Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 6927, Bl. 1-3
Am 4. und 5. Dezember 1989 stürmten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit (AfNS). Vorausgegangen waren Gerüchte über die Vernichtung von Akten. Wenige Tage später teilte der Leiter des AfNS Wolfgang Schwanitz seinen Untergebenen mit, dass die dienstlichen Bestimmungen zur inneren Repression fortan außer Kraft gesetzt seien.
Mit der Wahl einer neuen Regierung durch die Volkskammer der DDR am 17. November 1989 wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umgewandelt. Das Amt unterstand nun nicht mehr direkt der SED-Führung, sondern dem Ministerpräsidenten. Dem AfNS unterstellt waren die Bezirks- und Kreisämter, ehemals Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen des MfS.
Nur wenige Tage nach dieser Zäsur, am 4. und 5. Dezember 1989, verschafften sich mutige Bürgerinnen und Bürger, angeführt von Mitgliedern der Bürgerbewegung, Zugang zu den Bezirks- und etlichen Kreisämtern in der gesamten DDR. Die Protagonisten forderten, die Aktenvernichtung zu unterbinden und die Archive der Stasi zu versiegeln. Sie wollten Einsicht in die Heizanlagen, in die Aschetonnen sowie in die Kofferräume der Pkws und Aktentaschen der Mitarbeiter der Geheimpolizei haben. Hintergrund waren Gerüchte über die Vernichtung von Unterlagen der Staatssicherheit, die sich bestätigten.
Durch die Besetzungsaktionen in den Bezirken war die Staatssicherheit (außerhalb Ost-Berlins) weitgehend lahm gelegt. Auch in der Zentrale war einiges geschehen: Das "Kollegium", das höchste Beratungsgremium in der Staatssicherheit war am 5. Dezember geschlossen zurückgetreten. Die Spitzen der Generalität wurden – mit einigen Ausnahmen – in diesen Tagen von ihren Funktionen entbunden und bis zur Entlassung beurlaubt.
Mit dem vorliegenden Schreiben wurden zudem dienstliche Anweisungen außer Kraft gesetzt, "die auf eine breite Überprüfung und Kontrolle von Personen abzielten": zum Beispiel Sicherheitsüberprüfungen, zur Bekämpfung der "politischen Untergrundtätigkeit" und der "politisch-ideologischen Diversion" unter der Jugend.
Bemerkenswert ist, dass die Anweisung rückwirkend gilt: "mit der Bildung des Amtes", also dem 18. November 1989. Da inzwischen Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler, als Folge der Besetzungen von Kreis- und Bezirksverwaltungen Einsicht in solche Dokumente hatten, konnte ihnen gegenüber nun argumentiert werden, dass diese Richtlinien keine Bedeutung mehr hätten. Außerdem schaffte das Schreiben die Begründung dafür, Informationsmaterial zu vernichten, das in Umsetzung dieser Richtlinien gesammelt worden war.
[Stempel: 103647]; [handschriftliche Ergänzung: 336/89]
Amt für Nationale Sicherheit
Leiter
Berlin, 07.12.1989
BdL/358/89
Ex.-Nr.: [Stempel: 0059]
Diensteinheiten
Leiter
Ausgehend von der falschen Sicherheits[durchgestrichen: doktrin] [handschriftliche Ergänzung: politik] der [durchgestrichen: SED] [handschriftliche Ergänzung: früheren Partei- u. Staatsfürg.] wurde durch den ehemaligen Minister für Staatssicherheit eine Reihe Befehlen und Weisungen erlassen, die auf eine breite Überprüfung und Kontrolle von Personen abzielte.
Das betrifft besonders folgende Befehle und Weisungen:
Richtlinie zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen vom 17.11.1982; Nr. 1/82, GVS 0008-14/82
Richtlinie zur Durchführung operativer Personenkontrolle vom 25.02.1981; Nr. 1/81, GVS 0008-10/81
Instruktion zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels vom 15.01.1976; Nr. 1/76, VVS 008-40/76
Dienstanweisung zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und der politischen Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR vom 15.05.1966; DA Nr. 4/66, VVS 365/66
Dienstanweisung zur Leitung und Organisation der politisch-operativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze vom 26.06.1971; Nr. 2/71, VVS 398/71
Dienstanweisung zur politisch-operativen Sicherung des Reiseverkehrs von Bürgern der DOR nach nichtsozialistischen Staaten vom 12.08.1985; Nr. 4/85, VVS o008-59/85
Dienstanweisung zur politisch-operativen Sicherung von Veranstaltungen vom 25.02.1985; Nr. 1/85, VVS o008-5/85
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Die MfS-Kategorie der politischen Untergrundtätigkeit (PUT) diente der Beschreibung konkreter oppositioneller oder widerständiger Handlungen, die sich in organisatorischen Strukturen vollzogen oder deren Herausbildung beabsichtigten. Er ist damit abgegrenzt vom Begriff der politisch-ideologischen Diversion, der Aktivitäten und Äußerungen bezeichnete, die die offizielle SED-Ideologie in Frage stellten,
Die Kategorie der PUT diente dem MfS u. a. zur Einstufung aktiver politischer Gegner und sollte den Grad ihrer "Gefährlichkeit" verdeutlichen. Im Begriff klingt außerdem der Vorwurf mit, dass diese vom Westen "inspiriert" oder sogar gesteuert würden. Die Kategorie fand Verwendung in der vom MfS praktizierten Kerblochkartei-Erfassung oder bei der Personenbeschreibung in Operativen Personenkontrollen und Operativen Vorgängen. Zugleich erstellte das MfS auf der Grundlage der PUT-Kategorie Festnahmelisten, die im "Spannungsfall" umgesetzt werden sollten.
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Signatur: BStU, MfS, BdL/Dok., Nr. 6927, Bl. 1-3
Am 4. und 5. Dezember 1989 stürmten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit (AfNS). Vorausgegangen waren Gerüchte über die Vernichtung von Akten. Wenige Tage später teilte der Leiter des AfNS Wolfgang Schwanitz seinen Untergebenen mit, dass die dienstlichen Bestimmungen zur inneren Repression fortan außer Kraft gesetzt seien.
Mit der Wahl einer neuen Regierung durch die Volkskammer der DDR am 17. November 1989 wurde das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umgewandelt. Das Amt unterstand nun nicht mehr direkt der SED-Führung, sondern dem Ministerpräsidenten. Dem AfNS unterstellt waren die Bezirks- und Kreisämter, ehemals Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen des MfS.
Nur wenige Tage nach dieser Zäsur, am 4. und 5. Dezember 1989, verschafften sich mutige Bürgerinnen und Bürger, angeführt von Mitgliedern der Bürgerbewegung, Zugang zu den Bezirks- und etlichen Kreisämtern in der gesamten DDR. Die Protagonisten forderten, die Aktenvernichtung zu unterbinden und die Archive der Stasi zu versiegeln. Sie wollten Einsicht in die Heizanlagen, in die Aschetonnen sowie in die Kofferräume der Pkws und Aktentaschen der Mitarbeiter der Geheimpolizei haben. Hintergrund waren Gerüchte über die Vernichtung von Unterlagen der Staatssicherheit, die sich bestätigten.
Durch die Besetzungsaktionen in den Bezirken war die Staatssicherheit (außerhalb Ost-Berlins) weitgehend lahm gelegt. Auch in der Zentrale war einiges geschehen: Das "Kollegium", das höchste Beratungsgremium in der Staatssicherheit war am 5. Dezember geschlossen zurückgetreten. Die Spitzen der Generalität wurden – mit einigen Ausnahmen – in diesen Tagen von ihren Funktionen entbunden und bis zur Entlassung beurlaubt.
Mit dem vorliegenden Schreiben wurden zudem dienstliche Anweisungen außer Kraft gesetzt, "die auf eine breite Überprüfung und Kontrolle von Personen abzielten": zum Beispiel Sicherheitsüberprüfungen, zur Bekämpfung der "politischen Untergrundtätigkeit" und der "politisch-ideologischen Diversion" unter der Jugend.
Bemerkenswert ist, dass die Anweisung rückwirkend gilt: "mit der Bildung des Amtes", also dem 18. November 1989. Da inzwischen Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler, als Folge der Besetzungen von Kreis- und Bezirksverwaltungen Einsicht in solche Dokumente hatten, konnte ihnen gegenüber nun argumentiert werden, dass diese Richtlinien keine Bedeutung mehr hätten. Außerdem schaffte das Schreiben die Begründung dafür, Informationsmaterial zu vernichten, das in Umsetzung dieser Richtlinien gesammelt worden war.
Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit vom 20.02.1985; Nr. 2/85, VVS 0008-6/85
Dienstanweisung zur Zurückdrängung von Antragstellungen auf ständige Ausreise nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin sowie zur vorbeugenden Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen vom 10.12.1988; Nr. 2/88, VVS 0008-78/88
Dienstanweisung zur politisch-operativen Sicherung der Volkswirtschaft der DDR vom 30.03.1982; Nr. 1/82, VVS 0008-19/82
Mit der Bildung des Amtes für Nationale Sicherheit wurden diese Befehle und Weisungen und alle weiteren, die der Aufgabenstellung des Amtes nicht entsprechen, außer Kraft gesetzt.
[Unterschrift]
Schwanitz
Generalleutnant
Die Umwandlung des MfS in ein AfNS erfolgte im Zusammenhang mit der Neubildung der Regierung durch Ministerpräsident Hans Modrow am 17./18.11.1989. Zum Leiter des Amtes wurde Schwanitz gewählt. War Mielke als Minister für Staatssicherheit noch dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR und faktisch dem SED-Generalsekretär unterstellt gewesen, so ordnete man Schwanitz dem Vorsitzenden des Ministerrates unter. In der Regierungserklärung wurde dem neuen Amt vorgegeben, dass »neues Denken in Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit« auch von diesem Bereich erwartet werde und dass der Apparat zu verkleinern sei. Näheres hätte in einem Gesetz geregelt werden müssen, das geplant wurde, aber nie verabschiedet worden ist. Noch am Tag seiner Wahl informierte der neue Amtschef die Mitarbeiter der Staatssicherheit, dass der »Prozess der revolutionären Erneuerung« vorbehaltlos zu unterstützen sei. Kommissionen zur Neustrukturierung wurden eingerichtet und die Diensteinheiten aufgefordert, eigene Vorschläge einzubringen. Dies waren Versuche einer technokratischen Reform, die von der alten Generalsriege angeleitet wurden. Angekündigt wurde, das Personal abzubauen – zuerst ging es um 10 %, zwei Wochen später war die Vorgabe bereits eine Reduktion um 50 %. Das alte Feindbild sollte nicht mehr gelten: »Andersdenkende« seien jetzt zu tolerieren, nur »Verfassungsfeinde« zu bekämpfen. Unklar blieb, wer Letzteren in einer Zeit zuzurechnen war, in der die Verfassung selbst zur Disposition stand. Zugleich wurde die Aktenvernichtung in diesen Wochen fortgesetzt, viele inoffizielle Mitarbeiter »abgeschaltet«. Die Mitarbeiter waren zunehmend verunsichert und demotiviert. Anfang Dezember beschleunigte sich der revolutionäre Umbruch: Am 1.12.1989 wurde die führende Rolle der SED aus der Verfassung gestrichen, am 3. trat das ZK der SED zurück, am 4. und 5.12. besetzten aufgebrachte Bürger KD und Bezirksämter des AfNS. Die Stasi-Mitarbeiter leisteten keinen gewaltsamen Widerstand. Am 5.12. trat das Kollegium des AfNS zurück. In den folgenden Tagen wurden die Leiter der meisten Hauptabteilungen und der Bezirksämter abgesetzt. Am 7.12.1989 forderte der Zentrale Runde Tisch die Auflösung des AfNS – auch mit den Stimmen der SED-Sprecher. Am 14.12. wurde durch den Ministerrat beschlossen, das AfNS aufzulösen und durch einen sehr viel kleineren Verfassungsschutz (ca. 10 000 Mitarbeiter) und einen mit ca. 4000 Mitarbeitern gegenüber der HV A fast unveränderten Nachrichtendienst zu ersetzen. In diese Dienste sollten keine ehemaligen Führungskader der Staatssicherheit übernommen werden. Parallel dazu bestand aber das »AfNS in Auflösung« fort, dessen Leiter den alten Apparat abwickeln sollten. Das war eine Ambivalenz, die das allgemeine Misstrauen weiter verstärkte und die Forderung nach vollständiger Auflösung der Geheimpolizei wieder lauter werden ließ.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1956 entstanden durch Umbenennung der Abteilung Allgemeines. Aufgaben des Büros der Leitung waren unter anderem
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Die MfS-Kategorie der politischen Untergrundtätigkeit (PUT) diente der Beschreibung konkreter oppositioneller oder widerständiger Handlungen, die sich in organisatorischen Strukturen vollzogen oder deren Herausbildung beabsichtigten. Er ist damit abgegrenzt vom Begriff der politisch-ideologischen Diversion, der Aktivitäten und Äußerungen bezeichnete, die die offizielle SED-Ideologie in Frage stellten,
Die Kategorie der PUT diente dem MfS u. a. zur Einstufung aktiver politischer Gegner und sollte den Grad ihrer "Gefährlichkeit" verdeutlichen. Im Begriff klingt außerdem der Vorwurf mit, dass diese vom Westen "inspiriert" oder sogar gesteuert würden. Die Kategorie fand Verwendung in der vom MfS praktizierten Kerblochkartei-Erfassung oder bei der Personenbeschreibung in Operativen Personenkontrollen und Operativen Vorgängen. Zugleich erstellte das MfS auf der Grundlage der PUT-Kategorie Festnahmelisten, die im "Spannungsfall" umgesetzt werden sollten.
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Fernschreiben von Schwanitz an die Leiter der Bezirks- und Kreisämter für Nationale Sicherheit über die aktuelle Sicherheitslage in den Dienstobjekten Dokument, 3 Seiten
Schreiben Mielkes zur Vorbereitung auf die Demonstration am 4. November 1989 in Berlin Dokument, 5 Seiten
Schreiben des neuen AfNS-Leiters Wolfgang Schwanitz an die Leiter der Diensteinheiten zur zukünftigen Kompentenzverteilung Dokument, 7 Seiten
Dienstanweisung Nr. HV A 1/88 zur Informationsübergabe und -auswertung Dokument, 32 Seiten