Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 5505, Bl. 1-5
Mit einer Durchführungsbestimmung regelte Minister Mielke die Nutzung und die Zuständigkeiten bei operativen Genzschleusen an der innerdeutschen Grenze.
Über Schlupflöcher im Eisernen Vorhang schmuggelte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) unbemerkt Dokumente, Agenten und Sonderkommandos zwischen Ost und West hin und her. Der Geheimpolizei stand dafür ein ausgeklügeltes System an „Grenzschleusen“ zur Verfügung, die sich gut versteckt in dichten Wäldern und an abgelegenen Orten befanden. In den überlieferten Unterlagen sind sie sehr detailreich beschreiben.
In den frühen 50ern war es noch üblich, dass die einzelnen Diensteinheiten der Staatssicherheit ihre Agenten in Eigenregie über die Grenze schmuggelten. Dadurch sollte deren Sicherheit gewährleistet werden. Später gingen die so genannten "Operativen Grenzschleusen" (OGS) in den Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I (Überwachung der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen) über. In einigen Fällen wurden diese auch durch die Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung, Durchsuchung, Festnahme) und dem Auslandsgeheimdienst Hauptverwaltung A genutzt, mussten aber vorher jeweils bei der HA I beantragt werden.
Es gab verschiedene Möglichkeiten, die innerdeutsche Grenze zu überwinden. Eine war die Benutzung eines verdeckten Tores im Grenzzaun, das sich mit wenigen Handgriffen öffnen ließ. Der Weg zu diesen "operativ-technisch abgesicherten Grenzübergangsstellen" durch den Grenzstreifen war mit in den Boden eingelassenen "Rundeisen" gekennzeichnet. Während diese Form von Grenzschleuse hauptsächlich dazu diente, um Treffen zwischen Agenten und ihren Führungsoffizieren zu ermöglichen, wurden über sogenannte "Wurfschleusen" Dokumente, Tonbänder oder Filmdosen ausgetauscht.
Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 und dem damit einhergehenden Ausbau der Grenzanlagen gestaltete sich die Nutzung der Grenzschleusen wesentlich schwieriger als zuvor. Ein breites Sperrgebiet aus Kontrollstreifen, Signalzäunen, Grenztürmen, Minenfeldern und Kolonnenwegen musste durchquert werden. Um den verminten Grenzstreifen gefahrlos passieren zu können, führte das MfS genaue Karten und Wegskizzen in seinen Akten.
Bis Ende des Jahres 1989 nutzte der Staatssicherheitsdienst die Grenzschleusen, um Agenten zu Spezialeinsätzen in die Bundesrepublik Deutschland zu schicken. Reste des ehemaligen Grenzstreifen und des Eisernen Vorhangs sind heute noch gut im Landschaftsbild zu erkennen. Die geheimen Tore in den Westen hingegen haben sich schon bald nach der Wiedervereinigung in Luft aufgelöst.
[handschriftliche Ergänzung: 139/87]
Ministerrat
der Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Staatssicherheit
Der Minister
Berlin, 26.06.1987
[Stempel: Geheime Verschlußsache GVS-o008
MfS-Nr. 7/87
80. Ausf. Bl. 1 bis 5]
5. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 10/81 vom 04.07.1981, VVS MfS o008 - 38/81
Sicherung des Verbindungswesens über operative Grenzschleusen an der Staatsgrenze der DDR zur BRD und zu Berlin (West)
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung)
1950 wurde die selbstständige Abteilung VIII gebildet. Aufgabe der 1958 in Hauptabteilung VIII umbenannten Diensteinheit war es, im Auftrag anderer MfS-Abteilungen operative Beobachtungen und Ermittlungen durchzuführen.
Ihre Standardmethoden waren Mitschnitte von Telefongesprächen, heimliche Fotoaufnahmen, Videoüberwachung, verdeckte Wohnungsdurchsuchungen sowie gewaltsames Eindringen in fremde Objekte aller Art in Ost und West. Neben Beobachtungen, Ermittlungen, Durchsuchungen und Festnahmen in der DDR gehörten auch "aktive operative Maßnahmen in und nach dem Operationsgebiet" zu den Aufgaben der Hauptabteilung VIII. Hauptamtliche MfS-Mitarbeiter und IM reisten unter falschem Namen über getarnte Grenzschleusen ins westliche Operationsgebiet, wo sie Nachforschungen anstellten und Personen und Gebäude überwachten. Auch Anschläge und Entführungen gehörten zum operativen Geschäft dieser MfS-Abteilung.
Ende 1988 arbeiteten in der Hauptabteilung VIII 1.509 und in den Abteilungen VIII der Bezirksverwaltungen 2.960 hauptamtliche MfS-Mitarbeiter. Neben diesen 4.469 hauptamtlichen unterstanden der Hauptabteilung VIII 1.198 IM (darunter 124 West-IM). Hinzu kamen etwa 3.500 IM in den Abteilungen VIII der Bezirksverwaltungen.
In den 50er Jahren wirkte die Hauptabteilung VIII an zahlreichen Unrechtshandlungen des SED-Regimes mit. So entführte sie u. a. in den Westen geflohene MfS Mitarbeiter, die später als Verräter hingerichtet wurden (Entführung). Seit dem Mauerbau konzentrierte sich die Hauptabteilung VIII überwiegend auf Überwachungsmaßnahmen in der DDR. Nach dem Grundlagenvertrag und dem Transitabkommen versuchte sie, Republikfluchten und unerlaubte Kontakte zwischen DDR-Bürgern und Westdeutschen zu verhindern.
Zur Überwachung des innerdeutschen Reiseverkehrs errichtete die Hauptabteilung VIII an Grenzübergängen Beobachtungsstützpunkte. Im Zuge des POZW mit den DDR-Grenztruppen, der DDR-Zollverwaltung und den Bereichen Passkontrolle und Fahndung der HA VI des MfS sollten "Reisespione" und "operativ interessante Personen" (westdeutsche Politiker, ausländische Unternehmer und Geschäftsleute, Korrespondenten, Journalisten und Westverwandte von verdächtigen DDR-Bürgern) beobachtet werden. Mit großem Aufwand beobachtete die Hauptabteilung VIII Patrouillen der Westalliierten. Sie sammelte Belege für "subversive Handlungen und Aktivitäten", erfasste StVO-Verstöße und Sperrgebietsverletzungen.
Seit Juni 1989 war die Hauptabteilung VIII für die Überwachung von NVA-Angehörigen außerhalb des Dienstes zuständig. Bei der Spuren- und Beweissicherung konzentrierte sie sich auf "schwerwiegende Vorkommnisse" innerhalb der NVA und Grenztruppen: Spionage, Fahnenflucht, Westkontakte und Fluchtversuche. Ihre letzten Einsätze hatten die MfS-Offiziere der Hauptabteilung VIII im Herbst 1989, die zugleich deren personelle und logistische Kapazitäten überstiegen: Immer öfter mussten Angehörige der Hauptabteilung VIII zu außerplanmäßigen Großeinsätzen ausrücken, um an verdächtigen Gottesdiensten teilzunehmen und Demonstrationen zu beobachten oder vorbeugend einzudämmen.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Als Operative Grenzschleuse (OGS) bezeichnete das MfS Übertrittsstellen, die sich in der Regel in dichten Wäldern oder anderen unübersichtlichen Stellen an der DDR-Westgrenze und an der Grenze zu Westberlin befanden. Auf diesem Weg wurden Personen (zumeist IM) oder Material (z. B. Dokumente, Filme, technisches Gerät) vom MfS unter Umgehung der Grenzkontrollen unbemerkt über die innerdeutsche Grenze gebracht. Entsprechend unterschied es Personenschleusen (OGS/P) und Materialschleusen (OGS/M).
Grundsätzlich standen die OGS unter der Verantwortung der Grenzaufklärung der Hauptabteilung I. Diese übergab aber auch geeignete Grenzabschnitte an die Hauptabteilung VIII und die HV A, die eigenständig OGS unterhielten. Bei der Durchführung und Absicherung von Schleusungen wurden auf westlichem Territorium spezielle IM eingesetzt (IME/Grenze, Grenz-IM, Schleuser).
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Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 5505, Bl. 1-5
Mit einer Durchführungsbestimmung regelte Minister Mielke die Nutzung und die Zuständigkeiten bei operativen Genzschleusen an der innerdeutschen Grenze.
Über Schlupflöcher im Eisernen Vorhang schmuggelte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) unbemerkt Dokumente, Agenten und Sonderkommandos zwischen Ost und West hin und her. Der Geheimpolizei stand dafür ein ausgeklügeltes System an „Grenzschleusen“ zur Verfügung, die sich gut versteckt in dichten Wäldern und an abgelegenen Orten befanden. In den überlieferten Unterlagen sind sie sehr detailreich beschreiben.
In den frühen 50ern war es noch üblich, dass die einzelnen Diensteinheiten der Staatssicherheit ihre Agenten in Eigenregie über die Grenze schmuggelten. Dadurch sollte deren Sicherheit gewährleistet werden. Später gingen die so genannten "Operativen Grenzschleusen" (OGS) in den Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I (Überwachung der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen) über. In einigen Fällen wurden diese auch durch die Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung, Durchsuchung, Festnahme) und dem Auslandsgeheimdienst Hauptverwaltung A genutzt, mussten aber vorher jeweils bei der HA I beantragt werden.
Es gab verschiedene Möglichkeiten, die innerdeutsche Grenze zu überwinden. Eine war die Benutzung eines verdeckten Tores im Grenzzaun, das sich mit wenigen Handgriffen öffnen ließ. Der Weg zu diesen "operativ-technisch abgesicherten Grenzübergangsstellen" durch den Grenzstreifen war mit in den Boden eingelassenen "Rundeisen" gekennzeichnet. Während diese Form von Grenzschleuse hauptsächlich dazu diente, um Treffen zwischen Agenten und ihren Führungsoffizieren zu ermöglichen, wurden über sogenannte "Wurfschleusen" Dokumente, Tonbänder oder Filmdosen ausgetauscht.
Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 und dem damit einhergehenden Ausbau der Grenzanlagen gestaltete sich die Nutzung der Grenzschleusen wesentlich schwieriger als zuvor. Ein breites Sperrgebiet aus Kontrollstreifen, Signalzäunen, Grenztürmen, Minenfeldern und Kolonnenwegen musste durchquert werden. Um den verminten Grenzstreifen gefahrlos passieren zu können, führte das MfS genaue Karten und Wegskizzen in seinen Akten.
Bis Ende des Jahres 1989 nutzte der Staatssicherheitsdienst die Grenzschleusen, um Agenten zu Spezialeinsätzen in die Bundesrepublik Deutschland zu schicken. Reste des ehemaligen Grenzstreifen und des Eisernen Vorhangs sind heute noch gut im Landschaftsbild zu erkennen. Die geheimen Tore in den Westen hingegen haben sich schon bald nach der Wiedervereinigung in Luft aufgelöst.
Zur Gewährleistung und Sicherung des Verbindungswesens über operative Grenzschleusen an der Staatsgrenze der DDR zur BRD und zu Berlin (West) entsprechend meiner Aufgabenstellung in der 2. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung 10/81
bestimme ich:
1. Verantwortlich für die Schaffung und Nutzung von funktionssicheren Personen-, Material- und operativ-technischen Grenzschleusen über die Staatsgrenze der DDR zur BRD und zu Berlin (West) und die Übergabe von operativen Grenzschleusen zur Nutzung an andere operative Diensteinheiten des MfS (außer HV A und HA VIII) und weitere in das Operationsgebiet arbeitende andere Dienststellen der bewaffneten und befreundeten Organe sind die Sonderoffiziere der Unterabteilungen Aufklärung der HA I.
Die Sonderoffiziere sind direkt den Leitern der Unterabteilungen Aufklärung zu unterstellen und von diesen persönlich anzuleiten und zu kontrollieren.
Bei der Nutzung operativer Grenzschleusen ist der zuverlässige Schutz der Staatsgrenze jederzeit und ohne Einschränkungen zu gewährleisten.
2. Die Leiter der Unterabteilungen Aufklärung der HA I übergeben auf Antrag und entsprechend vorhandenen Möglichkeiten geeignete territoriale Grenzabschnitte für den Aufbau operativer Grenzschleusen an die beauftragten Leiter der HV A/AG Grenze und HA VIII.
Der Aufbau und die Nutzung dieser operativen Grenzschleusen erfolgt durch die beauftragten Mitarbeiter der HV A/AG Grenze bzw. HA VIII in eigener Verantwortung und ist durch die Sonderoffiziere der Unterabteilungen Aufklärung der HA I im erforderlichen Umfang zu unterstützen und sicherzustellen.
3. Der Aufbau und die Nutzung der an andere operative Diensteinheiten des MfS und weitere in das Operationsgebiet arbeitende andere Dienststellen der bewaffneten und befreundeten Organe übergebenen operativen Grenzschleusen hat unter Verantwortung eines Sonderoffiziers der zuständigen Unterabteilung Aufklärung, gemeinsam mit dem beauftragten Mitarbeiter der jeweiligen operativen Diensteinheit des MfS bzw. anderer Dienststellen der bewaffneten und befreundeten Organe, zu erfolgen.
4. Erforderliche operative Grenzschleusen sind von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen bzw. deren Stellvertretern beim Leiter der HA I schriftlich zu beantragen. Der Antrag muß enthalten:
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung)
1950 wurde die selbstständige Abteilung VIII gebildet. Aufgabe der 1958 in Hauptabteilung VIII umbenannten Diensteinheit war es, im Auftrag anderer MfS-Abteilungen operative Beobachtungen und Ermittlungen durchzuführen.
Ihre Standardmethoden waren Mitschnitte von Telefongesprächen, heimliche Fotoaufnahmen, Videoüberwachung, verdeckte Wohnungsdurchsuchungen sowie gewaltsames Eindringen in fremde Objekte aller Art in Ost und West. Neben Beobachtungen, Ermittlungen, Durchsuchungen und Festnahmen in der DDR gehörten auch "aktive operative Maßnahmen in und nach dem Operationsgebiet" zu den Aufgaben der Hauptabteilung VIII. Hauptamtliche MfS-Mitarbeiter und IM reisten unter falschem Namen über getarnte Grenzschleusen ins westliche Operationsgebiet, wo sie Nachforschungen anstellten und Personen und Gebäude überwachten. Auch Anschläge und Entführungen gehörten zum operativen Geschäft dieser MfS-Abteilung.
Ende 1988 arbeiteten in der Hauptabteilung VIII 1.509 und in den Abteilungen VIII der Bezirksverwaltungen 2.960 hauptamtliche MfS-Mitarbeiter. Neben diesen 4.469 hauptamtlichen unterstanden der Hauptabteilung VIII 1.198 IM (darunter 124 West-IM). Hinzu kamen etwa 3.500 IM in den Abteilungen VIII der Bezirksverwaltungen.
In den 50er Jahren wirkte die Hauptabteilung VIII an zahlreichen Unrechtshandlungen des SED-Regimes mit. So entführte sie u. a. in den Westen geflohene MfS Mitarbeiter, die später als Verräter hingerichtet wurden (Entführung). Seit dem Mauerbau konzentrierte sich die Hauptabteilung VIII überwiegend auf Überwachungsmaßnahmen in der DDR. Nach dem Grundlagenvertrag und dem Transitabkommen versuchte sie, Republikfluchten und unerlaubte Kontakte zwischen DDR-Bürgern und Westdeutschen zu verhindern.
Zur Überwachung des innerdeutschen Reiseverkehrs errichtete die Hauptabteilung VIII an Grenzübergängen Beobachtungsstützpunkte. Im Zuge des POZW mit den DDR-Grenztruppen, der DDR-Zollverwaltung und den Bereichen Passkontrolle und Fahndung der HA VI des MfS sollten "Reisespione" und "operativ interessante Personen" (westdeutsche Politiker, ausländische Unternehmer und Geschäftsleute, Korrespondenten, Journalisten und Westverwandte von verdächtigen DDR-Bürgern) beobachtet werden. Mit großem Aufwand beobachtete die Hauptabteilung VIII Patrouillen der Westalliierten. Sie sammelte Belege für "subversive Handlungen und Aktivitäten", erfasste StVO-Verstöße und Sperrgebietsverletzungen.
Seit Juni 1989 war die Hauptabteilung VIII für die Überwachung von NVA-Angehörigen außerhalb des Dienstes zuständig. Bei der Spuren- und Beweissicherung konzentrierte sie sich auf "schwerwiegende Vorkommnisse" innerhalb der NVA und Grenztruppen: Spionage, Fahnenflucht, Westkontakte und Fluchtversuche. Ihre letzten Einsätze hatten die MfS-Offiziere der Hauptabteilung VIII im Herbst 1989, die zugleich deren personelle und logistische Kapazitäten überstiegen: Immer öfter mussten Angehörige der Hauptabteilung VIII zu außerplanmäßigen Großeinsätzen ausrücken, um an verdächtigen Gottesdiensten teilzunehmen und Demonstrationen zu beobachten oder vorbeugend einzudämmen.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Hauptverwaltung A (HV A) war die Spionageabteilung des MfS, deren Bezeichnung sich an die der Spionageabteilung des KGB, 1. Verwaltung, anlehnt. Der Ordnungsbuchstabe A wurde in der Bundesrepublik oftmals, aber unzutreffenderweise mit "Aufklärung" aufgelöst. Die HV A wurde 1951 als Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) gebildet und ging im September 1953 als HA XV in das Staatssekretariat für Staatssicherheit ein. Sie wurde im MfS von 1956 bis zur Auflösung im Juni 1990 als HV A bezeichnet.
Der Schwerpunkt nachrichtendienstlicher Tätigkeit der HV A lag in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin, wo sie mit Objektquellen, d. h. den IM in den nachrichtendienstlichen Zielobjekten, aktiv war.
Die HV A gliederte sich 1956 in 15, 1989 in 20 Abteilungen.
Für die operative Arbeit gegen das Bundeskanzleramt und wichtige Bundesministerien war die Abteilung I, für die gegen die bundesdeutschen Parteien die Abteilung II und für die Arbeit außerhalb Deutschlands die Abteilung III zuständig. Für die Infiltration der USA war die Abteilung XI, für die NATO und die Europäischen Gemeinschaften die Abteilung XII verantwortlich. Mit der Militärspionage war die Abteilung IV befasst, mit der Unterwanderung gegnerischer Nachrichtendienste die Abteilung IX.
Innerhalb der Hauptverwaltung war vornehmlich der Sektor Wissenschaft und Technik (SWT) mit Wissenschafts- und Technikspionage befasst, der zu diesem Zweck die Abteilung XIII bis XV sowie die Arbeitsgruppen 1, 3 und 5 unterhielt sowie eine eigene Auswertungsabteilung, die Abteilung V bzw. ab 1959 Abteilung VII.
Leiter der HV A waren 1951/52 Anton Ackermann, kurzzeitig Richard Stahlmann, 1952-1986 Markus Wolf, dann Werner Großmann und 1989/90 Bernd Fischer. Von anfangs zwölf Mitarbeitern wuchs der Apparat bis 1955 auf 430, bis 1961 auf 524 Mitarbeiter und erreichte bis 1972 einen Umfang von 1.066 hauptamtlichen Mitarbeitern. Bis 1989 wuchs die HV A auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter, hinzu kamen 701 OibE (1985: 1.006) sowie 778 HIM. OibE und HIM arbeiteten verdeckt in der DDR und im Operationsgebiet. Insgesamt verfügte die HV A also zuletzt über 4.778 Mitarbeiter.
Die Anzahl der von der HV A geführten IM umfasste im Jahre 1989 rund 13.400 in der DDR und weitere 1.550 in der Bundesrepublik. Über 40 Jahre hinweg werden nach Hochrechnungen insgesamt rund 6.000 Bundesbürger und Westberliner IM der HV A gewesen sein.
Mit Operationsgebiet bezeichnete das MfS zusammenfassend alle Länder, in denen bzw. gegen die es geheimdienstliche Aktionen durchführte. Zumeist waren damit die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin gemeint, der Begriff konnte aber auch jedes andere westliche oder neutrale Land einschließen. Aufgrund besonderer innenpolitischer Entwicklungen galten 1968/69 auch die Tschechoslowakei, spätestens seit den 70er Jahren faktisch Rumänien und in den 80er Jahren auch Polen als Operationsgebiet.
Als Operative Grenzschleuse (OGS) bezeichnete das MfS Übertrittsstellen, die sich in der Regel in dichten Wäldern oder anderen unübersichtlichen Stellen an der DDR-Westgrenze und an der Grenze zu Westberlin befanden. Auf diesem Weg wurden Personen (zumeist IM) oder Material (z. B. Dokumente, Filme, technisches Gerät) vom MfS unter Umgehung der Grenzkontrollen unbemerkt über die innerdeutsche Grenze gebracht. Entsprechend unterschied es Personenschleusen (OGS/P) und Materialschleusen (OGS/M).
Grundsätzlich standen die OGS unter der Verantwortung der Grenzaufklärung der Hauptabteilung I. Diese übergab aber auch geeignete Grenzabschnitte an die Hauptabteilung VIII und die HV A, die eigenständig OGS unterhielten. Bei der Durchführung und Absicherung von Schleusungen wurden auf westlichem Territorium spezielle IM eingesetzt (IME/Grenze, Grenz-IM, Schleuser).
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