Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Im November 1987 führte die Stasi in der Umweltbibliothek die Aktion „Falle“ durch, um die Herstellung der Oppositionszeitschrift „Grenzfall“ zu verhindern. Die Nachricht von der Razzia wurde über die westlichen Medien auch innerhalb der DDR rasch verbreitet. Die Stasi sammelte daraufhin verschiedene Reaktionen in der Bevölkerung zu dieser Durchsuchung in kirchlichen Räumen.
Dokument, 5 Seiten
Die Stasi beobachtete die Mitglieder der Umweltbibliothek und andere Oppositionsgruppen nach der Razzia in der Zionskirche im November 1987 sehr genau. Mit Protesten und Mahnwachen erreichten die Gruppen auch westliche Medien und setzten den SED-Staat damit unter Druck.
Dokument, 5 Seiten
Die Stasi-Razzia in der Umweltbibliothek im November 1987 beeinflusste das ohnehin schwierige Verhältnis von SED-Staat und Kirche. Auch die Regierungskreise der Bundesrepublik Deutschland beobachteten und kommentierten die Entwicklungen der kirchlichen Oppositionsgruppen sehr genau, was die Stasi wiederum dokumentierte.
Dokument, 4 Seiten
Um eine "konspirative Durchsuchung" einer Wohnung durchzuführen, waren akribische Vorbereitungen notwendig. Das 1978 entstandene Lehrbuch der Stasi gibt detaillierte Einblicke.
Dokument, 73 Seiten
Die Rostockerin Sylke Glaser wollte ihre kritische Meinung zu den politischen Verhältnissen in der DDR äußern. Eine freie Presse oder regierungsunabhängige Medien gab es in der DDR aber nicht. Sie fertigte und verteilte daher Flugblätter und schrieb Briefe an verschiedene Partei- und Staatsfunktionäre – unter anderem auch an das MfS.
1 Fotografie
Nikolaus Becker berichtet von seiner Nacht in Haft. Die Volkspolizei nahm ihn fest, weil er im Umfeld des Lindenberg-Konzerts fotografiert hatte.
Dokument, 5 Seiten