Baustellenordnung für das Vorhaben "Treffpunkt Rotebühlplatz" in Stuttgart
Signatur: BStU, MfS, BV Halle, KD Bitterfeld, Nr. 585, Bl. 26-35
Gastarbeiter aus der DDR realisierten das Bauprojekt "Treffpunkt Rotebühlplatz" in Stuttgart. Auf der Baustelle mussten sie strenge Regeln beachten.
Auf der Stuttgarter Großbaustelle "Treffpunkt Rotebühlplatz" waren ab November 1988 über 80 Mitarbeiter des VEB Bau- und Montagekombinates Chemie Halle sowie des VEB Industriebau Bernburg beschäftigt. Die Limex Bau-Export-Import, ein Betrieb des Außenhandelsministeriums der DDR, und die bundesdeutsche Firma Müller-Altvatter hatten am 31. August 1988 einen Vertrag zu diesem Bauprojekt abgeschlossen.
Die "Gastarbeiter" aus der DDR waren mit ihrem Eintreffen in Stuttgart unter Beobachtung der Stasi. Diese sammelte nicht nur eifrig Informationen über über die eigenen Montagearbeiter, sondern auch über das Umfeld der Baustelle sowie über die westdeutschen Auftraggeber und Beschäftigten.
Wie sich die "Gastarbeiter" auf der Baustelle in Stuttgart zu verhalten hatten, regelte die vorliegende umfangreiche Baustellenordnung. Den vom Betriebsdirektor ausgearbeitete Regelkatalog hat die Stasi im Vorgang abgelegt. Das "Baustellenkollektiv" durfte keine "ausländischen Staatsbürger" im Wohnheim empfangen, Pressekontakte war strikt untersagt.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Betriebsdirektor des VEB Bau- und Montagekombinats Chemie
- Datum:
- 30.9.1988
- Zustand:
- Leichte mechanische Schäden, verschwommene Schrift
1. Geltungsbereich
Die vorliegende Baustollenordnung regelt auf der Grundlage der Gesetzlichkeiten die Verhaltenspflichten der mit der Realisierung von dienstlichen Aufgaben des Bauvorhabens "Treffpunkt Rotebühlplatz" in Stuttgart einbezogen DDR-Bürger.
Die Grundsätze und Hinweise für die Vorbereitung dienstlicher Reisen und für das Verhalten von dienstlich im Ausland weilenden Bürger der DDR, welche von der Arbeitsgruppe
für Organisation und Inspektion beim Ministerrat, Abt. Auslandsdienstreisen, für verbindlich erklärt wurden, finden volle Anwendung.
Sie Baustellenordnung bestimmt darüber hinaus die Grundsätze der leistungsseitigen und organisatorischen Gestaltung der Arbeitsprozesse auf der Baustelle sowie des kollektiven
Zusammenlebens auf der Baustelle und im Wohnheim.
2. Leitung des Bau- Montagegeschehens
2.1. Die Leitung der Baustelle obliegt dem Baustellenleiter.
Als dessen Vertreter fungiert der Bauleiter bzw. in Abwesenheit des Baustellenleiters und Bauleiters ein beauftragter Mitarbeiter des Baustellenkollektives. Der Baustellenleiter ist dem Betriebsdirektor das VEB BMK Chemie, Betrieb IB Bernburg disziplinarisch unterstellt.
Der Baustellenleiter ist als politischer und fachlicher Leiter der Bausteile weisungsberechtigt gegenüber allen Beschäftigten des VEB BMK Chemie auf dieser Baustelle.
2.2. Die wahrzunehmenden Arbeitsaufgaben für den Baustellenleiter und aller unterstellten Mitarbeiter ergeben sich aus den Festlegungen bzw. Bestimmungen des abgeschlossenen
Außenhandelsvertrages.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage der durch den Auftraggeber übergebenen Planunterlagen.
2.3. Der Baustellenleiter bzw. sein Vertreter sind für den Empfang und die Verwendungskontrolle der Tagegelder verantwortlich. Gleiches gilt für Zahlungsanweisungen aus dem Valutaanrechtskonto.
Die Zahlung der Tagegelder obliegt dem Baustellenökonom.
Berechtigungen zu Absprachen mit dem Auftraggeber in konstruktiver und bauablaufseitiger Hinsicht besitzen nur die Mitglieder der Baustellenleitung, welche mit einer dementsprechenden Vollmacht durch den AHB-Limex ausgestattet sind. Alle Vereinbarungen mit dem AG müssen schriftlich dokumentiert werden.