Nachdem die Flugzeugentführung durch Christel und Eckhard Wehage gescheitert war und beide Selbstmord begangen hatten, untersuchte die Staatssicherheit den Vorfall. Sie setzte unter anderem Inoffizielle Mitarbeiter (IM) im privaten und beruflichen Umfeld der Toten ein. Ein Angehöriger der Volksmarine berichtete der Stasi von seinem ehemaligen Kollegen Eckhard Wehage.
Dokument, 2 Seiten
Christel und Eckhard Wehage setzten ihrem Leben nach dem gescheiterten Fluchtversuch mit einem Passagierflugzeug ein Ende. Daraufhin übernahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) die Ermittlungen und versuchte gleichzeitig, die wahren Hintergründe des Vorfalls nicht öffentlich werden zu lassen. Doch schon bald kamen Gerüchte auf, die der von der Stasi konstruierten Legende widersprachen. Der Bericht eines Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) von April 1970 listet einige Reaktionen aus der Bevölkerung auf.
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Nach dem gescheiterten Fluchtversuch von Christel und Eckhard Wehage mit einem entführten Passagierflugzeug nahm sich das Paar das Leben. Die Staatssicherheit untersuchte daraufhin den Vorfall. Schon bald berichteten westliche Medien über das Ereignis. Um die wahren Begebenheiten zu verschleiern, konstruierte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine "operative Legende". In einem Gespräch mit den Eltern der Toten übte es Druck auf sie aus, um die Legende aufrechtzuerhalten.
Dokument, 2 Seiten
Werner Teske wurde am 6. Mai 1981 wegen Spionage im besonders schweren Fall und vorbereiteter Fahnenflucht im schweren Fall angeklagt.
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Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
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