Maßnahmen zur Beeinflussung und Auflösung von Jugendgruppen
Signatur: BStU, MfS, JHS, Nr. 23983, Bl. 4-11
Auszug aus Schulungsmaterial der "Juristischen Hochschule" Potsdam mit Hinweisen zur Beeinflussung und Auflösung von Jugendgruppen.
"Gesellschaftswidrige Verhaltensweisen" von Jugendlichen beschäftigten die Stasi in großem Umfang. In der "Juristischen Hochschule", der Hochschule des MfS in Potsdam forschten Stasi-Mitarbeiter unter dem Deckmantel der Wissenschaft nach Möglichkeiten, unliebsame Jugendgruppen zu beeinflussen oder aufzulösen. Das vorliegende Dokument ist ein Auszug aus Schulungsmaterialien der Stasi aus dem Jahr 1982. Der Titel des Schriftstücks lautete: "Die vorbeugende Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung des feindlichen Mißbrauchs gesellschaftswidriger Verhaltensweisen Jugendlicher der DDR - Lektion für die zentrale politisch-operative Fachschulung". Speziell in den hier ausgewählten Seiten wird deutlich, welche Maßnahmen die Geheimpolizei bei der Bekämpfung unliebsamer Jugendgruppen anwandte und welche Ziele sie damit verfolgte.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Juristische Hochschule Potsdam
- Urheber:
- MfS
- Datum:
- 1982
- Rechte:
- BStU
zu begangenen Normverletzungen, ausschließlich sprachliche Einflußnahme anstelle notwendiger Aufgabenstellungen und praktischer aktiver Einbeziehung dieser Jugendlichen in Wiedergutmachungsleistungen u. ä.
Neben dem Einwirken auf solche Erziehungsfehler sind die Partner des Zusammenwirkens aufgabenbezogen am konkreten Fall auf differenzierte Fragen der materiellen und organisatorischen Sicherstellung einer positiven Einbeziehung solcher Gruppierungen/Gruppen Jugendlicher zu orientieren. Das bezieht sich z. B. auf die Erhöhung des kulturellen Niveaus und die strikte Einhaltung jugendfördernder Regelungen in bestimmten Freizeitzentren, Gaststätten, Sportheimen, bei Tanzveranstaltungen und anderen gesellschaftlichen Ereignissen mit besonderer Anziehungskraft auch auf Jugendliche mit gesellschaftswidrigen Verhaltensweisen.
- die gezielte individuelle und einheitliche Einwirkung auf einzelne Jugendliche in Gruppierungen oder Gruppen, an denen operatives Interesse besteht.
Zu solchen Maßnahmen gehören neben der mitunter aus operativen Gründen zweckmäßigen Gewinnung des Jugendlichen als IM insbesondere
- die inoffiziell gesicherte Aufklärung der Person, insbesondere ihrer Haltungen zur Gruppe und den dort herrschenden Gewohnheiten, ihre Einstellungen zu den Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, ihre Einstellungen zu persönlichen Freunden sowie zur DVP und anderen Sicherheitsorganen,
- direkte Einflüsse zur Beseitigung negativer Denk- und Verhaltensweisen, die sowohl durch persönlichen Kontakt des operativen Mitarbeiters (z. B. bei Vorbeugungsgesprächen oder anderweitig legendiert) als auch durch IM oder offizielle Vertrauenspersonen erfolgen können (das schließt auch die Organisierung und Übernahme von Patenschaften durch Betriebe, Lehrer, Pädagogikstudenten, Jugendfunktionäre u. ä. ein),