Signatur: BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. IX, Nr. 65, Bl. 120-124
Befehl von Stasi-Chef Erich Mielke aus dem Jahr 1966 zur Bekämpfung von unangepassten Jugendlichen. Eine Reaktion auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED infolge der Beatbewegung.
Jugendkulturen jenseits des Einflussbereiches der SED-Jugendorganisation FDJ stellten für das SED-Regime eine Bedrohung dar. Die Staatsmacht fürchtete vor allem westliche Einflüsse, die die Jugendlichen von sozialistischen Erziehungszielen entfremdeten. So waren der Staatsführung auch die Rock'n'Roll- und Beatbewegung der späten 50er und 60er Jahre ein Dorn im Auge. Der regelmäßige Empfang von Beat-Musik westlicher Rundfunksender habe negativen Einfluss auf die jungen Leute, so ein Urteil von Partei und MfS. Auf geschickte Weise betreibe der "Klassenfeind" so politisch-ideologische Diversion und verbreite seine imperialistische Ideologie.
Seit Oktober 1965 war es verboten, in öffentlichen Räumen Musik wie Beat und Rock'n'Roll zu spielen. "Laiengruppen" – wie die DDR-Regierung sie nannte – drohte der sofortige Lizenzentzug, wenn sie "dekadente westliche Musik" spielten. "Gammler", die keiner geregelten Arbeit nachgingen, sollten in Arbeitslager eingewiesen werden. Ebenfalls im Oktober 1965 forderte Stasi-Chef Erich Mielke in einem Fernschreiben die Leiter aller MfS-Bezirksverwaltungen auf, sofort Stellungnahmen und Einschätzungen zur Lage unter der Jugend zu erarbeiten. Er reagierte damit auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED. Wenige Monate später erließ Mielke den Befehl 11/66 zur "Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR". Dieses Dokument bildete gemeinsam mit der Dienstanweisung 4/66 die Grundlage für die Maßnahmen im Kampf gegen unangepasste Jugendliche. Der Befehl besaß bis 1989 Gültigkeit.
Ministerrat
der Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Staatssicherheit
Der Minister
Vertrauliche Verschlußsache
MfS CO8 Nr. 366/66
Ausfertigungen
408 Ausfertigung 5 Blatt
Berlin, den 15. Mai 1966
Befehl Nr. 11/66 zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der DDR
Die Mehrheit der Jugend in der DDR nimmt aktiven Anteil beim umfassenden Aufbau des Sozialismus und zeigt auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens vorbildliche Leistungen. Diesen Entwicklungsprozeß versucht der Gegner zu stören, um junge Bürger. der DDR dem Einfluß der sozialistischen Erziehung zu entziehen, sie zur Passivität zu verleiten, den Zusammenschluß negativer Kräfte unter Anleitung von Organisatoren feindlicher Handlungen zu fördern mit dem Ziel, kriminelle und staatsfeindliche Handlungen zu provozieren und auszulösen.
Vorkommnisse der letzten Zeit und der hohe Anteil jugendlicher Bürger bis zu 25 Jahren an kriminellen und staatsfeindlichen Handlungen zeigen, daß die Sicherung und der Schutz der Jugend in der DDR vor feindlichen Einflüssen von entscheidender Bedeutung in der politisch-operativen Arbeit der Organe des Ministeriums für Staatssicherheit ist und von allen Mitarbeitern unseres Organs mit großem Verantwortungsbewußtsein und in umsichtige Weise zu lösen ist.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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Signatur: BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. IX, Nr. 65, Bl. 120-124
Befehl von Stasi-Chef Erich Mielke aus dem Jahr 1966 zur Bekämpfung von unangepassten Jugendlichen. Eine Reaktion auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED infolge der Beatbewegung.
Jugendkulturen jenseits des Einflussbereiches der SED-Jugendorganisation FDJ stellten für das SED-Regime eine Bedrohung dar. Die Staatsmacht fürchtete vor allem westliche Einflüsse, die die Jugendlichen von sozialistischen Erziehungszielen entfremdeten. So waren der Staatsführung auch die Rock'n'Roll- und Beatbewegung der späten 50er und 60er Jahre ein Dorn im Auge. Der regelmäßige Empfang von Beat-Musik westlicher Rundfunksender habe negativen Einfluss auf die jungen Leute, so ein Urteil von Partei und MfS. Auf geschickte Weise betreibe der "Klassenfeind" so politisch-ideologische Diversion und verbreite seine imperialistische Ideologie.
Seit Oktober 1965 war es verboten, in öffentlichen Räumen Musik wie Beat und Rock'n'Roll zu spielen. "Laiengruppen" – wie die DDR-Regierung sie nannte – drohte der sofortige Lizenzentzug, wenn sie "dekadente westliche Musik" spielten. "Gammler", die keiner geregelten Arbeit nachgingen, sollten in Arbeitslager eingewiesen werden. Ebenfalls im Oktober 1965 forderte Stasi-Chef Erich Mielke in einem Fernschreiben die Leiter aller MfS-Bezirksverwaltungen auf, sofort Stellungnahmen und Einschätzungen zur Lage unter der Jugend zu erarbeiten. Er reagierte damit auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED. Wenige Monate später erließ Mielke den Befehl 11/66 zur "Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR". Dieses Dokument bildete gemeinsam mit der Dienstanweisung 4/66 die Grundlage für die Maßnahmen im Kampf gegen unangepasste Jugendliche. Der Befehl besaß bis 1989 Gültigkeit.
In Auswertung der von Partei und Regierung erlassenen grundsätzlichen Beschlüsse und Maßnahmen zur Sicherung der Durchführung der sozialistischen Jugendpolitik in der DDR ist eine allseitige Verbesserung der politisch-operativen Arbeit zur Entlarvung und Bekämpfung der Feindtätigkeit unter der Jugend durch die Organe des MfS zu erreichen.
Zur Sicherung der sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben befehle ich:
1. Die Leiter der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen, Kreisdienststellen und Hauptabteilungen/selbst. Abteilungen sind persönlich für die Einleitung und Sicherung aller erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich voll verantwortlich.
2. Die Leiter der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen, Kreisdienststellen und Hauptabteilungen/selbst. Abteilungen haben zu gewährleisten, daß
- von allen Linien ihres Verantwortungsbereiches politisch operative Maßnahmen zur Lösung der Aufgaben unter jugendlichen Personenkreisen der DDR eingeleitet und durchgeführt werden,
- alle Erscheinungsformen der Feindtätigkeit, Vorkommnisse und die Angriffsrichtungen des Gegners unter jugendlichen Personenkreisen ständig erfaßt, analysiert ,und ausgewertet werden,
- eine exakte Koordinierung und Abgrenzung der einzuleitenden und. durchzuführenden Maßnahmen sowohl innerhalb der Diensteinheiten im Verantwortungsbereich als auch mit den Organen der Deutschen Volkspolizei und den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen erfolgt
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
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Dienstanweisung Nr. 4/66 zur "Bekämpfung politisch-ideologischer Diversion" unter Jugendlichen Dokument, 28 Seiten
"1. Durchführungsbestimmung zum Befehl 11/66": Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Jugendliche Dokument, 5 Seiten
Anweisungen zur "Reduzierung des Bestandes der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des MfS" Dokument, 2 Seiten
Befehl Nr. 13/73 zur Sicherung der X. Weltfestspiele der Jugend in Ost-Berlin Dokument, 50 Seiten