Signatur: BStU, MfS, BV Suhl, BdL, Nr. 1246, Bl. 1-5
Der Leiter des Suhler Bezirksamts, Gerhard Lange, gab am 24. November 1989 seinen Mitarbeitern eine Anordnung zur Aktenvernichtung weiter. Der Nachfolger Mielkes und Chef der in "Amt für Nationale Sicherheit" (AfNS) umbenannten Staatssicherheit, Wolfgang Schwanitz, hatte am 22. November die "Reduzierung" der Aktenbestände, insbesondere in den Kreisämtern, angeordnet.
In den Tagen und Wochen vor dem 4. Dezember 1989 war der Alltag der Suhler Stasi-Mitarbeiter geprägt von Durchhalteparolen und dem Bekenntnis zur Richtigkeit des eigenen Handelns. Angesichts der wachsenden Demonstrationszüge wollten führende Offiziere die Loyalität ihrer rund 1.700 Mitarbeiter durch eingeschliffene Feindbilder erhalten. Am 10. Oktober – noch Tage bevor in Suhl die erste öffentliche Protestveranstaltung stattfand – klagte Abteilungsleiter Oberst Hans Höfer über eine "Hetze wie noch nie" und "Scharfmacher" aus den Reihen der Bürgerrechtsbewegung "Neues Forum". Höfer befahl seinen Mitarbeitern der "Taktik der Partei" zu folgen.
Erst im November schlug die Suhler Stasi-Leitung neue Töne an. Mit der Maueröffnung am 9. November und dem Rücktritt von DDR-Regierung und SED-Politbüro waren die bisherigen Auftrag- und Befehlsgeber der Geheimpolizisten abgetreten. Am 27. November sprach Generalmajor Gerhard Lange, Chef des Stasi-Bezirksamtes Suhl, erstmals vor seinen leitenden Mitarbeitern von "Deformationen und Fehlentwicklungen" – ohne dabei die Rolle der Stasi zu erwähnen. Am 3. Dezember schließlich – einen Tag vor der Suhler Demonstration – wurde der ehemalige Minister für Staatssicherheit Erich Mielke aus der SED ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde der langjährige 1. Sekretär der Suhler SED-Bezirksleitung, Hans Albrecht, wegen Untreue und Amtsmissbrauch angeklagt.
Für die Suhler Stasi-Mitarbeiter ereignete sich der Protestzug am 4. Dezember 1989 nicht unvorbereitet. Bereits Wochen zuvor hatte der noch amtierende Minister Erich Mielke angeordnet, Demonstranten den Zutritt zu Dienststellen und Objekten der Stasi unter allen Umständen zu verwehren.
Mielke und Lange ging es nicht nur darum, die über Jahrzehnte angehäuften Unterlagen zu zerstören. Vielmehr war beiden die außerordentliche Signalwirkung einer Betretung der Stasi-Dienstgebäude bewusst: Die Suhler Demonstranten forderten und erzwangen nichts weniger als den Zutritt zum bestgesichertsten und meistgefürchteten Ort ihres Bezirkes. Noch wenige Wochen zuvor schien es unvorstellbar auch nur ein Foto vor den Toren der Suhler Stasi-"Burg" zu schießen, geschweige denn einen Fuß in die absolute Tabuzone des Unterdrückungsapparats zu setzen. Die Stasi-Offiziere hinter dem Eingangstor erlebten am Abend des 4. Dezember den endgültigen Verlust ihres zuvor unangetasteten Machtanspruchs.
Bereits am 24. November hatte Generalmajor Lange die vorliegende Anordnung zur „Reduzierung des Bestandes registrierter Vorgänge und Akten“ erlassen und setzte damit die gleichlautende Anweisung Schwanitz‘ vom 22. November im Bezirk Suhl durch. Langes Anordnung sah vor, Stasi-Unterlagen in den Kreisämtern, Fachabteilungen und selbständigen Referaten des Suhler Bezirksamts zu vernichten oder auszulagern. Einzig "für die unmittelbare operative Handlungsfähigkeit" notwendige Informationen sollten in den Kreisämtern verbleiben.
Die Auslagerung aller zu einer Person vorhandenen Informationen ist auf der betreffenden VSH-Karteikarte legendiert zu vermerken.
Die in den Kreisämtern verbleibenden Bestände der VSH-Karteien sind sicher aufzubewahren. Über deren Auslagerung wird in Abhängigkeit von der Lageentwicklung entschieden.
6. Alle in den Kreisämtern vorliegenden schriftlichen Informationen für leitende Partei- und Staatsfunktionäre oder entsprechende Zuarbeiten, die bis zum 30. September 1989 erarbeitet wurden, sind zu vernichten.
Seit dem 1. Oktober 1989 erarbeitete schriftliche Informationen für leitende Partei- und Staatsfunktionäre oder entsprechende Zuarbeiten sind in den Kreisämtern zu vernichten, wenn sie für die weitere operative Arbeit und Informationstätigkeit keine relevanten Aussagen enthalten.
Die Leiter der Kreisämter haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch die leitenden Partei- und Staatsfunktionäre ihres Verantwortungsbereiches der vertrauliche Charakter übermittelter Informationen jederzeit gewahrt wird und, soweit ihr Rückfluß bisher nicht erfolgt ist, alles zu unternehmen, um ihren Rückfluß kurzfristig zu gewährleisten.
7. Bei der Auslagerung/Vernichtung ist zu beachten, daß es zunehmende Erkenntnisse gibt über Kontrollen von Kreisämtern durch Kräfte aus Sammlungsbewegungen/Vereinigungen zur Feststellung der Vernichtung/Auslagerung von Materialien.
Die Vernichtung und Auslagerung erfolgt unter federführender Verantwortung der AKG in Zusammenarbeit mit der Abteilung XII unter Wahrung der strengsten Geheimhaltung, Konspiration und Sicherheit.
Erforderliche Einsichtnahmen in ausgelagerte registrierte Vorgänge und Akten sowie in weitere ausgelagerte operative Materialien und Informationen durch von den Leitern der Kreisämter dazu Beauftragte werden in der AKG und der Abteilung XII gewährleistet.
Alle Mitarbeiter sind zur unbedingten Geheimhaltung über die Vernichtung/Auslagerung von registrierten Vorgängen und Akten sowie weiteren operativen Materialien und Informationen anzuhalten.
Auftretende Probleme und Fragen im Zusammenhang mit der Realisierung dieser Weisung, die einer zentralen Klärung bedürfen, sind an die AKG, Telefon: 2440, zu richten.
Anlage
[Unterschrift]
Lange
Generalmajor
Rücksendung dieses Schreibens bis 31.03.1990 an:
Büro der Leitung/Dokumentenstelle
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Abteilung zur Speicherung und Verwaltung von Informationen zu Personen und formgerecht geführten Vorgängen (Registratur und Archivaufgaben). 1950 als Abteilung Erfassung und Statistik gebildet, wurde sie 1951 in Abt. XII umbenannt und gehörte zu den auf der Linie des Ministers tätigen Diensteinheiten.
Abteilungen XII existierten in der Zentrale und dem Linienprinzip entsprechend in den BV. Die Kreisdienststellen (KD) archivierten ihre Ablagen nicht selbständig. Die HV A und die HA I besaßen jeweils eigene Registraturabteilungen, die karteimäßig mit der Zentrale verbunden waren. Die Abt. XII bestand aus den Bereichen Kartei und Archiv mit folgenden Hauptaufgaben: Kartei- bzw. Speicherführung und -änderung (Erfassung von Personen und Objekten; Registrierung von Vorgängen und archivierten Akten; Änderung von Personen- und / oder Erfassungsdaten), Archivierung, Überprüfung und Auskunftserteilung.
Die Grunddaten zu erfassten Personen und registrierten Vorgängen wurden in Karteien gespeichert. So war es möglich, jede Person zu überprüfen, zu identifizieren und ihr Verhältnis zum MfS festzustellen. Anfangs existierten für die Erfassung von Personen nur drei Kategorien: 1. "feindliche" Personen; 2. geheime Mitarbeiter (GM, GI, KW); 3. durch das MfS verhaftete Personen.
In den letzten 20 Jahren des MfS gab es im Bereich Kartei folgende wichtige Speicher: Personenkartei (F 16), Vorgangskartei (F 22, F 22 a), Feindobjektkartei (F 17), Decknamenkartei (F 77), Straßenkartei (F 78), Objektkartei für Konspirative Wohnungen und andere Objekte (F 80), IM-Vorauswahlkartei (IM-VAK). Außerdem gab es Neben- und Hilfskarteien. Allein in der Zentrale umfassten 1989 die 12 Hauptkarteien mehr als 18 Mio. Karteikarten.
Die Arbeiten in den Speichern und im Archiv erfolgten ausschließlich auf Anforderung der operativen Diensteinheiten. Diese konnten veranlassen, dass eine Person überprüft, erfasst bzw. ein Vorgang registriert (Registrierung) wurde. Um Mehrfachbearbeitungen zu vermeiden, durfte eine Person nur in einem registrierten Vorgang aktiv erfasst werden (Erfassung, aktive), umgekehrt konnten in einem Vorgang aber mehrere Personen registriert werden. Bei IM-Vorgängen wurde nur eine Person registriert, allerdings nicht bei der Hauptverwaltung A (HV A), wo neben dem IM auch Angehörige und mit dem IM in Verbindung stehende Personen im selben IM-Vorgang registriert werden konnten (Rosenholz).
Hauptaufgaben des Bereichs Archiv der Zentrale waren v. a.: Archivierung politisch- operativen Schriftgutes der Zentrale und speziellen Schriftgutes der BV; Archivierung von Schriftgut anderer staatlicher Institutionen; Erarbeitung und Speicherung von schriftlichen Auskünften; Ausleihe und Nachweisführung über Bewegung von Archivgut, Zuheftung, Kassation und Restaurierung.
Die Bestände teilten sich in die Operative Hauptablage, die Allgemeine Sachablage, den Bestand Kader und Schulung, den Bestand an Akten der Staatsanwaltschaft sowie diverse Sonderbestände und Teilablagen, darunter die Geheime Ablage sowie Akten der Verwaltung Aufklärung des Ministeriums für Nationale Verteidigung und Unterlagen aus der Zeit vor 1945, die aber bereits in den 60er Jahren in das gesonderte Archiv der HA IX/11 abgegeben wurden.
Zuletzt gab es Kategorien für ca. 30 verschiedene Erfassungsarten, die sämtlich separat geführt wurden, darunter: Untersuchungsvorgang, Operativer Vorgang, Operative Personenkontrolle, inoffizieller Mitarbeiter, Zelleninformator, Feindobjekt. Analog zur Registriernummer bei aktiven Vorgängen wurde für jede abzulegende Akte eine eigene Archivnummer vergeben.
Seit Beginn der 70er Jahre setzte das MfS zunehmend auf EDV, was in der Abteilung XII die Erfassung der zentralen Personenkartei F 16 in der elektronischen Datenbank System der automatischen Vorauswahl (SAVO) zur Folge hatte. Ab 1981 begann auch die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) mittels der Zentralen Personendatenbank (ZPDB) Einzelinformationen zu Personen und Sachverhalten elektronisch zu speichern. Trotzdem behielten manuell geführte Karteien und schriftliches Archiv bis zuletzt ihre grundlegende Bedeutung.
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
1978 wurden die AIG der Bezirksverwaltungen mit der Integration des Kontrollwesens in Auswertungs- und Kontrollgruppen umgewandelt. Analog zur ZAIG waren die AKG jetzt das Funktionalorgan der Leiter der BV mit den Aufgaben Auswertung und Information, Planung, Überprüfung und Kontrolle, Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie EDV. Darüber hinaus wurden die AKG auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die im Ministerium noch bis 1985 der Abteilung Agitation bzw. der Arbeitsgruppe Öffentliche Verbindungen zugeordnet war. 1979 wurden auch in den meisten selbständigen Abteilungen und Hauptabteilungen der MfS-Zentrale AKG gebildet. Die AKG unterstanden den Leitern der jeweiligen Diensteinheit, wurden aber fachlich von der ZAIG angeleitet.
Vorgangsart von 1953 bis 1960. In Beobachtungsvorgängen wurden Personen erfasst, die als potenziell oder tatsächlich politisch unzuverlässig oder feindlich eingestellt galten und daher vorbeugend beobachtet wurden. Dazu gehörten etwa ehemalige NS-Funktionsträger, ehemalige Sozialdemokraten, Teilnehmer an den Aktionen des 17. Juni 1953 sowie Personen, die aus dem Westen zugezogen waren. Die Vorgangsart verlor nach und nach an Bedeutung. 1960 gingen noch bestehende Beobachtungsvorgänge in den zugehörigen Objektvorgängen auf. Der Beobachtungsvorgang war zentral in der Abteilung XII zu registrieren, die betroffenen Personen in der zentralen Personenkartei F 16 zu erfassen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
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Schreiben des AfNS-Leiters Wolfgang Schwanitz zur "Reduzierung des Bestandes registrierter Vorgänge und Akten" Dokument, 6 Seiten
Telegramm von Generalmajor Schwarz an den Leiter des AfNS über die Besetzung des Bezirksamts in Erfurt Dokument, 4 Seiten
Fernschreiben von Schwanitz an die Leiter der Bezirks- und Kreisämter zum sofortigen Stopp der Aktenvernichtung Dokument, 1 Seite
Schreiben von Schwanitz an Modrow über die Auflösung der Kreisämter Dokument, 4 Seiten