Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 4246, Bl. 1-11
Das Inkrafttreten einer neuen und in Teilen restriktiveren Reiseverordnung im Januar 1989 löste in der DDR eine Welle an Kritik aus. Die Staatssicherheit wertete die empörten Reaktionen aus der Bevölkerung für die Partei- und Staatsführung aus.
Seit dem Mauerbau im Jahr 1961 durften DDR-Bürgerinnen und -Bürger in den Westen nur unter bestimmten Bedingungen reisen. Die wichtigsten waren: Rentenalter, Dienstreise oder eine Genehmigung wegen einer "dringenden Familienangelegenheit" (zum Beispiel der "runde Geburtstag" eines engen Verwandten). Für den "normalen" berufstätigen DDR-Bürger war letzteres fast die einzige Möglichkeit für eine derartige Reise. Ursprünglich sehr restriktiv gehandhabt, nahm die Zahl die Reisegenehmigungen in den 80er Jahren stetig zu. 1988 durften immerhin 1,4 Millionen Menschen mit einer solchen Begründung in den Westen fahren.
Die Stasi hatte dagegen erhebliche Bedenken: Sie fürchtete, dass die Reisenden als Spione angeworben werden könnten, auf jeden Fall aber wären sie "feindlichen ideologischen Einflüssen" ausgesetzt. Und der Reiseverkehr brachte eine Menge Arbeit: von der Überprüfung der Antragsteller bis zur Überwachung der Rückkehrer.
Mit dem KSZE-Abschlussdokument unterzeichnete die DDR-Führung im Januar 1989 auch ein klares Bekenntnis zur Reisefreiheit. So sah sich der SED-Staat gezwungen, der bis dahin undurchschaubaren Praxis der Reisegenehmigungen eine rechtliche Form zu geben. Deshalb wurde im Machtapparat eine "Reiseverordnung" ausgearbeitet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nutzte die Gelegenheit, um Regelungen durchzusetzen, die den Reiseverkehr verringern sollten. Nachdem die neue Reiseverordnung in Kraft trat, zeigten sich die Folgen: Bürgern, die zuvor noch hatten fahren dürfen, wurde jetzt eine solche Genehmigung versagt. Ihr Antrag wurde von der Volkspolizei nicht einmal entgegengenommen. Die Empörung darüber war beträchtlich.
Die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) der Staatssicherheit berichtete Ende Januar 1989 der Partei- und Staatsführung darüber in eher beschwichtigender Form. In dem vorliegenden Bericht sammelte die ZAIG Reaktionen aus der Bevölkerung zu der neuen "Reiseverordnung", die überwiegend kritisch ausfielen.
Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe
Berlin, 27. Januar 1989
[Handschriftliche Ergänzung: 548/89]
Hinweise
zur Reaktion der Bevölkerung auf die Verordnung über Reisen von Bürgern der DDR nach dem Ausland vom 30. November 1988
Vorliegenden Hinweisen aus den Bezirken und der Hauptstadt der DDR, Berlin, zufolge, löste die Veröffentlichung der Verordnung über Reisen von Bürgern der DDR nach dem Ausland in breiten Bevölkerungskreisen umfangreiche und differenzierte Meinungsäußerungen aus, die weiterhin anhalten.
Insbesondere progressive und gesellschaftlich engagierte Bürger bewerten die staatlichen Regelungen als einen konstruktiven Beitrag der DDR zur Fortführung der Dialogpolitik, vor allem in den Beziehungen zur BRD und Berlin (West).
Mit der Veröffentlichung dieser Verordnung und ihrer konsequenten Durchsetzung werde, so argumentieren u.a. Mitarbeiter staatlicher Organe, Angehörige der Deutschen Volkspolizei, verantwortliche Kader in Betrieben und Einrichtungen, Angehörige der pädagogischen Intelligenz, Studenten sowie vereinzelt auch kirchliche Amtsträger, die Rechtssicherheit der DDR-Bürger weiter erhöht. Für jeden Bürger überschaubar seien Antragsberechtigungen, Versagungsgründe sowie - und das wird besonders hervorgehoben - das festgelegte Rechtsmittelverfahren sowie die ab 1. Juli 1989 eingeräumte Möglichkeit der gerichtlichen Nachprüfung geregelt worden. Wiederholt betonten Mitarbeiter der Abteilungen Inneres der örtlichen Staatsorgane sowie Angehörige der Deutschen Volkspolizei, daß ihnen dadurch die Möglichkeit gegeben wurde, in den Gesprächen mit den Bürgern auf eine gültige, allen zugängliche Rechtsvorschrift verweisen zu können und Beschuldigungen über ungerechtfertigte Differenzierungen im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren seitens der staatlichen Organe offensiv zurückzuweisen.
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 4246, Bl. 1-11
Das Inkrafttreten einer neuen und in Teilen restriktiveren Reiseverordnung im Januar 1989 löste in der DDR eine Welle an Kritik aus. Die Staatssicherheit wertete die empörten Reaktionen aus der Bevölkerung für die Partei- und Staatsführung aus.
Seit dem Mauerbau im Jahr 1961 durften DDR-Bürgerinnen und -Bürger in den Westen nur unter bestimmten Bedingungen reisen. Die wichtigsten waren: Rentenalter, Dienstreise oder eine Genehmigung wegen einer "dringenden Familienangelegenheit" (zum Beispiel der "runde Geburtstag" eines engen Verwandten). Für den "normalen" berufstätigen DDR-Bürger war letzteres fast die einzige Möglichkeit für eine derartige Reise. Ursprünglich sehr restriktiv gehandhabt, nahm die Zahl die Reisegenehmigungen in den 80er Jahren stetig zu. 1988 durften immerhin 1,4 Millionen Menschen mit einer solchen Begründung in den Westen fahren.
Die Stasi hatte dagegen erhebliche Bedenken: Sie fürchtete, dass die Reisenden als Spione angeworben werden könnten, auf jeden Fall aber wären sie "feindlichen ideologischen Einflüssen" ausgesetzt. Und der Reiseverkehr brachte eine Menge Arbeit: von der Überprüfung der Antragsteller bis zur Überwachung der Rückkehrer.
Mit dem KSZE-Abschlussdokument unterzeichnete die DDR-Führung im Januar 1989 auch ein klares Bekenntnis zur Reisefreiheit. So sah sich der SED-Staat gezwungen, der bis dahin undurchschaubaren Praxis der Reisegenehmigungen eine rechtliche Form zu geben. Deshalb wurde im Machtapparat eine "Reiseverordnung" ausgearbeitet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nutzte die Gelegenheit, um Regelungen durchzusetzen, die den Reiseverkehr verringern sollten. Nachdem die neue Reiseverordnung in Kraft trat, zeigten sich die Folgen: Bürgern, die zuvor noch hatten fahren dürfen, wurde jetzt eine solche Genehmigung versagt. Ihr Antrag wurde von der Volkspolizei nicht einmal entgegengenommen. Die Empörung darüber war beträchtlich.
Die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) der Staatssicherheit berichtete Ende Januar 1989 der Partei- und Staatsführung darüber in eher beschwichtigender Form. In dem vorliegenden Bericht sammelte die ZAIG Reaktionen aus der Bevölkerung zu der neuen "Reiseverordnung", die überwiegend kritisch ausfielen.
Vorliegenden Hinweisen zufolge äußerte dieser Personenkreis im Zusammenhang mit Veröffentlichungen aus dem Abschlußdokument der Wiener KSZE-Nachfolgekonferenz in den Medien der DDR aber auch Befürchtungen, daß sich Antragsteller auf Privatreise bzw. ständige Ausreise bei etwaigen Ablehnungen ihrer Anträge künftig auf dieses Dokument berufen werden, um die Rechtmäßigkeit ihres Antrages zu unterstreichen.
In beachtlichem Umfang werden von der Grundtendenz abweichend insbesondere von Mitarbeitern im Bereich Gesundheitswesen, kirchlichen Amtsträgern sowie Antragstellern auf ständige Ausreise Auffassungen vertreten wie
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 4246, Bl. 1-11
Das Inkrafttreten einer neuen und in Teilen restriktiveren Reiseverordnung im Januar 1989 löste in der DDR eine Welle an Kritik aus. Die Staatssicherheit wertete die empörten Reaktionen aus der Bevölkerung für die Partei- und Staatsführung aus.
Seit dem Mauerbau im Jahr 1961 durften DDR-Bürgerinnen und -Bürger in den Westen nur unter bestimmten Bedingungen reisen. Die wichtigsten waren: Rentenalter, Dienstreise oder eine Genehmigung wegen einer "dringenden Familienangelegenheit" (zum Beispiel der "runde Geburtstag" eines engen Verwandten). Für den "normalen" berufstätigen DDR-Bürger war letzteres fast die einzige Möglichkeit für eine derartige Reise. Ursprünglich sehr restriktiv gehandhabt, nahm die Zahl die Reisegenehmigungen in den 80er Jahren stetig zu. 1988 durften immerhin 1,4 Millionen Menschen mit einer solchen Begründung in den Westen fahren.
Die Stasi hatte dagegen erhebliche Bedenken: Sie fürchtete, dass die Reisenden als Spione angeworben werden könnten, auf jeden Fall aber wären sie "feindlichen ideologischen Einflüssen" ausgesetzt. Und der Reiseverkehr brachte eine Menge Arbeit: von der Überprüfung der Antragsteller bis zur Überwachung der Rückkehrer.
Mit dem KSZE-Abschlussdokument unterzeichnete die DDR-Führung im Januar 1989 auch ein klares Bekenntnis zur Reisefreiheit. So sah sich der SED-Staat gezwungen, der bis dahin undurchschaubaren Praxis der Reisegenehmigungen eine rechtliche Form zu geben. Deshalb wurde im Machtapparat eine "Reiseverordnung" ausgearbeitet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nutzte die Gelegenheit, um Regelungen durchzusetzen, die den Reiseverkehr verringern sollten. Nachdem die neue Reiseverordnung in Kraft trat, zeigten sich die Folgen: Bürgern, die zuvor noch hatten fahren dürfen, wurde jetzt eine solche Genehmigung versagt. Ihr Antrag wurde von der Volkspolizei nicht einmal entgegengenommen. Die Empörung darüber war beträchtlich.
Die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) der Staatssicherheit berichtete Ende Januar 1989 der Partei- und Staatsführung darüber in eher beschwichtigender Form. In dem vorliegenden Bericht sammelte die ZAIG Reaktionen aus der Bevölkerung zu der neuen "Reiseverordnung", die überwiegend kritisch ausfielen.
Darüber hinaus wird aber auch von Personen aus den verschiedensten Bevölkerungskreisen, darunter vielen progressiven Kräften, die Meinung vertreten, mit dieser Regelung sei die "Spaltung" der DDR-Bevölkerung in zwei "Klassen" - mit bzw. ohne Beziehungen/Kontakte in das nichtsozialistische Ausland - weiter vertieft worden. Wieder einmal seien Bürger, die über entsprechende Beziehungen in das nichtsozialistische Ausland verfügen, privilegiert worden; die ökonomischen Belastungen aus dem Reiseverkehr aber müßten auch von den Bürgern ohne "Westverwandtschaft" mitgetragen werden.
Wiederholt werden von Personen ohne verwandtschaftliche Beziehungen oder andere Kontakte in das nichtsozialistische Ausland, darunter auch progressive Kräfte, Auffassungen vertreten, es sei enttäuschend, daß keine touristischen Reisemöglichkeiten in das nichtsozialistische Ausland geschaffen worden sind. Der Staat müsse ihnen wenigstens einen finanziellen Ausgleich in freikonvertierbarer Währung zahlen bzw. erweiterte Reise- und Urlaubsmöglichkeiten im sozialistischen Ausland anbieten.
Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang, daß in einer Reihe von Meinungsäußerungen zu diesen Problemen wiederholt von verschiedenen Personenkreisen, darunter Arbeitern und Angestellten aus Großbetrieben der Industrie, Genossenschaftsbauern, Angehörigen der wissenschaftlich-technischen und medizinischen Intelligenz sowie aus dem Bereich Kunst und Kultur, kirchlichen Amtsträgern und religiös gebundenen Personen, auch die Auffassung vertreten wird, die DDR könne es sich auf Dauer politisch nicht leisten, ihre Bürger nur aus humanitären Gründen in das nichtsozialistische Ausland reisen zu lassen. Dabei verweisen sie u.a. auf für Bürger anderer sozialistischer Staaten bestehende Möglichkeiten, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnissen und familiären Anlässen auf Einladung von Personen aus dem nichtsozialistischen Ausland besuchsweise ausreisen zu dürfen.
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Übersicht zur Entwicklung der Bereiche Reiseverkehr, ständige Ausreise und Republikflucht Dokument, 4 Seiten
Referat Erich Mielkes vor den Leitern der operativen Diensteinheiten zum Vorgehen gegen Ausreisewillige Audio, 1 Stunde, 48 Minuten, 36 Sekunden
Reaktionen der Bevölkerung zur Fluchtwelle aus der DDR Dokument, 8 Seiten
Schreiben Mielkes zur neuen Reiseverordnung Dokument, 3 Seiten