Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 8972, Bl. 1-5
Die erste staatlich genehmigte Demonstration in der DDR fand am 4. November 1989 in Berlin-Mitte statt. Hunderttausende Menschen protestierten an diesem Tag gegen das SED-Regime. Die Staatssicherheit bereitete sie sich auf mögliche "militante Kräfte", "Randalierer" und "Rowdys" vor.
Im November 1989 mussten SED und Staatssicherheit unter dem Druck der Bürgerbewegung immer weiter zurückweichen. Die Diktatur befand sich in einer offenen Krise. Davon blieb auch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nicht verschont.
Die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution fand am 4. November 1989 in der Mitte Berlins statt, als sich dort hunderttausende Menschen versammelten. Die Idee dazu war von Mitgliedern des „Neuen Forums“ gekommen und von Theaterschaffenden aufgegriffen worden. Sie hatten am 15. Oktober auf einer Protestversammlung gegen Polizeiübergriffe beschlossen, zu einer Kundgebung für den 4. November aufzurufen. Die Staatssicherheit war darüber sofort informiert worden.
In der SED-Spitze und im Sicherheitsapparat begann ein Tauziehen um die Frage, ob man die Demonstration verhindern sollte. Während die zuständige Ost-Berliner Volkspolizei gegen eine Genehmigung war, hielten die Berliner Bezirksverwaltung für Staatssicherheit und die SED ein Verbot für nicht durchsetzbar. Schließlich beschloss die SED-Führung, dass die Demonstration genehmigt werden sollte. Aufgabe der Sicherheitsorgane war nun, zu verhindern, dass die Veranstaltung außer Kontrolle geriet. Tatsächlich war diese überaus friedliche und bunte Demonstration eine entscheidende Etappe der Friedlichen Revolution: Mit ihr wechselten hunderttausende bisher unauffällige Bürgerinnen und Bürger auf die Seite der Opposition.
In dem vorliegenden Schreiben an die Leiter der Diensteinheiten legte Minister Erich Mielke die Aufgaben der Staatssicherheit mit Blick auf die anstehende Demonstration am 4. November fest. Mielke berichtete außerdem, dass die Demonstration "auf zentralen Entscheid" (eine Umschreibung für einen Beschluss des SED-Politbüros oder des Generalsekretärs) genehmigt wurde. Angeblich bestehe die Gefahr, dass "militante Kräfte" "Konfrontationen provozieren". Das gelte es, "vorbeugend" zu verhindern. Ebenso wichtig ist dem Stasi-Chef, "gezielt einer Teilnahme von Personen, Arbeits- und Schulkollektiven an dieser Demonstration" entgegenzuwirken. Schließlich verteilte er Zuständigkeiten und Kompetenzen für den Einsatz am 4. November 1989.
VVS MfS o008-85/89
Anlage
1. Alle bekanntwerdenden operativ bedeutsamen Informationen zu Plänen, Absichten und Handlungen mit Bezugnahme auf die Demonstration und das Meeting am 04.11.1989 sind ab sofort an den Leiter der Bezirksverwaltung Berlin zu geben. Das betrifft insbesondere
2. Über den Verlauf der Demonstration und des Meetings ist aktuell der Zentrale Operativstab des MfS zu informieren.
3. Besonders bedeutsame Informationen sind darüber hinaus an mich bzw. meinen Stellvertreter, Genossen Generalleutnant Schwanitz, zu übermitteln.
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Regime, auch Regimeverhältnisse, bezeichnet die Gesamtheit der Verhältnisse und Lebensbedingungen eines Landes oder geographischen Raumes (z. B. politische Entwicklungen, administrative Strukturen, kulturelle Besonderheiten, behördliche Sicherheitsvorkehrungen), deren Kenntnis für ein effektives und unauffälliges nachrichtendienstliches Handeln notwendig war. Mit diesen Kenntnissen sollten vor allem das IM-Netz im Westen und der grenzüberschreitende Agentenreiseverkehr geschützt werden.
So sollten IM im Westeinsatz wissen, wie die bundesdeutsche Spionageabwehr arbeitete, wie streng Meldeformalitäten in Hotels gehandhabt wurden, wie man sich als durchschnittlicher Bundesbürger verhielt usw. Die Abteilung VI der HV A hatte die Aufgabe, systematisch Informationen über das Regime im Operationsgebiet zu sammeln und in der SIRA-Teildatenbank 13 nachzuweisen.
Der Zentrale Operativstab (ZOS) wurde 1970 gegründet. Seine Aufgaben waren der Betrieb des operativen Lagezentrums mit 24-Stunden-Dienst zur Entgegennahme, Aufbereitung und Weiterleitung von Meldungen/Informationen und Führung der Gesamtübersicht zur Sicherheitslage und bestimmten Vorkommnissen (Bomben- und Sprengstoffanschläge, Brandlegungen, Überfälle, Geiselnahmen, Attentate, Erpressungen, Havarien, Vorkommnisse an der Grenze, "staatsfeindliche Hetze", Demonstrationen/Demonstrativhandlungen usw.) wie auch Durchführung von sichernden Aktionen und Einsätzen anlässlich herausragender Ereignisse der Partei- und Staatsführung.
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Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 8972, Bl. 1-5
Die erste staatlich genehmigte Demonstration in der DDR fand am 4. November 1989 in Berlin-Mitte statt. Hunderttausende Menschen protestierten an diesem Tag gegen das SED-Regime. Die Staatssicherheit bereitete sie sich auf mögliche "militante Kräfte", "Randalierer" und "Rowdys" vor.
Im November 1989 mussten SED und Staatssicherheit unter dem Druck der Bürgerbewegung immer weiter zurückweichen. Die Diktatur befand sich in einer offenen Krise. Davon blieb auch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nicht verschont.
Die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution fand am 4. November 1989 in der Mitte Berlins statt, als sich dort hunderttausende Menschen versammelten. Die Idee dazu war von Mitgliedern des „Neuen Forums“ gekommen und von Theaterschaffenden aufgegriffen worden. Sie hatten am 15. Oktober auf einer Protestversammlung gegen Polizeiübergriffe beschlossen, zu einer Kundgebung für den 4. November aufzurufen. Die Staatssicherheit war darüber sofort informiert worden.
In der SED-Spitze und im Sicherheitsapparat begann ein Tauziehen um die Frage, ob man die Demonstration verhindern sollte. Während die zuständige Ost-Berliner Volkspolizei gegen eine Genehmigung war, hielten die Berliner Bezirksverwaltung für Staatssicherheit und die SED ein Verbot für nicht durchsetzbar. Schließlich beschloss die SED-Führung, dass die Demonstration genehmigt werden sollte. Aufgabe der Sicherheitsorgane war nun, zu verhindern, dass die Veranstaltung außer Kontrolle geriet. Tatsächlich war diese überaus friedliche und bunte Demonstration eine entscheidende Etappe der Friedlichen Revolution: Mit ihr wechselten hunderttausende bisher unauffällige Bürgerinnen und Bürger auf die Seite der Opposition.
In dem vorliegenden Schreiben an die Leiter der Diensteinheiten legte Minister Erich Mielke die Aufgaben der Staatssicherheit mit Blick auf die anstehende Demonstration am 4. November fest. Mielke berichtete außerdem, dass die Demonstration "auf zentralen Entscheid" (eine Umschreibung für einen Beschluss des SED-Politbüros oder des Generalsekretärs) genehmigt wurde. Angeblich bestehe die Gefahr, dass "militante Kräfte" "Konfrontationen provozieren". Das gelte es, "vorbeugend" zu verhindern. Ebenso wichtig ist dem Stasi-Chef, "gezielt einer Teilnahme von Personen, Arbeits- und Schulkollektiven an dieser Demonstration" entgegenzuwirken. Schließlich verteilte er Zuständigkeiten und Kompetenzen für den Einsatz am 4. November 1989.
[handschriftliche Ergänzung: 85/89]
Quittungsliste für Sammel-FS
Absende DE: [handschriftliche Ergänzung: Minister]; übernommen: [Kürzel unleserlich]
An BV: [handschriftliche Ergänzung: alle BV oh. Bln]; Datum/Uhrzeit: [handschriftliche Ergänzung: 31.10.89 19.10]
TM-Anzahl: [handschriftliche Ergänzung: TM 14]; FS-Nr.: [handschriftliche Ergänzung: 774]
Empfangsbestätigung erforderlich: ja/[manuell durchgestrichen: nein]; Dringlichkeit: [handschriftliche Ergänzung: [unleserlich]]
BV; Cottbus
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.20]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.40]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Dresden
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.21]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.40]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Erfurt
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.27]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.34]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Frankfurt/O.
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: [durchgestrichen: 20.35]; [Kürzel: Gü]; 21.22]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.25]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Gera
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.22]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.24]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Halle
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.22]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.30]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; K.-M.-Stadt
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.25]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.35]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Leipzig
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.22]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.45]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Magdeburg
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.40]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.47]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Neubrandenburg
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.22]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.34]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Potsdam
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.22]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.30]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Rostock
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.24]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.30]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Schwerin
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.22]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.35]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Suhl
QLL FS-Verm./Funk; [Auslassung]
Sign. CBD; [Auslassung]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [handschriftliche Ergänzung: 21.22]; Übergabe [handschriftliche Ergänzung: 21.38]
Bemerkungen Verzögerungen - warum? [Auslassung]
BV; Berlin
QLL FS-Verm./Funk; [gestrichen]
Sign. CBD;[gestrichen]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [gestrichen]; Übergabe [gestrichen]
Bemerkungen Verzögerungen - warum?[gestrichen]
BV; HS des MfS
QLL FS-Verm./Funk;[gestrichen]
Sign. CBD;[gestrichen]
Bei Empfangsbestätigung; Eingang CBD [gestrichen]; Übergabe [gestrichen]
Bemerkungen Verzögerungen - warum?[gestrichen]
Übergabe an FS-Vermittlung/Funk: [Auslassung]
Absendende DE verständigt:
[Auslassung]; Datum
[Auslassung]; Uhrzeit
[Auslassung]; Signum
Bekämpfung von Widerstand und Opposition umschreibt, was zwischen 1950 und 1989 als eine Kernaufgabe des MfS galt. Gegen den Willen eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung wurde eine Diktatur etabliert, die nicht durch Wahlen legitimiert war: Dies war einer der Gründe für die Bildung des MfS am 8.2.1950.
Um ihren gesellschaftlichen Alleinvertretungs- und Herrschaftsanspruch zu sichern, schuf sich die SED als Repressions- und polizeistaatliche Unterdrückungsinstanz das MfS - das konsequenterweise so auch offiziell von ihr als "Schild und Schwert der Partei" bezeichnet wurde. Bereits in der "Richtlinie über die Erfassung von Personen, die eine feindliche Tätigkeit durchführen und von den Organen des MfS der DDR festgestellt wurden" vom 20.9.1950 wurde dementsprechend festgelegt, dass "alle Personen" zu registrieren seien, deren Verhalten geeignet war, die "Grundlagen" der DDR in Frage zu stellen.
Ferner wurde bestimmt, dass "über Personen, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, [...] Vorgänge" anzulegen sind und über "die erfassten Personen [...] eine zentrale Kartei" einzurichten ist. Das offensive Vorgehen gegen Regimegegner erfuhr eine Ergänzung in den gleichzeitig getroffenen Festlegungen zur Übergabe der als "feindlich" klassifizierten Personen an die Staatsanwaltschaften.
Das MfS wurde somit bei der Bekämpfung von Widerstand und Opposition zur Ermittlungsinstanz; die nachfolgenden Urteile gegen Oppositionelle und Regimekritiker ergingen in enger Kooperation mit den vom MfS zumeist vorab instruierten Gerichten und zum Schein vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit unter Hinzuziehung von mit dem MfS häufig zusammenarbeitenden Rechtsanwälten.
Inhalte, Auftreten und Erscheinungsbild von politisch abweichendem Verhalten, Widerstand und Opposition wandelten sich im Laufe der DDR-Geschichte. Zugleich änderten sich auch die Strategien und Methoden des MfS in Abhängigkeit vom konkreten Erscheinungsbild von Protest und Widerstand, aber auch analog zum Ausbauniveau des Apparates und seines Zuträger- und Informantennetzes sowie zur jeweils getroffenen Lageeinschätzung und unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen.
Zu allen Zeiten gab es in beinahe allen Bevölkerungsgruppen und in allen Regionen Aufbegehren, Opposition und Widerstand. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR gingen die SED und das MfS mit drakonischen Abschreckungsstrafen (u. a. Todesurteilen) gegen politische Gegner vor. Gefällt wurden die Urteile nicht selten in penibel vorbereiteten Strafprozessen mit präparierten Belastungszeugen und unter Verwendung erzwungener Geständnisse.
In mehreren Orten der DDR wurden z. B. Oberschüler (Werdau, Leipzig, Werder, Eisenfeld, Fürstenberg/Oder, Güstrow), die anknüpfend an das Vorbild der Gruppe "Weiße Rose" in der NS-Diktatur Widerstand geleistet hatte, zum Tode oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt, weil sie Informationen gesammelt und Flugblätter verteilt hatten. Manch einer von ihnen überlebte die Haftbedingungen nicht oder nur mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden.
Im Laufe der 50er Jahre ging das MfS schrittweise zum verdeckten Terror über. Nach wie vor ergingen langjährige Zuchthausstrafen; politische Opponenten, die von Westberlin aus die Verhältnisse in der DDR kritisierten, wurden - wie Karl Wilhelm Fricke 1955 - in geheimen Operationen entführt, nach Ostberlin verschleppt, in MfS-Haft festgehalten und vor DDR-Gerichte gestellt (Entführung).
Das Bestreben der SED, sich in der westlichen Öffentlichkeit aufgrund dieser ungelösten Fälle und angesichts eklatanter Menschenrechtsverletzungen nicht fortlaufender Kritik ausgesetzt zu sehen, führte, begünstigt durch die Absicht, der maroden Finanz- und Wirtschaftslage mit westlicher Unterstützung beizukommen, schrittweise zu einem Wandel. Im Ergebnis kam es auch zu einer Modifikation der MfS-Strategien im Vorgehen gegenüber Widerstand und Opposition.
Neben die im Vergleich zu den 50er Jahren zwar niedrigeren, für die Betroffenen aber nach wie vor empfindlich hohen Haftstrafen traten als beabsichtigt "lautloses" Vorgehen die Strategien der Kriminalisierung und Zersetzung. In einem "Entwurf der Sektion politisch-operative Spezialdisziplin" des MfS, der auf 1978 zu datieren ist, wird hierzu ausgeführt: "Um der Behauptung des Gegners die Spitze zu nehmen, dass wir ideologische Meinungsverschiedenheiten oder Andersdenkende mit Mitteln des sogenannten politischen Strafrechts bekämpfen, sind dazu noch wirksamer Maßnahmen zur Kriminalisierung dieser Handlungen sowie nicht strafrechtliche Mittel anzuwenden."
In der Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" vom Januar 1976 wurden unter Punkt 2.6 "die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung" geregelt und unter Punkt 2.6.2 die "Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung" erörtert. Jene reichten u. a. von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" auch mittels "unwahrer […] Angaben" und der "Verbreitung von Gerüchten" über das "Erzeugen von Misstrauen", dem "Vorladen von Personen zu staatlichen Dienststellen" bis zur "Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, […] Telefonanrufe".
Mit der "Ordnungswidrigkeitenverordnung" (OWVO) von 1984 ging man zudem verstärkt dazu über, politisch unliebsame Personen, sofern sie sich an Protesten beteiligten, mit Ordnungsstrafen zu überziehen und sie somit materiell unter Druck zu setzen. All diese Maßnahmen sollten nach außen hin den Eindruck erwecken, dass das MfS weniger rigoros als in früheren Jahren gegen Regimegegner vorging.
Nach der Freilassung von Oppositionellen, die kurz zuvor während der Durchsuchung der Umweltbibliothek 1987 und nach den Protesten am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 in Berlin inhaftiert worden waren, äußerten selbst SED-Mitglieder Zweifel, ob das MfS noch in der Lage sei, offensiv und effektiv gegen politische Opponenten vorzugehen.
Hochgerüstet und allemal zum Einschreiten bereit, trat das MfS jedoch noch bis in den Herbst 1989 gegenüber weniger prominenten Menschen in Aktion, die Widerstand leisteten, inhaftierte diese und ließ gegen sie hohe Haftstrafen verhängen. Bis zum Ende der DDR schritt das MfS bei sog. Demonstrativhandlungen ein und ging gegen - wie es hieß - ungesetzliche Gruppenbildungen vor.
Vorgangsart von 1953 bis 1960. In Beobachtungsvorgängen wurden Personen erfasst, die als potenziell oder tatsächlich politisch unzuverlässig oder feindlich eingestellt galten und daher vorbeugend beobachtet wurden. Dazu gehörten etwa ehemalige NS-Funktionsträger, ehemalige Sozialdemokraten, Teilnehmer an den Aktionen des 17. Juni 1953 sowie Personen, die aus dem Westen zugezogen waren. Die Vorgangsart verlor nach und nach an Bedeutung. 1960 gingen noch bestehende Beobachtungsvorgänge in den zugehörigen Objektvorgängen auf. Der Beobachtungsvorgang war zentral in der Abteilung XII zu registrieren, die betroffenen Personen in der zentralen Personenkartei F 16 zu erfassen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Regime, auch Regimeverhältnisse, bezeichnet die Gesamtheit der Verhältnisse und Lebensbedingungen eines Landes oder geographischen Raumes (z. B. politische Entwicklungen, administrative Strukturen, kulturelle Besonderheiten, behördliche Sicherheitsvorkehrungen), deren Kenntnis für ein effektives und unauffälliges nachrichtendienstliches Handeln notwendig war. Mit diesen Kenntnissen sollten vor allem das IM-Netz im Westen und der grenzüberschreitende Agentenreiseverkehr geschützt werden.
So sollten IM im Westeinsatz wissen, wie die bundesdeutsche Spionageabwehr arbeitete, wie streng Meldeformalitäten in Hotels gehandhabt wurden, wie man sich als durchschnittlicher Bundesbürger verhielt usw. Die Abteilung VI der HV A hatte die Aufgabe, systematisch Informationen über das Regime im Operationsgebiet zu sammeln und in der SIRA-Teildatenbank 13 nachzuweisen.
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Fernschreiben von Schwanitz an die Leiter der Bezirks- und Kreisämter für Nationale Sicherheit über die aktuelle Sicherheitslage in den Dienstobjekten Dokument, 3 Seiten
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Schreiben des neuen AfNS-Leiters Wolfgang Schwanitz an die Leiter der Diensteinheiten zur zukünftigen Kompentenzverteilung Dokument, 7 Seiten
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