Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 11405, Bl. 103-119
Erich Mielke machte in einem Bericht vom 30. März 1970 die Volkspolizei dafür verantwortlich, dass Menschen beim Besuch Willy Brandts in Erfurt die Absperrungen durchbrechen konnten.
Als sich am 19. März 1970 Bundeskanzler Willy Brandt und Ministerratsvorsitzender Willi Stoph in Erfurt begrüßten, begann 25 Jahre nach dem Kriegsende zum ersten Mal ein deutsch-deutsches Gipfeltreffen. Doch die Stasi war schon monatelang vorher im Einsatz. Am 13. März 1970 schließlich erließ der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke den Befehl 12/70, der die Aktion "Konfrontation" auslöste - der Codename für das Treffen.
Als Willy Brandt am 19. März 1970 mit dem Sonderzug am Hauptbahnhof in Erfurt ankam, hatten sich bereits hunderte von Menschen eingefunden. Erste Sperrungen wurden durchbrochen und erste „Willy, Willy“ Rufe waren zu hören. Auf dem Bahnhofsvorplatz und vor dem Hotel "Erfurter Hof" lief dann die Situation in den folgenden Stunden aus dem Ruder. MfS und Volkspolizei gelang es nicht zu verhindern, dass neben den ausgesuchten und als "zuverlässig" eingestuften Personen, auch andere, "normale" DDR-Bürger auf den Platz vor dem „Erfurter Hof“ gelangten.
Am 25. März 1970 befasste sich das ZK-Sekretariat der SED mit den Ereignissen in Erfurt und lud die Verantwortlichen aller beteiligten Institutionen zu einer "Aussprache" vor. Dabei gelang es dem MfS, die Verantwortung für die Ereignisse auf andere abzuschieben und sich selbst als einzig funktionierendes Sicherheitsorgan darzustellen. In dem vermutlich für den damaligen ZK-Sekretär für Sicherheit, Erich Honecker, bestimmten Bericht vom 30. März hob Mielke die Verfehlungen der Volkspolizei hervor, die die Vorgaben des MfS, wie z.B. die Einrichtung einer Bannmeile, nicht umgesetzt hätten.
Gen. Oberst Wittik erklärte, daß er in der Lage sei, die ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich zu erfüllen, da er über genügend Kräfte im eigenen Verantwortungsbereich verfüge und ihm darüber hinaus eine VP-Bereitschaft zugeteilt worden sei.
4.2. In den folgenden Tagen zeigte sich, daß seitens der verantwortlichen Genossen der VP, ausgenommen der Transportpolizei, die Planung und Vorbereitung des Einsatzes nicht mit dem notwendigen Tempo erfolgte.
Am 17. und 18. 3. wurde deshalb Gen. Oberst Wittik vom MfS aufgefordert, die Planung beschleunigt abzuschließen und mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zu beginnen.
Anläßlich der Koordinierungsbesprechung am 18. 3. 70 wurde Gen. Oberst Wittik vom MfS darauf hingewiesen, daß die Auswahl der Standorte für die geplanten Reserven in den Objekten Reichsbahndirektion, Hauptfeuerwache und Bezirksstaatsanwaltschaft unzweckmäßig ist, weil sie sich im Rücken der BPS-Schüler und Kampfgruppen in Zivil befänden, die in der Bahnhofstraße - in Höhe des Bahnhofsvorplatzes - nach einer zwischenzeitlich erfolgten Orientierung Aufstellung nehmen sollten.
Vom Gen. Oberst Wittik wurde die Zusage gegeben, die Einsatzplanung dieser Reserven so zu gestalten, daß ihr Einsatz trotzdem gewährleistet ist.
Alle geplanten Maßnahmen des Chefs der BDVP wurden vom Einsatzleiter des MdI, Gen. Generalmajor Uhlig, bestätigt.
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Die Gründung der Transportpolizei (Trapo) in der DDR ging auf eine Anordnung des Alliierten Kontrollrats vom 10.5.1946 zurück, in Deutschland zur Kontrolle des Bahnverkehrs spezielle Polizeieinheiten aufzustellen. In der SBZ war ab Juli 1946 die Deutsche Verwaltung des Innern (Gründung des MfS) für diese Aufgabe zuständig. Sie verfügte 1947 die Gründung einer Eisenbahnschutz- wie einer Eisenbahnkriminalpolizei und ließ acht Bahnpolizeiämter mit zusammen 5470 Beschäftigten einrichten. Kompetenzabgrenzungen zur Deutschen Reichsbahn (DR) führten im Betriebsalltag häufig zu Konflikten. Die ihr zugewiesene Aufgabe war es, für Ruhe, Ordnung und Disziplin auf dem Bahngelände zu sorgen sowie Diebstahl und Zerstörung zu verhindern. Im Mai 1949 wurde die Sollstärke der Bahnpolizei auf 7400 Bedienstete angehoben. Gebremst wurde der Aufbau durch die zeitgleich einsetzenden politischen Säuberungen im öffentlichen Dienst. Umstritten blieben die Befugnisse der östlichen Bahnpolizei in Westberlin. Aufgrund der Vereinbarungen der Siegermächte war sie auch für die Überwachung des Betriebsgeländes dort zuständig. Immer wieder kam es zu Konflikten mit der westlichen Schutzpolizei. Eine deutliche organisatorische Aufwertung erfuhr die Bahnpolizei, als Kurt Fischer, der Präsident der DVdI, 1949 im Rahmen der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei die Bildung einer HA Transportpolizei anordnete, die mit der Bildung des MdI im Oktober 1949 weiterbestand. Die wichtigsten Aufgaben der Trapo waren anfangs, für die sichere Weiterleitung der Reparationsgüter in die Sowjetunion zu sorgen und gegen Schwarzhändler vorzugehen. Darüber hinaus überwachte sie den gesamten Personenverkehr auf der Schiene und war in diesem Zusammenhang zunehmend in die Bekämpfung der Republikflucht eingebunden. Die Trapo stand von 1950 bis 1957 unter dem Kommando von Otto Auerswald. Zur Jahreswende 1952/53 wurde sie dem MfS unterstellt, wo sie weiterhin eine eigene HA bildete. Die Zahl der Trapobediensteten stieg rasch an und erreichte 1954 mit 8900 einen vorläufigen Höchststand. Ab Mitte der 50er Jahre konnte die Trapo auf ehrenamtliche Unterstützungskräfte zurückgreifen, die freiwilligen Helfer der Transportpolizei und die Kampfgruppen. Nach dem 17. Juni 1953 durchlief der Polizeiapparat der DDR einen Militarisierungsprozess, von dem auch die Transportpolizei betroffen war. Zu ihrer Ausrüstung gehörten nun neben Pistolen auch Karabiner und Maschinengewehre. Im Herbst 1956 wurde die HA Transportpolizei mit der Grenz- und Bereitschaftspolizei zur Hauptverwaltung Innere Sicherheit im MfS zusammengefasst. Schon im Februar 1957 änderte sich das Unterstellungsverhältnis wieder. Die Trapo wurde jetzt zusammen mit den beiden anderen Polizeiverbänden der HV Innere Sicherheit wieder dem MdI zugeordnet. Doch blieb das MfS durch eine Vielzahl von OibE und IM präsent. Verschoben hatten sich die Aufgabenschwerpunkte. Sie sollte die Auf- und Durchmarschwege des Warschauer Pakts in der DDR sichern und befasste sich überwiegend mit Objektschutz. Nur im Transitverkehr wurden noch Zugbegleitkommandos eingesetzt. Der Personalbestand ging in den 60er Jahren leicht zurück und belief sich 1967 auf 6900 Bedienstete. Nach Einführung der Wehrpflicht 1962 wurde der Dienst bei der Trapo als Wehrersatzdienst anerkannt. Bei ihrer Auflösung am 30.9.1990 zählte sie 6400 Mitarbeiter, von denen 1700 in den Dienst der Deutschen Bundesbahn übernommen wurden. Diese beschäftigte – zum Vergleich – bis zu diesem Zeitpunkt nur 2700 Bahnpolizisten.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 11405, Bl. 103-119
Erich Mielke machte in einem Bericht vom 30. März 1970 die Volkspolizei dafür verantwortlich, dass Menschen beim Besuch Willy Brandts in Erfurt die Absperrungen durchbrechen konnten.
Als sich am 19. März 1970 Bundeskanzler Willy Brandt und Ministerratsvorsitzender Willi Stoph in Erfurt begrüßten, begann 25 Jahre nach dem Kriegsende zum ersten Mal ein deutsch-deutsches Gipfeltreffen. Doch die Stasi war schon monatelang vorher im Einsatz. Am 13. März 1970 schließlich erließ der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke den Befehl 12/70, der die Aktion "Konfrontation" auslöste - der Codename für das Treffen.
Als Willy Brandt am 19. März 1970 mit dem Sonderzug am Hauptbahnhof in Erfurt ankam, hatten sich bereits hunderte von Menschen eingefunden. Erste Sperrungen wurden durchbrochen und erste „Willy, Willy“ Rufe waren zu hören. Auf dem Bahnhofsvorplatz und vor dem Hotel "Erfurter Hof" lief dann die Situation in den folgenden Stunden aus dem Ruder. MfS und Volkspolizei gelang es nicht zu verhindern, dass neben den ausgesuchten und als "zuverlässig" eingestuften Personen, auch andere, "normale" DDR-Bürger auf den Platz vor dem „Erfurter Hof“ gelangten.
Am 25. März 1970 befasste sich das ZK-Sekretariat der SED mit den Ereignissen in Erfurt und lud die Verantwortlichen aller beteiligten Institutionen zu einer "Aussprache" vor. Dabei gelang es dem MfS, die Verantwortung für die Ereignisse auf andere abzuschieben und sich selbst als einzig funktionierendes Sicherheitsorgan darzustellen. In dem vermutlich für den damaligen ZK-Sekretär für Sicherheit, Erich Honecker, bestimmten Bericht vom 30. März hob Mielke die Verfehlungen der Volkspolizei hervor, die die Vorgaben des MfS, wie z.B. die Einrichtung einer Bannmeile, nicht umgesetzt hätten.
5. Obwohl übereinstimmend eingeschätzt wurde, der Bereich Bahnhofsstraße - besonders in Höhe des Bahnhofsvorplatzes - bildet einen besonderen Schwerpunkt, trat bei einzelnen Organen und Funktionären eine größere Unterschätzung der Möglichkeiten auf, daß durch den Feind ideologisch beeinflußte Menschen, Illusionisten, Neugierige und Schaulustige wirksam werden könnten.
Während in den anderen Bereichen die hermetische Abriegelung garantiert war, wurde im Bereich Bahnhofsstraße durch bestimmte Maßnahmen diese Weisung durchlöchert.
5.1. Zur Verhinderung von Menschenansammlungen in der Bahnhofsstraße sollte der Fahrkartenverkauf in den Aufenthaltsraum für Angehörige der sowjetischen Streitkräfte und in den Blumenkiosk links am Westaufgang verlegt werden. (Die sowjetischen Genossen erklärten sich mit der den Aufenthaltsraum betreffenden Maßnahmen einverstanden.)
Entgegen diesen Festlegungen wurde der Fahrkartenverkauf in das Gelände der Reichsbahndirektion mit Zugang von der Bahnhofsstraße verlegt und eine entsprechende Bekanntmachung in der Bezirkszeitung "Das Volk" vom 17. 3. 1970 veröffentlicht.
Unsere Forderung auf Veränderung des Fahrkartenverkaufs wurde vom stellvertretenden Generaldirektor des Ministeriums für Verkehrswesen, Gen. Weiß, zurückgewiesen.
5.2. Im Interesse einer zeitweiligen Vollsperrung der Bahnhofsstraße war - wie bereits unter 4.1. angeführt - festgelegt worden, den Straßenfeahnverkehr der Linien 2, 3, 4 und 5 durch die Bahnhofsstraße zeitweilig einzustellen.
Die amtliche Bekanntmachung des Rates der Stadt Erfurt am 18. 3. über den Straßenbahnverkehr enthielt jedoch nur die Mitteilung, daß die Straßenbahnlinie 4 eingestellt wird. Mir die übrigen Linien war nur die Aufhebung der Haltestelle in der Bahnhofsstraße angeordnet worden.
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Signatur: BStU, MfS, ZAIG, Nr. 11405, Bl. 103-119
Erich Mielke machte in einem Bericht vom 30. März 1970 die Volkspolizei dafür verantwortlich, dass Menschen beim Besuch Willy Brandts in Erfurt die Absperrungen durchbrechen konnten.
Als sich am 19. März 1970 Bundeskanzler Willy Brandt und Ministerratsvorsitzender Willi Stoph in Erfurt begrüßten, begann 25 Jahre nach dem Kriegsende zum ersten Mal ein deutsch-deutsches Gipfeltreffen. Doch die Stasi war schon monatelang vorher im Einsatz. Am 13. März 1970 schließlich erließ der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke den Befehl 12/70, der die Aktion "Konfrontation" auslöste - der Codename für das Treffen.
Als Willy Brandt am 19. März 1970 mit dem Sonderzug am Hauptbahnhof in Erfurt ankam, hatten sich bereits hunderte von Menschen eingefunden. Erste Sperrungen wurden durchbrochen und erste „Willy, Willy“ Rufe waren zu hören. Auf dem Bahnhofsvorplatz und vor dem Hotel "Erfurter Hof" lief dann die Situation in den folgenden Stunden aus dem Ruder. MfS und Volkspolizei gelang es nicht zu verhindern, dass neben den ausgesuchten und als "zuverlässig" eingestuften Personen, auch andere, "normale" DDR-Bürger auf den Platz vor dem „Erfurter Hof“ gelangten.
Am 25. März 1970 befasste sich das ZK-Sekretariat der SED mit den Ereignissen in Erfurt und lud die Verantwortlichen aller beteiligten Institutionen zu einer "Aussprache" vor. Dabei gelang es dem MfS, die Verantwortung für die Ereignisse auf andere abzuschieben und sich selbst als einzig funktionierendes Sicherheitsorgan darzustellen. In dem vermutlich für den damaligen ZK-Sekretär für Sicherheit, Erich Honecker, bestimmten Bericht vom 30. März hob Mielke die Verfehlungen der Volkspolizei hervor, die die Vorgaben des MfS, wie z.B. die Einrichtung einer Bannmeile, nicht umgesetzt hätten.
Diese Bekanntmachung wurde ohne Absprache mit den Sicherheitsorganen herausgegeben und auch nach erfolgtem Protest nicht korrigiert.
Diese Nichteinhaltung der getroffenen Festlegungen trug zur Konzentration von Menschen in der Bahnhofsstraße bei und erschwerte vor allem die eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen. Inwieweit der 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Kenntnis davon hatte und von wem diese Veränderungen veranlaßt bzw. gebilligt wurden, ist dem MfS nicht bekannt.
5.3. Am 17. 3. 1970 informierte der 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung, Gen. Bräutigam, über einen Beschluß, zur "Auflockerung" im Sperrbereich positive Kräfte der Partei heranzuführen. Genannt wurden Kampfgruppen-Angehörige in Zivil und Schüler der Bezirksparteischule Erfurt.
Dem MfS wurde nicht bekannt, von wem diese, der Errichtung der "Bannmeile" widersprechende Weisung ausgegangen ist. Trotz entsprechender Nachfragen konnte auch keine Klarheit darüber geschaffen werden,
Die Verantwortlichen des MfS wurden konkret lediglich über die Zuführung von 100 Schülern der Bezirksparteischule informiert, die hinter den Fußgänger-Schutzgittern des rechten Gehweges in der Bahnhofsstraße Aufstellung nehmen sollten.
Die AIG entstanden mit der Einführung des einheitlichen Auswertungs- und Informationssystems 1965 aus den in den Bezirksverwaltungen und zentralen operativen Diensteinheiten des MfS schon bestehenden Informationsgruppen. In ihrem Zuständigkeitsbereich oblag ihnen die Bewertung und Selektion von Informationen, die Gewährleistung des Informationsflusses und die Fertigung der Berichte für die Partei- und Staatsfunktionäre. Die AIG unterstanden der fachlichen Anleitung und Kontrolle der ZAIG. 1978/79 wurden sie zu Auswertungs- und Kontrollgruppen erweitert.
Die ZAIG war das "Funktionalorgan" des Ministers für Staatssicherheit, die Schaltstelle im MfS, in der nahezu alle komplexen Stabsfunktionen konzentriert waren: die zentrale Auswertung und Information, einschließlich der Berichterstattung an die politische Führung, die Optimierung der entsprechenden Verfahren und Strukturen im Gesamtapparat des MfS, die zentralen Kontrollen und Untersuchungen und die Analyse der operativen Effektivität des MfS, die zentrale Planung und die Erarbeitung dienstlicher Bestimmungen, zudem die übergeordneten Funktionen im Bereich EDV sowie die Gewährleistung des internationalen Datenaustauschsystems der kommunistischen Staatssicherheitsdienste (SOUD). Nach der Eingliederung der Abteilung Agitation 1985 waren auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Traditionspflege des MfS in der ZAIG als "Bereich 6" funktional verankert. Die ZAIG war im direkten Anleitungsbereich des Ministers angesiedelt; ihr waren zuletzt die formal selbständigen Abt. XII, XIII (Rechenzentrum) und die Rechtsstelle fachlich unterstellt.
Die ZAIG geht auf die nach dem Juniaufstand 1953 gegründete und von Heinz Tilch geleitete Informationsgruppe (IG) der Staatssicherheitszentrale zurück, die erstmals eine regelmäßige Lage- und Stimmungsberichterstattung für die Partei- und Staatsführung hervorbrachte. Diese entwickelte sich 1955/56 zur Abteilung Information mit drei Fachreferaten, wurde aber 1957 als Resultat des Konfliktes zwischen Ulbricht und Wollweber wieder stark reduziert. 1957 erhielt die Abteilung mit Irmler einen neuen Leiter, der jedoch bereits 1959 vom ehemaligen stellv. Leiter der HV A Korb abgelöst und zum Stellvertreter zurückgestuft wurde. Gleichzeitig wurde die Diensteinheit in Zentrale Informationsgruppe (ZIG) umbenannt; von da an lief auch die bisher eigenständige Berichterstattung der HV A über sie. 1960 wurde die Berichterstattung an die politische Führung durch einen Ministerbefehl präzise geregelt, und die ZIG erhielt mit der Neueinrichtung von Informationsgruppen in den BV und operativen HA einen soliden Unterbau.
1965 wurde die ZIG in ZAIG umbenannt und ein einheitliches Auswertungs- und Informationssystem eingeführt, das die Recherche und Selektion von Daten sowie die Organisierung von Informationsflüssen gewährleistete. In den operativen HA und BV erhielt die ZAIG mit den AIG entsprechende "Filialen". Im gleichen Jahr ging Korb in den Ruhestand, Irmler wurde wieder Leiter der Diensteinheit.
1968 wurde auch das Kontrollwesen der Staatssicherheit in die ZAIG eingegliedert, das im Dezember 1953 mit der Kontrollinspektion seinen ersten organisatorischen Rahmen erhalten hatte und 1957 mit der Umbenennung in AG Anleitung und Kontrolle erheblich qualifiziert worden war.
1969 erhielt die ZAIG auch die Verantwortung für den Einsatz der EDV. Das im Aufbau begriffene Rechenzentrum (Abt. XIII) wurde ihr unterstellt. In der ersten Hälfte der 70er Jahre bildeten sich vier Arbeitsbereiche der ZAIG heraus. Bereich 1: konkrete Auswertungs- und Informationstätigkeit und Berichterstattung an die politische Führung; Bereich 2: Kontrollwesen, die Erarbeitung von dienstlichen Bestimmungen sowie Prognose- und Planungsaufgaben; Bereich 3: Fragen der EDV; Bereich 4: Pflege und Weiterentwicklung der "manuellen" Bestandteile des Auswertungs- und Informationssystems. 1979 erhielt dieser Bereich auch die Verantwortung für das SOUD ("ZAIG/5").
Eine Zuführung ist eine polizeirechtliche Maßnahme der kurzzeitigen Freiheitsentziehung, wurde zunächst aus der polizeirechtlichen Generalklausel von § 14 des in der DDR bis 1968 geltenden Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1.6.1931 abgeleitet. Zuführungen von Personen konnten zur Feststellung der Personalien sowie "zur Klärung eines Sachverhalts" (Sachverhaltsprüfung) durchgeführt werden.
Seit 1968 bildete § 12 VP-Gesetz die Rechtsgrundlage für polizeirechtliche Zuführungen. Im Rahmen des strafprozessualen Prüfungsstadiums war auch eine Zuführung Verdächtiger zur Befragung nach § 95 Abs. 2 StPO/1968 als strafprozessuale Sicherungsmaßnahme zulässig. In beiden Fällen durfte die Zeitdauer 24 Stunden nicht überschreiten. Vom MfS wurden Zuführungen auch als taktisches Instrument genutzt. Sie konnten in eine Inhaftierung münden, aber auch zur Einschüchterung oder zur Anwerbung unter Druck genutzt werden.
Sicherung des Bahnhofsvorplatzes in Erfurt während der Aktion "Konfrontation" Dokument, 10 Seiten
Abschlussbericht zur Aktion "Konfrontation" anlässlich des DDR-Besuchs von Willy Brandt Dokument, 39 Seiten
Bericht über Reaktionen der DDR-Bevölkerung zum Treffen zwischen Willi Stoph und Willy Brandt in Erfurt Dokument, 11 Seiten
"Einzelinformation" über eine mögliche Einladung Nikita Chruschtschows durch Willy Brandt Dokument, 3 Seiten