Signatur: BStU, MfS, JHS, Nr. 23983, Bl. 4-11
Auszug aus Schulungsmaterial der "Juristischen Hochschule" Potsdam mit Hinweisen zur Beeinflussung und Auflösung von Jugendgruppen.
"Gesellschaftswidrige Verhaltensweisen" von Jugendlichen beschäftigten die Stasi in großem Umfang. In der "Juristischen Hochschule", der Hochschule des MfS in Potsdam forschten Stasi-Mitarbeiter unter dem Deckmantel der Wissenschaft nach Möglichkeiten, unliebsame Jugendgruppen zu beeinflussen oder aufzulösen. Das vorliegende Dokument ist ein Auszug aus Schulungsmaterialien der Stasi aus dem Jahr 1982. Der Titel des Schriftstücks lautete: "Die vorbeugende Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung des feindlichen Mißbrauchs gesellschaftswidriger Verhaltensweisen Jugendlicher der DDR - Lektion für die zentrale politisch-operative Fachschulung". Speziell in den hier ausgewählten Seiten wird deutlich, welche Maßnahmen die Geheimpolizei bei der Bekämpfung unliebsamer Jugendgruppen anwandte und welche Ziele sie damit verfolgte.
ziehung einzelner operativ interessierender Jugendlicher vor allem erforderlich
Die Veränderung des negativen Charakters bestimmter negativer Gruppierungen Jugendlicher und das Akzeptieren gesellschaftsgemäßer Verhaltensanforderungen wird in großem Maße vom Verhalten des oder der Anführer der betreffenden Jugendlichen bedingt. Auch positive Verhaltensänderungen anderer, außerhalb einer Gruppe stehender Einflußpersonen, wie z. B. Angehörige einer bestimmten Musikformation, Diskothekunterhalter, Liedermacher, Schausteller können disziplinierend wirken.
In dem Zusammenhang sind die Anstrengungen der Partner des politisch-operativen Zusammenwirkens zu verstärken und zu mobilisieren, um alle gesellschaftswidrigen Verhaltensweisen Jugendlicher begünstigenden Bedingungen auszuräumen und selbst aktiv die notwendigen, der Jugendpolitik der Partei entsprechenden Erziehungsmaßnahmen zu realisieren.
Vor allem sind die Erziehungsträger auf eine schnelle Überwindung solcher konkret erkannten Mängel zu orientieren, wie Mißtrauen und Gleichgültigkeit gegenüber primitiven, gesellschaftlich zurückgebliebenen Jugendlichen, Mißachtung von Regelungen und Festlegungen zur Wiedereingliederung Jugendlicher, Ablehnung negativer, z. T. vorbestrafter Jugendlicher bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme in Kollektiven und Brigaden, Diskriminierung und Beleidigung Jugendlicher wegen gezeigter gesellschaftswidriger Verhaltensweisen oder äußerlichen Auffälligkeiten des Auftretens und der Bekleidung, Vermeiden notwendiger Auseinandersetzungen und Unterdrückung von Kritik, Erzwingen formaler, unehrlicher Stellungnahmen
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Information zu "Erscheinungsformen gesellschaftswidrigen Auftretens und Verhaltens negativ-dekadenter Jugendlicher" Dokument, 18 Seiten
Spezifische Zersetzungsmaßnahmen gegen staatsfeindliche Gruppen Dokument, 18 Seiten
Abschlussbericht zum Operativen Vorgang "Tramper" Dokument, 8 Seiten
Dienstanweisung Nr. 4/66 zur "Bekämpfung politisch-ideologischer Diversion" unter Jugendlichen Dokument, 28 Seiten