Die Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Karl-Marx-Stadt dokumentierte die Ereignisse in ihrem Bezirk während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953. Im Vergleich zu anderen Bezirken verzeichnete die Staatssicherheit hier weitaus weniger Streiks und Demonstrationen.
Dokument, 74 Seiten
Befehl von Erich Mielke zu den Kriterien für die Verhaftung von Aufständischen des 17. Juni 1953. Demonstranten, die Plakate getragen oder politische Losungen skandiert hatten, waren ebenso umgehend festzunehmen wie die Streikleitungen, die sich nach Verhängung des Ausnahmezustandes gebildet hatten.
Dokument, 1 Seite
Obwohl die westlichen Geheimdienste den Volksaufstand in der DDR verschliefen, deutete die SED-Führung den Aufstand kurzerhand propagandistisch um. Es sei ein aus dem Ausland gesteuerter "faschistischer" Putsch gewesen.
Dokument, 34 Seiten
Weil sie während des Volksaufstandes Sprüche Hauswände und eine Tür angebracht hatten, wurden drei Personen durch ein Streife der Volkspolizei verhaftet.
Dokument, 1 Seite
Unter den am 17. Juni 1953 in Halle befreiten Häftlingen befand sich auch die wegen Naziverbrechen verurteilte Erna Dorn. Die SED-Führung benutzte ihren Fall, um den Volksaufstand als "faschistischen Putschversuch" zu verunglimpfen. Dorn wurde trotz dürftiger Beweislage am 22. Juni 1953 vom Bezirksgericht Halle als eine der Haupträdelsführerinnen zum Tode verurteilt.
Dokument, 6 Seiten
Die Richtlinie 1/76 regelte die Arbeit mit Operativen Vorgängen (OV). In diesem Zuge konnten auch Maßnahmen der "Zersetzung" angewendet werden, die politische Gegner des SED-Regimes verunsichern sollten
Dokument, 61 Seiten