Signatur: BStU, MfS, OV Wismut, AU, Nr. 83/53, Bl. 53
Öffentliche Bekanntmachung der DDR-Regierung vom 17. Juni 1953 über Maßnahmen zur sofortigen Wiederherstellung der Ordnung.
Vom 16. bis 21. Juni 1953 kam es in fast 700 Städten und Gemeinden der DDR zu Demonstrationen und Streiks. Der 17. Juni begann als Arbeiteraufstand, der sich schnell zum Volksaufstand weitete. Er nahm vielerorts revolutionäre Züge an, bevor er mit Hilfe von russischen Panzern unterdrückt wurde. Zunächst begannen die Proteste mit sozialen Forderungen nach Normsenkungen und Lohnerhöhungen. Bald stellten die Demonstranten jedoch im gesamten Land politische Forderungen wie den "Rücktritt der Regierung, Freie Wahlen, Weg mit der SED, Pressefreiheit, Freilassung aller politischen Gefangenen und Wiedervereinigung".
Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 traf das MfS genauso unvorbereitet wie die SED-Führung. Das Spitzelnetz der drei Jahre zuvor gegründeten Geheimpolizei war im Juni 1953 noch sehr löchrig. So gewann das MfS am 17. Juni nur langsam einen Überblick über die Ereignisse. Eine klare Handlungsstrategie entwickelte das MfS nicht. Stattdessen griff die sowjetische Besatzungsmacht ein und verhängte am 17. und 18. Juni in über 167 der 217 Land- und Stadtkreise den Ausnahmezustand. Die DDR-Regierung veröffentlichte am 17. Juni die vorliegende Bekanntmachung über Maßnahmen zur sofortigen Wiederherstellung der Ordnung.
Maßnahmen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zur Verbesserung der Lage der Bevölkerung sind von Faschisten und anderen reaktionären Elementen in Westberlin mit Provokationen und schworen Störungen der Ordnung im Demokratischen Sektor von Berlin beantwortet worden. Diese Provokationen sollen die Herstellung der Einheit Deutschlands erschweren.
Der Anlaß für die Arbeitsniederlegung der Bauarbeiter in Berlin ist durch den gestrigen Beschluß in der Normenfrage fortgefallen.
Die Unruhen, zu denen es danach gekommen ist, sind das Werk von Provokateuren und faschistischen Agenten ausländischer Mächte und ihrer Helfershelfer aus deutschen kapitalistischen Monopolen. Diese Kräfte sind mit der demokratischen Macht in der Deutschen Demokratischen Republik, die die Verbesserung der Lage der Bevölkerung organisiert, unzufrieden. Die Regierung fordert die Bevölkerung auf:
Die Regierung der
Deutschen Demokratischen Republik
gez. Otto Grotewohl
Ministerpräsident
Berlin, den 17.6.1953.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Vorgangsart von 1953 bis 1976 bzw. 1981 zu Organisationen, Institutionen und Betrieben, die vom MfS überwacht wurden (zu "sichernde" Einrichtungen der DDR bzw. westliche Organisationen, die ausgespäht und bekämpft wurden; Feindobjekte). Objektvorgänge waren zentral in der Abteilung XII zu registrieren, betreffende Organisationen in der zentralen Feindobjektkartei F 17 und involvierte "feindliche" Personen in der zentralen Personenkartei F 16 zu erfassen.
In Objektvorgängen erfasste Personen konnten parallel in einem Operativen Vorgang bearbeitet werden. Objektvorgänge zu DDR-Einrichtungen wurden mit der Einführung der Sicherungsvorgänge 1976 eingestellt. Feindobjektvorgänge, insbesondere der HV A, gab es darüber hinaus. Ab 1981 wurde der Objektvorgang in anderer Form als Feindobjektakte bzw. Kontrollobjektakte wieder ein- bzw. weitergeführt.
Der Operative Vorgang (OV) war ein registrierpflichtiger Vorgang und Sammelbegriff für Einzel- bzw. Gruppenvorgänge (Registrierung, TV und ZOV). Er wurde angelegt, um im Rahmen von verdeckten, aber zum Teil auch offenen Ermittlungen gegen missliebige Personen vorgehen zu können (Anweisung 14/52 vom 10.9.1952: Vorgangsordnung; 1976 durch Richtlinie 1/76 "zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge" neu geregelt).
Ausgangspunkt des OV waren zumeist Hinweise auf, aus MfS-Sicht, strafrechtlich relevante Tatbestände (in der Regel Verstöße gegen die in der DDR geltenden politischen Normen), die es zu überprüfen galt. Bestandteil der nach einem klaren Abfolgeprinzip zu erstellenden OV waren "Maßnahmepläne" und ggf. in ihnen enthaltene Maßnahmen der Zersetzung, die vor allem dann zur Anwendung gelangten, wenn eine Inhaftierung aus taktischen Erwägungen als nicht opportun galt.
Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, es wurden auch Erkundigungen zum familiären Umfeld, zum Freundes- und Kollegenkreis u. ä. eingeholt. Konnten Delikte keinen Personen unmittelbar zugeordnet werden (z. B. Flugblätter, Losungen, anonyme Briefe), wurde ein OV gegen unbekannt eröffnet. Darin wurden die nach den Vorstellungen des MfS potenziell als Urheber in Frage kommenden Personen dahingehend überprüft, ob ihnen die "Tat" nachzuweisen war.
Häufig ging dem OV eine Operative Personenkontrolle (OPK) voraus. OV waren mit Vorschlägen zur Ahndung der nachgewiesenen Straftatverletzungen (z. B. Ermittlungsverfahren; Anwerbung; Zersetzungsmaßnahmen) bzw. bei Nicht-Bestätigung des Ausgangsverdachts durch Einstellen der Bearbeitung abzuschließen.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
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