Bekanntmachung der DDR-Regierung zur Wiederherstellung der Ordnung vom 17. Juni 1953
Signatur: BStU, MfS, OV Wismut, AU, Nr. 83/53, Bl. 53
Öffentliche Bekanntmachung der DDR-Regierung vom 17. Juni 1953 über Maßnahmen zur sofortigen Wiederherstellung der Ordnung.
Vom 16. bis 21. Juni 1953 kam es in fast 700 Städten und Gemeinden der DDR zu Demonstrationen und Streiks. Der 17. Juni begann als Arbeiteraufstand, der sich schnell zum Volksaufstand weitete. Er nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. Zunächst begannen die Proteste mit sozialen Forderungen nach Normsenkungen und Lohnerhöhungen. Bald stellten die Demonstranten jedoch im gesamten Land politische Forderungen wie den "Rücktritt der Regierung, Freie Wahlen, Weg mit der SED, Pressefreiheit, Freilassung aller politischen Gefangenen und Wiedervereinigung".
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 traf das MfS genauso unvorbereitet wie die SED-Führung. Das Spitzelnetz der drei Jahre zuvor gegründeten Geheimpolizei war im Juni 1953 noch sehr löchrig. So gewann das MfS am 17. Juni nur langsam einen Überblick über die Ereignisse. Eine klare Handlungsstrategie entwickelte das MfS nicht. Stattdessen griff die sowjetische Besatzungsmacht ein und verhängte am 17. und 18. Juni in über 167 der 217 Land- und Stadtkreise den Ausnahmezustand. Die DDR-Regierung veröffentlichte am 17. Juni die vorliegende Bekanntmachung über Maßnahmen zur sofortigen Wiederherstellung der Ordnung.
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