Als im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Nachdem die beiden enttarnt wurden, wurden sie in Untersuchungshaft genommen.
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Als im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden „Laienkapellen“ erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mittels Flugblätter zu einer Demonstration gegen das Verbot auf. Nachdem die Mutter eines der beiden Schüler, selbst Lehrerin, die Stempel und Texte entdeckt und den Stempelkasten dem Schuldirektor ihres Sohnes übergeben hatte, flogen die beiden Jugendlichen als Urheber der Flugblätter auf.
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Als im Herbst 1965 für den Bezirk Leipzig ein Verbot von Beatmusik spielenden "Laienkapellen" erlassen wurde, riefen zwei Jugendliche mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration auf. Nach ihrer Enttarnung wurden sie in Untersuchungshaft genommen.
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Neue Musikrichtungen waren zu allen Zeiten ein Synonym für Jugend, Protest und Emanzipation. Für das SED-Regime bedeutete die Musikszene eine Bedrohung. Sie stellte den Kontrollanspruch der Partei und ihrer Jugendorganisation in Frage. Schon seit Mitte der fünfziger Jahre setzte sich die Stasi mit nicht angepassten Jugendlichen auseinander. In den 60er-Jahren registrierte die Staatsführung der DDR - insbesondere in den Großstädten - die Bildung einer sogenannten "Beatszene".
Urteil gegen zwei Jugendliche, die im Herbst 1965 mit Flugblättern zu einer Protestdemonstration in Leipzig gegen das zuvor erlassene "Beatverbot" aufgerufen hatten. Der Bezirk Leipzig hatte 44 von 49 Beatgruppen die Spielerlaubnis aberkannt.
Dokument, 10 Seiten