Signatur: BStU, MfS, BV Halle, KD Bitterfeld, Nr. 585, Bl. 26-35
Gastarbeiter aus der DDR realisierten das Bauprojekt "Treffpunkt Rotebühlplatz" in Stuttgart. Auf der Baustelle mussten sie strenge Regeln beachten.
Auf der Stuttgarter Großbaustelle "Treffpunkt Rotebühlplatz" waren ab November 1988 über 80 Mitarbeiter des VEB Bau- und Montagekombinates Chemie Halle sowie des VEB Industriebau Bernburg beschäftigt. Die Limex Bau-Export-Import, ein Betrieb des Außenhandelsministeriums der DDR, und die bundesdeutsche Firma Müller-Altvatter hatten am 31. August 1988 einen Vertrag zu diesem Bauprojekt abgeschlossen.
Die "Gastarbeiter" aus der DDR waren mit ihrem Eintreffen in Stuttgart unter Beobachtung der Stasi. Diese sammelte nicht nur eifrig Informationen über über die eigenen Montagearbeiter, sondern auch über das Umfeld der Baustelle sowie über die westdeutschen Auftraggeber und Beschäftigten.
Wie sich die "Gastarbeiter" auf der Baustelle in Stuttgart zu verhalten hatten, regelte die vorliegende umfangreiche Baustellenordnung. Den vom Betriebsdirektor ausgearbeitete Regelkatalog hat die Stasi im Vorgang abgelegt. Das "Baustellenkollektiv" durfte keine "ausländischen Staatsbürger" im Wohnheim empfangen, Pressekontakte war strikt untersagt.
1. Geltungsbereich
Die vorliegende Baustollenordnung regelt auf der Grundlage der Gesetzlichkeiten die Verhaltenspflichten der mit der Realisierung von dienstlichen Aufgaben des Bauvorhabens "Treffpunkt Rotebühlplatz" in Stuttgart einbezogen DDR-Bürger.
Die Grundsätze und Hinweise für die Vorbereitung dienstlicher Reisen und für das Verhalten von dienstlich im Ausland weilenden Bürger der DDR, welche von der Arbeitsgruppe
für Organisation und Inspektion beim Ministerrat, Abt. Auslandsdienstreisen, für verbindlich erklärt wurden, finden volle Anwendung.
Sie Baustellenordnung bestimmt darüber hinaus die Grundsätze der leistungsseitigen und organisatorischen Gestaltung der Arbeitsprozesse auf der Baustelle sowie des kollektiven
Zusammenlebens auf der Baustelle und im Wohnheim.
2. Leitung des Bau- Montagegeschehens
2.1. Die Leitung der Baustelle obliegt dem Baustellenleiter.
Als dessen Vertreter fungiert der Bauleiter bzw. in Abwesenheit des Baustellenleiters und Bauleiters ein beauftragter Mitarbeiter des Baustellenkollektives. Der Baustellenleiter ist dem Betriebsdirektor das VEB BMK Chemie, Betrieb IB Bernburg disziplinarisch unterstellt.
Der Baustellenleiter ist als politischer und fachlicher Leiter der Bausteile weisungsberechtigt gegenüber allen Beschäftigten des VEB BMK Chemie auf dieser Baustelle.
2.2. Die wahrzunehmenden Arbeitsaufgaben für den Baustellenleiter und aller unterstellten Mitarbeiter ergeben sich aus den Festlegungen bzw. Bestimmungen des abgeschlossenen
Außenhandelsvertrages.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage der durch den Auftraggeber übergebenen Planunterlagen.
2.3. Der Baustellenleiter bzw. sein Vertreter sind für den Empfang und die Verwendungskontrolle der Tagegelder verantwortlich. Gleiches gilt für Zahlungsanweisungen aus dem Valutaanrechtskonto.
Die Zahlung der Tagegelder obliegt dem Baustellenökonom.
Berechtigungen zu Absprachen mit dem Auftraggeber in konstruktiver und bauablaufseitiger Hinsicht besitzen nur die Mitglieder der Baustellenleitung, welche mit einer dementsprechenden Vollmacht durch den AHB-Limex ausgestattet sind. Alle Vereinbarungen mit dem AG müssen schriftlich dokumentiert werden.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Zur Seite 1 wechseln
aktuelle Seite 2
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
Zur Seite 5 wechseln
Zur Seite 6 wechseln
Zur Seite 7 wechseln
Zur Seite 8 wechseln
Zur Seite 9 wechseln
Zur Seite 10 wechseln
Signatur: BStU, MfS, BV Halle, KD Bitterfeld, Nr. 585, Bl. 26-35
Gastarbeiter aus der DDR realisierten das Bauprojekt "Treffpunkt Rotebühlplatz" in Stuttgart. Auf der Baustelle mussten sie strenge Regeln beachten.
Auf der Stuttgarter Großbaustelle "Treffpunkt Rotebühlplatz" waren ab November 1988 über 80 Mitarbeiter des VEB Bau- und Montagekombinates Chemie Halle sowie des VEB Industriebau Bernburg beschäftigt. Die Limex Bau-Export-Import, ein Betrieb des Außenhandelsministeriums der DDR, und die bundesdeutsche Firma Müller-Altvatter hatten am 31. August 1988 einen Vertrag zu diesem Bauprojekt abgeschlossen.
Die "Gastarbeiter" aus der DDR waren mit ihrem Eintreffen in Stuttgart unter Beobachtung der Stasi. Diese sammelte nicht nur eifrig Informationen über über die eigenen Montagearbeiter, sondern auch über das Umfeld der Baustelle sowie über die westdeutschen Auftraggeber und Beschäftigten.
Wie sich die "Gastarbeiter" auf der Baustelle in Stuttgart zu verhalten hatten, regelte die vorliegende umfangreiche Baustellenordnung. Den vom Betriebsdirektor ausgearbeitete Regelkatalog hat die Stasi im Vorgang abgelegt. Das "Baustellenkollektiv" durfte keine "ausländischen Staatsbürger" im Wohnheim empfangen, Pressekontakte war strikt untersagt.
Die Weisung 24/86 des Generaldirektors dos VEB BMK Chemie und die darin getroffenen Festlegungen sind für alle eingesetzten Arbeitskräfte verbindlich und durchzusetzen.
Der Baustellenleiter ist nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen für den Betrieb IB Bernburg gegenüber dem Auftraggeber abzugeben.
Notwendige rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber dem Auftraggeber dürfen durch den Direktor für Außenwirtschaft des Kombinates bzw. in dessen Auftrag durch den Direkter für Außenwirtschaft des Betriebes IB Bernburg nach vorheriger Abstimmung mit dem AHB-Limex abgegeben werden. Dies trifft auch für Verhandlungen über Mängel aus der Garantie und Gewährleistung zu.
2.4. Der Baustellenleiter in seinem Verantwortungsbereich ist verantwortlich für die Arbeitsdisziplin und das persönliche Verhalten der DDR-Bürger außerhalb der Arbeitszeit.
Der Baustellenleiter ist verpflichtet und berechtigt, die Delegierung zur Baustelle aufzuheben, wenn durch den Werktätigen Pflichtverletzungen oder Verstöße gegen die Verhaltensnormen begangen worden sind. Die Rückdelegierungen sind im Baustellenkollektiv vorher zu besprechen. Der Sachverhalt, der zur Aufhebung der Delegierung führt, ist durch den Bauastellenleiter zu untersuchen. Über das Ergebnis sind der Betriebsdirektor des Betriebes IB Bernburg und der Direkter für Außenwirtschaft des Kombinates schriftlich zu informieren und es sind Vorschläge für weitere Maßnahmen zu unterbreiten.
3. Sicherheit, Ordnung und Baustellensicherung
3.1. Die Gewährleistung der Sicherheit der auf der Baustelle tätigen DDR-Bürger, die Sicherheit der Materialien, Ausrüstungen und Dokumente wie die Sicherheit des persönlichen Eigentums sind in vorrangiger Weise Leitungsgrundsatz für die Tätigkeit des Baustellenleiters. Der Baustelleleiter hat das Recht, den konkreten Bedingungen und Umständen entsprechend, über die Bestimmungen dieser Baustellenordnung hinauszugehende Festlegungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung zu treffen, die für alle ihm unterstellten Mitglieder des Montagekollektivs und den zum Zeitpunkt auf der Baustelle anwesenden Dienstreisekader verbindlich sind. Dies gilt insbesondere in Spannungssituationen und zur Abwehr politischer Provokationen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
aktuelle Seite 3
Zur Seite 4 wechseln
Zur Seite 5 wechseln
Zur Seite 6 wechseln
Zur Seite 7 wechseln
Zur Seite 8 wechseln
Zur Seite 9 wechseln
Zur Seite 10 wechseln
Signatur: BStU, MfS, BV Halle, KD Bitterfeld, Nr. 585, Bl. 26-35
Gastarbeiter aus der DDR realisierten das Bauprojekt "Treffpunkt Rotebühlplatz" in Stuttgart. Auf der Baustelle mussten sie strenge Regeln beachten.
Auf der Stuttgarter Großbaustelle "Treffpunkt Rotebühlplatz" waren ab November 1988 über 80 Mitarbeiter des VEB Bau- und Montagekombinates Chemie Halle sowie des VEB Industriebau Bernburg beschäftigt. Die Limex Bau-Export-Import, ein Betrieb des Außenhandelsministeriums der DDR, und die bundesdeutsche Firma Müller-Altvatter hatten am 31. August 1988 einen Vertrag zu diesem Bauprojekt abgeschlossen.
Die "Gastarbeiter" aus der DDR waren mit ihrem Eintreffen in Stuttgart unter Beobachtung der Stasi. Diese sammelte nicht nur eifrig Informationen über über die eigenen Montagearbeiter, sondern auch über das Umfeld der Baustelle sowie über die westdeutschen Auftraggeber und Beschäftigten.
Wie sich die "Gastarbeiter" auf der Baustelle in Stuttgart zu verhalten hatten, regelte die vorliegende umfangreiche Baustellenordnung. Den vom Betriebsdirektor ausgearbeitete Regelkatalog hat die Stasi im Vorgang abgelegt. Das "Baustellenkollektiv" durfte keine "ausländischen Staatsbürger" im Wohnheim empfangen, Pressekontakte war strikt untersagt.
3.2. In persönliche Verantwortung des Baustellenleiters sind auf der Baustelle folgende Unterlegen in verschließbaren Metallbehältern aufzubewahren:
Die Reisepässe sind auf der Baustelle vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Eine Aufbewahrung dar Reisepässe im Wohnheim ist während der Arbeitszeit nicht zulässig.
3.3. Die Ausfuhr von dienstlichem Schriftgut, z.B. schriftlichen Weisungen, Unterlagen aus Arbeitsberatungen u.a. aus der DDR ist nicht gestattet. Sonstiges objektbezogenes dienstliches Schriftgut, z.B. Vertrags- und Abrechnungsunterlagen und Zeichnungsunterlagen, sind nur mit entsprechender Mitnahmegenehmigung aus- bzw. einzuführen.
3.4. Das Führen von privaten Telefongesprächen von der Baustelle in die DDR ist durch den Baustellenleiter bzw. seinem Vertreter zu genehmigen. Es ist darauf achten, daß grundsätzlich nicht über dienstliche Belange gesprochen wird.
Nach Beendigung des Gespräches sind die entsprechenden Gebühren zu entrichten.
Über die geführten Privatgespräche ist ein gesondertes Nachweisbuch zu führen. Aus ihn muss ersichtlich sein: Datum, Uhrzeit, Name, Vorname des Anrufers, Nr. des Fernsprechanschlusses in der DDR.
3.5. Anrufe aus der DDR zur Baustelle sind unter Beachtung betriebsindividueller Regelungen über den Telefonverkehr mit Teilnehmern auf dem Territorium des NSW möglich.
3.6. Die Aufnahme von Kontakten zu Personen, die nicht zumBaustellenkollektiv gehören bzw. nicht mit der Erfüllung der Dienstaufgaben in Verbindung stehen, ist allen auf der Baustelle tätigen DDR Bürgern untersagt.
Über Versuche zur Aufnahme von Kontakten zu Mitgliedern des Baustellenkollektivs ist dem Baustellenleiter zu berichten. Für alle Baustellenkader besteht die Pflicht, solche Kontaktversuche in der Reise- und Sofortberichterstattung zu vermerken.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
aktuelle Seite 4
Zur Seite 5 wechseln
Zur Seite 6 wechseln
Zur Seite 7 wechseln
Zur Seite 8 wechseln
Zur Seite 9 wechseln
Zur Seite 10 wechseln
Konzeption zum Einsatz von IM auf der Baustelle "Treffpunkt Rotebühlplatz" Dokument, 5 Seiten
Bericht über den Vertragsabschluss zum Bauvorhaben "Treffpunkt Rotebühlplatz" Dokument, 1 Seite
Protokoll über die Anlaufberatung zur Durchführung des Baus zweier Grenzübergangsstellen am 5. Dezember 1972 in Hildburghausen und Meiningen sowie am 6. Dezember 1972 in Eisfeld Dokument, 8 Seiten
Aktenvermerk über Sanierungsarbeiten in "Haus 1", dem Dienstsitz Erich Mielkes Dokument, 2 Seiten