Robert Dahlem wurde am 19. Juni 1953 als "Rädelsführer" des Volksaufstandes verhaftet. In den Verhören blieb er standhaft und verwahrte sich gegen den Vorwurf faschistischer Tätigkeit.
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Der Schweißer Robert Dahlem war entscheidend an den Protesten auf der Warnowerft am 18. Juni 1953 beteiligt. Schon einen Tag später wurde er durch sowjetische Soldaten verhaftet.
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Das Urteil gegen vier der am Überfall auf das Punkkonzert in der Zionskirche beteiligten Skinheads sorgte wegen des geringen Strafmaßes in der Öffentlichkeit für Kritik. Der Sekretär des SED-Zentralkomitees für Sicherheitsfragen, Jugend, Sport, Staats- und Rechtsfragen, Egon Krenz, griff persönlich in das Strafverfahren ein und vereinbarte mit dem Generalstaatsanwalt höhere Strafen für die Täter. Generalsekretär Erich Honecker stimmte diesem Vorschlag zu.
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Das Zentralkomitee der SED griff im Dezember 1987 in das Strafverfahren gegen vier Skinheads ein, die ein Punkkonzert überfallen hatten. In einem Schreiben erläutert der Generalstaatsanwalt, wie die bewusst unpolitische Konzeption der ersten Gerichtsverhandlung zu dem zunächst geringen Strafmaß führte.
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Im Herbst 1987 attackierten mehrere Dutzend Neonazis die Gäste eines Punkkonzerts in der Ost-Berliner Zionskirche. Staatssicherheit und Volkspolizei waren vor Ort, griffen aber während des Überfalls nicht ein. Dieser Vorfall machte die gewaltbereite Neonazi-Szene der DDR erstmals öffentlich und bewegte die Stasi dazu, sich mit den rechtsextremen Skinheads auseinanderzusetzen. Anders als den Punks, hatte die Geheimpolizei ihnen bis dahin kaum Aufmerksamkeit gewidmet.
Eine "Information" von Stasi-Minister Erich Mielke fasst die Ereignisse rund um die Besetzung der Iranischen Botschaft in Ost-Berlin 1978 zusammen. Aus dem Dokument geht außerdem hervor, wie das DDR-Außenministerium in Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit auf die Vorwürfe des iranischen Botschafters reagierte.
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