.
Zerstört wurden insbesondere Fenstertische, Fenster- und Reklamescheiben.
In S-Bahnwagen wurden auf Westberliner Gebiet 1 Hetzlosung und 1 Hakenkreuz festgestellt.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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Signatur: BStU, MfS, AS, Nr. 204/62, Bd. 7, Bl. 39-41
Informationsbericht der MfS-Bezirksverwaltung Berlin wenige Wochen nach dem Mauerbau über Proteste und Widerstandsaktionen entlang des Grenzverlaufs in Berlin. Allein zwischen dem 15. und 17. September 1961 stellte die Stasi 37 Fluchtversuche in Ost-Berlin fest.
Bis zum Mauerbau am 13. August 1961 verließen über drei Millionen Menschen die DDR. Dieser Aderlass verursachte enorme wirtschaftliche Schäden, denn viele junge, gut ausgebildete Bürgerinnen und Bürger flohen in den Westen. Diese "Abstimmung mit den Füßen" widersprach zudem der propagierten Überlegenheit des "real existierenden Sozialismus", worunter das politische Ansehen der SED litt.
Mit dem Bau der Berliner Mauer gelang es den DDR-Machthabern zwar die zuletzt dramatisch anwachsende Fluchtbewegung einzudämmen, vollständig gestoppt konnte sie jedoch nicht werden. In den ersten Monaten gab es im Sperrsystem noch erhebliche Lücken. Dies zeigt auch das vorliegende Dokument, demzufolge es allein zwischen dem 15. und 17. September 1961 37 Fluchtversuche gab. Es handelt sich um ein Schreiben der Informationsgruppe der MfS-Bezirksverwaltung Berlin. Neben den Angaben zur "Republikflucht" hielten Stasi-Mitarbeiter in dem Bericht Proteste und Widerstandsaktionen entlang des Grenzverlaufs in Berlin fest.
III. Desertationen, Grenzdurchbrüche und Lücken im Sicherungsystem.
Im Berichtszeitraum wurden drei Desertationen durch VP.-Angehörige bekannt.
Einer der Desertierten ( Trapo ) sprach von Westberliner Seite Angehörige der Trapo an und erkundigte sich, ob er wieder zurückkommen kann.
Im Berichtszeitraum durchbrachen 37 Personen die Staatsgrenze. 33 Personen wurden beim Versuch der illegalen Grenzüberschreitung festgenommen.
In der Nähe U-Bahn Vinetastr. soll man durch einen unterirdischen Kanal, der in der Wollankstr. auf Westberliner Gebiet mündet, die Möglichkeit der Republikflucht haben.
IV. Situation in den bewaffneten Kräften
Zur Situation in den bewaffneten Kräften liegen keine Berichte vor.
V. Reaktion der Bevölkerung
Im wesentlichen konzentrierten sich die Diskussionen aller Bevölkerungskreise auf die Wahlen am 17.9.1961. Hierzu wird ein gesonderter Bericht angefertigt.
Aus Westberlin wurde aus Kreisen französischer Offiziere bekannt, daß der überwiegende Teil unter ihnen gegen die Provokation zweier Bonner Militärflugzeuge diskutiert. Es wird so eingeschätzt, daß diese Provokation eine große politische Dummheit ist und sehr gefährlich werden kann. Solche Provokationen könnten der Ausgangspunkt eines Ernstfalles sein. Die Kräfte der DDR oder der SU wären in der Lage derartige Provokationen zunichte zu machen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Gründung der Transportpolizei (Trapo) in der DDR ging auf eine Anordnung des Alliierten Kontrollrats vom 10.5.1946 zurück, in Deutschland zur Kontrolle des Bahnverkehrs spezielle Polizeieinheiten aufzustellen. In der SBZ war ab Juli 1946 die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) für diese Aufgabe zuständig. Sie verfügte 1947 die Gründung einer Eisenbahnschutz- wie einer Eisenbahnkriminalpolizei und ließ acht Bahnpolizeiämter mit zusammen 5470 Beschäftigten einrichten. Kompetenzabgrenzungen zur Deutschen Reichsbahn (DR) führten im Betriebsalltag häufig zu Konflikten. Die ihr zugewiesene Aufgabe war es, für Ruhe, Ordnung und Disziplin auf dem Bahngelände zu sorgen sowie Diebstahl und Zerstörung zu verhindern. Im Mai 1949 wurde die Sollstärke der Bahnpolizei auf 7400 Bedienstete angehoben. Gebremst wurde der Aufbau durch die zeitgleich einsetzenden politischen Säuberungen im öffentlichen Dienst. Umstritten blieben die Befugnisse der östlichen Bahnpolizei in Westberlin. Aufgrund der Vereinbarungen der Siegermächte war sie auch für die Überwachung des Betriebsgeländes dort zuständig. Immer wieder kam es zu Konflikten mit der westlichen Schutzpolizei. Eine deutliche organisatorische Aufwertung erfuhr die Bahnpolizei, als Kurt Fischer, der Präsident der DVdI, 1949 im Rahmen der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei die Bildung einer HA Transportpolizei anordnete, die mit der Bildung des MdI im Oktober 1949 weiterbestand. Die wichtigsten Aufgaben der Trapo waren anfangs, für die sichere Weiterleitung der Reparationsgüter in die Sowjetunion zu sorgen und gegen Schwarzhändler vorzugehen. Darüber hinaus überwachte sie den gesamten Personenverkehr auf der Schiene und war in diesem Zusammenhang zunehmend in die Bekämpfung der Republikflucht eingebunden. Die Trapo stand von 1950 bis 1957 unter dem Kommando von Otto Auerswald. Zur Jahreswende 1952/53 wurde sie dem MfS unterstellt, wo sie weiterhin eine eigene HA bildete. Die Zahl der Trapobediensteten stieg rasch an und erreichte 1954 mit 8900 einen vorläufigen Höchststand. Ab Mitte der 50er Jahre konnte die Trapo auf ehrenamtliche Unterstützungskräfte zurückgreifen, die freiwilligen Helfer der Transportpolizei und die Kampfgruppen. Nach dem 17. Juni 1953 durchlief der Polizeiapparat der DDR einen Militarisierungsprozess, von dem auch die Transportpolizei betroffen war. Zu ihrer Ausrüstung gehörten nun neben Pistolen auch Karabiner und Maschinengewehre. Im Herbst 1956 wurde die HA Transportpolizei mit der Grenz- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit im MfS zusammengefasst. Schon im Februar 1957 änderte sich das Unterstellungsverhältnis wieder. Die Trapo wurde jetzt zusammen mit den beiden anderen Polizeiverbänden der HV Innere Sicherheit wieder dem MdI zugeordnet. Doch blieb das MfS durch eine Vielzahl von OibE und IM präsent. Verschoben hatten sich die Aufgabenschwerpunkte. Sie sollte die Auf- und Durchmarschwege des Warschauer Pakts in der DDR sichern und befasste sich überwiegend mit Objektschutz. Nur im Transitverkehr wurden noch Zugbegleitkommandos eingesetzt. Der Personalbestand ging in den 60er Jahren leicht zurück und belief sich 1967 auf 6900 Bedienstete. Nach Einführung der Wehrpflicht 1962 wurde der Dienst bei der Trapo als Wehrersatzdienst anerkannt. Bei ihrer Auflösung am 30.9.1990 zählte sie 6400 Mitarbeiter, von denen 1700 in den Dienst der Deutschen Bundesbahn übernommen wurden. Diese beschäftigte – zum Vergleich – bis zu diesem Zeitpunkt nur 2700 Bahnpolizisten.
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