Signatur: BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. IX, Nr. 65, Bl. 120-124
Befehl von Stasi-Chef Erich Mielke aus dem Jahr 1966 zur Bekämpfung von unangepassten Jugendlichen. Eine Reaktion auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED infolge der Beatbewegung.
Jugendkulturen jenseits des Einflussbereiches der SED-Jugendorganisation FDJ stellten für das SED-Regime eine Bedrohung dar. Die Staatsmacht fürchtete vor allem westliche Einflüsse, die die Jugendlichen von sozialistischen Erziehungszielen entfremdeten. So waren der Staatsführung auch die Rock'n'Roll- und Beatbewegung der späten 50er und 60er Jahre ein Dorn im Auge. Der regelmäßige Empfang von Beat-Musik westlicher Rundfunksender habe negativen Einfluss auf die jungen Leute, so ein Urteil von Partei und MfS. Auf geschickte Weise betreibe der "Klassenfeind" so politisch-ideologische Diversion und verbreite seine imperialistische Ideologie.
Seit Oktober 1965 war es verboten, in öffentlichen Räumen Musik wie Beat und Rock'n'Roll zu spielen. "Laiengruppen" – wie die DDR-Regierung sie nannte – drohte der sofortige Lizenzentzug, wenn sie "dekadente westliche Musik" spielten. "Gammler", die keiner geregelten Arbeit nachgingen, sollten in Arbeitslager eingewiesen werden. Ebenfalls im Oktober 1965 forderte Stasi-Chef Erich Mielke in einem Fernschreiben die Leiter aller MfS-Bezirksverwaltungen auf, sofort Stellungnahmen und Einschätzungen zur Lage unter der Jugend zu erarbeiten. Er reagierte damit auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED. Wenige Monate später erließ Mielke den Befehl 11/66 zur "Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR". Dieses Dokument bildete gemeinsam mit der Dienstanweisung 4/66 die Grundlage für die Maßnahmen im Kampf gegen unangepasste Jugendliche. Der Befehl besaß bis 1989 Gültigkeit.
In Auswertung der von Partei und Regierung erlassenen grundsätzlichen Beschlüsse und Maßnahmen zur Sicherung der Durchführung der sozialistischen Jugendpolitik in der DDR ist eine allseitige Verbesserung der politisch-operativen Arbeit zur Entlarvung und Bekämpfung der Feindtätigkeit unter der Jugend durch die Organe des MfS zu erreichen.
Zur Sicherung der sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben befehle ich:
1. Die Leiter der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen, Kreisdienststellen und Hauptabteilungen/selbst. Abteilungen sind persönlich für die Einleitung und Sicherung aller erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich voll verantwortlich.
2. Die Leiter der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen, Kreisdienststellen und Hauptabteilungen/selbst. Abteilungen haben zu gewährleisten, daß
- von allen Linien ihres Verantwortungsbereiches politisch operative Maßnahmen zur Lösung der Aufgaben unter jugendlichen Personenkreisen der DDR eingeleitet und durchgeführt werden,
- alle Erscheinungsformen der Feindtätigkeit, Vorkommnisse und die Angriffsrichtungen des Gegners unter jugendlichen Personenkreisen ständig erfaßt, analysiert ,und ausgewertet werden,
- eine exakte Koordinierung und Abgrenzung der einzuleitenden und. durchzuführenden Maßnahmen sowohl innerhalb der Diensteinheiten im Verantwortungsbereich als auch mit den Organen der Deutschen Volkspolizei und den staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen erfolgt
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
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Signatur: BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. IX, Nr. 65, Bl. 120-124
Befehl von Stasi-Chef Erich Mielke aus dem Jahr 1966 zur Bekämpfung von unangepassten Jugendlichen. Eine Reaktion auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED infolge der Beatbewegung.
Jugendkulturen jenseits des Einflussbereiches der SED-Jugendorganisation FDJ stellten für das SED-Regime eine Bedrohung dar. Die Staatsmacht fürchtete vor allem westliche Einflüsse, die die Jugendlichen von sozialistischen Erziehungszielen entfremdeten. So waren der Staatsführung auch die Rock'n'Roll- und Beatbewegung der späten 50er und 60er Jahre ein Dorn im Auge. Der regelmäßige Empfang von Beat-Musik westlicher Rundfunksender habe negativen Einfluss auf die jungen Leute, so ein Urteil von Partei und MfS. Auf geschickte Weise betreibe der "Klassenfeind" so politisch-ideologische Diversion und verbreite seine imperialistische Ideologie.
Seit Oktober 1965 war es verboten, in öffentlichen Räumen Musik wie Beat und Rock'n'Roll zu spielen. "Laiengruppen" – wie die DDR-Regierung sie nannte – drohte der sofortige Lizenzentzug, wenn sie "dekadente westliche Musik" spielten. "Gammler", die keiner geregelten Arbeit nachgingen, sollten in Arbeitslager eingewiesen werden. Ebenfalls im Oktober 1965 forderte Stasi-Chef Erich Mielke in einem Fernschreiben die Leiter aller MfS-Bezirksverwaltungen auf, sofort Stellungnahmen und Einschätzungen zur Lage unter der Jugend zu erarbeiten. Er reagierte damit auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED. Wenige Monate später erließ Mielke den Befehl 11/66 zur "Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR". Dieses Dokument bildete gemeinsam mit der Dienstanweisung 4/66 die Grundlage für die Maßnahmen im Kampf gegen unangepasste Jugendliche. Der Befehl besaß bis 1989 Gültigkeit.
3.1. Im Ministerium für Staatssicherheit ist die Hauptabteilung XX bei der Koordinierung der politisch-operativen Maßnahmen und dem Zusammenwirken der verschiedenen operativen Linien federführend.
Probleme und politisch-operative Maßnahmen von zentraler Bedeutung sind zwischen den zuständigen Stellvertretern des Ministers abzustimmen.
3.2. Die Leiter der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen haben zur Beratung von Problemen der politisch-operativen Sicherung einer störungsfreien Entwicklung aller Jugendlichen in der DDR nichtstrukturelle operative Arbeitsgruppen zu bilden. Für die Mitarbeit in diesen Gruppen sind operative Mitarbeiter der Linien I, VII, IX, XVIII, XIX, XX und der AIG zu berufen, die Erfahrungen im Kampf gegen feindliche Einflüsse unter Jugendlichen haben.
In eigener Zuständigkeit können die Leiter der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen auch Vertreter der Kreisdienststellen der Bezirksstadt oder anderer Schwerpunktstädte in diese Arbeitsgruppe berufen.
Die Leitung der Arbeitsgruppe ist dem für die Linie XX zuständigen Stellvertreter Operativ zu übertragen.
Die Arbeitsgruppe hat in der Regel monatlich eine Beratung durchzuführen, um
Hauptabteilung XX (Staatsapparat, Kultur, Kirchen, Untergrund)
Die Hauptabteilung XX bildete den Kernbereich der politischen Repression und Überwachung der Staatssicherheit. In Struktur und Tätigkeit passte sie sich mehrfach an die sich wandelnden Bedingungen der Herrschaftssicherung an. Die Diensteinheit ging 1964 durch Umbenennung aus der Hauptatbeilung V hervor, die ihrerseits in den Abteilungen V und VI (1950–1953) ihre Vorläufer hatte.
Die Hauptabteilung XX und die ihr nachgeordneten Abteilungen XX in den Bezirksverwaltungen (Linie XX) sowie entsprechende Arbeitsbereiche in den KD überwachten wichtige Teile des Staatsapparates (u. a. Justiz, Gesundheitswesen und bis 1986 das Post- und Fernmeldewesen), die Blockparteien und Massenorganisationen, den Kultur- und Sportbereich, die Medien und die Kirchen sowie SED-Sonderobjekte und Parteibetriebe. Federführend war die Hauptabteilung XX auch bei der Bekämpfung der "politischen Untergrundtätigkeit" (PUT), also der Opposition.
Ab der zweiten Hälfte der 50er Jahre und verstärkt seit dem Beginn der Entspannungspolitik fühlte sich das SED-Regime zunehmend durch die "politisch-ideologische Diversion" (PiD) bedroht. Die Schwächung der "Arbeiter-und-Bauern-Macht" durch "ideologische Aufweichung und Zersetzung" galt als Hauptinstrument des Westens bei der Unterminierung der DDR. Auch bei der Bekämpfung der PiD hatte die Hauptabteilung XX innerhalb des MfS die Federführung.
Das Erstarken der Bürgerrechtsbewegung (Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen) in der DDR führte in den 80er Jahren zu einem weiteren Bedeutungszuwachs der Linie XX. In der DA 2/85 bestätigte Minister Mielke dementsprechend die Federführung der Hauptabteilung XX bei der Bekämpfung der PUT.
Im Verlauf der fast 40-jährigen Entwicklung der Hauptabteilung XX veränderte sich ihre Struktur mehrfach. In der Endphase verfügte sie über neun operative Abteilungen und vier Funktionalorgane der Leitung (Sekretariat, Arbeitsgruppe der Leitung, Koordinierungsgruppe des Leiters, Auswertungs- und Kontrollgruppe).
Die Hauptabteilung V lag ab 1953 zunächst im unmittelbaren Anleitungsbereich von Mielke in seiner Eigenschaft als 1. Stellvertreter des Staatssicherheitschefs. Ab 1955 war der stellvertretende Minister Bruno Beater und 1964–1974 der stellv. Minister Fritz Schröder auf der Ebene der MfS-Leitung für die Hauptabteilung XX zuständig. Beide waren zuvor selbst (Beater 1953–1955, Schröder 1955–1963) Leiter der Hauptabteilung V. Seit 1975 gehörte die Hauptabteilung XX zum Verantwortungsbereich von Mielkes Stellvertreter Rudi Mittig. Von 1964 bis zur Auflösung des MfS leitete Kienberg die Hauptabteilung XX. Ihm standen seit 1965 zwei Stellvertreter zur Seite.
1954 waren in der Hauptabteilung V insgesamt 139 Mitarbeiter beschäftigt. Im Herbst 1989 verfügte die Hauptabteilung XX über 461 Mitarbeiter, von denen mehr als 200 als IM-führende Mitarbeiter eingesetzt waren.
In den 15 Bezirksverwaltungen waren auf der Linie XX im Oktober 1989 insgesamt knapp 1.000 Kader und damit auf der gesamten Linie XX fast 1.500 hauptamtliche Mitarbeiter im Einsatz. Gleichzeitig konnte allein die Hauptabteilung XX mit etwas mehr als 1.500 IM auf einen überdurchschnittlich hohen Bestand an inoffiziellen Kräften zurückgreifen. Ihrem Aufgabenprofil entsprechend spiegelt sich nicht zuletzt in der Entwicklung der Hauptabteilung XX auch die Geschichte von Opposition, Widerstand und politischer Dissidenz in der DDR. Im Herbst 1989 wurden von der Diensteinheit 31 Operative Vorgänge (10 Prozent aller Operativen Vorgänge im Berliner Ministeriumsbereich) und 59 Operative Personenkontrollen (8,7 Prozent) bearbeitet.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder dessen Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten AG prägten Linien aus (z. B. Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz – ZAGG) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. AG XVII). Die monothematischen Zuständigkeiten konnten operative Verantwortung und Federführung einschließen. AG wird auch als Bezeichnung einer nichtstrukturellen Organisationsform oder unselbständigen Untergliederungsebene im MfS verwendet.
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
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Signatur: BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. IX, Nr. 65, Bl. 120-124
Befehl von Stasi-Chef Erich Mielke aus dem Jahr 1966 zur Bekämpfung von unangepassten Jugendlichen. Eine Reaktion auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED infolge der Beatbewegung.
Jugendkulturen jenseits des Einflussbereiches der SED-Jugendorganisation FDJ stellten für das SED-Regime eine Bedrohung dar. Die Staatsmacht fürchtete vor allem westliche Einflüsse, die die Jugendlichen von sozialistischen Erziehungszielen entfremdeten. So waren der Staatsführung auch die Rock'n'Roll- und Beatbewegung der späten 50er und 60er Jahre ein Dorn im Auge. Der regelmäßige Empfang von Beat-Musik westlicher Rundfunksender habe negativen Einfluss auf die jungen Leute, so ein Urteil von Partei und MfS. Auf geschickte Weise betreibe der "Klassenfeind" so politisch-ideologische Diversion und verbreite seine imperialistische Ideologie.
Seit Oktober 1965 war es verboten, in öffentlichen Räumen Musik wie Beat und Rock'n'Roll zu spielen. "Laiengruppen" – wie die DDR-Regierung sie nannte – drohte der sofortige Lizenzentzug, wenn sie "dekadente westliche Musik" spielten. "Gammler", die keiner geregelten Arbeit nachgingen, sollten in Arbeitslager eingewiesen werden. Ebenfalls im Oktober 1965 forderte Stasi-Chef Erich Mielke in einem Fernschreiben die Leiter aller MfS-Bezirksverwaltungen auf, sofort Stellungnahmen und Einschätzungen zur Lage unter der Jugend zu erarbeiten. Er reagierte damit auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED. Wenige Monate später erließ Mielke den Befehl 11/66 zur "Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR". Dieses Dokument bildete gemeinsam mit der Dienstanweisung 4/66 die Grundlage für die Maßnahmen im Kampf gegen unangepasste Jugendliche. Der Befehl besaß bis 1989 Gültigkeit.
Die Leiter der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen haben die Tätigkeit dieser operativen Arbeitsgruppen laufend zu kontrollieren. Durch die Kontrollen ist vor allem dafür zu sorgen, daß die von den Arbeitsgruppen erarbeiteten Schlußfolgerungen Bestandteile der Arbeitspläne der verantwortlichen Diensteinheiten werden und ihre Erfüllung gesichert wird.
4. Die auf der Grundlage dieses Befehls von mir erlassene DA 4/66 ist in allen operativen Diensteinheiten zu erläutern und auszuwerten.
5. Auf der Grundlage dieses Befehls und der DA 4/66 sind von den Leitern der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen Maßnahmepläne zu erarbeiten, welche beinhalten
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
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Dienstanweisung Nr. 4/66 zur "Bekämpfung politisch-ideologischer Diversion" unter Jugendlichen Dokument, 28 Seiten
"1. Durchführungsbestimmung zum Befehl 11/66": Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Jugendliche Dokument, 5 Seiten
Anweisungen zur "Reduzierung des Bestandes der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des MfS" Dokument, 2 Seiten
Befehl Nr. 13/73 zur Sicherung der X. Weltfestspiele der Jugend in Ost-Berlin Dokument, 50 Seiten