Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 11404, Bl. 2-40
Der Besuch von Willy Brandt am 19. März 1970 in Erfurt löste für die Stasi einen Großeinsatz aus - Codename „Konfrontation“. Im vorliegenden Abschlussbericht wertete die Geheimpolizei das Treffen aus.
Als sich am 19. März 1970 Bundeskanzler Willy Brandt und Ministerratsvorsitzender Willi Stoph in Erfurt begrüßten, begann 25 Jahre nach dem Kriegsende zum ersten Mal ein deutsch-deutsches Gipfeltreffen. Doch die Stasi war schon monatelang vorher im Einsatz. Am 13. März 1970 schließlich erließ der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke den Befehl 12/70, der die Aktion „Konfrontation“ auslöste - der Codename für das Treffen.
Als Brandt mit dem Sonderzug am Hauptbahnhof in Erfurt ankam, hatten sich bereits hunderte von Menschen eingefunden. Erste Sperrungen wurden durchbrochen und erste „Willy, Willy“ Rufe waren zu hören. Auf dem Bahnhofsvorplatz und vor dem Hotel „Erfurter Hof“ lief dann die Situation in den folgenden Stunden aus dem Ruder. MfS und Volkspolizei gelang es nicht zu verhindern, dass neben den ausgesuchten und als „zuverlässig“ eingestuften Personen, auch andere, „normale“ DDR-Bürger auf den Platz vor dem „Erfurter Hof“ gelangten. Die Menge rief immer lauter „Willy, Willy“ und „Willy Brandt ans Fenster“. Die Staatsmacht reagierte repressiv. Laut Abschlussbericht über die Aktion „Konfrontation“ wurden 119 Personen festgenommen. Vermutlich aus Imagegründen wurden allerdings nur drei Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das macht der Abschlussbericht zur Aktion „Konfrontation“ deutlich.
und man könne das nicht verhindern. Man werde zeigen, daß es auch andersdenkende Jugendliche gibt."
Auch aus anderen Bezirken der DDR wurden Personen bekannt, die die Absicht hegten, am 19. 3. 1970 nach Erfurt zu reisen, um dem Treffen Stoph/Brandt beizuwohnen.
Die Informationen über geplante Fahrten nach Erfurt wurden im wesentlichen aus Äußerungen dieser Personen bzw. aus bereits getroffenen Vorbereitungshandlungen bekannt.
Auf Grund der operativen Bedeutung solcher Absichten war es notwendig, nach den ersten Anzeichen und schlußfolgernd aus der Aktion "Dialog" Maßnahmen in allen Bezirken, insbesondere aber in den Bezirken Erfurt, Suhl und Gera, einzuleiten, um konkrete Angaben zur Identifizierung dieser Personen zu erarbeiten, mit dem Ziel der Verhinderung ihres Auftretens in Erfurt.
Bei dem bekanntgewordenen Personenkreis handelte es überwiegend um Arbeiter und Angestellte aus den verschiedensten Berufs- und Industriezweigen.
Territoriale oder besondere personelle Schwerpunkte traten nicht in Erscheinung.
Als Beweggründe bzw. Motive für die beabsichtigten Fahrten nach Erfurt wurde angegeben,
Die Vorkommnisse auf dem Bahnhofsvorplatz am 19. 3. 1970 bewiesen, daß eine Anzahl dieser DDR-Bürger aus anderen Bezirken tatsächlich in Erfurt weilte (z. B. eine Gruppe aus Dresden).
Auch unter den am 19. 3. 1970 zugeführten Personen befinden sich Einwohner anderer Bezirke.
Über die Vorkommnisse am 19. 3. 1970 auf dem Bahnhofsvorplatz wird in einem als Anlage beigefügten Bericht ausführlich berichtet.
Während der Aktion "Konfrontation" wurden den Untersuchungsorganen in der Zeit vom 17.3.1970 bis 19.3.1970 in Erfurt und
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 11404, Bl. 2-40
Der Besuch von Willy Brandt am 19. März 1970 in Erfurt löste für die Stasi einen Großeinsatz aus - Codename „Konfrontation“. Im vorliegenden Abschlussbericht wertete die Geheimpolizei das Treffen aus.
Als sich am 19. März 1970 Bundeskanzler Willy Brandt und Ministerratsvorsitzender Willi Stoph in Erfurt begrüßten, begann 25 Jahre nach dem Kriegsende zum ersten Mal ein deutsch-deutsches Gipfeltreffen. Doch die Stasi war schon monatelang vorher im Einsatz. Am 13. März 1970 schließlich erließ der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke den Befehl 12/70, der die Aktion „Konfrontation“ auslöste - der Codename für das Treffen.
Als Brandt mit dem Sonderzug am Hauptbahnhof in Erfurt ankam, hatten sich bereits hunderte von Menschen eingefunden. Erste Sperrungen wurden durchbrochen und erste „Willy, Willy“ Rufe waren zu hören. Auf dem Bahnhofsvorplatz und vor dem Hotel „Erfurter Hof“ lief dann die Situation in den folgenden Stunden aus dem Ruder. MfS und Volkspolizei gelang es nicht zu verhindern, dass neben den ausgesuchten und als „zuverlässig“ eingestuften Personen, auch andere, „normale“ DDR-Bürger auf den Platz vor dem „Erfurter Hof“ gelangten. Die Menge rief immer lauter „Willy, Willy“ und „Willy Brandt ans Fenster“. Die Staatsmacht reagierte repressiv. Laut Abschlussbericht über die Aktion „Konfrontation“ wurden 119 Personen festgenommen. Vermutlich aus Imagegründen wurden allerdings nur drei Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das macht der Abschlussbericht zur Aktion „Konfrontation“ deutlich.
Weimar insgesamt 119 Personen zugeführt.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Bei den Zugeführten handelt es sich um
Die Altersstruktur der zugeführten Personen sieht wie folgt aus
Drei der Zugeführten gehören der SED an.
Die Handlungen der zugeführten Personen bestanden im wesentlichen
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 11404, Bl. 2-40
Der Besuch von Willy Brandt am 19. März 1970 in Erfurt löste für die Stasi einen Großeinsatz aus - Codename „Konfrontation“. Im vorliegenden Abschlussbericht wertete die Geheimpolizei das Treffen aus.
Als sich am 19. März 1970 Bundeskanzler Willy Brandt und Ministerratsvorsitzender Willi Stoph in Erfurt begrüßten, begann 25 Jahre nach dem Kriegsende zum ersten Mal ein deutsch-deutsches Gipfeltreffen. Doch die Stasi war schon monatelang vorher im Einsatz. Am 13. März 1970 schließlich erließ der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke den Befehl 12/70, der die Aktion „Konfrontation“ auslöste - der Codename für das Treffen.
Als Brandt mit dem Sonderzug am Hauptbahnhof in Erfurt ankam, hatten sich bereits hunderte von Menschen eingefunden. Erste Sperrungen wurden durchbrochen und erste „Willy, Willy“ Rufe waren zu hören. Auf dem Bahnhofsvorplatz und vor dem Hotel „Erfurter Hof“ lief dann die Situation in den folgenden Stunden aus dem Ruder. MfS und Volkspolizei gelang es nicht zu verhindern, dass neben den ausgesuchten und als „zuverlässig“ eingestuften Personen, auch andere, „normale“ DDR-Bürger auf den Platz vor dem „Erfurter Hof“ gelangten. Die Menge rief immer lauter „Willy, Willy“ und „Willy Brandt ans Fenster“. Die Staatsmacht reagierte repressiv. Laut Abschlussbericht über die Aktion „Konfrontation“ wurden 119 Personen festgenommen. Vermutlich aus Imagegründen wurden allerdings nur drei Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das macht der Abschlussbericht zur Aktion „Konfrontation“ deutlich.
(Einem Teil der zugeführten Personen konnte keine der vorgenannten Handlungen nachgewiesen werden.)
Bei den 32 im Zusammenhang mit den Vorkommnissen beim Eintreffen von Brandt zugeführten Personen handelt es sich um Bürger im Alter von 18-25 Jahren aus den verschiedensten Orten des Bezirkes sowie aus anderen Bezirken.
Von den insgesamt 119 zugeführten Personen wohnen
davon in
(Die aus anderen Bezirken angereisten Personen hatten sich ausschließlich wegen des Brandtbesuches nach Erfurt begeben.)
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Bericht über die Maßnahmen zur Absicherung des Treffens zwischen Willi Stoph und Willy Brandt Dokument, 17 Seiten
Bericht über Reaktionen der DDR-Bevölkerung zum Treffen zwischen Willi Stoph und Willy Brandt in Erfurt Dokument, 11 Seiten
Sicherung des Bahnhofsvorplatzes in Erfurt während der Aktion "Konfrontation" Dokument, 10 Seiten
"Einzelinformation" über eine mögliche Einladung Nikita Chruschtschows durch Willy Brandt Dokument, 3 Seiten