Signatur: BStU, MfS, BV Schwerin, BdL, Nr. 400206, Bl. 4-5
Anweisung des Leiters der Bezirksverwaltung Schwerin, Major Folk, zum Kampf gegen "feindliche Agenten". Sie beinhaltete die Aufforderung über die Stimmung in der Bevölkerung zu berichten und jede noch so kleine Widerstandshandlung zu dokumentieren.
Im Norden der DDR gelang es der Staatsmacht so gut wie sonst nirgendwo im Land, den Aufstand des 17. Juni einzudämmen. Ordnungskräfte, Stasi und Partei hatten den Vorteil, dass sie früher als die Bevölkerung von den Ereignissen in Berlin und in den Bezirken im Süden erfuhren. So konnten sie sich auf mögliche Proteste vorbereiten. Dennoch kam es auch im Bezirk Schwerin im Juni 1953 zu Demonstrationen und Streiks. Die meisten dieser Aktionen wurden jedoch schnell wieder beendet.
Schon seit März 1953 fertigte die Stasi detaillierte Berichte über die Stimmung im Bezirk an. Grund dafür war eine Anweisung vom 11. März. Der Leiter der Bezirksverwaltung Schwerin, Major Folk, wies damit alle Diensteinheiten an, jede noch so kleine Widerstandshandlung in der Region zu dokumentieren. In diesem Schreiben argwöhnte er demagogisch, dass in der letzten Zeit "Agenten des imperialistischen Geheimdienstes ihre feindliche Tätigkeit gegenüber der DDR" verstärken würden. Wichtige Infrastruktur (Industrieanlagen, Kraftwerke, das Schienennetz) war vor "feindlichen Agenten" zu sichern. Diese Anweisung führte unter anderem dazu, dass die Diensteinheiten am 17. Juni und danach Meldungen über die Stimmung in der Bevölkerung ablieferten.
Regierung
der Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Staatssicherheit
Bezirksverwaltung Schwerin
Schwerin, den 11. März 1953
Ro./Gi.
[handschriftliche Ergänzung: Anweisung]
An den
Leiter der Kreisverwaltung
[handschriftliche Ergänzung: Abt. VIII]
In der letzten Zeit verstärken die Agenten des imperialistischen Geheimdienstes ihre feindliche Tätigkeit gegenüber der DDR. Besonders aktiv treten in Erscheinung die Westberliner Diversions- und Spionageorganisationen (KGU, Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, VPO und andere feindliche Agenturen.) In einigen Bezirken der DDR wurden in den letzten Tagen Hetzflugblätter verteilt. Der Geheimdienst Gehlen ist zur verstärkten Einschleusung von Agenten in das Gebiet der DDR übergegangen.
Die in der letzten Zeit vorgekommenen Betriebsunfälle sowie Störungen des Eisenbahntransportes zeigen, daß die Agenturen des imperialistischen Geheimdienstes mit allen Mitteln versuchen, die Errungenschaften der Deutschen Demokratischen Republik zu stören.
Trotzkistische und zionistische sowie andere feindliche Elemente stehen in ihrer Zersetzungstätigkeit gegenüber der DDR den anderen feindlichen Agenturen nicht nach.
Es wird daher angewiesen:
1.) Die Leiter der Unterabteilungen sowie die Leiter der Kreisverwaltungen überprüfen die vorhandenen registrierten Operativvorgänge. Besonders zu beachten sind Vorgänge, die sich gegen Personenrichten, die verdächtigt werden, Spionage, Diversions- und terroristische Tätigkeit auszuüben.
Bei Vorhandensein von genügendem Beweismaterial, das die Feindtätigkeit der erfaßten Personen bestätigt, ist ein Festnahmeersuchen an den Leiter der Bezirksverwaltung zu richten, um die Genehmigung zur Verhaftung zu erwirken.
2.) Die Kreisverwaltungen sowie die Abteilungen III, VII und XIII leiten Maßnahmen ein zur Sicherung aller wichtigen Industrieobjekte, Kraftwerke und Eisenbahnanlagen sowie Waffen- und Munitionslager in den Polizeieinheiten, um keine Diversionsakte von Seiten des Feindes zuzulassen.
Dazu haben die angeführten Abteilungen sowie die Kreisverwaltungen bis zum 21.3.53 einen Plan zur Sicherung diversionsgefährdeter Objekte, wie Kraftwerke, Wasserwerke, Radiostationen sowie wichtige Anlagen bei der Reichsbahn, Haupttelefonzentralen u.a., aufzustellen, aus dem zu ersehen ist, welcher
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
1950 entstanden; 1958 Aufwertung zur HA VIII.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
Signatur: BStU, MfS, BV Schwerin, BdL, Nr. 400206, Bl. 4-5
Anweisung des Leiters der Bezirksverwaltung Schwerin, Major Folk, zum Kampf gegen "feindliche Agenten". Sie beinhaltete die Aufforderung über die Stimmung in der Bevölkerung zu berichten und jede noch so kleine Widerstandshandlung zu dokumentieren.
Im Norden der DDR gelang es der Staatsmacht so gut wie sonst nirgendwo im Land, den Aufstand des 17. Juni einzudämmen. Ordnungskräfte, Stasi und Partei hatten den Vorteil, dass sie früher als die Bevölkerung von den Ereignissen in Berlin und in den Bezirken im Süden erfuhren. So konnten sie sich auf mögliche Proteste vorbereiten. Dennoch kam es auch im Bezirk Schwerin im Juni 1953 zu Demonstrationen und Streiks. Die meisten dieser Aktionen wurden jedoch schnell wieder beendet.
Schon seit März 1953 fertigte die Stasi detaillierte Berichte über die Stimmung im Bezirk an. Grund dafür war eine Anweisung vom 11. März. Der Leiter der Bezirksverwaltung Schwerin, Major Folk, wies damit alle Diensteinheiten an, jede noch so kleine Widerstandshandlung in der Region zu dokumentieren. In diesem Schreiben argwöhnte er demagogisch, dass in der letzten Zeit "Agenten des imperialistischen Geheimdienstes ihre feindliche Tätigkeit gegenüber der DDR" verstärken würden. Wichtige Infrastruktur (Industrieanlagen, Kraftwerke, das Schienennetz) war vor "feindlichen Agenten" zu sichern. Diese Anweisung führte unter anderem dazu, dass die Diensteinheiten am 17. Juni und danach Meldungen über die Stimmung in der Bevölkerung ablieferten.
Mitarbeiter für das Objekt verantwortlich ist. Außerdem muß der Einsatz von GI und GM, ihr Deckname, die Zeit ihrer Sicherung sowie der Einsatzort zu ersehen sein.
Die Werbung von GI gegen Diversion ist sofort verstärkt durchzuführen. Die Personalakten sind in vereinfachter Form zur Bestätigung vorzulegen.
Die eingesetzten Mitarbeiter sind für ihre Objekte voll verantwortlich zu machen.
3.) Die Kreisverwaltungen und die Abteilungen, insbesondere die Abteilung V, weiden sich sofort mit allen Fällen der Verbreitung von antidemokratischen Flugblättern unter der Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik beschäftigen und sorgfältig untersuchen. Es sind energische Maßnahmen zur Feststellung und Festnahme der Verbrecher einzuleiten.
4.) Die Kreisverwaltungen Gadebusch, Hagenow und Ludwigslust und Perleberg werden ihr Augenmerk zur Sicherung der Demarkationslinie verstärken, um die Durchschleusung von Agenten, Diversianten und Terroristen durch die imperialistischen Geheimdienste und feindlichen Agentenzentralen zu verhindern.
Die Arbeit mit den GM und GI in dem 500-m Streifen und in der 5 km Zone an der Demarkationslinie ist zu überprüfen und neue GI und GM zur Abwehr und zur Sicherung gegen das Einschleusen von Agenten zu werben.
5.) Die Abwehrtätigkeit der Abteilung VII in der Volkspolizei ist zu verstärken, um jegliche Desertionsversuche zu verhindern, indem die feindliche Tätigkeit und die Verbindung dieser Personen entlarvt und sofort durchkreuzt werden kann.
6.) Die Wachsamkeit und Disziplin der operativen Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen und Abteilungen, ist zu verstärken, um zu erreichen, daß alle Miterbeiter immer und jederzeit zur Durchführung operativer Aufgaben bereit ist.
7.) Über alle feindlichen Erscheinungen, Störungsversuche, Terrorakte sind uns täglich von den Kreisverwaltungen in Form von Spitzenmeldungen zum O.v.D. oder zum Vorzimmer, Ap. 71, zu melden.
Spitzenmeldungen müssen sofort auch über jede kleinste feindliche Tätigkeit im Kreis durchgegeben werden.
Festnahmen durch die Volkspolizei sind täglich in diesen Meldungen mit zu erfassen. (Welchen Charakter tragen diese Festnahmen).
Für den Kreis Schwerin wird die Abteilung VII zur täglichen Meldung um 18.30 Uhr verantwortlich gemacht.
Falls keine feindliche Tätigkeit im Kreis zu verzeichnen ist, so ist um 19.00 Uhr Fehlanzeige zu melden.
Leiter der Bezirksverwaltung
Folk
Major
Personalakten
Die Personalakten hauptamtlicher Mitarbeiter wurden in den zuständigen Kaderabteilungen bzw. in der Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KuSch) geführt. In den Personalakten sollten relevante Veränderungen bei den hauptamtlichen Mitarbeitern und in deren privatem Umfeld festgehalten werden. Den Umgang mit den Personalakten regelte die Personalaktenordnung von 1969. Sie unterschied fünf Aktenkategorien: Personalakten der Berufsund Zeitsoldaten, Personalakten der Zivilbeschäftigten (ZB), Disziplinarakten und Dossiers als mögliche Teile der jeweiligen Personalakte sowie die Zentralkarteikarte, die den Teil I der Personalakte der Berufs- und Zeitsoldaten bildete und die wichtigsten Personalangaben enthielt.
Teil II enthielt den Einstellungsvorschlag und dessen Vorgeschichte, Teil III die Beurteilungen und Qualifikationsnachweise, Teil IV den Lebenslauf mit der Verpflichtungserklärung (Verpflichtung), Teil V die Überprüfungs- und Ermittlungsunterlagen zum späteren MfS-Angehörigen, seinen Verwandten und Bekannten, Teil VI war die Disziplinarakte. Dossiers wurden nur für Berufssoldaten angefertigt und fassten die wichtigsten Angaben aus den Teilen I und III zusammen. Die Personalakten der ZB ähnelten kategorial denen der Soldaten, beschränkten sich aber auf vier Teile.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
1950 entstanden; 1953 mit Abt. VI zur HA V vereinigt. Aufgaben: Sicherung zentraler Organe und Einrichtungen des Staatsapparates und der Führungsgremien der Parteien und Massenorganisationen (ohne SED und FDGB); (ab 1952) "Bearbeitung" der Kirchen, Sekten und der Zeugen Jehovas; Mitwirkung an der Durchsetzung der staatlichen Jugend-, Kultur- und Sportpolitik; "Bearbeitung" und Bekämpfung der in der DDR verbliebenen ehemaligen SPD-Mitglieder, der Ostbüros westdeutscher Parteien und des DGB, des Trotzkismus, rechtsextremistischer Gruppierungen und illegaler Organisationen, die z. B. Agententätigkeit gegen die DDR betrieben, politischer bzw. terroristischer Organisationen, die im Verdacht standen, Zentralen bzw. Agenturen westlicher Geheimdienste oder des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen zu sein, sowie illegaler Umsiedlerorganisationen, -vereinigungen, Heimatkreise und Landsmannschaften.
1950 entstanden; 1959 Aufwertung zur HA VII.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für inoffizielle Mitarbeiter mit tatsächlichem oder potenziellem Zugang zu Personen oder Organisationen, die vom MfS als feindlich eingestuft wurden. Vor allem in den 50er Jahren kamen GM häufig auch im Westen zum Einsatz. Sie sollten "wertvolle Angaben" über Spionage und "illegale, antidemokratische" Aktivitäten beschaffen, gegen "feindliche Zentralen" und "Untergrundgruppen" wirken, bei der direkten "Bearbeitung" von verdächtigen Personen eingesetzt werden, "Feinde" beobachten, ferner Beweise für "Feindtätigkeit" gewinnen und zur "Zersetzung", "Zerschlagung von feindlichen Gruppierungen" beitragen. 1968 wurde diese Kategorie in IMV und IMF gesplittet.
Einsatzplan zur Aktion "Bollwerk" für den ersten Jahrestag des 17. Juni 1953 Dokument, 8 Seiten
Entwurf einer Regierungserklärung zur Aktion "Blitz" Dokument, 22 Seiten
Mitteilung zu den Auswirkungen des Ausnahmezustands auf das MfS im Bezirk Karl-Marx-Stadt Dokument, 1 Seite
Propagandabroschüre zum Volksaufstand des 17. Juni 1953 Dokument, 34 Seiten