Signatur: BStU, MfS, BV Gera, AOP, Nr. 924/82, Bl. 319-326
Mit einer Reihe von Schikanen löste die Stasi Ende der 1970er Jahre eine Jugendgruppe auf. Ein politisches Programm hatten die "Tramper" nicht, wie die Stasi selbst feststellte.
Im Abschlussbericht zum OV "Tramper" beglückwünscht sich die Stasi selbst für ihr Einwirken auf eine Gruppe Jugendlicher, die sich andernfalls angeblich zu Staatsfeinden entwickelt hätte. Ab 1978 entwickelte sich in und um Gera ein loser Verband von Jugendlichen, die gemeinsam Veranstaltungen besuchten. Üblicherweise fielen sie durch Störaktionen und Alkoholkonsum auf.
Darüber hinaus organisierten sie Veranstaltungen außerhalb staatlicher Organisationen und äußerten sich negativ über die Ausbürgerung Biermanns aus der DDR. Ein politisches Programm lag dem nicht zu Grunde, wie die Stasi selbst feststellte. Die Staatssicherheit initiierte in der Folge eine Reihe von Schikanen gegen die einzelnen Mitglieder, welche sich nach und nach zurückzogen. Die Gruppe hörte in Folge der Stasi-Maßnahmen auf zu existieren.
Bezirksverwaltung
für Staatssicherheit
Kreisdienststelle Gera
Gera, 20.09.82
lau-wei /82
bestätigt
[Handschriftliche Ergänzung: [unleserlich] Stellv. Operativ
[Unterschrift: Seidel]
Seidel
Oberstleutnant
Abschlußbericht
zum OV "Tramper" - Reg.-Nr. 332/78
I. Bearbeiteter Personenkreis
1. [anonymisiert]
2. [anonymisiert]
3. [anonymisiert]
4. [anonymisiert]
5. [anonymisiert]
6. [anonymisiert]
7. [anonymisiert]
8. [anonymisiert]
9. [anonymisiert]
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Signatur: BStU, MfS, BV Gera, AOP, Nr. 924/82, Bl. 319-326
Mit einer Reihe von Schikanen löste die Stasi Ende der 1970er Jahre eine Jugendgruppe auf. Ein politisches Programm hatten die "Tramper" nicht, wie die Stasi selbst feststellte.
Im Abschlussbericht zum OV "Tramper" beglückwünscht sich die Stasi selbst für ihr Einwirken auf eine Gruppe Jugendlicher, die sich andernfalls angeblich zu Staatsfeinden entwickelt hätte. Ab 1978 entwickelte sich in und um Gera ein loser Verband von Jugendlichen, die gemeinsam Veranstaltungen besuchten. Üblicherweise fielen sie durch Störaktionen und Alkoholkonsum auf.
Darüber hinaus organisierten sie Veranstaltungen außerhalb staatlicher Organisationen und äußerten sich negativ über die Ausbürgerung Biermanns aus der DDR. Ein politisches Programm lag dem nicht zu Grunde, wie die Stasi selbst feststellte. Die Staatssicherheit initiierte in der Folge eine Reihe von Schikanen gegen die einzelnen Mitglieder, welche sich nach und nach zurückzogen. Die Gruppe hörte in Folge der Stasi-Maßnahmen auf zu existieren.
10.[anonymisiert]
11.[anonymisiert]
Am 05.05.1978 wurde der OV "Tramper" gegen die vorgenannten Personen angelegt. In diesem OV wurde eine negativ-dekadente jugendliche Gruppierung bearbeitet, die bei einer nicht entsprechenden operativen Kontrolle und Einflußnahme sich zu einer [durchgestrichen: negativ] [handschriftliche Ergänzung: staats] -feindlichen Gruppierung hätte entwickeln können.
Die Zielstellung der operativen Bearbeitung dieses jugendlichen Personenkreises bestand in der rechtzeitigen Erkennung negativ-feindlicher Handlungen und deren vorbeugende Verhinderung sowie in der Zurückdrängung ihrer gesellschaftswidrigen Verhaltensweisen und letztendlichen Auflösung der Gruppierung.
In dem langjährigen Prozeß der operativen Bearbeitung zur Verhinderung der Bildung einer staatsfeindlichen Gruppierung und ihrer Zerschlagung wurden politisch-operative Zersetzungs- und Verunsicherungsmaßnahmen durchgeführt, die eine nachhaltige Wirkung innerhalb dieses Personenkreises hinterließen und zur Auflösung der Gruppierung führten.
Es kann eingeschätzt werden, daß der vorgenannte Personenkreis im Verantwortungsbereich unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten keine Rolle mehr spielt und als Gruppierung nicht mehr existent ist.
II. Ergebnis der politisch-operativen Bearbeitung und strafrechtlichen Einschätzung
In Gera bildete sich 1978 eine negativ-dekadente jugendliche Gruppierung heraus, die sich aus 40 - 50 Personen zusammensetzte. In der Gruppierung bestand ein "harter Kern" von ca. 15 Jugendlichen, die über umfangreiche Verbindung innerhalb des Bezirkes Gera und der DDR verfügten. Diese unter 1. - 11. genannten Jugendlichen waren im Kreis Gera als An- und Rädelsführer bekannt. Der größere Teil der Jugendlichen schloß sich der Gruppe nur an, wenn bestimmte Veranstaltungen besucht wurden. Dabei kam es jedesmal zu erheblichem Alkoholgenuß und anschließendem rowdyhaftem Verhalten.
Von der Gruppierung, insbesondere dem "harten Kern", welcher sich aus dem vorgenannten Personenkreis zusammensetzte, wurde der Besuch attraktiver Veranstaltungen bzw. eigener sogenannter "Feten" vorbereitet und organisiert wie:
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Mit einer Reihe von Schikanen löste die Stasi Ende der 1970er Jahre eine Jugendgruppe auf. Ein politisches Programm hatten die "Tramper" nicht, wie die Stasi selbst feststellte.
Im Abschlussbericht zum OV "Tramper" beglückwünscht sich die Stasi selbst für ihr Einwirken auf eine Gruppe Jugendlicher, die sich andernfalls angeblich zu Staatsfeinden entwickelt hätte. Ab 1978 entwickelte sich in und um Gera ein loser Verband von Jugendlichen, die gemeinsam Veranstaltungen besuchten. Üblicherweise fielen sie durch Störaktionen und Alkoholkonsum auf.
Darüber hinaus organisierten sie Veranstaltungen außerhalb staatlicher Organisationen und äußerten sich negativ über die Ausbürgerung Biermanns aus der DDR. Ein politisches Programm lag dem nicht zu Grunde, wie die Stasi selbst feststellte. Die Staatssicherheit initiierte in der Folge eine Reihe von Schikanen gegen die einzelnen Mitglieder, welche sich nach und nach zurückzogen. Die Gruppe hörte in Folge der Stasi-Maßnahmen auf zu existieren.
Dabei kam es zu erheblichen Störungen und Widerstandsdelikten und anderen gesellschaftswidrigen Verhalten durch den angeführten Personenkreis bzw. waren dafür die Initiatoren.
Durch den Besuch solcher Veranstaltungen entstanden überörtliche Verbindungen, die zu weiteren Zusammenschlüssen mit gemeinsamem Auftreten zur Störung von Veranstaltungen u.a. Gesetzwidrigkeiten führten.
Sie organisierten auch Fußballspiele außerhalb der staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen, die eine Massierung negativ-dekadenter Jugendlicher hervorrief und die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Territorium gefährdeten.
Während einer öffentlichen Urania-Veranstaltung zum Thema "Menschenrechte" störten sie durch provokatorisches, negativ-feindliche Diskussionen und Fragestellungen den Ablauf und mußten aus dem Veranstaltungsraum verwiesen werden.
Im Zusammenhang mit der Ausbürgerung Biermanns traten sie mit negativen Meinungen und Unterschriftensammlungen auf. Es herrschten z.T. unter einzelnen Jugendlichen neofaschistische Tendenzen, die sich im Absingen faschistischer Lieder und Tragen von faschistischen Symbolen äußerten. Der "Kern" der Gruppierung hielt sich täglich im Klub der Jugend und Sportler Gera auf, wo erhebliche Mengen Alkohol verkonsumiert wurden.
In der Gruppierung wirkte sich die politisch-ideologische Diversion negativ auf politisch- und moralische Ansichten und Standpunkte aus. Dies äußerte sich besonders in einer abwartenden Einstellung zum sozialistischen Staat und zur sozialistischen Gesellschaft. Feindlich-aggressive Einstellungen bestanden gegenüber den Schutz- und Sicherheitsorganen.
Ein großer Teil der Jugendlichen fiel wegen Arbeitsbummelei und Fehlschichten an. Der Intelligenzgrad der jugendlichen Mitläufer lag teilweise unter dem Durchschnitt.
Bei dieser Gruppierung handelte es sich um Jugendliche/Jungerwachsene, die kein Programm oder staatsfeindliche Konzeption hatten und nicht unter den Bedingungen der Konspiration ihre negativen, kriminellen und gesellschaftswidrigen Handlungen
Politisch-ideologische Diversion (PID, PiD)
Die politisch-ideologische Diversion ist ein zentraler Begriff aus der Terminologie kommunistischer Staatssicherheitsdienste, der sowohl die ideologischen Einflüsse des Westens auf die Gesellschaften des kommunistischen Machtbereichs als auch politisch und ideologisch abweichendes Denken in diesen Gesellschaften bezeichnet, das grundsätzlich auf diese äußeren Einwirkungen zurückgeführt wurde. Der Begriff entstand 1956/57 in der DDR, als Ulbricht in der Auseinandersetzung mit den Anhängern einer inneren Liberalisierung neue Feindmethoden der ideologischen "Aufweichung und Zersetzung" zu erkennen glaubte. Im Februar 1958 wurden diese von der Leitung der MfS zunächst als ideologische Diversion definiert.
Als PiD avancierte der Terminus in der DDR-Geheimpolizei in wenigen Jahren zum Schlüsselbegriff. Das MfS wurde zur "Ideologiepolizei". DDR-Bürger, die öffentlichkeitswirksam abweichende politische Ansichten äußerten, wurden als "Träger der PiD" kategorisiert und entsprechend überwacht. Die PiD galt als Voraussetzung für die Herausbildung organisierter Formen politischer Opposition. Nach anfänglicher Skepsis der Sowjets gegenüber diesem Ansatz – ideologische Auseinandersetzungen galten dort eigentlich als Angelegenheit der Partei – wurde der Terminus und die damit verbundene operative Ausrichtung später von den anderen kommunistischen Geheimdiensten übernommen.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
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Bericht der Hauptabteilung IX/4 über den Todesfall Matthias Domaschk in der Untersuchungshaftanstalt Gera Dokument, 8 Seiten
Abschlussbericht zum Operativen Vorgang "Virus" Dokument, 5 Seiten
Einschätzung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin Abteilung IX zum OV "Konzert" Dokument, 3 Seiten
Information zu "Erscheinungsformen gesellschaftswidrigen Auftretens und Verhaltens negativ-dekadenter Jugendlicher" Dokument, 18 Seiten