Signatur: BStU, MfS, HA IX, Fi, Nr. 135
Das Video zeigt die von einem fahnenflüchtig gewordenen Unteroffizier der NVA in der Bundesrepublik erworbenen "geheimdienstlichen Nah- und Unterwasserkampffähigkeiten". Die Aufnahmen dienten der Beweisführung im Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten.
Im vorliegenden Video demonstriert ein ehemaliger Unteroffizier der DDR-Grenztruppen seine Kampfsport- und Unterwasserfähigkeiten. Er war 1970 in die Bundesrepublik geflohen und kurz danach von NSA und NATO als Agent angeworben worden. Dort erhielt er eine geheimdienstliche Nahkampf- und Unterwasserausbildung und verriet den westlichen Geheimdiensten militärische Geheimnisse der DDR. Als der Mann 1976 in Ausübung seiner Agententätigkeit über Marienborn in die DDR einreiste, wurde er festgenommen.
Das Video entstand in Zusammenarbeit der Hauptabteilung IX, der für strafrechtliche Ermittlungen zuständigen Diensteinheit, und des "Filmstudios Agitation" der Abteilung Agitation.
Zur Beweisführung im anschließenden Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ließ die Stasi sich seine im Westen erlernten Kampfsport- und Nahkampffähigkeiten vorführen und von einem Sachverständigen des Ministeriums für Nationale Verteidigung begutachten. Dazu zählten hauptsächlich Judo- und Karatetechniken.
Des Weiteren war der Beschuldigte in der Bundesrepublik auch für die Unterwasserarbeit ausgebildet worden. Daher wurden an ihm tauchmedizinische Untersuchungen sowie die entsprechenden körperlichen Leistungs- und Eignungseigenschaften für Spionagetätigkeiten unter Wasser durchgeführt. Zu seiner Tätigkeit zählte auch der Betrieb von Unterwasserstationen, den sogenannten "Iglus". Diese waren in den Gewässern der DDR in der Nähe von wichtigen Militärobjekten installiert und enthielten unterschiedliche elektronische Spionagetechniken. Sie sollten den Betrieb von Nachrichtenstationen und Anlagen z. B. der NVA stören.
[Sprecher:] Der Beschuldigte [anonymisiert] wurde am 03.08.1970 als Unteroffizier der Grenztruppen der DDR, Dienststelle Lockstedt aus dem Postendienst nach der BRD fahnenflüchtig und verriet den anschließend aufgesuchten imperialistischen Geheimdienststellen in Hannover und Gießen militärische Tatsachen der DDR. Nach seinem anschließenden Wohnort Leverkusen im Herbst 1970 erfolgten Anwerbungen zur Agententätigkeit und damit verbundenen Angliederung an die US-Geheimdienstzentrale in München-Giesing, "Sindbad", Traunsteiner Straße, absolvierter er in Ausbildungsbasen des US-Geheimdienstes und der NATO in Bayern, Nordrhein-Westfalen, sowie an der Nord- und Ostseeküste der BRD, militärisch, nachrichtendienstliche Spezialausbildungen. In Erfüllung außerdem entgegengenommener Aufträge reiste [anonymisiert] am 14.11.1976 über Marienborn in die DDR ein, wobei seine Festnahme erfolgte. Seinen Einlassungen in der Voruntersuchung zufolge wurde der Beschuldigte unter anderem im Frühjahr 1971 seitens des amerikanischen Geheimdienstes in dessen Objekt am Chiemsee in Bayern im Kampfsport - hauptsächlich bestehend aus Judo- und Karatetechniken - ausgebildet. Im Sommer 1971 nahm er an einer weiteren Nahkampfausbildung im Raum Köln teil, die im wesentlichen ein Wiederholungstraining der zuvor erworbenen Fertigkeiten beinhaltete. Des Weiteren wurde er im Frühjahr 1972 von den bereits rechtskräftig verurteilten Agenten des US-Geheimdienstes [anonymisiert] in einem Ausbildungsgelände der US-Armee südlich von München im Nahkampf trainiert. Zur Beweisführung im Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten [anonymisiert] machte sich erforderlich gemäß §§ 38 fort folgende der Strafprozessordnung im Rahmen eines Untersuchungsexperimentes die von ihm beherrschten Kampfsport- und Nahkampfelemente vorführen zu lassen und sachverständigt zu begutachten.
[MfS-Mitarbeiter:] Herr [anonymisiert], im Rahmen der Konditionierung haben wir ein Krafttraining durchgeführt, demonstrieren Sie uns Elemente aus diesem Krafttraining mit der Hantel.
Herr [anonymisiert], Sie haben im Rahmen Ihrer Ausbildung durch den USA-Geheimdienst auch eine Kampfsportausbildung erhalten.
[Beschuldigter:] Jawohl.
[MfS-Mitarbeiter:] Bei dieser Ausbildung, äh, haben Sie Fallübungen erlernt. Demonstrieren Sie diese Fallübungen.
Herr [anonymisiert], nach beherrschen der Judofallübungen erlernten Sie Judowürfe. Das waren der Schulterwurf, der Hüftwurf, ein Fuß- oder Beinwurf und der sogenannte Fahrstuhl. Demonstrieren Sie diese vier Wurftechniken.
Sie wurden durch Ihre Ausbilder aufgefordert, diese hier demonstrierten Wurftechniken mit Karateschlägen, Fußtritten oder anderen Angriffen auf den Gegner, zu verbinden. Demonstrieren Sie das.
Äh, während Ihrer Nahkampfausbildung haben Sie ein Karatetraining durchgeführt. Äh, demonstrieren Sie die typische Handhaltung bei Karateschlägen und erläutern Sie anhand der Puppe und zeigen Sie an der Puppe die äh, Stellen, die Ihnen von Ausbilder genannt wurden, als die empfindlichsten Stellen des menschlichen Körpers.
[Beschuldigter:] Tja, Karatestellungen mit- für die Hand hatten wir die harten- hatten wir den harten Schlag und den weichen Schlag. Der harte Schlag wurde an der Halsschlagader angewendet, am Genick. Der weiche Schlag wurde am Hals, also an- unterm Kinn hier, [unverständlich].
An der Nase, unter der Nase. Und in der ab Nasenwurzel.
Weiter: aufs Schlüsselbein wird der harte Schlag angewendet.
Vorn. Im Hals wurde der gestreckte Schlag angewendet. In den äh Rippen, kurzen Rippen wurde der harte Schlag angewendet und in den Nieren, der harte Schlag.
In den Weichteilen wurde der gestreckte Schlag oder der Faustschlag angewendet.
Der Faustschlag kam auch beim Hals zur Wirkung.
[Stasi-Mitarbeiter:] Neben diesen Schlägen mit der Hand wurden auch Fußtritte, also Karateschläge und -stöße mit dem Fuß erlernt. Erläutern und demonstrieren Sie diese Schläge.
[Beschuldigter:] Die Fußschläge gingen mit Knie oder gestrecktem Fuß. Mit dem gestreckten Fuß zusammen wurde eine Art Waage angewendet. Man ging so runter und schlug so aus. Knie wurde angewendet, wenn man dem Gegner gegenüber stand. [unverständlich] inne- in die Weichteile oder von hinten in die Nieren. Wurde auch der gestreckte Fußschlag angewendet. Na, oder ähm, wenn man, äh, den Gegner mit einem Handkantenschlag im Genick gezwungen hatte, sich zu bücken oder ein Faustschlag in'n Magen dann wurden oft die Knie angewendet, ähm, ebend 'ne Kinnspitze zu fassen.
[Stasi-Mitarbeiter:] Herr [anonymisiert] wurden Sie im Rahmen Ihrer Kampfausbildung, vornehmlich aus der Karateausbildung vom Ausbilder auf die Gefährlichkeit dieser Stoß- und Schlagtechniken hingewiesen?
[Beschuldigter:] Jawohl, er hat uns drauf hingewiesen. Wir durften am Partner die gefährlichen Schläge nicht voll durchführen.
[Stasi-Mitarbeiter:] Wurde Ihnen gesagt wie gefährlich eine solche Technik sein kann?
[Beschuldigter:] Natürlich. Viele Schläge davon haben tödlichen Ausgang.
[Stasi-Mitarbeiter:] Aha. Äh, demonstrieren Sie uns an der Puppe mit voller Kraft und Schlaghärte einige Karateschläge.
Herr [anonymisiert] nach den Judoelementen haben Sie auch erlernt einen bewaffneten Angreifer abzuwehren. Äh, unter anderem auch das Abwehren eines Messers oder eines Messerstiches. Äh, woran erkennen Sie, aus welcher Richtung der Stoß mit dem Messer kommen kann?
[Beschuldigter:] Ja, wenn der Gegner das Messer, so wie er jetzt, in der Faust hat, nach vorne weg, kann der Stich nur von unten oder von der Seite auch von unten kommen. Und wenn er das Messer anders rum, also so weg in der Hand hat - so, ja - kann nur der Stich von oben oder von oben von der Seite kommen.
[Stasi-Mitarbeiter:] So, ähm, der Partner greift mit dem Messer an und Sie demonstrieren die erlernten Abwehrarmen. [hüsteln im Hintergrund]
[Beschuldigter:] Is jetzt der Arm gebrochen.
[Räuspern im Hintergrund]
[Stasi-Mitarbeiter:] Äh, eine weitere Frage: Worauf müssen Sie, wenn ein bewaffneter Gegner vor Ihnen steht, Ihre Aufmerksamkeit zuerst richten?
[Beschuldigter:] Auf der Waffe.
[MfS-Mitarbeiter:] Auf die Waffen.
[Beschuldigter:] Und, äh-
[MfS-Mitarbeiter:] Was gehört nach Abwehr des Angriffes dazu, um zu sichern, dass kein Nachfolgeangriff erfolgen kann?
[Beschuldigter:] Es wird auch ein Karateschlag nachgebracht, also den, äh, Gegner denn wehrlos machen.
[Stasi-Mitarbeiter:] Das kann man erreichen einmal durch einen Karateschlag oder?
[Beschuldigter:] Oder Hebe, Hebetechnik oder, oder so wie beim ersten Mal vor uns gestanden hat, wo eben der Arm gebrochen ist.
[Stasi-Mitarbeiter:] Also das Entwinden der Waffe?
[Beschuldigter:] Ja.
[Stasi-Mitarbeiter:] Können Sie noch andere Formen der Messerabwehr?
[Beschuldigter:] Augenblicklich nicht.
[Stasi-Mitarbeiter:] Sie haben aber erlernt wie ein mit einer Pistole bewaffneter Gegner abzuwehren ist?
[Beschuldigter:] Jawohl.
[Stasi-Mitarbeiter:] Der Gegner steht vor Ihnen, die Pistole im Anschlag. Was tun Sie? Worauf kommt es hier an?
[Beschuldigter:] Ihm die Waffe aus der Hand schlagen.
[Stasi-Mitarbeiter:] Einmal das und was muss vorher geschehen?
[Berschuldigter:] Vorher, ja man muss dicht genug dran sein.
[Stasi-Mitarbeiter:] Ja, man muss aus der Schussrichtung.
[Beschuldigter:] Ja, das ist klar.
[Stasi-Mitarbeiter:] Ja, gut und das erfolgt mit dem Unterarm?
[Berschuldigter:] Jawohl.
[Stasi-Mitarbeiter:] Gut.
[Berschuldigter:] Ja.
[MfS-Mitarbeiter:] Nochmal. Geh da hinten nochmal [unverständlich] rum.
[unverständlich]
Außer der bereits demonstrieren Abwehr gegen Angriffe eines mit dem Messer oder mit der Pistole bewaffneten Gegner, haben Sie auch erlernt, äh, sich gegen Angriffe durch Würgen zu wehren. Demonstrieren Sie das.
Ja. Kennen Sie andere Abwehrarten?
[Beschuldigter:] Es gibt noch eine Abwehr ohne den Schlag an den [unverständlich], am Hals halt.
[Stasi-Mitarbeiter:] Demonstrieren Sie das.
Ja. Äh, aus anderen Angriffsrichtungen sind Ihnen -
[Beschuldigter:] Die 'Würge von hinten'-Abwehr.
[Stasi-Mitarbeiter:] Demonstrieren Sie die Würgeabwehr von hinten.
[MfS-Mitarbeiter:] Noch mal! Noch mal! Waren die hier demonstrierten Judo- und Karatetechniken, die Techniken, die Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung erlernt haben und die Sie noch beherrschen?
[Beschuldigter:] Jawohl. 'N bisschen [unverständlich].
[MfS-Mitarbeiter:] Herr [anonymisiert], am Ende Ihrer Karateausbildung waren Sie in der Lage, einen oder mehrere Dachziegel mit der Handkante zu durchschlagen.
[Beschuldigter:] Jawohl.
[Stasi-Mitarbeiter:] Erklären Sie sich bereit dieses, äh, Experiment hier einmal zu demonstrieren?
[Beschuldigter:] Ja.
[Stasi-Mitarbeiter:] Demonstrieren Sie jetzt bitte.
Je nach Karateausbildung, äh, haben Sie die Schwere der Übungen gesteigert?
[Beschuldigter:] Jawohl.
[Stasi-Mitarbeiter:] Von einem über zwei, für drei und mehreren Dachziegeln. Würden Sie mal zur Demonstration einen solchen Dachziegel anheben?
Ja. Legen Sie den Ziegel wieder ab.
Trauen Sie sich zu, auch diese beiden Ziegel zu durchschlagen?
[Beschuldigter:] Ich werde es versuchen.
[Stasi-Mitarbeiter:] Demonstrieren Sie das.
[Sprecher:] In dem unter dem Datum vom 19.09.1977 erstatteten Gutachten heißt es auszugsweise:
Verlauf, Inhalt und Systematik der vom Beschuldigten dargestellten Gesamtausbildung können als real eingeschätzt werden.
Zwischen den in seinen Einlassung beschriebenen und im Untersuchungsexperiment demonstrierten Ausbildungselementen besteht Übereinstimmung.
Die im Untersuchungsexperiment demonstrierten Kampftechniken bestätigen, dass [anonymisiert] an einer Kampfsportausbildung teilgenommen hat.
Die von [anonymisiert] durchlaufene Kampfsportausbildung unterscheidet sich von einer sportlichen Ausbildung durch ihre Zielstellung, sie war darauf ausgerichtet, Gegner notfalls bis zur Tötung kampfunfähig zu machen.
Die von [anonymisiert] demonstrierten Elemente eines zwar begrenzten, aber standardisierten Programms der Kampfausbildung stimmen in Ihrer Auswahl, Zusammenstellung und in ihrem Beherrschungsgrad mit den von anderen Agenturen im Untersuchungsexperimenten nachgewiesenen Elementen in der Mehrzahl überein.
Es folgen Ausschnitte aus früheren mit den Zeugen [anonymisiert] und [anonymisiert] durchgeführten Untersuchungsexperimenten.
Weiteren Aussagen zufolge war der Beschuldigte [anonymisiert] in Vorbereitung seiner geheimdienstlichen Tätigkeit auch für eine Unterwasserausbildung vorgesehen. Dazu wurden im März, April 1971 im US-Hospital in München seine Eignungsvoraussetzungen überprüft. Des Weiteren erfolgte die Feststellung seiner Tauchtauglichkeit mittels eines Druckkammertestes. In dessen Ergebnis wurde für ihn eine Arbeitstiefe von fünfzehn Meter Wassersäule festgelegt. In Übereinstimmung mit vorliegenden Aussagen der ehemaligen US-Agenten [anonymisiert],[anonymisiert] und [anonymisiert] wurde der Beschuldigte von 1972 bis 1975, zum Teil gemeinsam mit diesen, in NATO-Objekten auf dem Gebiet der BRD in der Unterwasserarbeit ausgebildet. Derartige Ausbildungsgruppen unternahmen jeweils am Ende der Lehrgänge Kommandounternehmen gegen die DDR, an denen [anonymisiert] teilnahm.
In Durchführung solcher Unternehmen wartete [anonymisiert] bereits in Binnengewässern der DDR installierte, elektronische Aufklärungs- und Störtechnik, die in als Iglus bezeichneten Unterwasserstationen untergebracht war.
Zur Beweisführung im Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten machte sich erforderlich gemäß Paragraphen 38 fort folgende der Strafprozessordnung durch tauchmedizinische Untersuchungen das Vorhandensein entsprechender körperlicher Leistungs- und Eignungseigenschaften bei [anonymisiert] zu überprüfen.
[Arzt:] So nun machen Sie mal Druckausgleich! Schlucken. Gut, andere Seite bitte. Noch mal Druckausgleich machen.
Gut. Hat es im Ohr geknackt?
[Beschuldigter:] N bisschen.
[Arzt:] In welchem?
[Beschuldigter:] In dem.
[Arzt:] In dem andern nicht?
[Beschuldigter:] Nur ganz leicht, leichter als das.
[Arzt:] Machen Sie mal "mhm".
[Beschuldigter:] Mhm.
[Arzt:] Ganz laut!
[Beschuldigter:] Mhm.
[Art:] Noch mal.
[Beschuldigter:] Mhm.
[Arzt:] Gut. Wir werden jetzt in die, äh, Druckkammer einsteigen.
[geräuschvolles Verschließen der Druckkammer]
[schabendes Geräusch]
[brummendes Summen]
[Arzt:] Sie tauchen jetzt ab. Sie tauchen jetzt ab.
[scharfes Zischen]
[mehrfaches Klopfen]
[zweimaliges Klopfen]
[Arzt:] Ganz normal atmen.
[Stimme im Hintergrund unverständlich]
[kurzes Auflachen im Hintergrund]
[Arzt:] Dreißig Meter.
Dreißig Meter.
[lautes Zischen, zweimaliges Klopfen]
[dreifaches Klopfen]
[zweimaliges Klopfen]
[zweimaliges Klopfen]
[zweimaliges Klopfen]
[dumpfes Scheppern]
[Arzt:] Wie ist das Befinden?
[Beschuldigter:] Gut.
[Arzt:] Gut. Kann ich Sie also wieder rausholen, ja?
Wie ist das Befinden?
[Beschuldigter:] Gut.
[Arzt:] Gut. Kann ich Sie also wieder rausholen, ja?
Haben Sie Ohrenschmerzen?
[Beschuldiger:] Zu leichten Druck ist noch drauf.
[Arzt:] Ich werde Sie jetzt noch mal untersuchen, um festzustellen ob Ihre Ohren den Druckausgleich ausgehalten haben.
Beschuldigter:] Mhmh.
Machen Sie bitte mal den Druckausgleich. Kopf in'n Nacken.
[Sprecher:] Dieser Test ermöglichte die gutachterliche Feststellung, dass sich [anonymisiert] für Taucheinsätze bis zu vierzig Meter Wassertiefe eignet sowie Druckkammertests und Schleusungen aus verändertem Umgebungsdruck wie beim Absetzen aus U-Booten gewöhnt ist. In Fortführung des Experimentes werden [anonymisiert] Tauchausrüstungen zur Identifizierung und Erläuterung vorgelegt.
[Beschuldigter:] Schwimmflossen, Taucherbrille und Schnorchel.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Wozu haben Sie diese Geräte benutzt bzw. wann haben Sie das erste Mal mit diesen Geräten zu tun gehabt?
[Beschuldigter:] Wir hatten erst, äh, die Trockenübungsstunden, wurden wir an Flossen gewöhnt. Laufen und auch schnorcheln, durch viele, ähm, die Trockenübung schon mit durch atmen. Und dann hatten wir die ersten Tauchversuche also mussten wir dann schon mit der Ausrüstung auch machen, also ohne Flaschen.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Haben Sie solche Ausrüstungen bei Ihren Einsätzen mitgeführt?
[Beschuldigter:] Bei den Einsätzen hatten wir die Flossen also, äh, Anzug hatten wir nicht. Schnorchel hatten wir nicht, wir hatten 'n Apparat,äh, zum - und nicht die Brille, aber die Flossen, aber andere 'ne andere Art und Weise.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Wie sahen Ihre Flossen aus?
[Beschuldigter:] Die Flossen waren nicht als Schuh - wie hier - sondern als - die waren so halb offen nach hinten, man konnte von hinten so reinziehen und von hier hinten ging ein Riemen rum, konnte man zumachen.
[Stasi-Mitarbeiter:] Ja.
[Beschuldigter:] Und der Fuß war dann fest, man konnte da sofort raus, man konnt ja laufen dann.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Ja. Haben Sie diese Flossen ständig bei sich getragen, wenn Sie die Einsätze gemacht haben, wenn Sie zum Beispiel angelandet sind oder wo haben Sie die Flossen, äh, aufbewahrt oder deponiert? Beim Anlanden.
[Berschuldigter 2:] [kurzzeitig parallel] Die hatten wir ständig bei uns. Also, wir hatten die Ausrüstung - einen Befehl dazu, eine Ausrüstung ständig dabei zu haben. Ich hatte die Flossen auch immer dabei.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Wo haben Sie die getragen?
[Beschuldigter:] Die haben wir entweder am Koppel gemacht oder man konnte die bloß, äh, so abmachen denn und denn konnt man mit laufen.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Ja. Sie sagen, Sie haben ein Koppel getragen, war das ein Koppel oder was war das für 'ne Ausrüstung?
[Beschuldigter:] Ist so 'n Tauchergürtel, also mit Gewicht dran.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Ja.
Was haben Sie für Masken verwendet? Sie sagten, dass diese Taucher-
[Beschuldigter:] Wir haben auch mit so 'ne Taucherbrillen am Anfang gearbeitet und nachher sind wir übergegangen an 'ne Tauchermaske. [unverständlich]
[Stasi-Mitarbeiter 2:] [parallel] Wie sah die aus?
[Beschuldigter:] Äh, die Maske da war das ganze Gesicht, jetzt in eins, drin; ging bis über'n Kopf drüber, war auch gen ringsrum abgesichert, so abgedichtet.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Ja.
[Beschuldigter:] Wir hatten -
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Und wo dichtete diese Maske ab? Also diese -
[Beschuldigter:] Also um Gesicht erst mal rum.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Ja.
[Beschuldigter:] Und da war denn auch, ähm -
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Was hatte diese Maske für Möglichkeiten? Was war dort installiert?
[Beschuldigter:] Mit der Maske erst mal nur tauchen, konnte man, äh, Luft mit bekommen. Dann war ein Funk mit eingearbeitet, ein Sprechfunk, man konnte hören und sprechen. Ja auch mit, ähm, Leitsystem konnt man die auch umstellen.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Was für ein Leitsystem?
[Beschuldigter:] Ja, das kann ich jetzt nicht genau erklären, äh, genauer wurde uns das damals auch nicht erklärt. Uns wurde bloß jetzt der Ton gegeben; also die von ungearbeiteten Masken, wir haben die wieder bekommen und dann sind wir nach einem bestimmten Ton getaucht. Den konnte man ebend in den Masken hören.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Erklären Sie bitte mal die Einzelheiten dieses Helmes.
[Beschuldigter:] Der Helm. Der hat, äh, Sprechfunk gehabt. Also hier konnt man, [unverständlich]; das kann man hier auch sehen und hier konnt man denn durch hören. Der Helm hatte vorne 'ne Plastekappe, Hartplaste. Die konnt man aufmachen - klar, konnt man die ebend denn wieder verschieben. Den Helm selber konnte man auch, äh, wenn man aus dem Wasser raus kam und denn weiter im Einsatz ging, konnt man den auch abheben. Der wird aufgemacht, nach oben abgezogen bisschen und nach hinten abgekippt.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Ja und wenn Sie den Helm wieder in Betrieb nehmen wollten zum Abtauchen. Wie lief das dann?
[Beschuldigter:] Wurde wieder rübergenommen, raufgemacht und verschlossen. [unverständlich]
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Und der war wieder einsatzbereit?
[Beschuldigter:] Der war sofort wieder einsatzbereit.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Was für technische Möglichkeiten hatte dieser Helm weiterhin?
[Beschuldigter:] Dieser Helm, der war angeschlossen an einem, äh, blasenfreien Gerät.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] So- Wo war der Anschluss? Wo ist der Anschluss?
[Beschuldigter:] Der Anschluss war hinten. Kann man hier auch sehen.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Ja. Was haben Sie für diesen Helm für ein Tauchanzug getragen?
[Beschuldigter: ] Das war 'n - na ja, wie soll ich das ausdrücken - was stabilerer Anzug, der auch mit vollen Kranz gehabt, der hat bis oben her, bis zum Hals zugereicht. Der wurde auch dann der Helm drauf festgemacht. Also die nähere, genauerer Fachbezeichnung dafür ist nicht geläufig.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Ja, wann sind Sie das erste Mal an einem solchen Helm ausgebildet worden?
[Beschuldigter:] Das war ... 1973. Und zwar zur Vorbereitung zu den Einsätzen.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Und wo sind Sie damit bekannt gemacht worden?
[Beschuldigter: Bekannt gemacht worden sind wir schon am Chiemsee, in Bayern. Und wurden dann auch zu den ganzen Einsatzvorbereitungen wurden die Ausrüstungen auch [unverständlich].
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Notieren Sie bitte die Ausrüstungsgegenstände auf und klassifizieren Sie diese Ausrüstungsgegenstände.
[Beschuldigter:] Ein Tauchermesser.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Wo wird das Tauchermesser getragen?
[Beschuldigter:] Auf der rechten Seite, am Unterschenkel getragen.
Ein Tiefenmesser. Ein Unterwasserkompass. Und das ein Tauchergürtel.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Wozu dient der?
[Beschuldigter:] Ebend Gewicht, denn für'n Taucher is ... Bleigewichte dran, dass sie nach unten kommen.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Ja. Die beiden anderen Ausrüstungsgegenstände, was ist das?
[Beschuldigter:] Ein Taucherschuh, wird Taucherstiefel genannt. Der wird bei den Anzügen ebend äh, na, wir zum Schluß hatten wir, den Helm und so weiter, für die Ausrüstung dabei und auch bei den andern Flossen. 'N Taucherhandschuh. Das hier, ein Neoprenanzug. Mit Hose und, äh, mit Kopfhaube.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Haben Sie den gleichen Anzugtyp in Ihrer Ausbildung kennengelernt?
[Beschuldigter:] Den Anzugtyp wurden wir am Chiemsee vertraut gemacht.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Ist der gleiche Typ gewesen oder gab es Abweichungen?
[Beschuldigter:] So weit ich mir erinnern kann, haben wir die Anzügen von oben nach unten mit nem Reißverschluss gezogen.
[MfS-Mitarbeiter 2:] Und äh hatten Sie die gleiche Kopfhaube?
[Beschuldigter:] Und wir haben auch 'ne andre Kopfhaube, glaub ich.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Können Sie mehr zu den Anzügen sagen?
[Beschuldigter:] Na, wir wurden theoretisch nicht dadrauf, dafür ausgebildet wofür die Anzügen jetzt seien. Wie man sie anzieht, und dann mussten wir ja mit tauchen.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Erklären Sie bitte das vor Ihnen liegende Gerät.
[Beschuldigter:] Is ein Tauchgerät, komplett. Zwei Zwillingsflaschen mit Mundstück und Druckregler. Wird.. Flaschen die werden, äh, zuerst mal wird der Druckregler, wird an den Flasche angeschraubt. Hier drauf gesetzt. Drauf gesetzt und denn, die Flaschen hat man auf'm Rücken. Wird vorher denn aufgedreht, beide mit'm Mundstück und Filter, kommt nach vorne.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Was sind das? Filter?
[Beschuldigter:] Äh, Ventile. Mundstück und die Ventile. Dann gibt es noch eine Kontrolle, eine Druckkontrolle von den Flaschen und als letzte Reserve hat man unten hat man eine Reserve, wenn man hoch kommt. Diesen Typ habe ich als ersten in Köln, bei einem See bei Köln kennengelernt. Das war die Grundausbildung im Tauchen. Diese äh - wir wurden an eine Flasche und an die Zwillingsflaschen ausgebildet. Beide haben wir in München in einer Schwimmhalle benutzt und danach auch am Chiemsee, in Bayern.
[Stasi-Mitarbeiter 2:] Erklären Sie Aufbau dieses Gerätes.
[Beschuldigter:] Das ist ein blasenfreies Tauchgerät. Arbeitet nach dem Prinzip, zwar nicht das gleiche wie wir benutzt haben, aber mit genau den gleichen Sachen ungefähr. Das Gerät, das ist die Sauerstoffflasche, ein Sauerstoff[unverständlich] wird zugeführt. Ein Luftgemisch, was man atmet. So und jetzt Mundstück. Die Luft nachgibt, raus gibt, geht durch Filter, kommt in einen Drucksack. Im Drucksack ist mit dem Sauerstoffgemisch wieder angereichert. Man atmet dann wieder ein Sauerstoffgasgemisch. So, dann gibt es noch ein, das arbeitet genau nach das gleiche Prinzip wie die anderen Tauchgeräte auch. Mundstück, mit Ventile. Überdruckventilen.
[Stasi-Mitarbeiter:] Was haben Sie für einen Gerätetyp benutzt, der nach dem ähnlichen oder gleichen Prinzip arbeitet?
[Beschuldigter:] Kann den Typ selber nicht bezeichnen, der war größer und war wie ein Kanister gearbeitet.
[Sprecher:] Es wurde gutachterlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt, dass der Beschuldigte an derartigen Ausrüstungen ausgebildet ist.
[Beschuldigter:] Ungefähr so hoch.
[Sprecher:] Des Weiteren werden von einem Untersuchungsexperiment die von [anonymisiert] beherrschten Fertigkeiten in der Unterwasserarbeit vorgeführt und begutachtet.
[Stasi-Mitarbeiter:] Weiter Sprung!
[Sprecher:] Laut sachverständigen Gutachten verfügt [anonymisiert] über bei der Demonstration typische Schwimmstile. Dem gegenüber zeigt er bei der folgenden Unterwasserarbeit effektive Bewegungsabläufe.
[Stasi-Mitarbeiter:] Ab!
[Sprecher:] [anonymisiert] ist in der Lage ein Tauchgerät unter Wasser abzulegen und aufzunehmen, sowie sicher ab- und aufzutauchen.
Er beherrscht das abwechselnden Atmen aus einem Gerät mit Partner.
Überzeugend demonstriert er erworbene Fertigkeiten beim Unterwasserkampf und bei der Bedienung eines Scooters.
[Schrilles Geräusch vermutlich vom Scooter.]
Gutachterlich wird eingeschätzt: Der Beschuldigte [anonymisiert] beherrscht das gleiche Fertigkeitsniveau wie der mit ihm ausgebildete Zeuge [anonymisiert].
Dieses Fertigkeitsniveau ist geeignet den nachrichtendienstlichen Anforderungen bei praktischen Unterwassertätigkeiten gerecht zu werden.
[Beschuldigter:] Das ist ein Unterwasseriglu, Modell davon, das habe ich hier in der H-Haft selbst gebaut. Dieses Iglu wird verwendet für elektronische Aufklärung und Störung. Diesen Iglu wurde ich als erstes vertraut gemacht in Chiemsee als erstes theoretisch in München. Danach am Chiemsee. Erstmal mit Aufbauen und äh drum und dran so hier mit, jedenfalls erste Mal unter Wasser gearbeitet mit dem Iglu. Diese Iglus haben wir später zu unseren Einsetzen aufgestellt und gewartet. Die Iglus die ich kennengelernt habe, die haben von 1,20 m bis 1,50 m Durchmesser. Es ist mir noch bekannt, dass es noch größere Iglus gibt, wo mehrere Mann reinpassen. Womit wir aber nicht weiter mit vertraut gemacht.
[Stasi-Mitarbeiter:] Worin bestand Ihrer Aufgabe im Zusammenhang mit den Iglus?
[Beschuldigter:] Uns wurde beigebracht, wie man so ein Iglu aufbaut, wie man ihn bestückt, wie man ihn wartet. War unsere Hauptaufgabe. Wir haben die Iglus unter Wasser gebracht und vorher an den bezeichneten Stellen, haben den Grund gelichtet, Pflanzenwuchs wo war, haben wir das Gebiet wo das Iglu eingesetzt werden soll, unten gelichtet. Haben einen Hammer mit runtergenommen, also einen Voll[unverständlich], einen schweren Vollkern, den haben wir von einem unseren V-Mann bekommen. Damit haben wir denn die Anker eingeschlagen. Haben den Iglu denn eingehangen. Die Anker, die mussten auch ähm, also da musste der Boden sehr fest sein. Die hatten so eine Art Widerhaken, die waren nach unten weg abgespitzt und nach oben gingen die auseinander, weil da unheimlicher Druck nachher drauf ist. Dann wurde der Iglu in die Mitte hingelegt und äh befindet sich unterm Iglu eine Druckflasche. Druckflasche wurde dann geöffnet, strömte Luft rein. Man drückte dann mit der Hand nach, so dass der Iglu sich entspannt, also aufspannen konnte. Da war ein Regler dran und die Druckflasche ging offen. Da war ein Regler dran, so dass der Druck immer konstant bleibt innen, dass kein Wasser reinkam. Danach wurden dann die Technik reingebracht. Also die Funktechnik, das Muttergerät und ähm Beigeräte beide. Die wurden dann reingebracht und wurden angeschlossen und mit Batterien versehen, Kassetten versehen und wurden dann in Betrieb genommen. Dazu konnte man dann von unten reintauchen und konnte mit dem Oberkörper, konnte man also drin arbeiten. Nach dem Abtauchen dann Luft nachgeströmt. Die Geräte blieben, die Geräten blieben innen immer offen. Und das wurde dann öfter nur Batterien gewechselt oder die Kassetten gewechselt.
[Sprecher:] Das von [anonymisiert] angefertigte Modell eines Unterwasseriglus wurde vom Untersuchungsorgan in Originalgröße nachgebaut.
Mit der Errichtung und Ausrüstung der Station erbringt der Beschuldigten den praktischen Beweis des mit geringem Aufwand möglichen Einsatzes von Spionageelektronik unter Wasser.
In dem Gutachten des Ministeriums für Nationale Verteidigung wird ausgeführt, dass [anonymisiert] die Bedienung und Anwendung elektronischer Spionage- und Diversionstechnik beherrscht.
Das seine für deren Einsatz erhaltenen Aufträge den Erkenntnissen über die elektronische Kriegführung des US-Geheimdienstes NSA und der NATO entsprechen. Das der vom Beschuldigten ausgesagte Einsatz derartiger Technik im Nahbereich wichtiger Militärobjekte in der DDR auf die Störung des Betriebsdienstes von Nachrichtenstationen und Wachenleitanlagen der nationalen Volksarmee und der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland sowie auf den wirksamen Einsatz von selbstzielsuchenden Waffen des Gegners gerichtet ist.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Erstes Stadium des Strafverfahrens, steht formal unter Leitung des Staatsanwaltes (§ 87 StPO/1968). Die eigentlichen Ermittlungen werden von den staatlichen Untersuchungsorganen (Polizei, MfS, Zoll) durchgeführt (§ 88 StPO/1968) und vom Staatsanwalt beaufsichtigt (§ 89 StPO/1968).
Tatsächlich waren für die Ermittlungen des MfS lediglich die zuvor vom MfS ausgewählten Staatsanwälte der Abteilungen IA zuständig, die gemäß MfS-internen Regelungen keine Einsicht in Unterlagen oder Ermittlungen, die nicht der StPO entsprachen, bekommen durften. Faktisch gab es daher eine doppelte Aktenführung in der zuständigen Linie IX: den internen Untersuchungsvorgang und die für Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Gerichtsakte und somit keine wirksame staatsanwaltschaftliche Aufsicht über die MfS-Ermittlungen. Einleitung wie auch Einstellung des Ermittlungsverfahrens konnten selbständig von den Untersuchungsorganen verfügt werden (§§ 98, 141 StPO/1968).
Mit dem Ermittlungsverfahren verbunden waren Eingriffe in die persönliche Freiheit Beschuldigter durch die Untersuchungsorgane wie die Beschuldigten- und Zeugenvernehmung, die Durchsuchung, die Beschlagnahme, die Festnahme oder die Untersuchungshaft. In der Tätigkeit des MfS stellte das Ermittlungsverfahren einen besonders wirksamen Teil des repressiven Vorgehens gegen politische Gegner dar.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Das MfS hat als ein Instrument der DDR, insbesondere der SED-Führung, die politischen Interessen des Staates inoffiziell in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt. Die Westarbeit des MfS bestand aus Spionageaktivitäten, also der nachrichtendienstlichen Beschaffung von Informationen, Patenten, Verfahren und Mustern durch das MfS.
Die Bezeichnungen Westarbeit und Spionage meinen in diesem Kontext das, was beim MfS mit "operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" bezeichnet wird. Im engeren Sinne also die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im "Operationsgebiet", bei dem es sich überwiegend um die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin handelte, aber auch die in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft verbundenen Staaten einschloss.
Im weiteren Sinne fallen darunter auch die Funkaufklärung und der Einsatz von Offizieren im besonderen Einsatz in Botschaften, Konsulaten usw. Erfolgte diese operative Arbeit bis Anfang der 70er Jahre wesentlich "illegal", ergaben sich mit der zunehmenden Anerkennung der DDR auch verstärkt "legale" Zugänge über die Einrichtung von Botschaften, von denen aus das MfS mit "legal abgedeckten Residenturen" arbeiten konnte.
Für die Beschaffung von wissenschaftlich-technischen, politischen und militärischen Informationen war vor allem die Hauptverwaltung A zuständig, aber nahezu gleichrangig zahlreiche Abwehrdiensteinheiten des MfS. Die Hauptabteilung I, in der DDR für die Absicherung des Militärkomplexes verantwortlich, erkundete auch die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, den Zollgrenzdienst, die Bayerische Grenzpolizei und diverse Einrichtungen der NATO.
Die Hauptabteilung II, mit der "offensiven Abwehr" ausländischer Nachrichtendienste in der DDR befasst, arbeitete zeitweise auch gegen den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sowie den Militärischen Abschirmdienst. Die Hauptabteilung VI überwachte neben dem Ein-, Ausreise- und Transitverkehr in der DDR auch den über innerdeutsche Grenzen hinaus von und nach Westberlin.
Die Hauptabteilung VII unterhielt im "Operationsgebiet" ebenfalls ein Netz, das im klassischen Sinne kriminelle Aktivitäten wie Schmuggel aufzuklären hatte. Die Hauptabteilung VIII war für Ermittlungen und Beobachtungen zuständig. Zugleich war sie Servicediensteinheit für alle Diensteinheiten des MfS, indem sie den Informationsbedarf über Bundesbürger bediente.
Neben der Sicherungsarbeit in den Bereichen Staatsapparat, Blockparteien und "politischer Untergrundtätigkeit" war die Hauptabteilung XX im "Operationsgebiet" für alle Einrichtungen zuständig, die sich mit der DDR befassten. Im Visier der Hauptabteilung XXII standen links- und rechtsextremistische, überwiegend terroristische Gruppen.
Schließlich wäre auf Hauptabteilungsebene noch die Zentrale Kontrollgruppe anzuführen, die sich mit besonders DDR-kritischen Gruppen befasste, wie z. B. der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte oder den Fluchthilfeorganisationen. Mit der Westarbeit waren nicht allein die zentralen Abwehrdiensteinheiten befasst, sondern ihre Linien (Linienprinzip) erstreckten sich meist auch auf Bezirks- und im Einzelfall auf Kreisverwaltungsebene des MfS.
In den Kontext der Westarbeit sind auch die etwa 400 Entführungen von Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu zählen sowie vereinzelte Versuche und Erwägungen, Bürger zu töten, wobei bislang ein Mord nicht nachgewiesen ist. Das MfS selbst verstand unter der "Arbeit im und nach dem Operationsgebiet" die "Gesamtheit der politisch-operativen Kräfte des MfS im Operationsgebiet und die Nutzung solcher Personen aus dem Operationsgebiet, die zur Erfüllung operativer Aufgaben geeignet sind".
Die HV A und ihre Abteilungen XV in den Bezirksverwaltungen arbeiteten nach Schwerpunkten im "Operationsgebiet", ihre innere Struktur drückte die entsprechende Interessenlage aus.
Demnach konzentrierte sich die Abt. I auf Politik und strategische Absichten der Bundesregierung, die Abt. II auf die Parteien, Gewerkschaften, Landsmannschaften im "Operationsgebiet", die Abt. III steuerte die operative Arbeit der "legal abgedeckten Residenturen" in DDR-Botschaften, Konsulaten und Handelseinrichtungen, und die Abt. IV beschäftigte sich mit den militärischen Zentren" in der Bundesrepublik Deutschland, wozu das Bundesministerium der Verteidigung, Wehrbezirkskommandos der Bundeswehr und diverse US-amerikanische Einrichtungen gehörten. Die Abt. IX befasste sich mit westlichen Nachrichtendiensten, die Abt. XI mit den USA und die Abt. XII mit der NATO.
Die Abteilungen XIII bis XV gehörten zum Sektor Wissenschaft und Technik, der systematisch Patente, Verfahren und Muster für die DDR- und osteuropäische Forschung und Wirtschaft beschaffte. Schwerpunkte waren die Fachgebiete Energie, Biologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik und Maschinenbau sowie das Bemühen, die Embargopolitik zu unterlaufen. Für offizielle, mithin dienstliche Kontakte zwischen beispielsweise DDR- und bundesdeutschen Wissenschaftlern oder Politikern war eigens die Abt. XVI der HV A zuständig, die auf diesem Weg an relevante Informationen gelangen sollte.
Während all diese Abteilungen der HV A überwiegend informationsbeschaffend tätig waren, verfügte sie mit der Abt. X eigens über eine Struktureinheit, die systematisch aktive Maßnahmen in der Bundesrepublik zu entfalten suchte.
Bevor sich Anfang der 80er Jahre der Begriff Öffentlichkeitsarbeit, zumeist als Begriffspaar Öffentlichkeits- und Traditionsarbeit (ÖTA), durchsetzte, wurde dieses Tätigkeitsfeld im MfS als Agitation bezeichnet. Im Verlauf der MfS-Geschichte nahm sie unterschiedliche Ausprägungen an. Ihren Höhepunkt erlebte sie in den 50er und 60er Jahren, später reduzierte sich ihre Bedeutung deutlich.
Schon die Gründung des MfS wurde von einer Medienkampagne gegen westliche "Saboteure und Agenten" begleitet. 1954 wurde für die Öffentlichkeitsarbeit ein eigenes Referat in der für Verwaltungsaufgaben zuständigen Abteilung Allgemeines eingerichtet, das 1955 als selbständige Abteilung Agitation ausgelagert wurde. Der Bereich wurde nach außen als Pressestelle oder Presseabteilung bezeichnet, seine Leiter traten in den 50er und 60er Jahren auch als Pressesprecher des MfS auf. 1985 wurde der Bereich umorganisiert und als Bereich 6 in die ZAIG eingegliedert. In den Bezirksverwaltungen und Hauptabteilungen des Ministeriums lag die Zuständigkeit für die Öffentlichkeitsarbeit bei einzelnen Stabsoffizieren, die nach Einrichtung der AKG 1978/79 diesem Bereich zugeordnet waren. Aufgaben einer wirklichen Pressestelle erfüllte der Agitationsbereich nur begrenzt. Die Medien wurden vom MfS nur sehr restriktiv informiert, aber umso intensiver instrumentalisiert. Es ging primär um Popularisierung der Arbeit der Staatssicherheit; die Abwehr gegnerischer Angriffe stand thematisch im Zentrum der Öffentlichkeitsarbeit Konkrete Angaben zum eigenen Apparat, etwa zu Mitarbeiterzahlen, Aufbau und Arbeitsweise wurden grundsätzlich nicht in die Öffentlichkeit gegeben.
Wie kaum ein anderes Tätigkeitsfeld der Staatssicherheit war die Öffentlichkeitsarbeit in der Ulbricht-Ära unmittelbar in die entsprechenden Aktivitäten des zentralen Parteiapparates der SED (Abteilungen Agitation und Propaganda des ZK, Agitationskommission des ZK) eingebunden. Auch die Beziehungen zu anderen staatlichen Akteuren, etwa dem Amt für Information oder der Generalstaatsanwaltschaft, waren vorrangig offizieller Natur. Der Einsatz von IM oder OibE spielte in diesem Bereich eine untergeordnete Rolle. Eine prominente Ausnahme war der Publizist Julius Mader, der von 1962 bis 1989 OibE des MfS-Agitationsbereichs war und mit seinen geheimdienstspezifischen Büchern (z. B. Nicht länger geheim, 1966; Who’s who in CIA, 1968) durchaus Breitenwirkung erzielte. In den 50er Jahren konzentrierte sich die MfS-Agitation darauf, "Diversanten", "Spione" und ihre westlichen "Hintermänner" anzuprangern. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde ab 1953 im Rahmen der Strategie der "Konzentrierten Schläge" erheblich intensiviert. Große Verhaftungsaktionen mit den Codenamen "Feuerwerk" (1953), "Pfeil" (1954) und "Blitz" (1955), die jeweils zu Hunderten von Festnahmen führten, wurden mit Pressekonferenzen beendet. Hierbei wurden auch "reumütige" Agenten vorgeführt, bei denen es sich zumeist um abgezogene IM der Staatssicherheit handelte. Außerdem gehörten Beiträge in Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und der Kino-Wochenschau ebenso dazu wie Ausstellungen und Vorträge von hohen MfS-Kadern in Betriebsversammlungen.
Ab Ende der 50er Jahre konzentrierten sich die Öffentlichkeitsarbeit des MfS auf die elektronischen Medien und den Film. Besonders erfolgreich war der vom MfS inspirierte und 1963 gedrehte Spielfilm "For eyes only" über die spektakuläre Entwendung einer Agentenkartei aus der Würzburger Dienststelle des amerikanischen Militärgeheimdienstes MID durch den "Kundschafter" Horst Hesse. In den 60er Jahren hatte die Öffentlichkeitsarbeit des MfS in erster Linie Westdeutschland im Blick und arbeitete hierbei mit dem Agitationsapparat des ZK der SED zusammen. In Publikationen und auf internationalen Pressekonferenzen unter dem Vorsitz von Politbüromitglied Albert Norden wurden Themen wie die Aufrüstung der Bundeswehr oder die Nazivergangenheit bundesdeutscher Funktionsträger angeprangert. Diese Kampagnen waren vor allem dann wirkungsvoll, wenn es gelang, auf konspirativem Wege einschlägige Nachrichten in westlichen Medien zu platzieren. Außerdem organisierte das MfS zu dieser Zeit die massenhafte Einschleusung von Propagandaschriften in die Bundesrepublik. Als sich die DDR-Führung mit dem SED-Parteitag 1967 auch offiziell von der gesamtdeutschen Perspektive verabschiedete, wandte sich auch die MfS-Agitation mehr DDR-internen Themen zu. Vorrangige Ziele waren jetzt die Stärkung der "Massenwachsamkeit" und die Pflege des "Vertrauensverhältnisses" zwischen Bevölkerung und MfS.
In der Phase der Entspannungspolitik veränderte sich der Charakter der Öffentlichkeitsarbeit beträchtlich. Mediale Angriffe auf die Bundesrepublik ließen stark nach. Künstlerische und journalistische Projekte des Agitationsbereichs, etwa zur "BRD-Menschenrechtsdemagogie" oder zur Übersiedlungsproblematik, erhielten von der politischen Führung kein grünes Licht mehr, weil sie nicht in die Politik der internationalen Normalisierung passten oder an tabuisierten innenpolitischen Problemen rührten. Die Medienpräsenz von MfS-Themen ging stark zurück. Ausnahmen blieben in den 70er Jahren die beiden großen, vom MfS inspirierten Fernsehfilmserien "Das unsichtbare Visier" (mit Armin Mueller-Stahl in der Hauptrolle) und "Rendezvous mit Unbekannt", die sich mit politisch unbedenklichen Sujets, der Auslandsspionage und der Frühzeit des MfS, befassten. Die Öffentlichkeitsarbeit beschränkte sich ansonsten auf ADN-Meldungen zu Kleinereignissen, wie z. B. dem "Missbrauch von Transitwegen" durch Fluchthelfer. Ab Mitte der 80er Jahre beklagten die Verantwortlichen der Öffentlichkeitsarbeit im MfS die mangelnde Verwertbarkeit von internen Ermittlungsergebnissen und die abnehmende Bereitschaft von Autoren, mit der Staatssicherheit zusammenzuarbeiten.
Die Öffentlichkeitsarbeit konzentrierte sich ab Mitte der 70er Jahre vorrangig auf die Traditions- und Patenschaftsarbeit im direkten Kontakt mit Arbeitskollektiven und Schulen. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Traditionspflege war aber auch nach innen, auf den eigenen Apparat, und auf andere bewaffnete Organe ausgerichtet. Diese sehr begrenzten Personenkreise erhielten Zugang zu Ausstellungen im sog. Informationszentrum des MfS in Berlin-Mitte und zu Broschüren mit den klassischen Geheimdienstthemen wie "CIA und BND", "Zersetzung der DDR-Jugend" oder "Tätigkeit des MfS gegen innere und äußere Feinde". Wie selbst eine interne Forschungsarbeit von 1989 bilanziert, scheiterte die Staatssicherheit in den 80er Jahren mit ihrem Ziel, durch Öffentlichkeitsarbeit die Verbundenheit der Bevölkerung mit dem MfS zu fördern.
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