Nachdem im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration gegen das Verbot auf. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, bei denen sie Flugblätter und Fundorte untersuchen ließ. Im Vernehmungsprotokoll gab einer der angeklagten Schüler an, keine politischen Absichten über den Protest gegen das Beat-Verbot hinaus verfolgt zu haben.
Dokument, 8 Seiten
Urteil gegen zwei Jugendliche, die im Herbst 1965 mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration in Leipzig gegen das zuvor erlassene "Beatverbot" aufgerufen hatten. Der Bezirk Leipzig hatte 44 von 49 Beatgruppen die Spielerlaubnis aberkannt.
Dokument, 10 Seiten
Mit einer großangelegten Kampagne versuchte die DDR-Staatsführung 1968, die Bevölkerung zu einem "Ja" zum Volksentscheid über eine "sozialistische" Verfassung zu bewegen. Personen, die sich ablehnend geäußert oder gar offen protestiert hatten, wurden auch nach den Wahlen von der Stasi erfasst und weiter beobachtet.
Dokument, 11 Seiten