Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d.h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Im September 1980 leitete die Stasi Ermittlungen gegen ihren eigenen Mitarbeiter Werner Teske ein. Sie endeten mit der Verurteilung zum Tode.
Dokument, 2 Seiten
Um eine "konspirative Durchsuchung" einer Wohnung durchzuführen, waren akribische Vorbereitungen notwendig. Das 1978 entstandene Lehrbuch der Stasi gibt detaillierte Einblicke.
Dokument, 73 Seiten
"Oberindianer", "sturer Schrat" und "Honni" - das war zu viel für den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED. Erich Honecker ließ das Lied "Sonderzug nach Pankow" von Udo Lindenberg verbieten. Die Stasi lieferte eine rechtliche Einschätzung.
Dokument, 3 Seiten
Bei der "Kampfdemonstration" am 17. Januar 1988 anlässlich des 69. Jahrestages der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nahmen auch Ausreisewillige und Bürgerrechtler teil, um ihren Forderungen Ausdruck zu verleihen. Die Staatssicherheit beschlagnahmte ihre Transparente.
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Um ihre Ausreise aus der DDR zu erzwingen, demonstrierten einige Bürger, wandten sich an westliche Medien oder begingen "Republikflucht". Eine Übersicht fasst zusammen, wie diese "Straftatbestände" rechtlich zu werten seien.
Dokument, 3 Seiten
Die Todesstrafe als Exempel, vollzogen am ehemaligen Grenzoffizier Smolka – so sieht es dieses Dokument vor. Minister Mielke ist "einverstanden".
Dokument, 3 Seiten