In einer Dienstbesprechung Ende August 1989 fragte Mielke einen seiner Generäle, ob etwa "morgen der 17. Juni ausbricht".
Dokument, 79 Seiten
Die Richtlinie 1/76 regelte die Arbeit mit Operativen Vorgängen (OV). In diesem Zuge konnten auch Maßnahmen der "Zersetzung" angewendet werden, die politische Gegner des SED-Regimes verunsichern sollten
Dokument, 61 Seiten
Der Sprecher des sowjetischen Außenministeriums erklärte das "Sputnik"-Verbot in einer Stellungnahme zu einer inneren Angelegenheit der DDR.
Dokument, 1 Seite
Nach dem Tod John F. Kennedys untersuchte das MfS die Reaktionen der DDR-Bevölkerung und fasste diese in einem Bericht für die SED-Führung zusammen.
Dokument, 7 Seiten
Wenige Tage nach Abschluss der KSZE-Konferenz in Helsinki 1975 wies Stasi-Minister Erich Mielke seine Mitarbeiter an, die Folgen der Unterzeichnung abzuschätzen.
Dokument, 6 Seiten
Die Informationsauswertung war ein zentraler Bestandteil in der Arbeit der Spionageabteilung Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) Die bis zuletzt gültige Dienstanweisung Nr. 1/88 der HV A regelte den Ablauf der Informationsübergabe.
Dokument, 32 Seiten
In einer Dienstbesprechung Ende August 1989 fragte Mielke einen seiner Generäle, ob etwa "morgen der 17. Juni ausbricht".
Dokument, 79 Seiten
Die Richtlinie 1/76 regelte die Arbeit mit Operativen Vorgängen (OV). In diesem Zuge konnten auch Maßnahmen der "Zersetzung" angewendet werden, die politische Gegner des SED-Regimes verunsichern sollten
Dokument, 61 Seiten
Der Sprecher des sowjetischen Außenministeriums erklärte das "Sputnik"-Verbot in einer Stellungnahme zu einer inneren Angelegenheit der DDR.
Dokument, 1 Seite
Nach dem Tod John F. Kennedys untersuchte das MfS die Reaktionen der DDR-Bevölkerung und fasste diese in einem Bericht für die SED-Führung zusammen.
Dokument, 7 Seiten
Wenige Tage nach Abschluss der KSZE-Konferenz in Helsinki 1975 wies Stasi-Minister Erich Mielke seine Mitarbeiter an, die Folgen der Unterzeichnung abzuschätzen.
Dokument, 6 Seiten
Die Informationsauswertung war ein zentraler Bestandteil in der Arbeit der Spionageabteilung Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) Die bis zuletzt gültige Dienstanweisung Nr. 1/88 der HV A regelte den Ablauf der Informationsübergabe.
Dokument, 32 Seiten