Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bd. 10, Bl. 1-9
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. Schon im Vorfeld stellte die Stasi Überlegungen an, wie dagegen vorgegangen werden könnte.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand einiger Papiere der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Einschätzung Möglichkeiten, wie gegen die Initiativgruppe beziehungsweise gegen eine Gründung der SDP in der DDR strafrechtlich vorgegangen werden könnte. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
Berlin, 28. September 1989
Strafrechtliche Einschätzung "Zum Aufruf der Initiativgruppe Sozialdemokratische Partei in der DDR"
In dem ein Blatt A 4 umfassenden, mit 12. September 1989 datierten und mit den Namen und Anschriften von 4 Personen versehenen Text werden ausgehend von einer angeblichen Notwendigkeit der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR die Bildung einer Sozialdemokratischen Partei gefordert und deren Zielstellung erläutert.
In mehreren Textpassagen werden verfassungsmäßig verankerte politische und sozialökonomische Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR angegriffen.
So wird die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei diskriminiert, indem behauptet wird, daß eine "notwendige Demokratisierung" die "Bestreitung des Wahrheits- und Machtmonopols der herrschenden Partei" voraussetze. Des weiteren werden durch indirekte Unterstellungen, wonach die Bürger ihre Grundrechte nicht wahrnehmen könnten und für den Schutz der natürlichen Umwelt und die Sicherung von Ressourcen zu wenig getan werde, verfassungsmäßige Prinzipien der demokratischen Leitung und Planung aller gesellschaftlichen Bereiche und des Schutzes und der rationellen Nutzung der Naturreichtürmer diskreditiert.
Darüber hinaus erfolgt mit der Aufforderung nach einem Zusammenschluß "vor Ort" entsprechend den "programmatischen Orientierungen" sowie den Forderungen zur "strikten Gewaltenteilung", zum Parteienpluralismus, zur "sozialen Marktwirtschaft" und zur "Freiheit der Gewerkschaften und Streikrecht" der Aufruf zur Veränderung verfassungsmäßiger Grundlagen der DDR, insbesondere des Prinzips der Volkssouveränität und des demokratischen Zentralismus.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
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Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bd. 10, Bl. 1-9
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. Schon im Vorfeld stellte die Stasi Überlegungen an, wie dagegen vorgegangen werden könnte.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand einiger Papiere der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Einschätzung Möglichkeiten, wie gegen die Initiativgruppe beziehungsweise gegen eine Gründung der SDP in der DDR strafrechtlich vorgegangen werden könnte. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
Davon ausgehend ist einzuschätzen, daß der vorliegende Text aufgrund der darin enthaltenen Diskriminierungen grundlegender gesellschaftlicher Verhältnisse in der DDR und der Aufforderung zu ihrer Veränderung die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der DDR angreift sowie gegen diese aufwiegelt und somit objektiv eine Schrift im Sinne des § 106 Abs. 1 Ziff. 2 StGB darstellt.
Wird diese Schrift mit dem Ziel, die verfassungsmäßigen Grundlagen in der DDR anzugreifen bzw. gegen diese aufzuwiegeln, hergestellt oder verbreitet, ist strafrechtliche Verantwortlichkeit entsprechend vorgenannter Rechtsgrundlagen gegeben.
Eine weitere ohne den Nachweis eines derartigen Vorsatzes stellt eine Verbreitung von Erklärungen im Sinne des § 4 Abs. 4 OWVO dar und kann mit Ordnungsstrafe bis zu 500,- M im schweren Fall bis zu 1.000,- M geahndet werden.
Ferner ist bei Sicherstellung derartiger Texte deren sofortige Einziehung auf der Grundlage des § 13 Abs. 4 VP-Gesetz möglich.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
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Signatur: BStU, MfS, HA XX, AKG, Nr. 223, Bd. 10, Bl. 1-9
Am 7. Oktober 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR. Schon im Vorfeld stellte die Stasi Überlegungen an, wie dagegen vorgegangen werden könnte.
Die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP) gründete sich am 7. Oktober 1989 in Schwante bei Berlin. Das inhaltliche Fundament dafür hatten zum größten Teil die beiden Theologen Martin Gutzeit und Markus Meckel geschaffen. Ihr erster Gründungsaufruf (in der Anlage dieser rechtlichen Einschätzung) wurde am 26. August 1989 in Berlin vorgestellt. Nach dem Ende der DDR stellte sich heraus, dass der Mitbegründer Ibrahim Böhme die Partei im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit ausspioniert hatte.
Anhand einiger Papiere der SDP erörterte die Stasi in der vorliegenden rechtlichen Einschätzung Möglichkeiten, wie gegen die Initiativgruppe beziehungsweise gegen eine Gründung der SDP in der DDR strafrechtlich vorgegangen werden könnte. In der Anlage zu diesem Papier befinden sich folgende SDP-Dokumente:
Zum Aufruf der Initiativgruppe "Sozialdemokratische Partei in der DDR"
So kann es nicht weitergehen!
Viele warten darauf, daß sich etwas ändert.
Das aber reicht nicht aus!
Wir wollen das unsere tun.
Die notwendige Demokratisierung der DDR hat die grundsätzliche Bestreitung des Wahrheits- und Machtanspruchs der herrschenden Partei zur Voraussetzung. Wir brauchen eine offene geistige Auseinandersetzung über den Zustand unseres Landes und seines künftigen Weges. Das bedarf programmatischer Bemühungen und solcher Bürger, die die dafür notwendige Kompetenz mitbringen bzw. gewinnen wollen.
Wir, die Unterzeichnenden halten für den künftigen Weg unserer Gesellschaft die Bildung einer sozialdemokratischen Partei für wichtig.
Unser Ziel:
eine ökologisch orientierte soziale Demokratie
Das erfordert die klare Trennung von Staat und Gesellschaft und
Wir suchen mit allen, die sich zu diesen Grundprinzipien zusammenfinden, solidarische und verbindliche Organisationsformen.
Wer sich mit uns nicht in Übereinstimmung sieht, erkläre sich und bestimme seine eigene demokratische Perspektive.
Wir suchen ein Bündnis mit allen, die an einer grundlegenden Demokratisierung unseres Landes mitarbeiten wollen.
Martin Gutzeit
Breite Straße 20
Karwitz 1421
Markus Meckel
W.-Rathenau-Str. 19 a
Niederndodeleben 3107
Arndt Noack
Karl-Marx-Platz 15
Greifswald 2200
Ibrahim Böhme
Chodowichistr. 41
Berlin 1058
12. September 1989
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
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Rechtliche Stellungnahme zum Aufruf der Initiativgruppe SDP Dokument, 12 Seiten
Bericht über die Formierung von Oppositionsbewegungen in der DDR Dokument, 16 Seiten
Information über Bestrebungen oppositioneller Kräfte zur Schaffung DDR-weiter Sammlungsbewegungen Dokument, 27 Seiten
Auskunftsmaterial der Staatssicherheit zum Umgang mit dem Verbot des Neuen Forums Dokument, 13 Seiten