Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 10391, Bl. 5-6
Nachdem die Flugzeugentführung durch Christel und Eckhard Wehage gescheitert war und beide Selbstmord begangen hatten, untersuchte die Staatssicherheit den Vorfall. Sie setzte unter anderem Inoffizielle Mitarbeiter (IM) im privaten und beruflichen Umfeld der Toten ein. Ein Angehöriger der Volksmarine berichtete der Stasi von seinem ehemaligen Kollegen Eckhard Wehage.
Die junge Physiotherapeutin Christel Zinke aus Wolmirstedt und der in Berßel geborene Eckhard Wehage lernten sich Ende der 60er Jahre kennen und heirateten bald darauf. Da Wehage als Angehöriger der DDR-Volksmarine an seinen Einsatzort in Peenemünde gebunden war, wollte seine Frau zu ihm an die Ostsee ziehen. Doch die staatlich gelenkte Wohnungspolitik in der DDR versagte ihnen auch nach mehreren Anläufen eine gemeinsame Wohnung. Christel Wehage begründete dies später in ihrem Abschiedsbrief mit ihrer Kinderlosigkeit. Die fehlende Freiheit in der Arbeitsplatz- und Wohnortwahl führte schließlich zu dem Entschluss des Paares, in den Westen zu fliehen.
Für Eckhard Wehage war es nicht der erste Fluchtplan. Bereits 1963 hatte er als Jugendlicher zweimal erfolglos versucht, die DDR zu verlassen. Nach dem zweiten Versuch verurteilte ihn die Jugendstrafkammer des Kreisgerichts Halberstadt wegen "Republikflucht" zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Stasi wurde so auf Eckhard Wehage aufmerksam und hielt ihn spätestens seit seinem Eintritt in die Volksmarine Ende der 60er Jahre unter "operativer Kontrolle". Denn aufgrund seiner Vorbestrafung und seiner Kontakte zu weiteren "verdächtigen" Personen in seiner Volksmarine-Einheit befürchtete die Geheimpolizei, er könnte Fahnenflucht begehen.
Am 9. März 1970 startete Eckhard Wehage dann gemeinsam mit seiner Frau seinen dritten Fluchtversuch. Der Plan war dramatisch: Sie wollten ein Passagierflugzeug in den Westen entführen. Am Tag zuvor war es Wehage gelungen, zwei Pistolen aus der Waffenkammer seiner Einheit zu entwenden. Doch der Flug von Berlin-Schönefeld nach Dresden wurde kurzfristig abgesagt. So nahm das Paar am Tag darauf, dem 10. März 1970, einen Flug nach Leipzig. Aufgrund der im Jahr 1970 noch vergleichsweise lockeren Sicherheitskontrollen bei Inlandsflügen konnten Eckhard und Christel Wehage die handlichen Makarow-Pistolen ohne Probleme in das Flugzeug schmuggeln. Als sich die Maschine in der Luft befand, forderten sie das Bordpersonal mit gezückten Waffen auf, Hannover anzusteuern. Doch eine Stewardess warnte den Piloten mithilfe eines geheimen Notfallcodes und verwickelte die Entführerin und den Entführer in ein Gespräch, sodass das Flugzeug unbemerkt wieder Ost-Berlin ansteuern konnte. Als die Interflug-Maschine in Schönefeld gelandet war und sich das junge Paar seiner aussichtslosen Situation bewusst wurde, richtete es die Waffen gegen sich selbst.
Nach dem Vorfall übernahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) umgehend die Ermittlungen. Dafür arbeitete die Hauptabteilung (HA) IX (Untersuchungsorgan) eng mit anderen MfS-Diensteinheiten, wie der HA I (NVA und Grenztruppen) und der HA XIX (Verkehr, Post, Nachrichtenwesen), zusammen, denn die Themen dieser Diensteinheiten trafen in der Flugzeugentführung aufeinander. Auf Bezirksebene wurden die Bezirksverwaltung Magdeburg und die Kreisdienststellen Wolmirstedt und Halberstadt einbezogen. Außerdem koordinierte die Stasi ihr Vorgehen mit der Volksmarine und den Strafverfolgungsbehörden. Die Federführung bei diesen verschiedenen Untersuchungen übernahm die HA IX.
Sofort gerieten die Familien, Kolleginnen und Kollegen von Christel und Eckhard Wehage ins Visier des MfS. Sie durchsuchte Wohnungen und Arbeitsstellen, platzierte Abhörtechnik und kontrollierte die Post, um mehr über die Hintergründe der Tat herauszufinden und mögliche Komplizinnen und Komplizen zu ermitteln. Außerdem kamen Inoffizielle Mitarbeiter zum Einsatz, die sich im privaten und beruflichen Umfeld der Toten umhörten. Der vorliegende IM-Bericht vom Tag der gescheiterten Entführung stammt von einem Angehörigen der Volksmarine, der unter dem Decknamen "Elke Decker" für die Stasi arbeitete. Der IM äußerte sich sehr positiv über seinen ehemaligen Kollegen Eckhard Wehage. Das Dokument enthält außerdem weitere Anweisungen für "Elke Decker": Er sollte sich in der Volksmarine-Einheit unter anderem darüber erkundigen, wie sich die Schiffbesatzung zum Verlust der zwei Pistolen aus der Waffenkammer verhielt und wie sie auf die Befragungen durch das MfS reagierte.
Quelle: IMS "Elke Decker"
Angen.: U.Ltn. Rudolph/ 10.03.1970
O.U. den 10.03.1970
Betr.: Bericht über den Obermaat Wehage
Ich persönlich bin genauer mit den O.Maat Wehage Anfang dieses Jahres zusammengekommen. O.Maat Wehage kam vom Schiff 303 zu uns und wurde hier als Bootsmann eingesetzt. Seine Aufgaben als Oberbootsmann versah er ordentlich, er war bestrebt sie zu erfüllen, was er auch schaffte. Seine Mitarbeit im Politiunterricht war gut, auch eine negative Meinung konnte ich bei ihm nicht feststellen. Sein Auftreten gegenüber der Besatzung war immer korrekt. Durch Gespräche mit ihm war auch nicht festzustellen, daß er irgend-welche familiären Schwierigkeiten hatte. Er ist seit dem vorigen Jahr im April verheiratet. Verpflichtete sich voriges Jahr als Berufssoldat. O.Maat Wehage hatte in der letzten Woche eine Bitte an den Kommandanten, sie betraf die Wohnungsfragen in Stralsund. Da der Kommandant in dieser Woche dort hin fuhr, möchte er sich um eine konkrete Auskunft bemühen.
Am Sonntagnachmittag bekam O.Maat Wehage ein Telegramm. Er kam damit gegen 15:30 an Bord, dieses Telegramm enthielt, daß seine Frau verunglückt sei. Wir alle machten ihm darauf aufmerksam, daß er den Zug um 16:19 Uhr noch schaffen könnte, er aber wollte erst um 23:30 Uhr mit den Zug fahren, da er dmit eine bessere Verbindung hätte. Ich persönlich merkte an O.Maat Wehage keine Veränderung auf Grund des Telegramm-s, auch nichtals er sich um 23:00Uhr verabschiedete.
gez."Elke Decker "
Bemerkung:
Dem IMS ist im Verhalten des Wehage nichts besonderes aufgefallen. Er wunderte sich jedoch, daß Wehage nach erhalt des Telegramms von seiner Frau nicht sofort die nächste Möglichkeit nutzte, um nach Hause zu kommen. Wehage ist erst nach 23:00 Uhr von Bord gegangen. Ansonsten schätzt der IMS den Wehage als einen guten Uffz. ein,der alles unternimmt um seine Unterstellten politisch, fachlich
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Strafprozessrechtlich zulässige Möglichkeit der offiziellen Kontaktaufnahme mit Verdächtigen, Zeugen und anderen Personen noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (strafprozessuales Prüfungsstadium). Verdächtige konnten gemäß § 95 StPO/1968 zur Befragung zugeführt werden (Zuführung). Vom MfS wurde die B. gelegentlich als demonstrative Maßnahme zur Einschüchterung Oppositioneller genutzt, gegen die aus politischen Gründen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Hauptabteilung XIX entstand 1964 durch Umbenennung der Hauptabteilung XIII. Ihre Aufgaben waren die Sicherung des Ministeriums für Verkehrswesen und dessen zentraler Einrichtungen sowie der Verkehrsträger Reichsbahn, Schifffahrt, Kraftverkehr und Luftfahrt als auch der Transportpolizei und deren Arbeitsgebiet K I.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Von 1968 bis 1989 geltende Abkürzung für den gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, der in der IM-Richtlinie von 1968 als IM, "der mit der Sicherung gesellschaftlicher Bereiche oder Objekte betraut ist", und in der IM-Richtlinie von 1979 als IM "zur politisch-operativen Durchdringung und Sicherung des Verantwortungsbereiches" (1980) definiert wurde. Der IMS löste die Kategorie Geheimer Informator ab.
IMS hatten Verdachtsmomente zu erkennen, ferner "wesentliche Beiträge zur allseitigen Gewährleistung der inneren Sicherheit" im Verantwortungsbereich zu leisten, "im hohen Maße vorbeugend und schadensverhütend" zu wirken und "neue Sicherheitserfordernisse" rechtzeitig zu erkennen helfen. IMS war die im MfS bei weitem am häufigsten vorkommende Informanten-Kategorie, zuletzt gab es 93.600 IMS.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Quelle war eine zentrale IM-Kategorie der Hauptverwaltung A. Als Quelle wurden im sogenannten Operationsgebiet tätige inoffizielle Mitarbeiter bezeichnet, die in der Lage waren, an geheime Informationen über Aktivitäten und Absichten sowie Ressourcen und interne Lagebedingungen gegnerischer Einrichtungen zu gelangen.
Es wurden zwei Typen von Quellen unterschieden:
Zuletzt besaß die HV A (einschließlich der ihr nachgeordneten Abteilungen XV der BV) in der Bundesrepublik und Westberlin 133 A-Quellen und 449 O-Quellen.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Signatur: BStU, MfS, HA IX, Nr. 10391, Bl. 5-6
Nachdem die Flugzeugentführung durch Christel und Eckhard Wehage gescheitert war und beide Selbstmord begangen hatten, untersuchte die Staatssicherheit den Vorfall. Sie setzte unter anderem Inoffizielle Mitarbeiter (IM) im privaten und beruflichen Umfeld der Toten ein. Ein Angehöriger der Volksmarine berichtete der Stasi von seinem ehemaligen Kollegen Eckhard Wehage.
Die junge Physiotherapeutin Christel Zinke aus Wolmirstedt und der in Berßel geborene Eckhard Wehage lernten sich Ende der 60er Jahre kennen und heirateten bald darauf. Da Wehage als Angehöriger der DDR-Volksmarine an seinen Einsatzort in Peenemünde gebunden war, wollte seine Frau zu ihm an die Ostsee ziehen. Doch die staatlich gelenkte Wohnungspolitik in der DDR versagte ihnen auch nach mehreren Anläufen eine gemeinsame Wohnung. Christel Wehage begründete dies später in ihrem Abschiedsbrief mit ihrer Kinderlosigkeit. Die fehlende Freiheit in der Arbeitsplatz- und Wohnortwahl führte schließlich zu dem Entschluss des Paares, in den Westen zu fliehen.
Für Eckhard Wehage war es nicht der erste Fluchtplan. Bereits 1963 hatte er als Jugendlicher zweimal erfolglos versucht, die DDR zu verlassen. Nach dem zweiten Versuch verurteilte ihn die Jugendstrafkammer des Kreisgerichts Halberstadt wegen "Republikflucht" zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Stasi wurde so auf Eckhard Wehage aufmerksam und hielt ihn spätestens seit seinem Eintritt in die Volksmarine Ende der 60er Jahre unter "operativer Kontrolle". Denn aufgrund seiner Vorbestrafung und seiner Kontakte zu weiteren "verdächtigen" Personen in seiner Volksmarine-Einheit befürchtete die Geheimpolizei, er könnte Fahnenflucht begehen.
Am 9. März 1970 startete Eckhard Wehage dann gemeinsam mit seiner Frau seinen dritten Fluchtversuch. Der Plan war dramatisch: Sie wollten ein Passagierflugzeug in den Westen entführen. Am Tag zuvor war es Wehage gelungen, zwei Pistolen aus der Waffenkammer seiner Einheit zu entwenden. Doch der Flug von Berlin-Schönefeld nach Dresden wurde kurzfristig abgesagt. So nahm das Paar am Tag darauf, dem 10. März 1970, einen Flug nach Leipzig. Aufgrund der im Jahr 1970 noch vergleichsweise lockeren Sicherheitskontrollen bei Inlandsflügen konnten Eckhard und Christel Wehage die handlichen Makarow-Pistolen ohne Probleme in das Flugzeug schmuggeln. Als sich die Maschine in der Luft befand, forderten sie das Bordpersonal mit gezückten Waffen auf, Hannover anzusteuern. Doch eine Stewardess warnte den Piloten mithilfe eines geheimen Notfallcodes und verwickelte die Entführerin und den Entführer in ein Gespräch, sodass das Flugzeug unbemerkt wieder Ost-Berlin ansteuern konnte. Als die Interflug-Maschine in Schönefeld gelandet war und sich das junge Paar seiner aussichtslosen Situation bewusst wurde, richtete es die Waffen gegen sich selbst.
Nach dem Vorfall übernahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) umgehend die Ermittlungen. Dafür arbeitete die Hauptabteilung (HA) IX (Untersuchungsorgan) eng mit anderen MfS-Diensteinheiten, wie der HA I (NVA und Grenztruppen) und der HA XIX (Verkehr, Post, Nachrichtenwesen), zusammen, denn die Themen dieser Diensteinheiten trafen in der Flugzeugentführung aufeinander. Auf Bezirksebene wurden die Bezirksverwaltung Magdeburg und die Kreisdienststellen Wolmirstedt und Halberstadt einbezogen. Außerdem koordinierte die Stasi ihr Vorgehen mit der Volksmarine und den Strafverfolgungsbehörden. Die Federführung bei diesen verschiedenen Untersuchungen übernahm die HA IX.
Sofort gerieten die Familien, Kolleginnen und Kollegen von Christel und Eckhard Wehage ins Visier des MfS. Sie durchsuchte Wohnungen und Arbeitsstellen, platzierte Abhörtechnik und kontrollierte die Post, um mehr über die Hintergründe der Tat herauszufinden und mögliche Komplizinnen und Komplizen zu ermitteln. Außerdem kamen Inoffizielle Mitarbeiter zum Einsatz, die sich im privaten und beruflichen Umfeld der Toten umhörten. Der vorliegende IM-Bericht vom Tag der gescheiterten Entführung stammt von einem Angehörigen der Volksmarine, der unter dem Decknamen "Elke Decker" für die Stasi arbeitete. Der IM äußerte sich sehr positiv über seinen ehemaligen Kollegen Eckhard Wehage. Das Dokument enthält außerdem weitere Anweisungen für "Elke Decker": Er sollte sich in der Volksmarine-Einheit unter anderem darüber erkundigen, wie sich die Schiffbesatzung zum Verlust der zwei Pistolen aus der Waffenkammer verhielt und wie sie auf die Befragungen durch das MfS reagierte.
und militärisch anzuleiten. Der IMS berichtete weiter,daß Wehage den Kommandanten bat, wenn er nach Stralsund kommt zu überprüfen welche Möglichkeiten bestehen eine Wohnung zu erhalten.
Eine Veränderung in der Verhaltensweise des Wehage war nicht festzustellen, als er das Telegramm des Vaters erhielt.
Auftrag:
Da auf Grund der durchgeführten Befragungen an Bord des Schiffes insbesonders zu o.Maat Wehage durch die Besatzung ohne weiteres vermutet werden wird, daß dieser mit den Verlust der 2 Pistolen und der 4 Magazine mit je 8 Schuß etwas zu tun hat,wird der IMS beauftragt:
- Wie ist das Verhalten der Besatzung zum Waffenverlust ?
- Welche Gespräche gibt es Bord über die durchgeführten Befragungen ?
- Wie reagieren die Offiziere hinsichtlich ihrer Kontrollpflichten ?
- Welche Vermutungen werden von wem, aus welchen Grunde zum Waffenverlust ausgesprochen ?
- Operative Kontrolle des Matr. [anonymisiert] der als [anonymisiert] des Schiffes eingesetzt ist.
Maßnahmen:
Abschrift des Berichtet für das Material Wehage .
gez. Rudolph
Unterleutnant
F.d.R.d.A. : [Unterschrift: [nicht lesbar]]
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Strafprozessrechtlich zulässige Möglichkeit der offiziellen Kontaktaufnahme mit Verdächtigen, Zeugen und anderen Personen noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (strafprozessuales Prüfungsstadium). Verdächtige konnten gemäß § 95 StPO/1968 zur Befragung zugeführt werden (Zuführung). Vom MfS wurde die B. gelegentlich als demonstrative Maßnahme zur Einschüchterung Oppositioneller genutzt, gegen die aus politischen Gründen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Hauptabteilung XIX entstand 1964 durch Umbenennung der Hauptabteilung XIII. Ihre Aufgaben waren die Sicherung des Ministeriums für Verkehrswesen und dessen zentraler Einrichtungen sowie der Verkehrsträger Reichsbahn, Schifffahrt, Kraftverkehr und Luftfahrt als auch der Transportpolizei und deren Arbeitsgebiet K I.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Von 1968 bis 1989 geltende Abkürzung für den gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, der in der IM-Richtlinie von 1968 als IM, "der mit der Sicherung gesellschaftlicher Bereiche oder Objekte betraut ist", und in der IM-Richtlinie von 1979 als IM "zur politisch-operativen Durchdringung und Sicherung des Verantwortungsbereiches" (1980) definiert wurde. Der IMS löste die Kategorie Geheimer Informator ab.
IMS hatten Verdachtsmomente zu erkennen, ferner "wesentliche Beiträge zur allseitigen Gewährleistung der inneren Sicherheit" im Verantwortungsbereich zu leisten, "im hohen Maße vorbeugend und schadensverhütend" zu wirken und "neue Sicherheitserfordernisse" rechtzeitig zu erkennen helfen. IMS war die im MfS bei weitem am häufigsten vorkommende Informanten-Kategorie, zuletzt gab es 93.600 IMS.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
IM-Bericht zu Gerüchten über die Todesumstände von Christel und Eckhard Wehage Dokument, 2 Seiten
"Maßnahmeplan" zur weiteren Aufklärung der versuchten Flugzeugentführung durch das Ehepaar Wehage Dokument, 11 Seiten
Parteiinformation an die Regierung anlässlich eines Fluchtversuchs mit Waffengewalt Dokument, 3 Seiten
Bericht über eine Aussprache des MfS mit den Eltern des Ehepaars Wehage Dokument, 2 Seiten