Signatur: BStU, MfS, BV Halle, KD Bitterfeld, Nr. 585, Bl. 26-35
Gastarbeiter aus der DDR realisierten das Bauprojekt "Treffpunkt Rotebühlplatz" in Stuttgart. Auf der Baustelle mussten sie strenge Regeln beachten.
Auf der Stuttgarter Großbaustelle "Treffpunkt Rotebühlplatz" waren ab November 1988 über 80 Mitarbeiter des VEB Bau- und Montagekombinates Chemie Halle sowie des VEB Industriebau Bernburg beschäftigt. Die Limex Bau-Export-Import, ein Betrieb des Außenhandelsministeriums der DDR, und die bundesdeutsche Firma Müller-Altvatter hatten am 31. August 1988 einen Vertrag zu diesem Bauprojekt abgeschlossen.
Die "Gastarbeiter" aus der DDR waren mit ihrem Eintreffen in Stuttgart unter Beobachtung der Stasi. Diese sammelte nicht nur eifrig Informationen über über die eigenen Montagearbeiter, sondern auch über das Umfeld der Baustelle sowie über die westdeutschen Auftraggeber und Beschäftigten.
Wie sich die "Gastarbeiter" auf der Baustelle in Stuttgart zu verhalten hatten, regelte die vorliegende umfangreiche Baustellenordnung. Den vom Betriebsdirektor ausgearbeitete Regelkatalog hat die Stasi im Vorgang abgelegt. Das "Baustellenkollektiv" durfte keine "ausländischen Staatsbürger" im Wohnheim empfangen, Pressekontakte war strikt untersagt.
4. Arbeitszeit , Freizeit, Grenzübertritt
4.1. Arbeitszeit
Die Arbeitszeit des Baustellenkollektivs wird auf der Grundlage der Festlegung in der Leitungskonzeption festgelegt.
Zur Gewährleistung der Einhaltung der mit dem Auftraggeber vertraglich gebundenen Zwischen- und Fertigstellunstermine ist der Baustellenleiter berechtigt, Festlegungen zur Ableistung von Überstunden zu treffen.
4.2. Feizeit
Entsprechend den gegebenen örtlichen Bedingungen und unter Beachtung bestehender Hausordnungen des Betreibers bzw. Vermieters sind durch den Baustellenleiter Festlegungen für das Verhalten aller Baustellenkader im Wohnheim unter Beachtung folgender Grundsätze zu treffen:
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
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Signatur: BStU, MfS, BV Halle, KD Bitterfeld, Nr. 585, Bl. 26-35
Gastarbeiter aus der DDR realisierten das Bauprojekt "Treffpunkt Rotebühlplatz" in Stuttgart. Auf der Baustelle mussten sie strenge Regeln beachten.
Auf der Stuttgarter Großbaustelle "Treffpunkt Rotebühlplatz" waren ab November 1988 über 80 Mitarbeiter des VEB Bau- und Montagekombinates Chemie Halle sowie des VEB Industriebau Bernburg beschäftigt. Die Limex Bau-Export-Import, ein Betrieb des Außenhandelsministeriums der DDR, und die bundesdeutsche Firma Müller-Altvatter hatten am 31. August 1988 einen Vertrag zu diesem Bauprojekt abgeschlossen.
Die "Gastarbeiter" aus der DDR waren mit ihrem Eintreffen in Stuttgart unter Beobachtung der Stasi. Diese sammelte nicht nur eifrig Informationen über über die eigenen Montagearbeiter, sondern auch über das Umfeld der Baustelle sowie über die westdeutschen Auftraggeber und Beschäftigten.
Wie sich die "Gastarbeiter" auf der Baustelle in Stuttgart zu verhalten hatten, regelte die vorliegende umfangreiche Baustellenordnung. Den vom Betriebsdirektor ausgearbeitete Regelkatalog hat die Stasi im Vorgang abgelegt. Das "Baustellenkollektiv" durfte keine "ausländischen Staatsbürger" im Wohnheim empfangen, Pressekontakte war strikt untersagt.
4.3. Grenzübertritt
Beim Grenzübertritt sind die Zoll- und Devisenbestimmungen der DDR und der BRD einzuhalten. Zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung bei der Vorbereitung und Durchführung der Rückreise sind die entsprechenden Kaderaktenkundig zu belehren.
Die Belehrungsunterlage ist nach erfolgter Einreise der Reisestelle des Betriebes IB Bernburg zu übergeben.
Es besteht für jedes Baustellenkollektiv die Pflicht, nach Einreise in die DDR, der Paßabgabe und der Sofortberichterstattung, entsprechend der Festlegungen der Reisestelle des Betriebes IB Bernburg, nachzukommen.
5. Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
5.1. Der Baustellenleiter ist für die Wahrung und Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der DDR über den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz bei allen von DDR-Betrieben ausgeführten Leistungen verantwortlich, wobei alle DDR-Betriebe die ihnen übertragenen Leistungen entsprechend den geltenden Regelungen auszuführen haben.
Der Baustellenleiter sichert die monatliche Durchführung der Belehrungen auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes unter Berücksichtigung der durch die Entwicklung des Bau- und Montagefortschritts und sonstigen Einflüssen sich ständig verändernden Gegebenheiten auf der Baustelle sowie die Einführungsbelehrung für neu auf der Baustelle eintreffende Montagekräfte.
Die Belehrungen sind unter Nennung der Kurzfassung ihres Inhaltes mit Datum und Unterschrift des Belehrten in den vorgeschriebenen Belehrungsnachweisheften festzuhalten.
Der Baustellenleiter ist außerdem für die Wahrung und Durchsetzung der durch den Auftraggeber übergebenen Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzvorschriften verantwortlich, welche zusätzlich zu den Bestimmungen der DDR gelten und in der Leitungskonzeption aufgeführt sind. Es ist in den Belehrungsnachweisen genau zu dokumentieren, welche Vorschriften des Auftraggebers einbezogen wurden.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
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Signatur: BStU, MfS, BV Halle, KD Bitterfeld, Nr. 585, Bl. 26-35
Gastarbeiter aus der DDR realisierten das Bauprojekt "Treffpunkt Rotebühlplatz" in Stuttgart. Auf der Baustelle mussten sie strenge Regeln beachten.
Auf der Stuttgarter Großbaustelle "Treffpunkt Rotebühlplatz" waren ab November 1988 über 80 Mitarbeiter des VEB Bau- und Montagekombinates Chemie Halle sowie des VEB Industriebau Bernburg beschäftigt. Die Limex Bau-Export-Import, ein Betrieb des Außenhandelsministeriums der DDR, und die bundesdeutsche Firma Müller-Altvatter hatten am 31. August 1988 einen Vertrag zu diesem Bauprojekt abgeschlossen.
Die "Gastarbeiter" aus der DDR waren mit ihrem Eintreffen in Stuttgart unter Beobachtung der Stasi. Diese sammelte nicht nur eifrig Informationen über über die eigenen Montagearbeiter, sondern auch über das Umfeld der Baustelle sowie über die westdeutschen Auftraggeber und Beschäftigten.
Wie sich die "Gastarbeiter" auf der Baustelle in Stuttgart zu verhalten hatten, regelte die vorliegende umfangreiche Baustellenordnung. Den vom Betriebsdirektor ausgearbeitete Regelkatalog hat die Stasi im Vorgang abgelegt. Das "Baustellenkollektiv" durfte keine "ausländischen Staatsbürger" im Wohnheim empfangen, Pressekontakte war strikt untersagt.
5.2. Auf der Baustelle besteht striktes Verbot für den Genuß alkoholischer Getränke. Die Angehörigen des Montagekollektivs dürfen bei Antritt ihres Dienstes und während der Arbeitszeit sowie während der An- und Abreise von der DDR in dieBRD und zurück nicht unter Einfluß von Alkohol stehen.
5.3. Die politisch-moralische Verantwortung der Werktätigen für die Wahrung und Durchsetzung der Prinzipien des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes entsprechend sind die DDR-Monteure verpflichtet, arbeitsschutztechnische Mängel oder Gefährdungen für Leben und Gesundheit oder auch Gefährdungen materieller Werte und Einrichtungen auf der Baustelle und auch in den Wohnunterkünften unverzüglich dem Baustellenleiter oder dem für die entsprechende Einrichtung zuständigen Leiter (z.B. Wirtschaftsleiter) zur Kenntnis zu geben, wenn solche von ihnen erkannt werden.
5.4. Zur Gewährleistung der "Ersten Hilfe" müssen die erforderlichen Materialien entsprechend den gesetzlichen Normen vorhanden sein.
5.5. Alle Maschinen und Geräte sowie Arbeitsmittel sind während der Arbeitspausen und nach Arbeitsende gegen unbefugte Zugriffe zu sichern (abschließen, einschließen, verriegeln o.ä.). Elektrische Geräte sind stromlos zu machen.
5.6. Das Rauchen in bzw. an feuergefährlichen Anlagen und Orten sowie in Räumen, die durch Rauchverbot gekennzeichnet sind, ist verboten.
5.7. Alle weiteren Brandschutzmaßnahmen sind der "Betrieblichen Regelung Nr. 1/1965“ des VEB BMK Chemie Halle sowie den Forderungen der Auftraggeber zu entnehmen. Sie bilden in dieser Hinsicht die Ergänzungen zur Baustellenordnung.
5.8. Die Verantwortung für die Sicherheit im Brandschutz obliegt dem Baustellenleiter. Er bezieht die Belange des Brandschutzes in seine Kontrolltätigkeit ein und legt weitere Verantwortlichkeiten fest.
5.9. Zur Unterstützung des Baustellenleiters bei der Durchsetzung des Gesundheits-, Arbeit- und Brandschutzes ist ein ehrenamtlicher Arbeitsschutzinspektor einzusetzen.
5.10. Alle auf der Baustelle eingesetzten Leitkräfte, biseinschließlich Brigadierstellvertreter, müssen im Besitz eines gültigen Befähigungsnachweises sein.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
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Konzeption zum Einsatz von IM auf der Baustelle "Treffpunkt Rotebühlplatz" Dokument, 5 Seiten
Bericht über den Vertragsabschluss zum Bauvorhaben "Treffpunkt Rotebühlplatz" Dokument, 1 Seite
Protokoll über die Anlaufberatung zur Durchführung des Baus zweier Grenzübergangsstellen am 5. Dezember 1972 in Hildburghausen und Meiningen sowie am 6. Dezember 1972 in Eisfeld Dokument, 8 Seiten
Aktenvermerk über Sanierungsarbeiten in "Haus 1", dem Dienstsitz Erich Mielkes Dokument, 2 Seiten