Signatur: BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. IX, Nr. 65, Bl. 120-124
Befehl von Stasi-Chef Erich Mielke aus dem Jahr 1966 zur Bekämpfung von unangepassten Jugendlichen. Eine Reaktion auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED infolge der Beatbewegung.
Jugendkulturen jenseits des Einflussbereiches der SED-Jugendorganisation FDJ stellten für das SED-Regime eine Bedrohung dar. Die Staatsmacht fürchtete vor allem westliche Einflüsse, die die Jugendlichen von sozialistischen Erziehungszielen entfremdeten. So waren der Staatsführung auch die Rock'n'Roll- und Beatbewegung der späten 50er und 60er Jahre ein Dorn im Auge. Der regelmäßige Empfang von Beat-Musik westlicher Rundfunksender habe negativen Einfluss auf die jungen Leute, so ein Urteil von Partei und MfS. Auf geschickte Weise betreibe der "Klassenfeind" so politisch-ideologische Diversion und verbreite seine imperialistische Ideologie.
Seit Oktober 1965 war es verboten, in öffentlichen Räumen Musik wie Beat und Rock'n'Roll zu spielen. "Laiengruppen" – wie die DDR-Regierung sie nannte – drohte der sofortige Lizenzentzug, wenn sie "dekadente westliche Musik" spielten. "Gammler", die keiner geregelten Arbeit nachgingen, sollten in Arbeitslager eingewiesen werden. Ebenfalls im Oktober 1965 forderte Stasi-Chef Erich Mielke in einem Fernschreiben die Leiter aller MfS-Bezirksverwaltungen auf, sofort Stellungnahmen und Einschätzungen zur Lage unter der Jugend zu erarbeiten. Er reagierte damit auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED. Wenige Monate später erließ Mielke den Befehl 11/66 zur "Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR". Dieses Dokument bildete gemeinsam mit der Dienstanweisung 4/66 die Grundlage für die Maßnahmen im Kampf gegen unangepasste Jugendliche. Der Befehl besaß bis 1989 Gültigkeit.
Die Leiter der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen haben die Tätigkeit dieser operativen Arbeitsgruppen laufend zu kontrollieren. Durch die Kontrollen ist vor allem dafür zu sorgen, daß die von den Arbeitsgruppen erarbeiteten Schlußfolgerungen Bestandteile der Arbeitspläne der verantwortlichen Diensteinheiten werden und ihre Erfüllung gesichert wird.
4. Die auf der Grundlage dieses Befehls von mir erlassene DA 4/66 ist in allen operativen Diensteinheiten zu erläutern und auszuwerten.
5. Auf der Grundlage dieses Befehls und der DA 4/66 sind von den Leitern der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen Maßnahmepläne zu erarbeiten, welche beinhalten
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
aktuelle Seite 4
Zur Seite 5 wechseln
Signatur: BStU, MfS, BV Leipzig, Abt. IX, Nr. 65, Bl. 120-124
Befehl von Stasi-Chef Erich Mielke aus dem Jahr 1966 zur Bekämpfung von unangepassten Jugendlichen. Eine Reaktion auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED infolge der Beatbewegung.
Jugendkulturen jenseits des Einflussbereiches der SED-Jugendorganisation FDJ stellten für das SED-Regime eine Bedrohung dar. Die Staatsmacht fürchtete vor allem westliche Einflüsse, die die Jugendlichen von sozialistischen Erziehungszielen entfremdeten. So waren der Staatsführung auch die Rock'n'Roll- und Beatbewegung der späten 50er und 60er Jahre ein Dorn im Auge. Der regelmäßige Empfang von Beat-Musik westlicher Rundfunksender habe negativen Einfluss auf die jungen Leute, so ein Urteil von Partei und MfS. Auf geschickte Weise betreibe der "Klassenfeind" so politisch-ideologische Diversion und verbreite seine imperialistische Ideologie.
Seit Oktober 1965 war es verboten, in öffentlichen Räumen Musik wie Beat und Rock'n'Roll zu spielen. "Laiengruppen" – wie die DDR-Regierung sie nannte – drohte der sofortige Lizenzentzug, wenn sie "dekadente westliche Musik" spielten. "Gammler", die keiner geregelten Arbeit nachgingen, sollten in Arbeitslager eingewiesen werden. Ebenfalls im Oktober 1965 forderte Stasi-Chef Erich Mielke in einem Fernschreiben die Leiter aller MfS-Bezirksverwaltungen auf, sofort Stellungnahmen und Einschätzungen zur Lage unter der Jugend zu erarbeiten. Er reagierte damit auf die zunehmende Verschärfung in der Jugendpolitik der SED. Wenige Monate später erließ Mielke den Befehl 11/66 zur "Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR". Dieses Dokument bildete gemeinsam mit der Dienstanweisung 4/66 die Grundlage für die Maßnahmen im Kampf gegen unangepasste Jugendliche. Der Befehl besaß bis 1989 Gültigkeit.
Diese Maßnahmepläne sind mir bis zum 30.6.1966 zur Bestätigung vorzulegen.
6. Halbjährlich, erstmalig am 30.6.1966, in der Folgezeit am 30.12.1966 und 30.6.1967 ist über die politisch-operative Situation unter jugendlichen Personenkreisen und die Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit in Realisierung dieses Befehls und der DA 4/66 an mich zu berichten.
7. Die von mir am 4.7.1963 erlassenen Arbeitshinweise zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der DDR werden durch die DA 4/66 ersetzt und sind einzuziehen.
8. Die Leiter der Bezirksverwaltungen/Verwaltungen, Hauptabteilungen und selbständigen Abteilungen haben auf der Grundlage dieses Befehls und meiner DA 4/66 bereits erlassene Richtlinien, Anweisungen und Instruktionen zu Problemen der politisch-operativen Arbeit unter jugendlichen Personenkreisen zu überarbeiten.
Mielke
Generaloberst
F.d.R.:
Ludwig
Oberstleutnant
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Zur Seite 1 wechseln
Zur Seite 2 wechseln
Zur Seite 3 wechseln
Zur Seite 4 wechseln
aktuelle Seite 5
Dienstanweisung Nr. 4/66 zur "Bekämpfung politisch-ideologischer Diversion" unter Jugendlichen Dokument, 28 Seiten
"1. Durchführungsbestimmung zum Befehl 11/66": Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Jugendliche Dokument, 5 Seiten
Anweisungen zur "Reduzierung des Bestandes der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des MfS" Dokument, 2 Seiten
Befehl Nr. 13/73 zur Sicherung der X. Weltfestspiele der Jugend in Ost-Berlin Dokument, 50 Seiten