Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bl. 10-21
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. In einer Stellungnahme prüfte die Stasi Möglichkeiten für ein strafrechtliches Vorgehen gegen Parteimitglieder.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (als Entwurfsfassung in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand des vorläufigen Statuts der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Stellungnahme Möglichkeiten, wie gegen Mitglieder der Partei beziehungsweise gegen deren Tätigkeiten strafrechtlich vorgegangen werden könnte. Die Einschätzung gleicht dabei politische Positionen der Partei mit der DDR-Verfassung ab und stuft die SDP als verfassungsfeindlichen Zusammenschluss nach 107 StGB ein. Dort waren als Strafen Freiheitsentzug von zwei bis zwölf Jahren vorgesehen. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
§ 6 Die Achtung der Würde, Eigenverantwortlichkeit und Freiheit des Menschen sowie seine politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe in Staat und Gesellschaft sind die Grundbestimmungen der von uns angestrebten sozialen Demokratie.
§ 7 Der demokratische Rechtsstaat mit strikter Gewaltenteilung beruht auf den gleichen Rechten und Pflichten seiner Bürgerinnen und Bürger. Auf dieser Grundlage ist es Aufgabe des Staates,
a) die persönlichen, sozialen, kulturellen und politischen Grundrechte der Bürger und die ihnen entsprechende Wahrnahme von Verantwortung zu ermöglichen, zu stärken und zu schützen;
b) den Schutz der natürlichen Umwelt und die Sicherung von Ressourcen und Lebensmöglichkeiten für kommende Generationen zu gewährleisten;
c) sich mit allen Kräften für ein friedliches und gerechtes Miteinander der Völker, zur Entmilitarisierung staatlichen Verhaltens nach innen und außen, Entmilitarisierung und den Aufbau einer europäischen - und Weltfriedensordnung einzusetzen;
d) Institutionen der gewaltfreien Konfliktregulierung in der Gesellschaft zu schaffen (Rechtslage).
§ 8 Aller Monopolisierung und Zentralisierung in Staat und Gesellschaft ist entgegenzutreten, wenn sie die sozialen und politischen Rechte der Bürger beeinträchtigt. Für die Wirtschaft besonders auch im Hinblick auf den staatlichen Sektor bedeutet dies, bei unvermeidbaren Monopolen eine demokratische Kontrolle sowie Überprüfung der ökonomischen Effizienz und Umweltverträglichkeit zu sichern.
§ 9 Es wird eine ökologisch orientierte, soziale Marktwirtschaft mit gemischter Wirtschaftsstruktur und unterschiedlichen Eigentumsformen angestrebt. Zielbestimmungen sind:
a) undemokratische und unsoziale Auswirkungen und Konzentration wirtschaftlicher Macht zu verhindern,
b) Bewahrung der natürlichen Umwelt durch das Einbeziehen der ökologischen Kosten in das Marktgeschehen,
c) diejenigen, welche die Werte schaffen, sind an den Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen (Mitbestimmung), dem Produktivvermögen (Miteigentum) und den Gewinnen zu beteiligen,
d) die Rechte der Konsumenten sind zu stärken.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bl. 10-21
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. In einer Stellungnahme prüfte die Stasi Möglichkeiten für ein strafrechtliches Vorgehen gegen Parteimitglieder.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (als Entwurfsfassung in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand des vorläufigen Statuts der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Stellungnahme Möglichkeiten, wie gegen Mitglieder der Partei beziehungsweise gegen deren Tätigkeiten strafrechtlich vorgegangen werden könnte. Die Einschätzung gleicht dabei politische Positionen der Partei mit der DDR-Verfassung ab und stuft die SDP als verfassungsfeindlichen Zusammenschluss nach 107 StGB ein. Dort waren als Strafen Freiheitsentzug von zwei bis zwölf Jahren vorgesehen. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
§ 10 Der Einsatz für unabhängige demokratische Gewerkschaften, Vereine und andere Organisationen (Behinderte,- Frauen,- Kinderschutz-, Jugend-, Ausländer-, Rentner-, Umwelt- u.a.) sowie deren Rechte ist der SDP ein grundlegendes Anliegen.
§ 11 Strukturaufbau
1. Vollversammlungen auf Ortsebene, Parteitage ab Kreisebene.
2. Bei größeren Orten wird empfohlen, sich zur konkreten Arbeit in verbindliche wohnsitzorientierte Gruppen zu untergliedern, deren Mitgliederzahl Gesprächsfähigkeit ermöglicht.
3. Delegierungsprinzip von der Basis stufenweise zu den höheren Gremien.
4. Repräsentative Delegierung von Männern und Frauen.
5. Ein mögliches, noch zu erprobendes Modell:
a) verbindliche wohnsitzorientierte Basisgruppen mit etwa 15 Mitgliedern
b) Delegierung zweier Vertreter, möglichst einer Frau und eines Mannes zur nächsthöheren Gruppe, die dann etwa 14 Personen umfaßt, diese Gruppe delegiert wiederum 2 Vertreter zur nächsten Leitungsebene und so fort.
c) Daraus ergeben sich die Kreis-, Bezirks- und je nach Mitgliederzahl notwendigen Zwischenebenen.
d) Auf DDR-Ebene entsteht dann der Landesparteirat mit 30 Mitgliedern.
e) Diese Leitungsgremien werden auf den Parteitagen der jeweiligen Ebene durch weitere Kandidaten entsprechend der Mitgliederproportionalität ergänzt und gemeinsam zur Wahl gestellt. (vgl. § 16).
Mitgliedschaft
§ 12 Mitglied kann jeder werden, der sich den Grundsätzen dieses Statuts verpflichtet fühlt, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Staatsbürgerschaft etc., sofern er 18 Jahre alt ist (später 16 Jahre) und sich sein Wohnsitz in der DDR befindet.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bl. 10-21
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. In einer Stellungnahme prüfte die Stasi Möglichkeiten für ein strafrechtliches Vorgehen gegen Parteimitglieder.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (als Entwurfsfassung in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand des vorläufigen Statuts der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Stellungnahme Möglichkeiten, wie gegen Mitglieder der Partei beziehungsweise gegen deren Tätigkeiten strafrechtlich vorgegangen werden könnte. Die Einschätzung gleicht dabei politische Positionen der Partei mit der DDR-Verfassung ab und stuft die SDP als verfassungsfeindlichen Zusammenschluss nach 107 StGB ein. Dort waren als Strafen Freiheitsentzug von zwei bis zwölf Jahren vorgesehen. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
§ 13 Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch die Basisgruppe. Die Schiedskommission entscheidet auf Antrag in einem Parteiausschlußverfahren, ob ein Mitglied dem Statut in zentralen Punkten vorsätzlich widerspricht oder erheblich gegen die Grundsätze verstößt. Gegen das Urteil kann der Betreffende binnen 4 Wochen Einspruch beim Parteirat erheben, der endgültig entscheidet.
Wahlen
§ 14 Jede Basisgruppe wählt aus ihrer Mitte als ihre Leitung den 1. und 2. Sprecher, sowie den Kassenwart. Sie wählt außerdem Personen für weitere Ämter, Protokollant ect., sowie 2 Delegierte für die nächsthöhere Ebene.
§ 15 Die Wahl der beiden Delegierten geschieht auf jeder Ebene in geheimer Abstimmung. Jedes Mitglied besitzt aktives und passives Wahlrecht. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei nochmaliger Gleichheit der Stimmen entscheidet das Los. Zur vorzeitigen Abwahl eines Delegierten ist eine 3/4-Mehrheit notwendig.
§ 16 Die aus diesen Delegierten sich zusammensetzenden Leitungsgremien werden auf den jeweiligen Parteitagen durch weitere Kandidaten entsprechend der Mitgliederproportionalität ergänzt und gemeinsam zur Wahl gestellt. Dabei muß im neu gewählten Rat aus jeder delegierenden Gruppe wenigstens ein Delegierter vertreten sein. Gewählt ist dann also der Kandidat der delegierenden Gruppe, der die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte sowie unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit die Kandidaten mit den meisten Stimmen bis zur vom Parteitag bestimmten Vollzähligkeit der Leitungsgruppe.
§ 17 Hat jemand ein Parteiamt 8 Jahre inne, kann er nur noch mit 2/3-Mehrheit für dieses Amt wiedergewählt werden.
§ 18 Bei Übernahme eines Mandates oder Staatsamtes sind alle Parteifunktionen niederzulegen und ruht das passive Wahlrecht.
Parteitage
§ 19 Ab Kreisebenen finden jährlich Parteitage statt. Organisiert und einberufen werden sie vom Parteitagspräsidium. Teilnehmer sind alle Mitglieder bzw. Delegierten der darunterliegenden Ebene sowie weitere Delegierte des Parteitages bzw. der Vollversammlung der darunterliegenden Ebene.
§ 20 Der Parteitag gibt sich eine Geschäftsordnung.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Bericht über die Formierung von Oppositionsbewegungen in der DDR Dokument, 16 Seiten
Strafrechtliche Einschätzung zum Aufruf der Initiativgruppe SDP Dokument, 9 Seiten
Bericht zur Gründung der Initiative "Demokratischer Aufbruch" Dokument, 9 Seiten
Auskunftsmaterial der Staatssicherheit zum Umgang mit dem Verbot des Neuen Forums Dokument, 13 Seiten