Einschätzung der Grenzsicherung sowie der Grenztruppen im Kreis Lobenstein (Bezirk Gera) aus dem Jahr 1960. Die "grüne Grenze" hatte hier noch erhebliche Lücken.
Dokument, 23 Seiten
Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Bericht über die Festnahme des geflohenen DDR-Grenzsoldaten Manfred Smolka bei dem Versuch, seine Familie in die Bundesrepublik nachzuholen.
Dokument, 4 Seiten
Der Grenzpolizist Manfred Smolka geriet immer wieder in Konflikt mit den politischen Vorgaben der SED. Nachdem er einen Befehl nicht ausgeführt hatte, eskalierte die Situation.
Dokument, 2 Seiten
Die Todesstrafe als Exempel, vollzogen am ehemaligen Grenzoffizier Smolka – so sieht es dieses Dokument vor. Minister Mielke ist "einverstanden".
Dokument, 3 Seiten
Mit einem Gutachten wollte die Anklage Manfred Smolka nachweisen, dass der DDR erheblicher Schaden durch seinen angeblichen Verrat von Dienstgeheimnissen entstanden sei. Das Papier war wichtiger Bestandteil eines Schauprozesses an dessen Ende die Hinrichtung Smolkas stand.
Dokument, 5 Seiten